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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 48 / Bedburg, 4. Änderung - Eckbereich An der Biverschnell / Buschacker hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
201 kB
Datum
04.07.2017
Erstellt
21.06.17, 18:03
Aktualisiert
11.09.17, 18:04
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 48 / Bedburg, 4. Änderung - Eckbereich An der Biverschnell / Buschacker
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 48 / Bedburg, 4. Änderung - Eckbereich An der Biverschnell / Buschacker
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9-89/2017 Fachdienst 5 - Stadtplanung, Bauordnung, Wirtschaftsförderung Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Stadtentwicklungsausschuss Sitzungstermin: 04.07.2017 Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimme(n), 6 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) Betreff: Bebauungsplan Nr. 48 / Bedburg, 4. Änderung - Eckbereich An der Biverschnell / Buschacker hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB Beschlussvorschlag: Der Stadtentwicklungsausschuss fasst den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 48 / Bedburg, 4. Änderung – Eckbereich An der Biverschnell / Buschacker gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. Mai 2017 (BGBl. I S. 1057). STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Der Verwaltung liegt ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 48 / Bedburg für den Eckbereich An der Biverschnell / Buschacker, konkret die Flurstücke 1105 und 1106 (Gemarkung Bedburg, Flur 11) vor. Angestrebt wird die Vergrößerung des Baufensters durch Verschiebung der hinteren Baugrenze um 3,7 Meter zur Errichtung eines Wintergartens und einer überdachten Terrasse. Die beidseits des Hauptgebäudes liegenden Garagen stellen dabei den Abschluss der Baufenstertiefe dar, so dass das dazwischen geplante Vorhaben von den Nachbarn optisch kaum wahrnehmbar ist. Eine entsprechende nachbarliche Zustimmung wurde von dem Antragsteller bereits eingeholt (siehe letzte Seite der Anlage ‚Bp 48 Änderungsantrag‘). Aus städtebaulicher Sicht kann dem Vorhaben zugestimmt werden, da es einen zusammenhängenden Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 48 / Bedburg umfasst, für den eine Anpassung des Baurechts an zeitgemäße Wohnbedürfnisse erfolgen soll. Dies entspricht dem planerischen Leitbild der Innenentwicklung vor Außenentwicklung, von dem auch solche kleinere Maßnahmen im Bestand umfasst sind. Zudem sind nachbarliche Belange nicht betroffen. Die Planungskosten werden per Kostenübernahmeerklärung auf den Antragsteller übertragen. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel sowie im Zusammenhang mit einer nachhaltigen Entwicklung: Die bedarfsgerechte Bereitstellung von Bauland, insbesondere im Sinne einer Nachverdichtung im Innenbereich, welche auch für Familien mit Kindern geeignet ist, trägt zur Stabilisierung der sozialen Strukturen im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung im Stadtgebiet Bedburg bei. Finanzielle Auswirkungen: Nein  Der Antragsteller hat die Planungskosten zu tragen. Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: Bedburg, den 08.06.2017 ----------------------------------Dirk Meyer ----------------------------------Schmitz, Udo ----------------------------------Sascha Solbach Sachbearbeiter Fachdienstleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-89/2017 Seite 2