Daten
Kommune
Wesseling
Größe
152 kB
Datum
23.04.2013
Erstellt
22.04.13, 06:11
Aktualisiert
22.04.13, 06:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
94/2013
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Zentrales Management
- 60 -
- 80 -
Vorlage für
Hauptausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Investorenauswahlverfahren "Alte Rheinschule" Urfeld
hier: Entscheidung über Vergabeverfahren
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
- 60 -
- 80 -
18.04.2013
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 94/2013
Der Bürgermeister
Datum:
18.04.2013
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Hauptausschuss
Betreff:
Investorenauswahlverfahren "Alte Rheinschule" Urfeld
hier: Entscheidung über Vergabeverfahren
Beschlussentwurf:
1.
Die als Anlage beigefügte „Bewertungsmatrix Zuschlagskriterien“ ist Grundlage für die Bewertung der
eingehenden Angebote zum Erwerb und zur Gestaltung des Areals „Alte Rheinschule“. Sie wird hiermit freigegeben.
2.
Auf Basis dieser Bewertungsmatrix wird ein vergaberechtlich einwandfreies Verhandlungsverfahren
nach VOB/A-EG durchgeführt.
Sachdarstellung:
1. Problem
Der Hauptausschuss hat am 5. März 2013 beschlossen, das bisherige Verfahren zur Veräußerung der alten
Rheinschule in Urfeld aufzuheben und ein neues Verfahren einzuleiten. Im Vorfeld hierzu hatte die Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem Projektbüro Assmann Beraten + Planen GmbH eine Bewertungsmatrix
erarbeitet, anhand derer eine transparente und nachvollziehbare Beurteilung möglicher Bietergebote vorgenommen werden kann. Als Oberkriterien für die Matrix wurden vom Hauptausschuss der Kaufpreis, soziale
Aspekte sowie städtebauliche Aspekte beschlossen. Die Gewichtung der Oberkriterien beträgt demzufolge
60 % für den Kaufpreis und je 20 % für soziale und städtebauliche Aspekte.
Anschließend wurde der Entwurf der Bewertungsmatrix in folgenden Gremien beraten:
Ausschuss für Familie, Soziales, Gesundheit und Senioren am 9. April 2013 (Vorlage 61/2013) bezüglich der sozialen Kriterien,
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz am 10. April 2013 (Vorlage 46/2013) bezüglich der
städtebaulichen Kriterien.
Auszüge aus den Entwürfen der Niederschriften der beiden Ausschüsse hierzu sind als Anlage beigefügt.
Nunmehr ist vom Hauptausschuss über die konkrete Durchführung des Vergabeverfahrens zu entscheiden.
2. Lösung
Die unter Berücksichtigung der Empfehlungen der beiden og. Ausschüsse erarbeitete Bewertungsmatrix ist
als Anlage beigefügt. Zur weiteren Durchführung des Verfahrens bedarf sie der Freigabe durch den Hauptausschuss. Weiterhin muss jetzt das weitere Verfahren beschlossen werden, damit anschließend die notwendigen Schritte durch die Verwaltung in die Wege geleitet werden können.
Die Herren Rechtsanwalt Dr. Kularz (RAe Kapellmann & Partner) und Schneider (Projektbüro Assmann Beraten + Planen GmbH), die an der Erstellung der Bewertungsmatrix und der Konzipierung des Vergabeverfahrens maßgeblich beteiligt waren, werden zur Sitzung anwesend sein, den erarbeiteten Verfahrensvorschlag erläutern und für die Beantwortung von Fragen zur Verfügung stehen.
Nächste Verfahrensschritte:
Für eine zeitnahe und zügige Umsetzung des Verfahrens ist es erforderlich und unabdingbar, dass notwendige Beratungen im Rahmen von Gremiensondersitzungen auf der Grundlage kurzfristiger (Tisch)Vorlagen
erfolgen.
Das formale Vergabeverfahren sieht eine Beratung und Beschlussfassung für die Freigabe des Bekanntmachungstextes (inkl. Eignungs-/Zuschlagskriterien und Matrix) in der Ratssitzung am 14. Mai 2013 vor. Auf
Grund der geschilderten zeitlichen Enge wird die Zustellung der Beratungsunterlagen frühestens am 8. Mai
2013 erfolgen können.
Dieses Verfahren ist erforderlich, damit im Hauptausschuss am 25. Juni 2013 über die Freigabe der Vergabeunterlagen beraten und beschlossen werden kann.
3. Alternativen
Keine
4. Finanzielle Auswirkungen
Die Veräußerung der alten Rheinschule zum bereits festgelegten Mindestkaufpreis von 1.300.000 € ermöglicht es der Stadt, beträchtliche Einnahmen zur Haushaltskonsolidierung zu erzielen.
Die Aufwendungen für die Inanspruchnahme der bis jetzt erfolgten Beratungsleistungen betragen rund
7.000 €. Der Auftrag hierzu erfolgte durch den Bereich Liegenschaften. Ob das Projektbüro mit weiteren
Leistungen zur Durchführung des Investorenauswahlverfahrens beauftragt wird, ergibt sich aus den weiteren
Beratungen.
Anlagen
- Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift des Ausschusses für Familie, Soziales, Gesundheit und Senioren am 9. April 2013
- Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz am
10. April 2013
- Bewertungsmatrix