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Beschlussvorlage (Ergänzungssatzung Bedburg-Rath "Mohnweg" gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB - Stichweg Mohnweg hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
202 kB
Datum
04.07.2017
Erstellt
11.09.17, 18:04
Aktualisiert
11.09.17, 18:04
Beschlussvorlage (Ergänzungssatzung Bedburg-Rath "Mohnweg" gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB - Stichweg Mohnweg
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB) Beschlussvorlage (Ergänzungssatzung Bedburg-Rath "Mohnweg" gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB - Stichweg Mohnweg
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB)

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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9102/2017 Fachdienst 5 - Stadtplanung, Bauordnung, Wirtschaftsförderung Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Stadtentwicklungsausschuss Sitzungstermin: 04.07.2017 Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Betreff: Ergänzungssatzung Bedburg-Rath "Mohnweg" gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB Stichweg Mohnweg hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB Beschlussvorschlag: Der Stadtentwicklungsausschuss fasst den Aufstellungsbeschluss zur Erweiterung der „Innenbereichssatzung Rath“ in Form einer „Ergänzungssatzung“ nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. Mai 2017 (BGBl. I S. 1057), durch Deklaration der Grundstücke der Gemarkung Bedburg, Flur 24, Flurstücke 243, 409, 408, 423 und 424 als „Innenbereich“ nach § 34 BauGB. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Der Verwaltung liegt ein Antrag auf Aufstellung einer Ergänzungssatzung im Bereich Mohnweg 12 in Rath vor, um das vom Antragsteller geplante Bauvorhaben nach § 34 BauGB realisieren zu können. Nach aktuellem Planungsrecht befindet sich das Bauvorhaben im Außenbereich nach § 35 BauGB und ist damit unzulässig. Diese Beurteilung wurde seitens einer juristischen Fachkanzlei bestätigt. Die bandartige Ausdehnung des Siedlungsbereichs entlang des Mohnweges ist über die bestehende Innenbereichssatzung hinaus schleichend erfolgt und ist städtebaulich als kritisch zu sehen. Um eine weitere Ausdehnung zu verhindern und zugleich den Bestand bzw. das geplante Vorhaben planungsrechtlich abzusichern, soll eine eindeutig abgrenzbare Ergänzungssatzung aufgestellt werden. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel sowie im Zusammenhang mit einer nachhaltigen Entwicklung: Die bedarfsgerechte Bereitstellung von Bauland, insbesondere im Sinne einer Nachverdichtung im Innenbereich, welche auch für Familien mit Kindern geeignet ist, trägt zur Stabilisierung der sozialen Strukturen im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung im Stadtgebiet Bedburg bei. Finanzielle Auswirkungen: Nein  Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: Bedburg, den 28.06.2017 ----------------------------------Dirk Meyer gez. Udo Schmitz ----------------------------------Udo Schmitz ----------------------------------Sascha Solbach Sachbearbeiter Fachdienstleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-102/2017 Seite 2