Daten
Kommune
Bedburg
Größe
2,2 MB
Datum
28.09.2017
Erstellt
14.09.17, 18:01
Aktualisiert
14.09.17, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bedburg
Bebauungsplan Nr. 43 / Bedburg
7. Änderung - Gebiet im RLB-Gelände / Mobau Erft
Regelverfahren
Begründung
Stand: September 2017
Vorentwurf
ISU
Immissionsschutz, Städtebau, Umweltplanung
Am Tower 14
54634 Bitburg / Flugplatz
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Telefax
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06561/9449-02
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STADT BEDBURG
Begründung
Bebauungsplan Nr. 43, 7. Änderung/ Gebiet im RLB-Gelände / Mobau Erft
VORENTWURF
INHALTSVERZEICHNIS
1
Anlass und Ziele der Planung .............................................................................. 2
2
Verfahren ............................................................................................................... 3
2.1
3
Das Plangebiet / Planungskonzeption ................................................................ 4
3.1
3.2
3.3
3.4
3.5
4
Verfahrensverlauf ................................................................................................. 3
Lage und Geltungsbereich ................................................................................... 4
Nutzung und Bebauung / Nutzungskonzeption..................................................... 5
Verkehrliche Erschließung ................................................................................... 5
Ver- und Entsorgung ............................................................................................ 5
Besitz- und Eigentumsverhältnisse ...................................................................... 6
Ziele und Darstellungen übergeordneter Planungen ......................................... 6
Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan (FNP) ............................................................ 6
5
Berücksichtigung der Umweltbelange ................................................................ 7
Immissionsschutz .............................................................................................................. 7
6
Bauplanungsrechtliche Festsetzungen (BauGB und BauNVO) ........................ 7
6.1
6.2
Art & Maß der baulichen Nutzung, überbaubare Grundstücksfläche .................... 7
Hinweise und Empfehlungen................................................................................ 7
7
Ergebnis der Abwägung ....................................................................................... 8
8
Flächenbilanz und Kostenschätzung .................................................................. 8
8.1
8.2
1
Flächenbilanz ....................................................................................................... 8
Kostenschätzung ................................................................................................. 9
Anlass und Ziele der Planung
Die Stadt Bedburg hat die Aufstellung des Bebauungsplans 'Nr. 43, 7. Änderung/ Bedburg- Gebiet
im RLB-Gelände / Mobau' beschlossen, um betrieblichen Veränderungen innerhalb des Gebietes
städtebaulich Rechnung zu tragen. Die bis dato in der Adolf-Silverberg-Straße 41 angesiedelte
Speditionsfirma verlässt das Gewerbegebiet. Das nun freiwerdende Gelände bietet dem bereits
bestehenden Baustoffzentrum Mobau-Erft den dringend benötigten Erweiterungsspielraum. Dieser
beabsichtigt seine Betriebsfläche Richtung Westen auszudehnen und das bestehende Gebäude als
zusätzliche Lager- und Ausstellungsfläche zu nutzen. Im Zuge dieses Änderungsverfahrens wird die
öffentliche Straßenverkehrsfläche, welche derzeit die beiden Flächen trennt, in eine gewerbliche
Fläche umgewandelt werden. Damit wird die Fläche in die Gesamtbetrachtung der Grundflächenzahl
(GRZ) eingebunden, eine Verschlechterung der Bodensituation ist aber nicht zu erwarten.
Durch die avisierte Bauleitplanung kann ein Leerstand auf der Fläche der Spedition vermieden und
der Firma Mobau für den Betrieb notwendige Erweiterungsmöglichkeiten geboten werden. Somit
wird das Unternehmen am Standort gesichert.
Eine Änderung des Flächennutzungsplans ist nicht erforderlich, da dieser aktuell ebenfalls eine
Gewerbefläche darstellt. Für die Änderung der Straßenverkehrsfläche in eine Gewerbegebietsfläche
wird der Flächennutzungsplan korrigiert.
