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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 9 / Lipp, 8. Änderung hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13 BauGB)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
139 kB
Datum
04.07.2017
Erstellt
21.06.17, 18:03
Aktualisiert
11.09.17, 18:04
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 9 / Lipp, 8. Änderung
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 9 / Lipp, 8. Änderung
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13 BauGB)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9100/2017 Fachdienst 5 - Stadtplanung, Bauordnung, Wirtschaftsförderung Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Stadtentwicklungsausschuss Sitzungstermin: 04.07.2017 Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Betreff: Bebauungsplan Nr. 9 / Lipp, 8. Änderung hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13 BauGB Beschlussvorschlag: Der Stadtentwicklungsausschuss fasst den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 9 / Lipp, 8. Änderung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. Mai 2017 (BGBl. I S. 1057). STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Der Verwaltung liegt eine Anfrage zur Errichtung einer Doppelgarage in der Röntgenstraße 7 in Bedburg-Lipp vor. Diese ist jedoch nach derzeitigem Planungsrecht nicht zulässig, da der Bebauungsplan Nr. 9 / Lipp unter Nr. 5 der textlichen Festsetzungen regelt, dass Garagen nur in begründeten Fällen die Baugrenze um 2 Meter überschreiten dürfen, sofern die Verkehrsübersicht nicht behindert wird. Diese Festsetzung soll für das gesamte Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 9 / Lipp dahingehend geändert werden, dass Garagen und überdachte Stellplätze auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig sind, sofern sie von ihrer Zufahrtsseite mindestens 5 Meter hinter der öffentlichen Verkehrsfläche zurückliegen (zum Zwecke besserer Übersichtlichkeit und der Möglichkeit des Parkens vor der Garage) und bauordnungsrechtliche Vorschriften nicht entgegenstehen. Dies kann in einem relativ dicht bebauten Gebiet städtebaulich begrüßt werden, da vielfach die überbaubaren Grundstücksflächen bereits durch Wohngebäude ausgenutzt sind. Da in der heutigen Zeit häufig mehrere Pkw pro Haushalt benötigt werden, stehen somit keine Reserveflächen auf den Grundstücken für Garagen zur Verfügung. Die geplante textliche Änderung der Festsetzungen kann somit zu einer Reduzierung parkender Pkw im öffentlichen Raum führen und zugleich den privaten Bauherren ein gewisses Maß an Flexibilität bei der Grundstücksausnutzung einräumen. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel sowie im Zusammenhang mit einer nachhaltigen Entwicklung: Die bedarfsgerechte Bereitstellung von Bauland, insbesondere im Sinne einer Nachverdichtung im Innenbereich, welche auch für Familien mit Kindern geeignet ist, trägt zur Stabilisierung der sozialen Strukturen im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung im Stadtgebiet Bedburg bei. Finanzielle Auswirkungen: Nein  Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: ----------------------------------Dirk Meyer ----------------------------------Udo Schmitz ----------------------------------Sascha Solbach Sachbearbeiter Stellv. Fachdienstleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-100/2017 Seite 2