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Beschlussvorlage (Zuleitung des Entwurfs der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
209 kB
Datum
16.01.2018
Erstellt
08.11.17, 16:33
Aktualisiert
07.05.18, 18:01
Beschlussvorlage (Zuleitung des Entwurfs der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018) Beschlussvorlage (Zuleitung des Entwurfs der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018) Beschlussvorlage (Zuleitung des Entwurfs der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9141/2017 Fachdienst 2 - Finanzen Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg 21.11.2017 Haupt- und Finanzausschuss 19.12.2017 Rat der Stadt Bedburg 16.01.2018 Abstimmungsergebnis: Betreff: Zuleitung des Entwurfs der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 Beschlussvorschlag: STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Das Verfahren zum Erlass der Haushaltssatzung ist im § 80 der Gemeindeordnung NRW geregelt. Der Entwurf der Haushaltssatzung mit den Anlagen und Bestandteilen für das Haushaltsjahr 2018 wurde am 02.11.2017 vom Stadtkämmerer aufgestellt. Der gemäß § 80 Abs. 2 GO NRW vom Bürgermeister bestätigte Entwurf wird dem Rat zur Sitzung am 21.11.2017 zugeleitet. Der Entwurf wird im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises öffentlich bekannt gemacht. Die Einwohner und Bürger haben die Möglichkeit, vom 22.11.2017 bis zum 05.12.2017 Einwendungen zu erheben. Von der Aufstellung eines Doppelhaushaltes wurde abgesehen, da einige Entwicklungen mit Unsicherheiten behaftet sind; z.B.:        Entwicklung der Kreisumlage Entwicklung des kommenden Finanzausgleichs Entwicklung der Flüchtlingssituation Entwicklung der „Bedburger Mitte“ Entwicklung von Baugebieten Verwendung der Mittel aus dem Programm „Gute Schule 2020“ Verwendung der Mittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (Schulen) Der Entwurf deckt den Planungszeitraum 2018 bis 2021 ab. Diese Planjahre weisen im Haushaltsentwurf negative Ergebnissalden aus. Das fortgeschriebene Haushaltssicherungskonzept (HSK) deckt einen 10-jährigen Zeitraum (2018 – 2027) ab. Das Planjahr 2022 weist – wie in den vergangenen Haushaltssicherungskonzepten – den ersten positiven Ergebnissaldo aus. Dies setzt sich bis einschließlich des Planjahres 2027 fort. Die aktuellen und künftigen Entwicklungen werden im Vorbericht bzw. im HSK dargestellt. Beschlussvorlage WP9-141/2017 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja X Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: Bedburg, den 02.11.2017 ----------------------------------Eßer ----------------------------------Baum ----------------------------------Solbach Fachdienstleiter Stadtkämmerer Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-141/2017 Seite 3