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STADT BEDBURG
Begründung
Bebauungsplan Nr. 43, 7. Änderung/ Gebiet im RLB-Gelände / Mobau Erft
2
VORENTWURF
Verfahren
Für die vorgesehene Änderung der Nutzung und die Zusammenlegung der Grundstücke ist im
festgelegten Geltungsbereich (siehe Planzeichnung) die Änderung des Bebauungsplans Nr. 43
„ehemaliges RLB-Gelände“ aus dem Jahr 1998 erforderlich.
Für die Belange des Umweltschutzes ist grundsätzlich für alle Bauleitplanverfahren eine förmliche
Umweltprüfung durchzuführen (§ 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB); hierzu ist ein Umweltbericht zu erstellen.
Der Umweltbericht bildet einen gesonderten Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan. Die
Umweltprüfung ist ein formales Verfahren, in dem das umweltbezogene Abwägungsmaterial
systematisch ermittelt, beschrieben und bewertet wird. Ihre Ergebnisse haben von sich aus keinen
Vorrang vor anderen Belangen, sondern unterliegen wie diese der Abwägung nach § 1 Abs. 7
BauGB. Die Umweltprüfung - mit der zugehörigen Erstellung des Umweltberichtes - ist damit ein
integraler Bestandteil des Bauleitplanverfahrens.
Die Umweltprüfung zur Bauleitplanung ist im vorliegenden Umweltbericht bereits integriert. Die
erforderlichen Aufgaben und Inhalte der Landschaftsplanung ergeben sich v. a. aus § 13 Abs. 1 und
§ 14 BNatSchG. „Die Landschaftspläne werden als Beitrag für die Bauleitplanung erstellt und unter
Abwägung mit den anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen als Darstellungen oder
Festsetzungen in die Bauleitplanung aufgenommen.“
2.1
Verfahrensverlauf
Der Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wurde durch den Stadtentwicklungsausschuss
der Stadt Bedburg am 02.05.2017 gefasst.
In Sitzung vom __.__.____ wurde der Vorentwurf des Bebauungsplans gebilligt, auf dessen
Grundlage die frühzeitige Beteiligung der Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange und
der Öffentlichkeit durchgeführt werden soll, welche ebenfalls in der Sitzung am __.__.____
beschlossen wurde.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist in Form einer öffentlichen Auslegung vom
__.__.____ bis zum __.__.____ durchgeführt worden.
Die Behörden sowie die Nachbargemeinden sind mit Schreiben vom __.__.____ frühzeitig
benachrichtigt und zur die Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert worden.
Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Bedburg hat in seiner öffentlichen Sitzung am
__.__.____ die abgegebenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
und der Behörden sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange geprüft.
Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Bedburg hat in seiner öffentlichen Sitzung am
__.__.____ den Entwurf zum Bebauungsplan gebilligt und die Durchführung der Offenlage
beschlossen. Die Offenlage wurde ortsüblich mit den Angaben bezüglich Ort und Dauer der
Auslegung bekannt gemacht.
Der Entwurf des Bebauungsplans 'Nr. 43, 7. Änderung/ Bedburg- Gebiet im RLB-Gelände / Mobau'
der Stadt Bedburg wurde gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats, und zwar in der Zeit
vom __.__.____ bis einschließlich __.__.____ zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Die betroffenen Behörden sowie die Nachbargemeinden wurden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit
Schreiben vom __.__.____ beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Die fristgemäß vorgebrachten Stellungnahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
sowie sonstiger Träger öffentlicher Belange hat der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Bedburg
in seiner Sitzung am __.__.____ vorgeprüft
und der Stadtrat der Stadt Bedburg in seiner Sitzung am __.__.____ geprüft.
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STADT BEDBURG
Begründung
Bebauungsplan Nr. 43, 7. Änderung/ Gebiet im RLB-Gelände / Mobau Erft
VORENTWURF
Nach Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen hat der Stadtrat der Stadt Bedburg in seiner
Sitzung am __.__.____ den Bebauungsplan 'Nr. 43, 7. Änderung/ Bedburg- Gebiet im RLB-Gelände
/ Mobau' beschlossen.
