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Beschlussvorlage (Antrag auf Tarif-Erhöhung Anrufsammeltaxi (AST)-Verkehr)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
193 kB
Datum
14.11.2017
Erstellt
27.10.17, 18:02
Aktualisiert
18.01.18, 18:01
Beschlussvorlage (Antrag auf Tarif-Erhöhung Anrufsammeltaxi (AST)-Verkehr) Beschlussvorlage (Antrag auf Tarif-Erhöhung Anrufsammeltaxi (AST)-Verkehr) Beschlussvorlage (Antrag auf Tarif-Erhöhung Anrufsammeltaxi (AST)-Verkehr)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9158/2017 Fachdienst 5 - Stadtplanung, Bauordnung, Wirtschaftsförderung Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Stadtentwicklungsausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 14.11.2017 Betreff: Antrag auf Tarif-Erhöhung Anrufsammeltaxi (AST)-Verkehr Beschlussvorschlag: Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt der Tarif-Erhöhung im AST-Verkehr zu. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Mit der Fa. Taxi Pohl wurde am 19.12.2013 der Vertrag zur Durchführung der Anrufsammeltaxifahrten (AST-Fahrten) für die Stadt Bedburg durch die Rhein-ErftVerkehrsgesellschaft mbH (REVG) abgeschlossen. Hierin wurde vereinbart, dass je Fahrauftrag eine Pauschale von 18,33 € netto von der Stadt Bedburg zu zahlen ist. Dokumentierte Fehlfahrten werden mit 6,09 € berechnet. Aufgrund der Einführung des Mindestlohnes wurde im Jahr 2015 zum 01.07.2016 eine Erhöhung der Kosten je Fahrauftrag auf 21,08 € und für Fehlfahrten auf 7,01 € zwischen der Fa. Pohl, REVG und der Stadt Bedburg vereinbart. Mit Schreiben vom 27.09.2017 an die REVG beantragt die Fa.Taxi Pohl GmbH nunmehr °eine Anpassung der Kilometerpauschale von 1,85 € auf 2,00 €. Als Begründung wird angegeben, dass Anfang 2017 eine Tarifumstellung der Kilometerpauschale für Taxen erfolgt sei. Die letzte Erhöhung im AST-Verkehr für Bedburg habe im Jahr 2015 stattgefunden. Auf Rückfrage bei der Fa. Pohl teilte diese mit, dass die Pauschalvergütung von 21,08 € auf 23,00 € erhöht werden soll. Bei der Pauschalvergütung wird von einer durchschnittlichen Kilometerleistung von 7 km ausgegangen. Die Fa. Pohl teilt mit, dass bei den überwiegenden Fahrten ein höherer Taxameterstand angezeigt wird, als die 7 km, die die Pauschalvergütung hergibt. Nunmehr soll eine Erhöhung des Pauschalpreises um 1,92 €, das entspricht ca. 9,2 % von 21,08 € auf 23,00 € erfolgen. Dies ergibt einen Bruttobetrag von 27,37 €. Da die REVG vorsteuerabzugsberechtigt ist, wird nur der Nettobetrag an die Stadt Bedburg weitergegeben, so dass die Stadt pro Fahrauftrag 23,00 € als Zuschuss zu zahlen hat. Gemäß REVG werden in der Statistik für 2016 ca. 1200 Aufträge geführt. Ausgehend von 1.200 Aufträgen würde dies eine Erhöhung der Kosten im AST-Verkehr von ca. 2.300,00 € bedeuten. Die Gesamtjahreskosten im AST-Verkehr belaufen sich auf ca. 22.000,00 €. Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, dem Antrag des Taxi-Unternehmens zuzustimmen. Der AST-Verkehr ist eine freiwillige Leistung der Kommune und ergänzt die bestehenden Busfahrpläne innerhalb Bedburgs, insbesondere in den Abendstunden, wenn es keine regulären Busverbindungen mehr gibt. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Die bessere Erreichbarkeit der Randbezirke außerhalb der Nutzungszeiten des ÖPNV dient der Familienfreundlichkeit und stellt eine Verbindung zu den Oberzentren insbesondere in den Abendstunden her. Beschlussvorlage WP9-158/2017 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja x Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: ----------------------------------Angelika Metzmacher ----------------------------------Torsten Stamm Sachbearbeiterin Fachdienstleiter ---------------------------------Sascha Solbach Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-158/2017 Seite 3