Daten
Kommune
Wesseling
Größe
1,4 MB
Datum
16.05.2013
Erstellt
30.04.13, 06:36
Aktualisiert
30.04.13, 06:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Sanierungskonzept Fünffach-Turnhalle am
Schulzentrum Wesseling
1.
Aufgabenstellung
Zu Beginn des Jahres 2013 wurde das Ingenieurbüro Dr.-Ing. Fischer Consult mit
einer Sanierungsstudie für eine energetische Sanierung der 5-fach-Turnhalle am
Schulzentrum Wesseling beauftragt. Aufgabenstellung ist es, ein Konzept für die
energetische Sanierung Dach und Fassade sowie die Gebäudetechnik - soweit
erforderlich - zu entwickeln, die voraussichtlichen Baukosten abzuschätzen und,
sofern eine Sanierung mehrere Bausteine betrifft, hier geeignete Konzepte für eine
Umsetzung in einem Zuge bzw. in mehreren Bauabschnitten zu entwickeln.
Bilder 1 und 2:
Außenansichten
Weiter soll untersucht werden, ob bei einem erheblichen Aufwand für die Sanierung
auch ein Neubau an anderer Stelle zielführend sein kann. Auf Basis des
Sanierungskonzeptes soll auch dann eine mögliche Umsetzungsvariante
vorgeschlagen werden.
2.
Grundlagenermittlung
Im Rahmen von drei Ortsterminen wurden zunächst unterschiedliche
Handlungsbereiche identifiziert und in den fortlaufenden Ortsterminen überprüft, wie
die verschiedenen Sanierungsüberlegungen zu einer wirtschaftlichen Gesamtlösung
sowohl hinsichtlich der Umsetzbarkeit baulich für den Sanierungsvorschlag, als auch
hinsichtlich einer Dauerhaftigkeit in Bezug auf den Lebenszyklusansatz ermöglicht
werden kann.
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So wurde bereits bei der ersten Ortsbesichtigung festgestellt, dass im Bereich der
Tribünenanlage zur 3-fach-Turnhalle aufgrund des Wegfalls der Deckenverkleidung
ein ca. 30 cm hoher offener Streifen über der Fensteranlage im Bereich der
Durchfahrt unter den zwei 1-fach-Turnhallen geöffnet war, durch den Vögel in die
Turnhalle einfliegen konnten. Hier wurde eine Abdichtung mit Polystyrolschaumplatten als Sofortmaßnahme seitens des Büros Dr.-Ing. Fischer Consult angeordnet.
Weiterhin zeigte sich in Bezug auf die Bausubstanz, dass im Bereich der außen
liegenden Wandelgänge und Treppenaufgänge aufgrund der baulichen Konstruktion
Durchfeuchtungen des Stahlbetonkörpers in den Anschlussbereichen vorzufinden
waren, die einer weitergehenden Untersuchung hinsichtlich der
Carbonatisierungstiefe bedürfen.
Bilder 3 und 4:
Zustand Beton und Wandelgänge
Als weitere Handlungsbereiche zeigten sich im Bereich der Turnhallen der dort
fehlende Schallschutz sowie ein Sanierungsstau im Bereich der Technikanlage bei
den Umkleiden und in den Sanitärbereichen, der teilweise durch Reparaturen der
Duscharmaturen vorläufig beseitigt wurde. Die gesamte Wasserversorgung ist
aufgrund der Tatsache, dass sie mit der Löschwasserversorgung gekoppelt ist, nicht
mehr zulässig, da hier aufgrund des in den Löschwasserleitungen stehenden
Wassers eine Verkeimung mit Legionellen erfolgen kann.
Auch hinsichtlich des Brandschutzkonzeptes ergeben sich Fragestellungen, die die
äußeren Wandelgänge bei einer Umgestaltung sowie die Treppenhäuser im
Gebäude in Bezug auf eine Entfluchtung nach außen betreffen (hier sind die Türen
verschlossen, so dass sich Fliehende in der Sackgasse befinden). Weiterhin ist die
Frage der Lüftungstechnik und der Brandschutzklappen sowie der
Entrauchungsanlagen zu überprüfen.
