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Beschlussvorlage (Satzungstext)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
12 kB
Datum
16.12.2009
Erstellt
04.12.09, 21:26
Aktualisiert
04.12.09, 21:26
Beschlussvorlage (Satzungstext) Beschlussvorlage (Satzungstext)

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Inhalt der Datei

Anlage zu Drucksache 145/2009 4. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen für Anlagen der Gemeinde Leopoldshöhe vom Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.06.2008 (GV.NRW S. 51) und der §§ 2, 4, 5 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land NordrheinWestfalen vom 21. Oktober 1969 (GV.NRW S. 712/SGV NRW 610), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Dezember 2007 (GV.NRW. 2008 S. 8,13) und des § 33 der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen für Anlagen der Gemeinde Leopoldshöhe vom 13. November 2003 in der z.Zt. gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe in seiner Sitzung am_______________ folgende Satzung zur Änderung der Gebührensatzung beschlossen: Die Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Leopoldshöhe vom 19. Dezember 2003 wird wie folgt geändert: 1. § 1 Abs. I bis III wird wie folgt geändert bzw. ergänzt: I. Erwerb von Nutzungsrechten (1) Abgabe von Reihengräbern a) b) c) d) e) f) für Erwachsene für Kinder bis zu 5 Jahren für Urnen für anonyme Urnen Rasenreihengrab Urnenrasenreihengrab neu 1.020,00 € 600,00 € 530,00 € 130,00 € 740,00 € 400,00 € bisher* 850,00 € 510,00 € 450,00 € 130,00 € 670,00 € -- neu 1.140,00 € 850,00 € 800,00 € 470,00 € bisher 950,00 € 710,00 € --- (2) Abgabe von Wahlgräbern a) b) c) d) III. Erdwahlgrab pro Grabstelle Urnenwahlgrab (bis zu 4 Urnen) Rasenwahlgrab (pro Grabstelle) Urnenrasenwahlgrab (bis zu 2 Urnen) Sonstige Gebühren (1) Für das Ausheben und Schließen eines Grabes, das Ausschmücken des Grabes, Transport von Kränzen und Grabschmuck zum Grab a) b) c) d) e) f) Erdgrab 430,00 € (Rasengräber und Rasenreihengräber für Erwachsene) Reihengräber für Kinder bis 5 Jahre 290,00 € Urnenbeisetzungen 95,00 € Erdgrab 430,00 € (Wahlgräber und Rasenwahlgräber für Erwachsene) Umbettung Sarg 680,00 € Umbettung Urne 345,00 € 385,00 € 260,00 € 80,00 € 385,00 € 625,00 € 275,00 € Anlage zu Drucksache 145/2009 (2) Abräumen des Grabes nach der Beisetzung, Entsorgen von Kränzen und Blumenschmuck, Abtragen des Grabhügels, einmaliges Auffüllen mit Pflanzerde a) b) Erdgrab (Reihengräber und Wahlgräber) Urnengräber 60,00 € 30,00 € 40,00 € 20,00 € (3) Räumung von Gräbern nach Ablauf der Ruhezeit oder bei vorzeitiger Auflösung der Grabstätte (Abräumen und Entsorgung von Bepflanzungen Einsäen mit Rasen) a) b) c) d) Räumung Sarggrab (pro Grabstelle) Räumung Urnengrab Entsorgung Grabstein Sarggrab Entsorgung Grabstein Urnengrab 80,00 € 65,00 € 60,00 € 20,00 € 60,00 € 30,00 € 60,00 € 20,00 € 40,00 € 50,00 € 50,00 € 30,00 € -20,00 € (4) Verwaltungsgebühren a) b) c) Grabmalgenehmigung Genehmigung Urnenbeisetzung in Erdgrab Genehmigung vorzeitige Auflösung von Grabstellen 2. § 2 erhält folgende Fassung: § 2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 01.01.2010 in Kraft. * Angabe der bisherigen Gebührensätze nur zur Information (nicht Satzungstext).