Daten
Kommune
Bedburg
Größe
201 kB
Datum
04.07.2017
Erstellt
21.06.17, 18:03
Aktualisiert
11.09.17, 18:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9-89/2017
Fachdienst 5 - Stadtplanung,
Bauordnung, Wirtschaftsförderung
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Stadtentwicklungsausschuss
Sitzungstermin:
04.07.2017
Abstimmungsergebnis:
9 Ja-Stimme(n), 6
Gegenstimme(n), 0
Stimmenthaltung(en)
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 48 / Bedburg, 4. Änderung - Eckbereich An der Biverschnell /
Buschacker
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss fasst den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan
Nr. 48 / Bedburg, 4. Änderung – Eckbereich An der Biverschnell / Buschacker gemäß § 2
Abs. 1 i.V.m. § 13 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004
(BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. Mai 2017
(BGBl. I S. 1057).
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Der Verwaltung liegt ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 48 / Bedburg für den
Eckbereich An der Biverschnell / Buschacker, konkret die Flurstücke 1105 und 1106 (Gemarkung
Bedburg, Flur 11) vor. Angestrebt wird die Vergrößerung des Baufensters durch Verschiebung der
hinteren Baugrenze um 3,7 Meter zur Errichtung eines Wintergartens und einer überdachten
Terrasse. Die beidseits des Hauptgebäudes liegenden Garagen stellen dabei den Abschluss der
Baufenstertiefe dar, so dass das dazwischen geplante Vorhaben von den Nachbarn optisch kaum
wahrnehmbar ist. Eine entsprechende nachbarliche Zustimmung wurde von dem Antragsteller
bereits eingeholt (siehe letzte Seite der Anlage ‚Bp 48 Änderungsantrag‘).
Aus städtebaulicher Sicht kann dem Vorhaben zugestimmt werden, da es einen
zusammenhängenden Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 48 / Bedburg umfasst, für den eine
Anpassung des Baurechts an zeitgemäße Wohnbedürfnisse erfolgen soll. Dies entspricht dem
planerischen Leitbild der Innenentwicklung vor Außenentwicklung, von dem auch solche kleinere
Maßnahmen im Bestand umfasst sind. Zudem sind nachbarliche Belange nicht betroffen. Die
Planungskosten werden per Kostenübernahmeerklärung auf den Antragsteller übertragen.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel sowie
im Zusammenhang mit einer nachhaltigen Entwicklung:
Die bedarfsgerechte Bereitstellung von Bauland, insbesondere im Sinne einer Nachverdichtung im Innenbereich,
welche auch für Familien mit Kindern geeignet ist, trägt zur Stabilisierung der sozialen Strukturen im Sinne einer
nachhaltigen Stadtentwicklung im Stadtgebiet Bedburg bei.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein Der Antragsteller hat die Planungskosten zu tragen.
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Bedburg, den 08.06.2017
----------------------------------Dirk Meyer
----------------------------------Schmitz, Udo
----------------------------------Sascha Solbach
Sachbearbeiter
Fachdienstleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-89/2017
Seite 2