Daten
Kommune
Bedburg
Größe
202 kB
Datum
04.07.2017
Erstellt
11.09.17, 18:04
Aktualisiert
11.09.17, 18:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9102/2017
Fachdienst 5 - Stadtplanung,
Bauordnung, Wirtschaftsförderung
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Stadtentwicklungsausschuss
Sitzungstermin:
04.07.2017
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Betreff:
Ergänzungssatzung Bedburg-Rath "Mohnweg" gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB Stichweg Mohnweg
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss fasst den Aufstellungsbeschluss zur Erweiterung der
„Innenbereichssatzung Rath“ in Form einer „Ergänzungssatzung“ nach § 34 Abs. 4 Nr. 3
BauGB gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.
September 2004 (BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom
4. Mai 2017 (BGBl. I S. 1057), durch Deklaration der Grundstücke der Gemarkung
Bedburg, Flur 24, Flurstücke 243, 409, 408, 423 und 424 als „Innenbereich“ nach § 34
BauGB.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Der Verwaltung liegt ein Antrag auf Aufstellung einer Ergänzungssatzung im Bereich Mohnweg 12
in Rath vor, um das vom Antragsteller geplante Bauvorhaben nach § 34 BauGB realisieren zu
können. Nach aktuellem Planungsrecht befindet sich das Bauvorhaben im Außenbereich nach §
35 BauGB und ist damit unzulässig. Diese Beurteilung wurde seitens einer juristischen
Fachkanzlei bestätigt. Die bandartige Ausdehnung des Siedlungsbereichs entlang des
Mohnweges ist über die bestehende Innenbereichssatzung hinaus schleichend erfolgt und ist
städtebaulich als kritisch zu sehen. Um eine weitere Ausdehnung zu verhindern und zugleich den
Bestand bzw. das geplante Vorhaben planungsrechtlich abzusichern, soll eine eindeutig
abgrenzbare Ergänzungssatzung aufgestellt werden.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel sowie
im Zusammenhang mit einer nachhaltigen Entwicklung:
Die bedarfsgerechte Bereitstellung von Bauland, insbesondere im Sinne einer Nachverdichtung im Innenbereich,
welche auch für Familien mit Kindern geeignet ist, trägt zur Stabilisierung der sozialen Strukturen im Sinne einer
nachhaltigen Stadtentwicklung im Stadtgebiet Bedburg bei.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Bedburg, den 28.06.2017
----------------------------------Dirk Meyer
gez. Udo Schmitz
----------------------------------Udo Schmitz
----------------------------------Sascha Solbach
Sachbearbeiter
Fachdienstleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-102/2017
Seite 2