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Bilder 5 und 6:
Fluchtwegesituation und Teilsanierung Duschen
In der großen 3-fach-Turnhalle ist aufgrund eines Wassereinbruchs im vergangenen
Jahr eine Durchfeuchtung des Dämmmaterials unterhalb des Sportbodens
festzustellen. Hier ist dringender Handlungsbedarf angezeigt, da es bei dem dort
festgestellten Feuchtegehalt zu einer Schimmelbildung im Bereich des Holzbodens
kommen kann, der unweigerlich zu einer Schließung der Halle führen würde. Im
Zuge der weiteren Überlegungen sollte ebenfalls überprüft werden, ob eine
Belichtung (und ggf. Belüftung) der Hallen mit natürlichem Tageslicht über
zusätzliche Wandöffnungen möglich sein kann.
Hinsichtlich der Statik ist zu überprüfen, wie die auf dem Gebäude befindlichen
Satteldächer statisch mit dem Gebäude verbunden sind, ob die Entrauchung über
das Altdach in den Dachraum der Satteldächer und von dort aus über Dach
brandschutztechnisch genehmigt ist und weiter genehmigt werden kann und ob die
beiden Zwischenbereiche der drei Satteldächer auf der 3-fach-Turnhalle hinsichtlich
der sich dort möglicherweise im Winter bildenden „Schneesäcke“ statisch
nachgewiesen sind.
3.
Vorgehensweise
Für die Erarbeitung eines Sanierungskonzeptes wurden zunächst die vorliegenden
Planunterlagen (Grundrisse, Ansichten, Schnitte) digitalisiert und die bauliche
Umsetzung anhand der Überprüfung von Einzelmaßen plausibilisiert. Dabei ergab
sich, dass an einigen wenigen Stellen von der Planung abgewichen worden war.
Diese sind (sofern alle Punkte aufgefallen sind) in die Planunterlagen übernommen
worden.
Auf Basis dieser Planunterlagen und der ersten Überlegungen zur baulichen
Umsetzbarkeit einer energetischen Sanierung wurde sodann ein Planungskonzept
entwickelt, das eine energetische Sanierung der Gebäudehülle im Bereich der
Außenfassade, innerhalb der Dachkonstruktion und der außen liegenden
Treppenbereiche dergestalt ermöglicht, dass ein energetisch sinnvolles
Gesamtkonzept entwickelt wird und gleichzeitig die Halle sowohl in ihrer
Gesamterscheinung, als auch hinsichtlich der Nutzbarkeit der Turnhallen (natürliche
Belichtung) eine deutliche Aufwertung erfährt. Dabei soll sichergestellt werden, dass
planerische Mängel des vorhandenen Baukörpers, die zu einer Beschädigung der
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Bausubstanz geführt haben, in Zukunft ausgeschlossen sind und in der weiteren
Betriebszeit in den nächsten zwanzig bis dreißig Jahren zu keiner Veränderung der
Bausubstanz führen.
Im Zusammenhang mit der Dämmung der Außenfassade müssen die
Wärmeerzeugung, die Wärmeübertragung und die Gesamtenergiebewirtschaftung
des Gebäudes überprüft und ggf. angepasst werden.
Hierzu wird davon ausgegangen, dass die Lüftungstechnik in jüngster Zeit saniert
worden ist und die Lüftungsübertragung in die Hallen hinein zunächst keiner weiteren
Sanierung bedarf, bis auf die Überlegung, ob ein Umluftbetrieb möglich und in Bezug
auf die bisherige Form der Wärmeerzeugung der Hallen bei einer energetischen
Sanierung der Außenhülle weiter sinnvoll ist.
Hinsichtlich der Frischwasser- und Warmwasserleitungsführung sowie der
Abwasserleitungen im Gebäude ist eine Überarbeitung insgesamt angezeigt, da
mittelfristig aufgrund des Alters der Gesamtanlage einerseits mit Schäden zu
rechnen ist, die sanitären Einrichtungen nicht mehr zeitgemäß sind, die
Bodenabläufe im Bereich der Duschen kurz- bis mittelfristig abgängig sind und
andererseits die Gesamtwasserversorgung aufgrund der Verquickung mit der
Löschwasserversorgung bezüglich des Verkeimungsrisikos durch Legionellen
äußerst bedenklich ist.
