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Beschlussvorlage (BP 4.2 Artenschutzprüfung Stufe 1)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
899 kB
Datum
14.11.2017
Erstellt
27.10.17, 18:02
Aktualisiert
27.10.17, 18:02

Inhalt der Datei

.. .. .. .. . Haese Büro für Umweltplanung Von-Werner-Straße 34 52222 Stolberg/Rhld Tel.: 02402/12757-0 mobil: 0162-2302085 e-Mail: bfu-wieland@t-online.de 2. Änd. Bebauungsplan Nr. 4 „Sonnenfeld“ in Kaster (Stadt Bedburg, Rhein-Erft-Kreis) Prüfung der Artenschutzbelange (Stufe I) Juni 2017 Diplom-Biologe Ulrich Haese: Ökologische Gutachten, Landschaftsplanung, Artenschutz Steuer-Nr. 202/5138/1485 Finanzamt AC-Kreis – Bankverbindung: Sparkasse Aachen – IBAN: DE58 3905 0000 1071 3809 33 2. Änd. Bebauungsplan Nr. 4 „Sonnenfeld“ in Kaster (Stadt Bedburg): Artenschutzvorprüfung (Stufe I) Seite 2 1 Aufgabenstellung Die Ortslage Kaster ist nicht zuletzt wegen der Umsiedlungen im Braunkohlerevier deutlich angewachsen. Ein weiteres Baugebiet kann nun vor dem bisherigen Ortsrand in günstiger Lage auf einer Ackerfläche entwickelt werden, die zwischen der Kreisstraße, dem Ortsrand, einer neuen Thermenanlage und dem künstlichen Tal der Mühlenerft noch als Freiraum verblieben ist (Titelfoto). Das Plangebiet umfasst etwa 8 ha. Allgemeine Belange des Natur- und Landschaftsschutzes sind hier vergleichsweise wenig tangiert. Insbesondere bei noch unbebautem Gelände ist aber nicht von vornherein ausgeschlossen, dass durch die Planung Belange des Artenschutzes von Tieren gemäß Bundesnaturschutzgesetz berührt werden könnten. Daher ist eine Artenschutzprüfung erforderlich, um mögliche Konflikte rechtzeitig erkennen zu können. Gegebenenfalls können Maßnahmen zur Konfliktvermeidung oder –lösung erforderlich sein, die im Rahmen der Planaufstellung festgesetzt werden könnten. Im Rahmen der Bauleitplanung ist generell gemäß des Erlasses „Artenschutz in der Bauleitplanung“ vom 22.12.2010 zunächst die Stufe I der Artenschutzprüfung durchzuführen. Sie besteht aus einer Zusammenstellung und Bewertung des potentiell betroffenen Spektrums planungsrelevanter Tierarten. Aus dieser Vorprüfung sollen sich Hinweise auf Arten ergeben, bei denen ein Konflikt erwartet werden könnte. Die Stufe I der Artenschutzprüfung wurde im Juni 2017 vom Büro Raumplan (Aachen) in Auftrag gegeben. In Stufe II der Artenschutzprüfung kann eine vertiefende Art-spezifische Prüfung der Verbotstatbestände erforderlich sein. Die Stufe I gibt bereits Auskunft über die Notwendigkeit solcher weitergehenden Untersuchungen. Erforderlichenfalls oder auch prophylaktisch bei einer Prognoseunsicherheit können vorgezogene Kompensationsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen = continuous ecological functionality-measures) artspezifisch vorgeschlagen werden, damit sich der Erhaltungszustand der lokalen Population nicht verschlechtert. Bei den nicht-planungsrelevanten geschützten Arten wird davon ausgegangen, dass dies in der Regel sowieso gewährleistet ist (z.B. aufgrund der allgemeinen Häufigkeit). Dies betrifft eine Reihe von Vogelarten, die in den am heutigen Siedlungsrand liegenden und im Rahmen der Planung entfallenden Gärten vorkommen. Diplom-Biologe Ulrich Haese: Ökologische Gutachten, Landschaftsplanung, Artenschutz Von-Werner-Straße 34 52222 Stolberg/Rhld Tel. 02402/12757-0 mobil 0162/2302085 e-mail: bfu-wieland@t-online.de 2. Änd. Bebauungsplan Nr. 4 „Sonnenfeld“ in Kaster (Stadt Bedburg): Artenschutzvorprüfung (Stufe I) Seite 3 2 Planungsrelevante