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Beschlussvorlage (Abrechnung von Erschließungsbeiträgen für die erstmalige Herstellung der Straße „Schuckenteichweg“ – 2. Bauabschnitt – nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Gemeinde Leopoldshöhe (Erschließungsbeitragssatzung) hier: Abschnittsbildung gemäß § 130 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 5 der Erschließungsbeitragssatzung)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
22 kB
Datum
25.06.2009
Erstellt
10.06.09, 12:08
Aktualisiert
10.06.09, 12:08
Beschlussvorlage (Abrechnung von Erschließungsbeiträgen für die erstmalige Herstellung der Straße „Schuckenteichweg“ – 2. Bauabschnitt – nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Gemeinde Leopoldshöhe (Erschließungsbeitragssatzung)
hier: Abschnittsbildung gemäß § 130 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 5 der Erschließungsbeitragssatzung)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 73/2009 zur Sitzung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Frau Schürmann Telefon: 05208/991-202 Datum: 24. November 2009 Abrechnung von Erschließungsbeiträgen für die erstmalige Herstellung der Straße „Schuckenteichweg“ – 2. Bauabschnitt – nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Gemeinde Leopoldshöhe (Erschließungsbeitragssatzung) hier: Abschnittsbildung gemäß § 130 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 5 der Erschließungsbeitragssatzung Beratungsfolge Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr Termin 27.05.2009 Rat 25.06.2009 Bemerkungen Sachdarstellung: Der 1. Bauabschnitt des Schuckenteichweges wurde im Jahre 2003 endgültig ausgebaut. Seit Anfang April d. J. haben die Straßenbauarbeiten zum Ausbau des 2. Bauabschnitts begonnen. Die nunmehr auszubauende letzte Teilstrecke der Verkehrsanlage beginnt in Höhe der Häuser Nr. 13 und 16 (Flurstücke 601 + 750) und endet an der Einmündung zur Hauptstraße. Da die Verkehrsanlage „Schuckenteichweg“ nicht in einer Maßnahme endausgebaut wurde, ist es für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen für den 2. Bauabschnitt erforderlich, eine Abschnittsbildung gemäß § 130 BauGB in Verbindung mit § 5 der Erschließungsbeitragssatzung vorzunehmen. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr empfiehlt dem Rat die Abschnittsbildung für die Erschließungsanlage „Schuckenteichweg“ ab Höhe der Häuser Nr. 13 und 16 (Flurstücke 301 + 750) bis zur Einmündung der Straße „Hauptstraße“ zu beschließen. Die Abschnittsbildung ist aus dem beigefügten Lageplan ersichtlich. Schemmel