3
Das Plangebiet / Planungskonzeption
3.1
Lage und Geltungsbereich
Das Plangebiet befindet sich südwestlich der Innenstadt im Stadtteils Erft.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans hat eine Gesamtfläche von rund 4,5 ha und umfasst in
der Stadt Bedburg folgende Flurstücke:
Gemarkung Bedburg:
Flur 1, Flurstück-Nr. 1579, 1536, 1539, 1540, 1535, 16711672, 1673
sowie 1675 tlw.
Die exakte Abgrenzung des Gebietes ist der Plandarstellung des Bebauungsplanes zu entnehmen.
Abb. 1:
Topografische Karte mit Lage des Plangebietes
(Quelle: Topografische Karte ©Land NRW (2017) ),dl-de/by-2-0,www.geoportal.nrw (DTK25); eigene
Darstellung, ohne Maßstab)
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Bebauungsplan Nr. 43, 7. Änderung/ Gebiet im RLB-Gelände / Mobau Erft
VORENTWURF
Abb. 2:
Luftbild mit Abgrenzung des Plangebietes
(Quelle: Luftbild©Land NRW (2017) ),dl-de/by-2-0,www.geoportal.nrw (DOP20); eigene Darstellung, ohne
Maßstab)
3.2
Nutzung und Bebauung / Nutzungskonzeption
Bislang wurde das westlich gelegene Grundstück von einer Speditionsfirma genutzt. Diese verlässt
das Gewerbegebiet. Das sich östlich befindliche Bauzentrum Mobau möchte die freiwerdende
Fläche nutzen und seinen Betrieb erweitern. Bauliche Änderungen am Bestand sind nicht
vorgesehen. Das Gebäude der Speditionsfirma wird künftig als Lager- und Ausstellungsflächen
genutzt.
3.3
Verkehrliche Erschließung
Das Plangebiet ist über die Adolf-Silverberg-Straße sowie die gleichnamigen Stichstraßen südlich
und nördlich angeschlossen. Diese Verkehrsflächen sind bereits vorhanden und nicht Teil des
Geltungsbereichs dieser Änderung. Das Wenden ist in den bestehenden Wendeanlagen möglich.
3.4
Ver- und Entsorgung
Die Wasserver- und Schmutzwasserentsorgung ist innerhalb des Plangebietes durch den Anschluss
an das öffentliche Leitungsnetz der Stadt Bedburg sichergestellt.
Das anfallende Niederschlagswasser wird in den vorhandenen Mischwasserkanal eingeleitet. Dieser
ist ausreichend dimensioniert.
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Bebauungsplan Nr. 43, 7. Änderung/ Gebiet im RLB-Gelände / Mobau Erft
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Das Plangebiet ist bereits an das örtliche Energie- und Telekommunikationsnetz angeschlossen.
Entsprechend dem sachgerechten Umgang mit Abfällen gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB ist das
Plangebiet an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossen.
3.5
Besitz- und Eigentumsverhältnisse
Die Flächen innerhalb des Plangebietes befinden sich in privatem Eigentum.
4
Ziele und Darstellungen übergeordneter Planungen
Bei der Änderung des bestehenden Bebauungsplans Nr. 43 wird eine Verkehrsfläche in eine
Gewerbegebietsfläche umgewandelt. Den Grundsätze und Ziele der Landes- sowie der
Regionalplanung werden nicht widersprochen.
Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan (FNP)
Grundsätzlich ist ein Bebauungsplan gemäß dem Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 BauGB aus
dem Flächennutzungsplan (FNP) zu entwickeln, d.h. der FNP beinhaltet als übergeordnete Planungsebene die planerischen Vorgaben, die durch den Bebauungsplan konkretisiert werden.