Arten Nach den Angaben des zuständigen Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) sind im Bereich des vom Plangebiet betroffenen Kartenblattes (3. Quadrant der TK 4905 “Grevenbroich“) aktuell Vorkommen von folgenden 33 besonders geschützten und planungsrelevanten Tierarten bekannt: 2.1 Säugetiere Braunes Langohr Rauhautfledermaus Breitflügelfledermaus Zwergfledermaus 4 Arten 2.2 Vögel Alpenstrandläufer Bienenfresser Feldlerche Flussregenpfeifer Habicht Kiebitz Mehlschwalbe Rebhuhn Saatkrähe Steinschmätzer Turteltaube Wachtel Baumpieper Eisvogel Feldschwirl Grauammer Heidelerche Kuckuck Mäusebussard Rohrweihe Schwarzkehlchen Turmfalke Uhu Wachtelkönig Waldohreule Wiesenpieper Wespenbussard 27 Arten 2.3 Amphibien Kreuzkröte Wechselkröte 2 Arten 33 Arten Diplom-Biologe Ulrich Haese: Ökologische Gutachten, Landschaftsplanung, Artenschutz Von-Werner-Straße 34 52222 Stolberg/Rhld Tel. 02402/12757-0 mobil 0162/2302085 e-mail: bfu-wieland@t-online.de 2. Änd. Bebauungsplan Nr. 4 „Sonnenfeld“ in Kaster (Stadt Bedburg): Artenschutzvorprüfung (Stufe I) Seite 4 Das Plangebiet „Sonnenfeld“ (rot) umfasst zwischen dem Ortsrand und der neuen Therme verbliebene Agrar- und Gartenflächen. Maßstab ca. 1 : 7.000. Der größte Flächenanteil sind Äcker. Am Ostrand liegt das Naturschutzgebiet der Kasterer Mühlenerft als landschaftlicher Rahmen. Maßstab ca. 1 : 7.000. Diplom-Biologe Ulrich Haese: Ökologische Gutachten, Landschaftsplanung, Artenschutz Von-Werner-Straße 34 52222 Stolberg/Rhld Tel. 02402/12757-0 mobil 0162/2302085 e-mail: bfu-wieland@t-online.de 2. Änd. Bebauungsplan Nr. 4 „Sonnenfeld“ in Kaster (Stadt Bedburg): Artenschutzvorprüfung (Stufe I) Seite 5 3 Prüfung der potentiellen Betroffenheit der planungsrelevanten Arten 3.1 Säugetiere Zu prüfen sind vier Fledermausarten. Fledermäuse sind in erster Linie im Bereich ihrer Sommer- oder Winterquartiere empfindlich. Solche Quartiere gibt es im zugänglichen Teil des Plangebietes auf den Agrarflächen definitiv nicht. Es gibt auch keine Straßenbäume oder Solitärbäume am Rand des Plangebietes, die beeinträchtigt werden könnten. In das Plangebiet wurden jedoch private Gartenflächen einbezogen, auf denen es kleine Schuppen oder Gartenhäuschen gibt, die ggf. für Fledermäuse Quartiere bieten könnten. Älteren Baumbestand gibt es in diesen Gärten jedoch nicht. Auch die benachbarten Waldbestände im Talbereich der Mühlenerft sind noch so jung, dass hier keine Bäume wachsen, die alt genug sind, um schon viele größere Höhlungen ausbilden zu können. Somit sind Fledermäuse durch die Planung im Hinblick auf mögliche Quartiere nur marginal betroffen. Im Hinblick auf die Landschaft als Jagdgebiet für Fledermäuse ist der Waldrand entlang des Wirtschafts- und Wanderweges am Ostrand des Plangebietes aber wahrscheinlich von Bedeutung. Rauhautfledermaus und Braunes Langohr sind Arten, die den Wald bewohnen. Sie besiedeln aber auch Spaltenquartiere an Gebäuden in Waldnähe. Da der Wald entlang der Mühlenerft nahrungsreich, aber arm an möglichen Quartieren ist, ist ein Vorkommen an Gebäuden somit durchaus zu erwarten. Es wird aber für ausreichend gehalten, den Abriss von Gartenhäuschen und ähnlichen Strukturen in den betroffenen Gärten auf den Zeitraum April-Mai oder September-Oktober zu begrenzen, wenn ohnehin Quartierswechsel bei Fledermäusen erfolgen. In Summe ist zu erwarten, dass durch die Bebauung auch einige Ersatzquartiere zufällig entstehen. Wesentlich für diese beiden Arten ist die Erhaltung des Waldrandes entlang des o.g. Weges