Daten
Kommune
Wesseling
Größe
117 kB
Datum
08.05.2013
Erstellt
22.04.13, 06:11
Aktualisiert
22.04.13, 06:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
81/2013
- Mitteilung Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Schulen
Vorlage für
Schulausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Mitteilungen der Verwaltung
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
12.04.2013
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 81/2013
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Jürgen Marx
12.04.2013
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Schulausschuss
Betreff:
Mitteilungen der Verwaltung
Beschlussentwurf:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Sachdarstellung:
Die Stadtverwaltung Wesseling gibt den Mitgliedern des Schulausschusses für die Sitzung am 08.05.2013
folgende Mitteilungen bekannt:
Situation Lessingschule
Nachdem die Eltern der 68 Lessingschulkinder, die ab dem kommenden Schuljahr auf dieser Schule verblieben wären, wenn sie nicht hätte aufgelöst werden müssen, angeschrieben wurden, sind erfreulicherweise
62 Kinder in der Johannes-Gutenberg-Schule für das kommende Schuljahr angemeldet worden. Drei haben
sich für die Goetheschule und eins für die Brigidaschule entschieden, zwei sind verzogen. Zur Zeit finden
Gespräche der Verwaltung mit der Schulleitung und Schulpflegschaft der Gutenbergschule statt, um die
Räumlichkeiten ab dem kommenden Schuljahr am Schulstandort Gartenstr. festzulegen. Die Bezirksregierung Köln hat mit Schreiben vom 22.03.2013 gemäß § 81 Absatz 3 des Schulgesetzes NRW den Beschluss
des Rates vom 29.01.2013, die Katholische Grundschule Lessingschule mit Ablauf des Schuljahres
2012/2013 zum 31.07.2013 aufzulösen, genehmigt.
Situation Fröbelschule
Ein Gespräch mit der Schulrätin des Schulamtes für den Rhein-Erft-Kreis, dem Leiter der Fröbelschule und
der Verwaltung hat stattgefunden. 39 Elternbriefe an die Eltern der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf mit dem Förderschwerpunkt Lernen, die ab dem kommenden Schuljahr noch auf der Fröbelschule
verblieben wären, wenn die Schule nicht hätte aufgelöst werden müssen, wurden versandt. In diesem
Schreiben wurde den Eltern die Sachlage mitgeteilt und Optionen für eine weitere Beschulung der Kinder
mitgeteilt. Mit allen Eltern führt Herr Fuhr Beratungsgespräche und hilft bei der Schulummeldung, meist zur
Pestalozzischule in Brühl, Förderschule mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache und Emotionale und
soziale Entwicklung. Die Bezirksregierung Köln hat mit Schreiben vom 04.04.2013 gemäß § 81 Absatz 3 des
Schulgesetzes NRW den Beschluss des Rates vom 19.03.2013, die Fröbelschule zum 31.07.2013 aufzulösen, genehmigt.
Schulpauschale
Bezug nehmend auf eine Anfrage von Herrn Markus Schulze in der letzten Sitzung des Schulausschusses
hat der Kämmerer auf seine Ausführungen im Vorbericht des Haushaltsbuches verwiesen. Danach konnte
trotz der stagnierenden Steuereinnahmen und des kräftigen Anstiegs einzelner Aufwandsarten das Defizit
des Haushaltes 2013 etwa auf den Wert, der im Zuge der mittelfristigen Finanzplanung des Haushaltes 2012
für 2013 ermittelt worden war, begrenzt werden. Dies gelang insbesondere auch durch die Veranschlagung
der Schulpauschale im Ergebnisplan. Die Veranschlagung im konsumtiven Bereich ist zulässig. Da im Schuletat nur Investitionen in Höhe von 228.000 EUR vorgesehen sind, kann die Schulpauschale von 777.600
EUR im investiven Bereich nur bedingt zweckentsprechend verwendet werden. Daher ist die Veranschlagung im Ergebnisplan auch geboten. Die Schulpauschale dient der Mitfinanzierung der Aufwendungen im
Schuletat, der einen Zuschussbedarf von etwa 4,8 Mio EUR ausweist. Im Haushaltsbuch ist die Ausweisung
der Schulpauschale in Fach 3, Seite 62, zu finden.
Zentraleinheit des Schulzentrums
Bezug nehmend auf eine weitere Anfrage von Herrn Markus Schulze in der letzten Sitzung des Schulausschusses zur Einstellung von 20.000 EUR im Haushalt 2013 zur Vermeidung von Überschwemmungen und
dadurch bedingten Änderung des Außengeländes ist nach Rücksprache mit dem Immobilienmanagement zu
bemerken, dass Oberflächenwasser durch die Böschungen zum Gebäude geleitet wird und sich anstaut. Die
Fensterbänke im Küchenbereich werden mit Schlamm überspült, da das Wasser sehr langsam versickert.