Im Zuge dieser Überlegungen muss überlegt werden, ob insgesamt das Netz der
Wärmeversorgung im Zuge der Umbauarbeiten mit angepasst wird. Die
Wärmeerzeugung erfolgt derzeit mit einem zweistufig arbeitenden Brennkessel (in
der zweiten Stufe 1.000 kW), der ca. zwölf bis vierzehn Jahre alt ist, und bei einer
gedämmten Fassade deutlich überdimensioniert sein wird.
Bilder 7 und 8:
Heizung und Warmwasserversorgung
Hier bietet sich für die Versorgung der Turnhallen ein Konzept an, das bei den
beiden kleinen Hallen mit größeren Wandradiatoren eine Ergänzung der
Umluftanlage darstellt (hier sind die Sportböden noch in einem vergleichsweise guten
Zustand, der zunächst keine Handlung erfordert), während im Bereich der 3-fachTurnhalle der Boden schon Risse zeigt und aufgrund der Tatsache, dass hier eine
Durchfeuchtung möglicherweise bereits zu einer Verschimmelung der
Holzkonstruktion geführt hat, auch die Überlegung angestellt werden kann, eine
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Fußbodenheizung in Verbindung mit einem neuen Sportboden zu erstellen. Dies
bietet deutliche energetische Vorteile im Vergleich zum Status quo.
3.1
Beschreibung der baulichen Substanz
3.1.1 Rohbau / Stahlbetonkonstruktion
Die gesamte tragende Konstruktion des Gebäudes einschließlich der Hallen besteht
aus in Ortbeton gegossenen Stahlbetonstützen und Wandscheiben, die überwiegend
im Bereich nichttragender Wände durch Kalksandsteinwände ergänzt wurden.
Die äußeren Wandelgänge inklusive der Brücke über die Bahntrasse zeigen bereits
deutliche Betonschädigungen sowohl an den Brückenkörpern selbst, als auch im
Bereich der Übergänge an die vorhandene Wandkonstruktion. Inwiefern hier eine
Betonschädigung der tragenden Außenwandkonstruktionen an den Auflagerpunkten
und den Anbindungspunkten der Brückplatten stattgefunden hat, konnte im Rahmen
der Studie nicht untersucht werden, muss aber im Zuge der weiteren
Bestandsermittlung durch Überprüfung der Carbonatisierungstiefe und der
Überprüfung der Armierung festgestellt werden.
Im Zuge der weiteren Planung wird, um einerseits Kältebrücken zu vermeiden und
andererseits eine vollflächige Wärmedämmung über die gesamte Außenwandfläche
zu erreichen, ein Abbruch der äußeren Wandelgänge vorgeschlagen, um im Rahmen
des zu erneuernden Fluchtwegekonzeptes deren Erneuerung über leichte
Konstruktionen, gleichzeitig eine gefälligere Gestaltung der Außenfassade
ermöglichen. Auf diese Art und Weise kann dauerhaft verhindert werden, dass eine
weitere Betonschädigung stattfindet und der Angriff durch stehendes
Niederschlagswasser in diesem Bereich vollständig vermieden werden kann.
Im Bereich der Stützen an der Ostfassade des Gebäudes zum Bahndamm hin, ist zu
überprüfen, ob ein Anprall mit Pkw oder Lkw im Zuge der statischen Berechnungen
der Stützenkonstruktion gerechnet wurde. Ein Anprall durch ein schwereres
Fahrzeug könnte zum Einknicken der Stützen und damit zu einer Einsturzgefährdung
des Gebäudes führen. Hier wird vorgeschlagen, mit entsprechenden
Prallschutzvorrichtungen, vergleichbar mit den massiven Betonleitplanken auf
Deutschen Bundesautobahnen, sicherzustellen, dass diese Gefahr vermieden
werden kann.