Der derzeit wirksame FNP der Stadt Bedburg aus dem Jahr 20141 stellt das Plangebiet des Bebauungsplanes als gewerbliche Fläche dar (vgl. Abb. 3). An dieser Darstellung wird weiterhin
festgehalten. Damit ist die 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 43 aus dem Flächennutzungsplan
entwickelt.
Abb. 3: Lage des Plangebietes im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg
(Quelle: aktueller Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg, eigene Darstellung, ohne Maßstab)
1
Bearbeitungsstand des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Bedburg: 18. Dezember 2014
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Bebauungsplan Nr. 43, 7. Änderung/ Gebiet im RLB-Gelände / Mobau Erft
5
VORENTWURF
Berücksichtigung der Umweltbelange
Für die Belange des Umweltschutzes ist grundsätzlich für alle Bauleitplanverfahren eine förmliche
Umweltprüfung durchzuführen (§ 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB); hierzu ist ein Umweltbericht zu erstellen.
Der Umweltbericht bildet hierbei einen gesonderten Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan. Die Umweltprüfung ist ein formales Verfahren, in dem das umweltbezogene Abwägungsmaterial systematisch ermittelt, beschrieben und bewertet wird. Ihre Ergebnisse haben von sich aus
keinen Vorrang vor anderen Belangen, sondern unterliegen wie diese der Abwägung nach § 1 Abs.
7 BauGB. Die Umweltprüfung - mit der zugehörigen Erstellung des Umweltberichtes - ist damit ein
integraler Bestandteil des Bauleitplanverfahrens.
Der Umweltbericht wird im weiteren Verfahren erarbeiten und zur Offenlage dieser Begründung
angefügt.
Immissionsschutz
Durch die Zuordnung der Straßenverkehrsfläche zum GE sind keine negativen Auswirkungen auf
die benachbarten Nutzungen zu erwarten. Der Bebauungsplan Nr. 43 setzt folgende maximal
zulässige flächenbezogene Schallleistungspegel L w (FBS) fest:
FBS tags (6 – 22 Uhr)
FBS nachts (22 – 6 Uhr)
dB(A)
dB(A)
GE 7
57
40
GE 8
60
45
GE 12
60
40
Teilgebiete
Diese bleiben unverändert.
6
Bauplanungsrechtliche Festsetzungen (BauGB und BauNVO)
6.1
Art & Maß der baulichen Nutzung, überbaubare Grundstücksfläche
Die Art der baulichen Nutzung bleibt weiterhin als Gewerbegebiet „GE“ bestehen (siehe hierzu
Begründung und Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 43). Die Fläche, die im
Bebauungsplan Nr. 43 als Straßenverkehrsfläche festgesetzt wurde, wird im Zuge dieser Änderung
ebenfalls als GE festgesetzt. Dies dient der Zusammenlegung der beiden Grundstücke für eine
alleinige Nutzung als Baustoffzentrum. Die derzeitige öffentliche Straßenverkehrsfläche wird für die
Erschließung des rückwärtigen Grundstücks nicht mehr benötigt und würde darüber hinaus den
Betrieb des Baustoffzentrums stören. Die Straße wird daher zurückgebaut. Die Umwidmung in eine
GE-Fläche führt darüber hinaus zu einer geringeren Versiegelung, da eine Verkehrsfläche zu 100%
versiegelt wird, im GE können hingegen maximal 80% der Fläche versiegelt werden.
Bezüglich des Maßes der baulichen Nutzung wird die neue GE-Fläche je zur Hälfte dem GE 8 im
westlichen Bereich und dem östlich gelegenen GE 12 zugeordnet (vgl. dazu die Planzeichnung). Die
überbaubaren Grundstückflächen bleiben in ihrer bisherigen Abgrenzung bestehen.
