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Beschlussvorlage (1. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 20 (Am Alten Sportplatz))

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
16 kB
Datum
23.09.2015
Erstellt
14.09.15, 18:21
Aktualisiert
14.09.15, 18:21
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Beschlussvorlage Drucksache 56/2015 - öffentlich - Abteilung: 3 Datum: 09.09.2015 Gemeinderat 1. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 20 (Am Alten Sportplatz) 1. Beratung und Beschlussfassung über die fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen während der Offenlage 2. Beschlussfassung als Satzung Der Rat der Gemeinde Merzenich hatte in seiner Sitzung am 13.05.2015 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 20 (Am Alten Sportplatz) gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) als beschleunigtes Verfahren beschlossen sowie die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB angeordnet. Im Verfahren wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, dem Umweltbericht gemäß § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen. Die öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der Offenlage erfolgte im Amtsblatt der Gemeinde Merzenich am 22.05.2015. Die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 01.06.2015 bis 02.07.2015 einschließlich statt. Gleichzeitig wurde die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Von Seiten der Öffentlichkeit wurden weder im Offenlagezeitraum noch im Verlauf des gesamten Verfahrens Einwände oder Bedenken gegen das Planänderungsverfahren vorgetragen. Im Rahmen der Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden ebenfalls keine Bedenken gegen die Planänderung erhoben. Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschloss, die 1. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 20 einschließlich Begründung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen. Drucksache 56/2015 Seite - 2 - Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen mit dem Hinweis, dass der Bebauungsplan während der Öffnungszeiten der Verwaltung eingesehen werden kann. Mit der Bekanntmachung wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 20 gemäß § 10 Abs. 3 BauGB rechtskräftig. (Harzheim) (Lüssem)