Da eine Belichtung der Turnhallen aktuell nicht über Tageslicht, sondern nur über
Kunstlicht erfolgt, muss im Zuge der weiteren statischen Überprüfung der
Gebäudehülle geprüft werden, inwiefern die im Sanierungsvorschlag vorgesehenen
natürlichen Belichtungseinrichtungen ermöglicht werden können. Grundsätzlich ist
die Belichtung und auch Belüftung über Fenster mit Sonnenschutzeinrichtungen
(außen liegende Lamellen) möglich oder als Verglasung mit innen liegendem opaken
Material (Typ Riglit) möglich, die den diffusen Tageslichteinfall ermöglichen, aber
eine Blendwirkung verhindern.
Weiterhin ist in diesem Zusammenhang zu überprüfen, ob sowohl die statische
Auflast durch die Dächer einerseits, als auch andererseits die sich zeitweilig
zwischen den drei Giebelreihen der 3-fach-Turnhalle bildenden Schneesäcke statisch
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für das Konzept nachgewiesen worden sind. Sollte sich dieser Nachweis nicht
rechnen lassen, sind die Satteldächer auf dem Gebäude zurückzubauen. Der
aktuelle Entwurf des Sanierungsgutachtens sieht einen Rückbau jedoch nicht vor.
Im Zuge einer baulichen Sanierung sind Türen- und Fensteranlagen aufgrund der
Belastung als Aluminium-Fensteranlagen mit 3-fach-Verglasung vorzusehen. Die
Außenfassade wird entsprechend dem Gestaltungskonzept mit einer TrespaFassade verkleidet, die einen Wärmeschutz mit einer 12 cm bis 14 cm (gemäß
Wärmeschutznachweis) Mineralwolldämmung trägt.
3.1.2 Äußere Wandelgänge und Bahnbrücke
Im Zuge des Sanierungskonzeptes sollen die äußeren Wandelgänge bis auf die
Betonkonsolen zurückgebaut werden, um der bereits beschriebenen vorgehängten
Wärmedämmfassade möglichst wenige Durchdringungspunkte zu belassen.
Die neuen Fluchtwege werden mit der notwendigen Fluchtwegebreite von
mindestens 2,40 m beidseitig des Gebäudes (Nord- und Südfassade) in einer
leichten Stahlkonstruktion mit massiven Laufflächen und Treppenelementen so
wiederhergestellt, dass eine optisch „leichte Konstruktion“ entsteht, die zudem
farblich abgesetzt werden kann. Die vorgestellte Schiefstellung der Stützen, die das
Dach tragen, lassen die Konstruktion leicht wirken und heben dadurch den massiven
Eindruck des Baukörpers der 5-fach-Turnhalle deutlich auf. Die beigefügten
Zeichnungen spiegeln dies wider.
Da die Brücke über die Bahntrasse aufgrund der geringen Nutzung heute gesperrt
ist, wird hier der Rückbau empfohlen. Nicht geprüft werden konnte, mit welchem
zeitlichen Aufwand dieser hinsichtlich der Planung und Koordinierung in Bezug auf
den Bahnbetrieb verbunden ist. Ebenso sind die Rückbaukosten aufgrund der nicht
bekannten notwendigen Sicherungen für den Bahnbetrieb schwer abzuschätzen. In
der Kostenberechnung ist hier daher ein Kostenbaustein mit einer ungefähren
Abbruchkostenermittlung eingesetzt, die einen 30-prozentigen Sicherheitsaufschlag
für die möglicherweise notwendigen Sicherungsvorkehrungen für die Bahn enthält.
Bilder 9 und 10:
Wandelgänge und Brücke
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3.1.3 Dächer
Aufgrund der Undichtigkeiten im Dachbereich der alten Flachdächer wurden vor ca.
zehn Jahren Satteldächer auf die Sporthallen gesetzt. Es ist zu überprüfen, ob diese
statisch berechnet wurden, welche Lasten frei bleiben, um ggf. eine weitere
Dämmung bzw. eine Deckenheizung im Bereich der alten Flachdächer aufbringen zu
können und ob ein statischer Nachweis bezüglich der auf der Dreifach-Turnhalle
befindlichen Dächer hinsichtlich der sich im Winter bildenden Schneesäcke
gerechnet wurde.