als Jagdgebiet, wobei solche Waldarten echte Dunkelheit benötigen. Es ist daher auszuschließen, dass dieser Weg beleuchtet wird, was im Rahmen von benachbarten Wohngebieten leider oft gewünscht wird. Zwerg- und Breitflügelfledermaus sind gegenüber Lichteinwirkungen nicht so empfindlich und jagen gerne auch im Bereich von Laternen. Quartiere und Jagdgebiete liegen in der Regel innerhalb oder in der Nähe von Siedlungsbereichen. Für diese beiden Arten sind daher keine Einschränkungen durch das Baugebiet zu erwarten. Es wird nicht für erforderlich gehalten, weitergehende Untersuchungen im Hinblick auf Fledermäuse durchführen zu lassen. Diplom-Biologe Ulrich Haese: Ökologische Gutachten, Landschaftsplanung, Artenschutz Von-Werner-Straße 34 52222 Stolberg/Rhld Tel. 02402/12757-0 mobil 0162/2302085 e-mail: bfu-wieland@t-online.de 2. Änd. Bebauungsplan Nr. 4 „Sonnenfeld“ in Kaster (Stadt Bedburg): Artenschutzvorprüfung (Stufe I) Seite 6 3.2 Vögel Im direkten Umfeld des Plangebietes gibt es nur im Waldkorridor entlang der Mühlenerft und in den straßenbegleitenden Gehölzstreifen Bäume, die groß genug sein könnten, um für Horste von Greifvögeln geeignet zu sein, die ihre Nester mehrjährig nutzen. Hier wären Brutvorkommen von Mäusebussard und Habicht nicht auszuschließen. Da in diese Gehölzbestände aber nicht eingegriffen wird und beide Arten auch im Siedlungsbereich vorkommen können, wird es nicht für erforderlich gehalten, eine Überprüfung zur Brutzeit durchzuführen. Gleiches gilt für die Waldohreule, die solche Greifvogelhorste ggf. als Nachfolger benutzt, aber gegenüber benachbarten Siedlungen auch hinreichend störungstolerant ist. Jagdgebiete stehen diesen Arten jenseits der Mühlenerft noch zur Verfügung, falls sie bisher zeitweise im vergleichsweise kleinen Plangebiet gejagt haben sollten. Für den Turmfalken stehen im Plangebiet und seiner direkten Umgebung keine besonders zur Brut geeigneten Gebäude mit höheren Strukturen zur Verfügung. Auch solitär stehende größere Bäume gibt es nicht. Mit einer Brut im direkten störungsrelevanten Umfeld des Plangebietes ist damit nicht zu rechnen. Der Wespenbussard brütet in größeren Waldbeständen und in strukturreichen Auenlandschaften. Nach den Daten im Brutvogelatlas NRW (2013) wurde nur ein Brutpaar im Quadranten festgestellt. In allen benachbarten Quadranten fehlt die Art dagegen bisher. Mit dem Umfeld des Kasterer Sees und dem neuen Verlauf der Erft stehen besser geeignete Gebiete als möglicher Brutplatz für diese Art zur Verfügung. Es ist daher nicht anzunehmen, dass das fragliche Brutpaar in der Nähe des Plangebietes brütet. Schon die bestehenden Siedlungsgebiete lassen den betroffenen Abschnitt der Mühlenerft für diese anspruchsvolle Art zur Brut ungeeignet erscheinen. Die Rohrweihe kommt ebenfalls im betroffenen Quadranten nur mit einem Brutpaar vor. Die nächsten Feststellungen liegen dann deutlich weiter als 10 km entfernt. Die Bruten erfolgen am Boden in Schilf oder ufernaher Vegetation. Daher ist deutlich, dass sie nirgends im Umfeld des Plangebietes zu erwarten ist. Der Uhu besiedelt zunehmend das Tiefland und bevorzugt hier zunächst die großen Abgrabungen mit steilen Hängen. Daher kommt er im Bereich von Tagebauen und Halden vor, ist aber nicht im engen Tal der Mühlenerft zu erwarten. Diplom-Biologe Ulrich Haese: Ökologische Gutachten, Landschaftsplanung, Artenschutz Von-Werner-Straße 34 52222 Stolberg/Rhld Tel. 02402/12757-0 mobil 0162/2302085 e-mail: bfu-wieland@t-online.de 2. Änd. Bebauungsplan Nr. 4 „Sonnenfeld“ in Kaster (Stadt Bedburg): Artenschutzvorprüfung (Stufe I) Seite 7 Aus der Gruppe der Vogelarten mit traditionell genutzten Nistplätzen ist noch die Saatkrähe relevant, die aber in Kolonien brütet. Im Rhein-Erft-Kreis sind mindestens 4 Kolonien bekannt, jedoch keine in Kaster. Innerhalb des Plangebietes sind auch keine zum Nestbau geeigneten Bäume vorhanden. Für die Watvögel Alpenstrandläufer und Flussregenpfeifer ist die Mühlenerft mit ihren steilen Ufern nicht geeignet. Der Eisvogel kommt hier aber sicherlich vor. Es gibt am Ufer inzwischen umgestürzte Bäume, deren Wurzelteller sich zur Anlage von Bruthöhlen eignen könnten. Da das Ufer mit Ausnahme eines kurzen Wegeabschnittes im Bereich einer Fußgängerbrücke über den Bach nicht für Spaziergänger zugänglich ist, sollte es durch das Baugebiet nicht zu einer unverträglichen Zunahme von Störungen des Uferbereiches kommen. Die Anlage von neuen ufernahen Wegen ist aufgrund des Status als Naturschutzgebiet auch künftig ausgeschlossen. Arten, die im Waldkorridor der Mühlenerft vertreten sein könnten, wären Turteltaube und Kuckuck. Beide Arten hätten zum Zeitpunkt der örtlichen Begehung sogar aufgrund ihrer charakteristischen Rufe festgestellt werden können, weil die mittlere Junidekade zu den geeigneten Nachweiszeiträumen gemäß des Handbuches der Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands (2005) gehört. Es wurden aber keine solchen Rufe gehört. Unabhängig davon würden die beiden Arten auch im Falle ihres Vorkommens durch die Erschließung des Plangebietes keine essentiellen Biotopflächen verlieren. Die Arten bevorzugen strukturreichere Biotope. Das weitere Umfeld von Kaster wird großflächig von Rekultivierungsgebieten des Braunkohleabbaus geprägt, die unterschiedliche Entwicklungsstadien von offenen, noch ungenutzten Rohböden bis zum Wald aufweisen. Diese Gebiete sind für die beiden Vogelarten geeigneter, aber auch für Baum- und Wiesenpieper, Feldschwirl, Heidelerche, Schwarzkehlchen, Bienenfresser und Steinschmätzer. Alle diese Arten sind in der Region praktisch an die Tagebaue gebunden. Sie kommen weder auf Ackerflächen, noch in Gärten oder im geschlossenen Wald vor. Auch die Feldvogelarten Kiebitz, Rebhuhn, Wachtel und Wachtelkönig sind vor allem in frisch rekultiviertem, noch nicht in die Nutzung übergegangenem Agrarland zu erwarten. Sie benötigen zudem weiträumig offene Flächen abseits der Ortslagen mit mindestens 100 m Abstand zu vertikalen Strukturen. Da sie jeweils mehrere ha Fläche für ein Revier benötigen, bleibt abzüglich der Randeffekte im Plangebiet nicht genügend ungestörter Raum für diese Arten. Diplom-Biologe Ulrich Haese: Ökologische Gutachten, Landschaftsplanung, Artenschutz Von-Werner-Straße 34 52222 Stolberg/Rhld Tel. 02402/12757-0 mobil 0162/2302085 e-mail: bfu-wieland@t-online.de 2. Änd. Bebauungsplan Nr. 4 „Sonnenfeld“ in Kaster (Stadt Bedburg): Artenschutzvorprüfung (Stufe I) Seite 8 Auch bei der Feldlerche beträgt der Mindestabstand zu störenden vertikalen Strukturen gemäß der Handlungsanleitung Artenschutz der Landesregierung 50 m, bei Waldrändern sogar 160 m. Die Feldlerche kommt aber mit kleinflächigeren Reviergrößen von 0,5 bis 2 ha aus. Im Plangebiet könnte es somit zumindest theoretisch ein Revier im Zentrum des Plangebietes mit jeweils gut 100 m Abstand zu den Rändern geben. Singende Feldlerchen sind aber nur im Zeitraum Anfang April bis Anfang Mai mit hinreichender Sicherheit zu ermitteln. Zum Zeitpunkt der Begehung wäre eine zufällige Sichtung möglich