Daten
Kommune
Wesseling
Größe
118 kB
Datum
16.05.2013
Erstellt
30.04.13, 06:36
Aktualisiert
30.04.13, 06:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
97/2013
- Mitteilung Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Immobilienmanagement
41
Vorlage für
Ausschuss für Sport und Freizeit
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Anfrage des Ausschusses für Sport und Freizeit zum Sanierungskonzept der Fünffachturnhalle Schulzentrum Wesseling
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
41
26.04.2013
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 97/2013
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Wolfgang Fleischer
22.04.2013
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Sport und Freizeit
Betreff:
Anfrage des Ausschusses für Sport und Freizeit zum Sanierungskonzept der Fünffachturnhalle
Schulzentrum Wesseling
Beschlussentwurf:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Sachdarstellung:
Mit Anfrage vom 14.03.2013 bittet der Ausschuss für Sport und Freizeit um Informationen zum Sanierungskonzept.
Herr Dr. Ing. Fischer übergab am 26.04.2013 das Sanierungskonzept. Es ist der Anlage beigefügt.
Zusammenfassend kommt das Sanierungskonzept zu folgendem Ergebnis:
Die Sanierung der Fünffachturnhalle ist erheblich wirtschaftlicher als ein adäquater Neubau.
Die Kosten der Sanierung betragen ca. 5.140.000 € brutto.
Es wird von einem Lebenszyklus des sanierten Gebäudes von ca. 30 Jahren ausgegangen.
Dazu erforderliche Maßnahmen:
energetische Sanierung der Fassade
Einbau von Türen und Fenstern inkl. Sonnenschutz
Erneuerung der außen liegenden Treppenanlagen
Einbau eines behindertengerechten Aufzuges
Neuordnung des Umkleide- und Sanitärbereiches, Schaffung zusätzlicher Umkleiden
Erneuerung aller technischen Anlagen (Anpassung an den reduzierten Primärenergiebedarf)
Erneuerung der Hallenböden, Erhöhung des Schallschutzes
Erneuerung der Abhangdecke im Tribünenbereich als brandsichere Konstruktion
Abbruch der Fußgängerbrücke
Herr Dr. Fischer empfiehlt eine Funktionalausschreibung zu erstellen. Eine Ausschreibung als ÖPPMaßnahme (Öffentlich-Private-Partnerschaft) ist denkbar.
Ein Brandschutzkonzept ist vor der Ausschreibung der Maßnahme zu erstellen und die Gebäudesubstanz
muss in Teilbereichen statisch geprüft werden.
Ein Wärmeschutznachweis ist hinsichtlich der Fassadendämmung und möglicher Auflagen des EEG (Energie Einspar Gesetz) in Bezug auf regenerative Energien notwendig. Hieraus können weitere Kosten resultieren , die noch nicht erfasst wurden.
Herr Dr. Fischer wird das Sanierungskonzept im nächsten Ausschuss für Sport und Freizeit am 11. Juli 2013
vorstellen.