Daten
Kommune
Bedburg
Größe
139 kB
Datum
04.07.2017
Erstellt
21.06.17, 18:03
Aktualisiert
11.09.17, 18:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9100/2017
Fachdienst 5 - Stadtplanung,
Bauordnung, Wirtschaftsförderung
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Stadtentwicklungsausschuss
Sitzungstermin:
04.07.2017
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 9 / Lipp, 8. Änderung
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13 BauGB
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss fasst den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan
Nr. 9 / Lipp, 8. Änderung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13 BauGB, in der Fassung
der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch
Artikel 1 des Gesetzes vom 4. Mai 2017 (BGBl. I S. 1057).
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Der Verwaltung liegt eine Anfrage zur Errichtung einer Doppelgarage in der Röntgenstraße 7 in
Bedburg-Lipp vor. Diese ist jedoch nach derzeitigem Planungsrecht nicht zulässig, da der
Bebauungsplan Nr. 9 / Lipp unter Nr. 5 der textlichen Festsetzungen regelt, dass Garagen nur in
begründeten Fällen die Baugrenze um 2 Meter
überschreiten dürfen, sofern die
Verkehrsübersicht nicht behindert wird.
Diese Festsetzung soll für das gesamte Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 9 / Lipp
dahingehend geändert werden, dass Garagen und überdachte Stellplätze auch außerhalb der
überbaubaren Grundstücksflächen zulässig sind, sofern sie von ihrer Zufahrtsseite mindestens 5
Meter hinter der öffentlichen Verkehrsfläche zurückliegen (zum Zwecke besserer Übersichtlichkeit
und der Möglichkeit des Parkens vor der Garage) und bauordnungsrechtliche Vorschriften nicht
entgegenstehen. Dies kann in einem relativ dicht bebauten Gebiet städtebaulich begrüßt werden,
da vielfach die überbaubaren Grundstücksflächen bereits durch Wohngebäude ausgenutzt sind.
Da in der heutigen Zeit häufig mehrere Pkw pro Haushalt benötigt werden, stehen somit keine
Reserveflächen auf den Grundstücken für Garagen zur Verfügung. Die geplante textliche
Änderung der Festsetzungen kann somit zu einer Reduzierung parkender Pkw im öffentlichen
Raum führen und zugleich den privaten Bauherren ein gewisses Maß an Flexibilität bei der
Grundstücksausnutzung einräumen.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel sowie
im Zusammenhang mit einer nachhaltigen Entwicklung:
Die bedarfsgerechte Bereitstellung von Bauland, insbesondere im Sinne einer Nachverdichtung im Innenbereich,
welche auch für Familien mit Kindern geeignet ist, trägt zur Stabilisierung der sozialen Strukturen im Sinne einer
nachhaltigen Stadtentwicklung im Stadtgebiet Bedburg bei.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
----------------------------------Dirk Meyer
----------------------------------Udo Schmitz
----------------------------------Sascha Solbach
Sachbearbeiter
Stellv. Fachdienstleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-100/2017
Seite 2