Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
24 kB
Datum
16.12.2009
Erstellt
04.12.09, 21:26
Aktualisiert
04.12.09, 21:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
145/2009
zur Sitzung
des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB II Bürgerservice / Ordnung /
Soziales
Auskunft erteilt:
Herr Sunkovsky
Telefon:
05208/991-301
Datum:
4. Dezember 2009
Friedhofsangelegenheiten
hier: Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen für Anlagen der Gemeinde Leopoldshöhe (Friedhofsgebührensatzung)
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
Termin
25.11.2009
Haupt- und Finanzausschuss
10.12.2009
Rat
16.12.2009
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Für die Nutzung der kommunalen Friedhöfe erhebt die Gemeinde Leopoldshöhe Gebühren nach der Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen für Anlagen der Gemeinde Leopoldshöhe vom 19.12.2003 in der Fassung der Änderung vom 24. April 2008.
Die Gebührensatzung ist aus folgenden Gründen anzupassen:
Die Änderung der Friedhofssatzung in Bezug auf die Einrichtung neuer Grabarten (Rasenwahlgräber, Urnenrasengräber) bedingt auch eine Änderung der Gebührensatzung, da hiermit neue Gebührentatbestände
entstehen.
Weiterhin ist mittlerweile die jährliche Gebührenkalkulation des Instituts für Kommunale Haushaltswirtschaft
(IKH) erfolgt. Die dort ermittelten Gebührensätze werden seitens der Verwaltung im Rahmen der Änderungssatzung übernommen.
Wesentliche Gründe für die Anhebung der Gebühren sind insbesondere weitere Einnahmerückgänge in den
beiden letzten Jahren.
Auch diese Einnahmerückgänge beruhen im Wesentlichen auf dem seit einigen Jahren zu beobachtenden
veränderten Bestattungsverhalten. So liegt die Zahl der Urnenbeisetzungen in Leopoldshöhe im Jahr 2009
mittlerweile bei 65 %.
Auch wenn die Ausgaben im Wesentlichen stabil gehalten, bzw. in Teilbereichen sogar gesenkt werden
konnten, ist der angestrebte Kostendeckungsgrad ohne eine Anhebung der Gebühren nicht zu erreichen.
Lt. Gebührenbedarfsberechnung des IKH betrug der Kostendeckungsgrad für das Jahr 2008 ca. 67 %. Unter
Berücksichtigung der aktuellen Zahlen des IKH und der für das Haushaltsjahr 2010 veranschlagten Einnahmen kann für das Jahr 2010 mit einem Kostendeckungsgrad bis zu 84 % gerechnet werden.
Zu berücksichtigen ist in diesem Zusammenhang auch die Tatsache, dass die Gemeinde wegen der Bestimmungen des KAG gehalten ist, zeitnah eine Anpassung der Gebühren vorzunehmen. Diesem Grundsatz
wird mit der Änderung der Gebührensatzung Rechnung getragen. Im interkommunalen Vergleich bezogen
-2-
auf den Kreis Lippe liegen die Gebührensätze in Leopoldshöhe trotz der Erhöhung immer noch im unteren
Drittel.
Die Gebührenkalkulation des Instituts für Kommunale Haushaltswirtschaft ist dieser Vorlage beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Dem Haupt- und Finanzausschuss wird folgende Beschlussfassung empfohlen:
a) Die vom Institut für Kommunale Haushaltswirtschaft erstellte und vom Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz erörterte Gebührenbedarfsberechnung der Friedhofs- und Bestattungsanlagen der Gemeinde Leopoldshöhe wird gebilligt.
b) Gemäß der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz wird die im Entwurf vorliegende
Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen für Anlagen der
Gemeinde Leopoldshöhe genehmigt, mit der Empfehlung an den Rat, entsprechend zu beschließen.
Schemmel