gewesen, aber das Ausbleiben einer solchen Beobachtung lässt nicht den Schluss zu, dass keine Feldlerche hier anwesend ist. Anstelle einer methodisch korrekten Überprüfung dieses Sachverhaltes in der nächsten Brutsaison wird empfohlen, im weiteren Planungsverlauf vom wortst-caseSzenario auszugehen, also dass das Plangebiet geeignet ist für ein Brutpaar der Feldlerche. Gemäß der o.g. Handlungsanleitung ist es in diesem Fall erforderlich, zur artenschutzrechtlichen Kompensation 1 ha Ackerfläche (pro Brutpaar) gezielt für die Feldlerche zu optimieren. Dazu gibt die Handlungsanleitung entsprechende Auflagen für die Bewirtschaftung vor. Es erscheint generell auch im Hinblick auf die allgemeine Eingriffsregelung angemessen, den Verlust von etwa 7 ha Agrarfläche zumindest durch eine extensivere Nutzung von 1 ha Agrarfläche in der freien Landschaft zu kompensieren, insbesondere weil der Landschaftsraum generell für verschiedene Feldvogelarten wichtig ist. Eine solche Kompensation ist nur auf externen Flächen durch vertragliche Regelungen möglich. Von den hier relevanten Feldvögeln benötigt nur die Grauammer auch Sitzwarten in ihrem Revier. Sie könnte somit am aktuellen Siedlungsrand vorkommen, wo es solche Strukturen gibt. Auch bei dieser Art ist ein sicherer Nachweis allerdings nur im Zeitraum April bis Mai möglich. Sie bevorzugt aber großräumig waldfreie Landschaftsräume. Außerdem ist sie in der normalen Kulturlandschaft inzwischen so selten, dass ein Vorkommen im Plangebiet im Gegensatz zur Feldlerche tatsächlich praktisch ausgeschlossen werden kann. Bei der Mehlschwalbe ist eine negative Betroffenheit von der Planung ohnehin von vornherein nicht zu erwarten, weil sie nur an Gebäuden nistet. Ackerflächen können für sie zwar zur Gewinnung von Baumaterial für ihre Nester von Bedeutung sein, aber auch künftig sind für Mehlschwalben von Kaster aus Ackerflächen erreichbar. Diplom-Biologe Ulrich Haese: Ökologische Gutachten, Landschaftsplanung, Artenschutz Von-Werner-Straße 34 52222 Stolberg/Rhld Tel. 02402/12757-0 mobil 0162/2302085 e-mail: bfu-wieland@t-online.de 2. Änd. Bebauungsplan Nr. 4 „Sonnenfeld“ in Kaster (Stadt Bedburg): Artenschutzvorprüfung (Stufe I) Seite 9 3.3 Amphibien Die Amphibienarten Kreuz- und Wechselkröte kommen nicht an Fließgewässern vor, sondern im Bereich von möglichst vegetationsfreien Kleingewässern im Bereich offener Böden, somit auch bevorzugt in Abbaugruben. Das Plangebiet eignet sich generell nicht als Lebensraum für planungsrelevante Amphibienarten. Es ist auch nicht mit Amphibienwanderungen durch das Plangebiet zu rechnen (z.B. im Hinblick auf die Erdkröte oder verschiedene Molcharten). 4 Zusammenfassendes Fazit Das Plangebiet umfasst Agrarflächen und Gärten am Ortsrand von Kaster, die ringsum von Wald oder anderweitiger Bebauung umgeben sind. Der offene Freiraum geht somit vollständig verloren. Ziel der Bauleitplanung ist weiterer Wohnungsbau. Die für die Vorprüfung der Belange des Artenschutzes relevante Prüfliste des zuständigen Landesumweltamtes umfasst 33 geschützte Tierarten, mit deren Vorkommen in der betroffenen Region zu rechnen ist. Im Hinblick auf Fledermäuse (4 Arten) ist es im Plangebiet allenfalls möglich, dass es kleine Quartiere in der betroffenen Gartenzone in bestehenden Gartenhäuschen geben könnte. Ein Rückbau dieser Strukturen sollte daher auf Zeiträume beschränkt werden, wo Fledermäuse ihre Quartiere ohnehin wechseln (April-Mai, SeptemberOktober). Da für Gebäude-bewohnende Arten auch wieder neue Quartiermöglichkeiten