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Beschlussvorlage (5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/01 „Evenhauser Holz“ im Ortsteil Leopoldshöhe als vereinfachte Änderung gem. § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung))

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
22 kB
Datum
11.03.2010
Erstellt
26.02.10, 21:27
Aktualisiert
26.02.10, 21:27
Beschlussvorlage (5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/01 „Evenhauser Holz“ im Ortsteil Leopoldshöhe als vereinfachte Änderung gem. § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung)) Beschlussvorlage (5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/01 „Evenhauser Holz“ im Ortsteil Leopoldshöhe als vereinfachte Änderung gem. § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung))

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 33/2010 zur Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Frau Leweling Telefon: 05208/991-272 Datum: 26. Februar 2010 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/01 „Evenhauser Holz“ im Ortsteil Leopoldshöhe als vereinfachte Änderung gem. § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) Beratungsfolge Hochbau- und Planungsausschuss Termin 11.03.2010 Bemerkungen Sachdarstellung: Der Hochbau- und Planungsausschuss hat in der Sitzung vom 24.06.2009 und in der Sitzung vom 27.08.2009 jeweils einem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/01 „Evenhauser Holz“ zugestimmt (Vorlagen 95/20009 und 100/2009). Die vereinfachte 5. Änderung kann nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden. Mit der Planung ist von den Antragstellern und der Gemeinde Leopoldshöhe, die mit einem Teil öffentlicher Verkehrsfläche an der Änderung beteiligt ist, ein Planungsbüro beauftragt worden. Der Entwurf liegt vor (s. Anlage). Beschlussvorschlag: a) Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt die Aufstellung der vereinfachten 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/01 „Evenhauser Holz“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB. Der Geltungsbereich ist aus dem als Anlage beigefügten Übersichtsplan ersichtlich. b) Der Hochbau- und Planungsausschuss stimmt dem Entwurf der vereinfachten 5. Änderung und der Begründung zu und beschließt die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 13a BauGB. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass die Aufstellung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB erfolgt. Gleichzeitig erfolgt die Offenlegung für die Dauer eines Monats. Schemmel Anlagen: Planzeichnung, textliche Festsetzungen und Begründung -2-