Daten
Kommune
Wesseling
Größe
114 kB
Datum
15.05.2013
Erstellt
30.04.13, 06:36
Aktualisiert
30.04.13, 06:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
85/2013
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Kinder, Jugend und Familie
Vorlage für
Jugendhilfeausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Weiterentwicklung von Tageseinrichtungen zu Familienzentren
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
17.04.2013
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 85/2013
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Tschersich
17.04.2013
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Betreff:
Weiterentwicklung von Tageseinrichtungen zu Familienzentren
Beschlussentwurf:
Die städtischen Kindertageseinrichtungen Taunusstraße und Lahnstraße, werden ab 01.08.13 für die Teilnahme an der nächsten Phase des Landesprojektes zur Weiterentwicklung von Tageseinrichtungen zu Familienzentren benannt. Die Einrichtungen bewerben sich als Verbundfamilienzentrum und erhalten jährlich
einen vom Land NRW getragenen Zuschuss in Höhe von insgesamt 13.000,00 €.
Sachdarstellung:
1. Problem
Die Landesregierung NRW hat es sich zum Ziel gesetzt, in Nordrhein-Westfalen weitere Tageseinrichtungen
für Kinder zu Familienzentren zu entwickeln. Ziel ist es dabei insbesondere, die kinder- und familienorientierten Leistungen zu bündeln, diese qualitativ weiter zu entwickeln und den Familien über die Kindertageseinrichtungen ein ganzheitliches Angebot aus einer Hand anzubieten.
Seit dem Kindergartenjahr 2012/2013 setzt die Landesregierung verstärkt auf den Ausbau der Familienzentren in Gebieten mit besonderem Bildungs- und Armutsrisiko. Daher richtet sich die Verteilung der neuen
Familienzentren nach einem bestimmten Sozialindex u.a. mit den Messgrößen „Kinder unter 7 Jahren in
Bedarfsgemeinschaften nach SGB II“.
Das Angebot soll niedrigschwellig und umfassend angelegt werden und gut zugänglich auch für Familien mit
Zuwanderungsgeschichte sein. Die Auswahl der Familienzentren soll maßgeblich durch die Jugendämter
erfolgen.
Durch Beschluss der örtlichen Jugendhilfeausschüsse werden geeignete Einrichtungen ausgewählt. Die
Einrichtungen erhalten eine Förderung in Höhe von 13.000,00 € pro Jahr und werden zugleich zur Zertifizierung mit Gütesiegel zugelassen. Diese Zertifizierung muss binnen eines Jahres erfolgen. Gelingt die Zertifizierung nicht im ersten Durchgang, erhalten die Einrichtungen ein zweites gefördertes Entwicklungsjahr. Bei
weiterem negativen Ausgang läuft die Förderung aus.
Bei der Auswahl der Einrichtungen sind eine angemessene regionale Verteilung, sowie die Sicherstellung
der Trägervielfalt vor Ort zu gewährleisten.
Die Kriterien für Familienzentren umfassen:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
Beratung und Unterstützung von Kindern und Familien;
Familienbildung und Erziehungspartnerschaft;
Kindertagespflege;
Vereinbarung von Beruf und Familie;
Sozialraumbezug;
Kooperation und Organisation;
Kommunikation;
Leistungsentwicklung und Selbstevolation.
Die Kommunen müssen dem Land bis zum 15.06.2013 mitteilen, welche Einrichtungen ab dem kommenden
Kindergartenjahr 2013/2014 von ihnen benannt werden.
2. Lösung
Seit 2006 sind bereits folgende Kindertageseinrichtungen in Wesseling zu Familienzentren ausgebaut und
zertifiziert worden:
- das städtische Familienzentrum Villa Sonnenschein (2006)
- das katholische Familienzentrum St. Josef (2007)
- das Familienzentrum der AWO, Fuchsweg (2008)
- das katholische Familienzentrum Schmerzhafte Mutter (2009) und
- das ev. Verbundfamilienzentrum Pusteblume/Apfelbaum (2010)
Die Stadt Wesseling hat für das nächste Kindergartenjahr ein neues Familienzentrum zugewiesen bekommen. Die Verwaltung schlägt ein weiteres Verbundfamilienzentrum, bestehend aus den Kitas Lahnstraße
und Taunusstraße vor.
Die Kindertageseinrichtungen möchten das folgende Konzept in der Projektphase und später als Verbundfamilienzentrum umsetzen:
-
Aufnahme von Kindern verschiedener Nationalitäten;
Aufnahme von Kindern unter drei Jahren, auch U3;
Schwerpunkte im Bereich der Inklusion;
Schwerpunkt Sprachförderung (Projekt Sprache und Integration – Bundesförderprogramm);
--
gezielte Einzelförderung von Kindern bei Sprachverzögerung;
Gesundheitsförderung;
Ausgebildete Kinderschutzkraft vorhanden, (präventive Elternberatung):
Es bestehen Kooperationen der Einrichtung zu einer Vielzahl von Institutionen und Fachkräften. Zu
erwähnen sind z. B. die Grundschulen im Einzugsgebiet, das Jugendzentrum, der psychosoziale
Dienst, Logopäden, Frühförderstellen, Erziehungsberatung.
Aus Sicht der Verwaltung sind die Einrichtungen für die Teilnahme am Landesprojekt „Familienzentrum“
geeignet.
3. Alternativen
-keine4. Finanzielle Auswirkungen
Für den städtischen Haushalt ergibt sich kein zusätzlicher Zuschussbedarf, sondern eine zusätzliche Einnahme.
Einrichtungen, die sich am Landesprojekt Familienzentrum beteiligen, erhalten eine um 13.000,00 € erhöhte
Betriebskostenförderung, die durch das Land NRW getragen wird.