entstehen und die diesbezüglichen Verluste allenfalls marginal sein können, wird eine vertiefende Untersuchung des Vorkommens von Fledermäusen nicht für erforderlich gehalten. Es ist aber festzusetzen, dass der Wirtschafts- und Wanderweg im Osten des Plangebietes auch künftig nicht beleuchtet wird, um ggf. am Waldrand jagende Fledermausarten des Waldes, die lichtempfindlicher sind, nicht zu stören. Bei 26 von 27 zu prüfenden Vogelarten kann aufgrund von Plausibilitätsüberlegungen davon ausgegangen werden, dass sie im Plangebiet oder seiner direkten Umgebung nicht vorkommen können, bzw. im Falle ihres Vorkommens hinreichend wenig störungsempfindlich sind (z.B. Mäusebussard), sodass sie im unmittelbaren Umfeld auch weiterhin leben können und keinen direkten Brutplatzverlust erleiden. Diplom-Biologe Ulrich Haese: Ökologische Gutachten, Landschaftsplanung, Artenschutz Von-Werner-Straße 34 52222 Stolberg/Rhld Tel. 02402/12757-0 mobil 0162/2302085 e-mail: bfu-wieland@t-online.de 2. Änd. Bebauungsplan Nr. 4 „Sonnenfeld“ in Kaster (Stadt Bedburg): Artenschutzvorprüfung (Stufe I) Seite 10 Die einzige planungsrelevante Vogelart, deren Vorkommen im Plangebiet nicht mit hinreichender Sicherheit völlig ausgeschlossen werden kann, ist die Feldlerche. Bei ihr ist die Existenz von einem Brutrevier inmitten des Plangebietes denkbar, und zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist eine sichere Überprüfung des Sachverhaltes nicht mehr möglich. Für den Verlust eines Brutrevieres der Feldlerche ist nach der Handlungsanleitung Artenschutz der Landesregierung eine kompensierende Extensivierung von 1 ha Agrarfläche in der freien Landschaft erforderlich. Als Beitrag zum Ausgleich des Verlustes von etwa 7 ha Ackerland im Plangebiet erscheint dies auch ohnehin angemessen. Insofern wird empfohlen, im Sinne einer worst-case-Betrachtung und damit hinreichender Rechtssicherheit diese Kompensation im Rahmen der Planung zu erbringen. In diesem Fall kann auch ohne weitere vertiefende Untersuchungen der Stufe II der Artenschutzprüfung davon ausgegangen werden, dass die Planung nicht gegen artenschutzrechtliche Bestimmungen verstößt. Aufgestellt: Stolberg, den 23. Juni 2017 Anlage: 4 Fotos (Seiten 11-12) Diplom-Biologe Ulrich Haese: Ökologische Gutachten, Landschaftsplanung, Artenschutz Von-Werner-Straße 34 52222 Stolberg/Rhld Tel. 02402/12757-0 mobil 0162/2302085 e-mail: bfu-wieland@t-online.de 2. Änd. Bebauungsplan Nr. 4 „Sonnenfeld“ in Kaster (Stadt Bedburg): Artenschutzvorprüfung (Stufe I) Seite 11 Zwischen dem Schutzwall entlang der neuen Therme (rechts) und dem Ortsrand (hinten links) erstreckt sich eine freie Ackerfläche (Fotos vom 19.6.17). In das Plangebiet einbezogen sind Kleingartenflächen am bisherigen Ortsrand mit wenigen größeren Gehölzen und einzelnen Gartenhäuschen. Diplom-Biologe Ulrich Haese: Ökologische Gutachten, Landschaftsplanung, Artenschutz Von-Werner-Straße 34 52222 Stolberg/Rhld Tel. 02402/12757-0 mobil 0162/2302085 e-mail: bfu-wieland@t-online.de 2. Änd. Bebauungsplan Nr. 4 „Sonnenfeld“ in Kaster (Stadt Bedburg): Artenschutzvorprüfung (Stufe I) Seite 12 Direkt an das Plangebiet grenzt der Waldkorridor der Mühlenerft als nicht zugängliches Naturschutzgebiet an. Weiter bachaufwärts gibt es eine Fußgängerbrücke, die den Reiz dieses Gebietes etwas erschließt. Diplom-Biologe Ulrich Haese: Ökologische Gutachten, Landschaftsplanung, Artenschutz Von-Werner-Straße 34 52222 Stolberg/Rhld Tel. 02402/12757-0 mobil 0162/2302085 e-mail: bfu-wieland@t-online.de