6.2
Hinweise und Empfehlungen
Auf die Bestimmungen der §§ 15 und 16 DSchG NW wird nachdrücklich hingewiesen. Hiernach sind
bei Bodenbewegungen auftretende archäologische Bodenfunde und Befunde dem Rheinischen Amt
für Bodendenkmalpflege – Außenstelle Zülpich, Dürener Str. 13 a, 53909 Zülpich oder der Unteren
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Begründung
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Denkmalbehörde der Stadt Bedburg unverzüglich anzuzeigen. Die Weisung des Fachamtes für den
Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten.
Vor Beginn von Bauarbeiten in dem Gesamtgebiet ist der Kampfmittelräumdienst zu
benachrichtigen.
Lößlehm und Löß gehören zu den feuchtigkeits- und frostempflindlichsten Böden. Für die
Erdarbeiten sind die folgenden Grundsätze zu beachten:
Die Erdplanen dürfen während und nach den Aushubarbeiten nicht mit gummibereiften
Fahrzeugen (Lkw, Kopflader) befahren werden. Hier besteht die Gefahr des sogenannten
„Wackelpuddingeffektes“ mit nachhaltigen Störungen des Baugrundes.
Durch Niederschläge aufgeweichte, oberflächennahe Bereiche sind vor dem Betonieren zu
entfernen.
Durch Frost können erhebliche Auflockerungen und Hebungen entstehen. Auf gefrorenen
Böden darf weder Kies- noch Betonpolster aufgebracht werden. Nach Beendigung des
Frostes ist die Auflockerung durch Nachverdichtung zu beseitigen. Die Böden bereits
teilfertiger Bauteile sind vor Frosteinwirkung zu schützen.
Die Baugrubenböschungen sind für den Bauzeitzustand ausreichend standsicher anzulegen
unter einem Böschungswinkel von ß = 60 Grad.
Falls im Zuge von Erdarbeiten die visuelle und organoleptische Überprüfung kritische
Kontaminationen vermuten lässt, sind die Fachbehörden beratend zur Überprüfung hinzuzuziehen.
Innerhalb des Plangebietes befinden sich eine Wasserleitung und ein Telefonkabel der Rheinbraun
AG. Vor Beginn von Erdarbeiten im Bereich dieser Leitungen ist eine Schachterlaubnis der
Betriebsabteilung Bohrarbeiten und Wasserwirtschaft (BoWa) der Rheinbraun AG einzuholen.
7
Ergebnis der Abwägung
Für jede städtebauliche Planung ist das Abwägungsgebot gem. § 1 Abs. 7 BauGB von besonderer
Bedeutung. Danach muss die Stadt Bedburg als Planungsträger bei der Aufstellung des Bebauungsplanes die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abwägen.
Die Abwägung ist die eigentliche Planungsentscheidung. Hier setzt die Stadt ihr städtebauliches
Konzept um und entscheidet sich für die Berücksichtigung bestimmter Interessen und die Zurückstellung der dieser Lösung entgegenstehenden Belange.
Bei der Ausarbeitung des vorliegenden Bebauungsplans werden alle bekannten und zugänglichen
Grundlageninformationen zusammengetragen, geprüft und bewertet, um den Plan möglichst
umfassend an die örtlichen Gegebenheiten anpassen zu können.
8
Flächenbilanz und Kostenschätzung
8.1
Flächenbilanz
Bezeichnung
Größe in m²
Anteil in %
Geltungsbereich
44.782,39
100,0
Gewerbegebiet
44.782,39
38.635,71
100,0
86,27
überbaubar überbaubar
Tab. 1:
Bilanz zur Flächennutzung nach den Festsetzungen
(Quelle: eigene Darstellung)
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Begründung
Bebauungsplan Nr. 43, 7. Änderung/ Gebiet im RLB-Gelände / Mobau Erft
8.2
VORENTWURF
Kostenschätzung
Der Stadt Bedburg entstehen zunächst Planungskosten für die Aufstellung des Bebauungsplanes.
Diese Begründung ist Bestandteil des Bebauungsplanes Nr. 43, 7. Änderung/
Bedburg – Gebiet im RLB-Gelände / Mobau Erft.
Bedburg, den___________________
(Siegel)
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