Daten
Kommune
Bedburg
Größe
193 kB
Datum
14.11.2017
Erstellt
27.10.17, 18:02
Aktualisiert
18.01.18, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9158/2017
Fachdienst 5 - Stadtplanung,
Bauordnung, Wirtschaftsförderung
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Stadtentwicklungsausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
14.11.2017
Betreff:
Antrag auf Tarif-Erhöhung Anrufsammeltaxi (AST)-Verkehr
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt der Tarif-Erhöhung im AST-Verkehr zu.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Mit der Fa. Taxi Pohl wurde am 19.12.2013 der Vertrag zur Durchführung der
Anrufsammeltaxifahrten (AST-Fahrten) für die Stadt Bedburg durch die Rhein-ErftVerkehrsgesellschaft mbH (REVG) abgeschlossen. Hierin wurde vereinbart, dass je Fahrauftrag
eine Pauschale von 18,33 € netto von der Stadt Bedburg zu zahlen ist. Dokumentierte Fehlfahrten
werden mit 6,09 € berechnet. Aufgrund der Einführung des Mindestlohnes wurde im Jahr 2015
zum 01.07.2016 eine Erhöhung der Kosten je Fahrauftrag auf 21,08 € und für Fehlfahrten auf 7,01
€ zwischen der Fa. Pohl, REVG und der Stadt Bedburg vereinbart.
Mit Schreiben vom 27.09.2017 an die REVG beantragt die Fa.Taxi Pohl GmbH nunmehr °eine
Anpassung der Kilometerpauschale von 1,85 € auf 2,00 €.
Als Begründung wird angegeben, dass Anfang 2017 eine Tarifumstellung der Kilometerpauschale
für Taxen erfolgt sei. Die letzte Erhöhung im AST-Verkehr für Bedburg habe im Jahr 2015
stattgefunden.
Auf Rückfrage bei der Fa. Pohl teilte diese mit, dass die Pauschalvergütung von 21,08 € auf 23,00
€ erhöht werden soll. Bei der Pauschalvergütung wird von einer durchschnittlichen
Kilometerleistung von 7 km ausgegangen. Die Fa. Pohl teilt mit, dass bei den überwiegenden
Fahrten ein höherer Taxameterstand angezeigt wird, als die 7 km, die die Pauschalvergütung
hergibt.
Nunmehr soll eine Erhöhung des Pauschalpreises um 1,92 €, das entspricht ca. 9,2 % von 21,08 €
auf 23,00 € erfolgen. Dies ergibt einen Bruttobetrag von 27,37 €. Da die REVG
vorsteuerabzugsberechtigt ist, wird nur der Nettobetrag an die Stadt Bedburg weitergegeben, so
dass die Stadt pro Fahrauftrag 23,00 € als Zuschuss zu zahlen hat.
Gemäß REVG werden in der Statistik für 2016 ca. 1200 Aufträge geführt. Ausgehend von 1.200
Aufträgen würde dies eine Erhöhung der Kosten im AST-Verkehr von ca. 2.300,00 € bedeuten.
Die Gesamtjahreskosten im AST-Verkehr belaufen sich auf ca. 22.000,00 €.
Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, dem Antrag des Taxi-Unternehmens zuzustimmen. Der
AST-Verkehr ist eine freiwillige Leistung der Kommune und ergänzt die bestehenden Busfahrpläne
innerhalb Bedburgs, insbesondere in den Abendstunden, wenn es keine regulären
Busverbindungen mehr gibt.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Die bessere Erreichbarkeit der Randbezirke außerhalb der Nutzungszeiten des ÖPNV dient der Familienfreundlichkeit
und stellt eine Verbindung zu den Oberzentren insbesondere in den Abendstunden her.
Beschlussvorlage WP9-158/2017
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
x
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
----------------------------------Angelika Metzmacher
----------------------------------Torsten Stamm
Sachbearbeiterin
Fachdienstleiter
---------------------------------Sascha Solbach
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-158/2017
Seite 3