Vor dem Heizraum gelangt bei starkem Regen Wasser ins Gebäude. Der Boden muss daher ausgekoffert
und eine ausreichend tiefe Kiespackung als Versickerungsschicht eingebracht werden.
Garage Rheinschule
Bezgl. des Alternativvorschlages der SPD-Fraktion zur Beschaffung eines preiswerten Seecontainers ist
anzumerken, dass die Lagerqualität eines Containers nicht zu vergleichen ist mit der einer Fertigteilgarage.
Temperatureinflüsse kommen auf jeden Fall zum Tragen. Das Metall heizt sich im Sommer auf und im Winter sind auch Minustemperaturen zu verzeichnen.
Kunstausstellung im Kreishaus
Unter dem Thema „Bezaubernde Spuren – Chancen der Kapitalisierung“ wurde am Donnerstag, den
21.03.2013, eine Kunstausstellung in der Galerie des Skulpturenhofes in Bergheim der Wilhelm-BuschSchule eröffnet. Die Kapitalisierung in Ganztagsschulen ermöglicht es, Künstler in die Schule zu holen und
mit ihrer Hilfe in Projekten Kunst mit Schülerinnen und Schülern zu schaffen. Bei der Eröffnung sang der
Chor der Hauptschule und es spielte ein Gitarren- und Saz-Ensemble.. Über 100 Ausstellungsstücke waren
zu bewundern.
Schulleitung Schillerschule
Eine Zuweisung von Frau Sandra Breuer seitens der Bezirksregierung ist mit Wirkung vom 22.03.2013 erfolgt.
Projektpräsentation Lessingschule
Die Lessingschule präsentierte am Freitagnachmittag, 08.03.2013, ihre in der Woche erarbeiteten Projekte in
der Aula, u. a. eine Aufführung von Schneewittchen und den sieben Zwergen mit herrlichen Kostümen und
einem liebevoll gestalteten Bühnenbild.
Inklusion
Am 19.03.2013 hat die Landesregierung den Gesetzentwurf für das 9. Schulrechtsänderungsgesetz, das ab
dem Schuljahr 2014/2015 gelten soll, beschlossen. Bezüglich der Konnexitätsfrage lässt sich feststellen,
dass die Landesregierung eine Evaluationsklausel mit Berichtspflicht an den Landtag zum 31.12.2018 vorschlägt. Im Rahmen dieses Berichts soll dann auch untersucht werden, ob und in welcher Höhe durch die
Veränderungen in der Schullandschaft durch das Gesetz finanzielle Belastungen der Kommunen entstanden
sind. Nach derzeitigem Stand sieht die Landesregierung weiterhin keinen Anwendungsfall für das Konnexitätsprinzip. Der Städte- und Gemeindebund wird den Gesetzentwurf intensiv auswerten, sieht aber jetzt
schon aus kommunaler Sicht eine Evaluationsklausel nur dann als sinnvoll an, wenn die Ausgangsbasis
definiert, und die Ausgleichsverpflichtung des Landes für zusätzliche Kosten verbindlich geregelt wird. Die
neuen Aufgaben verursachen deutliche Mehrkosten bei den Kommunen, deshalb sei das Land auch verpflichtet, den Kommunen die zusätzlichen Ausgaben zu erstatten, die mit der Inklusion verbunden sind.
Begehung Gymnasium
Am 26.03.2013 fand eine Begehung des Käthe-Kollwitz-Gymnasiums statt, zu der die Mitglieder des Schulausschusses eingeladen waren. Dabei fühlten sich alle darin bestätigt, dass vor allem die Flure zu den Funktionsräumen Biologie, Physik und Chemie in der Zentraleinheit sanierungsbedürftig seien und dies auch von
der Verwaltung mit 235.000 EUR im neuen Haushalt beantragt wurde.
Einweihung einer Dependance in der Fröbelschule
Am 09.04.2013 fand eine kleine Einweihungsfeier in der Fröbelschule statt, zu der die Maria-MontessoriSchule in Brühl, Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung, eingeladen hatte. Seit dem
04.12.2012 beziehen dort zwei Berufsabschlussklassen dieser Förderschule Räumlichkeiten (insgesamt 700
m²), die vom Rhein-Erft-Kreis mit einem Kostenaufwand von ca. 400.000 € behindertengerecht umgebaut
und teilweise neu ausgestattet und von der Stadt angemietet wurden.