Sowohl die Stahltragwerke der Dächer, als auch die abgehängten Decken selber
sind, insbesondere bei der 3-fach Turnhalle, in einem guten Zustand, so dass sich
hier voraussichtlich kein Handlungsbedarf ergibt. Ebenso sind die Zuluftkanäle für
den Umluft- und Heizbetrieb in ihrer Funktion augenscheinlich nicht zu erneuern. Im
Zuge der Überplanung der Beheizungsanlage ist die Luftführung natürlich
anzupassen und eine Umluftsteuerung vorzusehen. Der Abzug der Luft erfolgt über
die Tribünenanlage. Hier sind Erneuerungsarbeiten notwendig. Auch in Bezug auf
die Wärmedämmung des Daches ist die Statik daher zu überprüfen.
Die Beleuchtung der Turnhalle erfolgt heute ausschließlich über in der Decke
befindliche Leuchten, die mit Leuchtstoffröhren ausgestattet sind. Im Zuge der
Überarbeitung sind in der Kostenberechnung zunächst Mittel für eine LEDBeleuchtung vorgesehen, wobei möglicherweise auch andere
Beleuchtungsmöglichkeiten Ziel führend sein können. Zudem wird vorgeschlagen,
durch geeignete Öffnungen in den massiven Wänden Tageslicht in die Turnhallen
einfallen zu lassen, um hier bei der Tagesnutzung auf den Einsatz von Kunstlicht
weitgehend verzichten zu können.
Im Bereich der Hallen ist weiterhin ein entsprechender Schallschutz vorzusehen, der
in den vergangenen Jahren aufgrund massiver Beschädigungen zurückgebaut
wurde. Da jedoch im normalen Sportbetrieb die Grenzwerte deutlich überschritten
werden, besteht hier dringender Handlungsbedarf. Eine entsprechende Akustik kann
im Bereich der kleinen Hallen durch Wandakustikplatten, die eine gewisse
Ballwurfsicherheit haben, realisiert werden, während sich bei der 3-fach-Turnhalle
zusätzlich die Möglichkeit ergibt, über die Trennvorhänge zwischen den drei Hallen
hier akustisch wirksames Material einzusetzen, um den gewünschten Effekt zu
erzielen.
3.1.4 Hallenboden 3-fach Halle und obere Sporthallen
Wie bereits weiter oben erwähnt, ist bei der 3-fach-Turnhalle durch einen
Wassereinbruch eine bereichsweise vorzufindende Durchfeuchtung des
Dämmmaterials unterhalb des Sportbodens festzustellen. Hier ist dringender
Handlungsbedarf angezeigt, da aufgrund der Feuchtigkeitsbelastung ein Schimmeln
des Holzsportbodens mittelfristig zu erwarten ist.
Hier kann einerseits über eine bereichsweise Öffnung des Bodens und einer
Austrocknung mittels Trocknungsgeräten eine Reparatur erfolgen. Andererseits ist es
jedoch auch möglich, im Zuge der Aufstellung eines Gesamtenergiekonzeptes für
das Gesamtgebäude zu erwägen, den Fußboden auszubauen und dann mittels
Fußbodenheizung und eines neuen Sportbodens hier auch langfristig für die weitere
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Nutzung eine dauerhafte Lösung zu schaffen. Der aktuelle Sportboden wird ohnehin
in den nächsten Jahren hinsichtlich des Belages zu sanieren sein, wenn nicht sogar
insgesamt ein Austausch sinnvoll ist.
Im Bereich der Einfachturnhallen im Obergeschoss zeigt der Sportboden noch eine
relativ gute Erhaltung. Auch hier ist jedoch der Schallschutz über entsprechende
Schallschutzplatten an den Wänden zu verbessern.
3.1.5 Tribünenanlage
Derzeit ist die Tribünenanlage vollständig außer Betrieb genommen, da in diesem
Bereich die Abhangdecke entfallen ist. Da allein die Tribünenanlage mit den
vorhandenen mehr als 200 Sitzplätzen bei Nutzung Handlungsbedarf in Bezug auf
die Versammlungsstättenverordnung aufweist, ist zu überprüfen, wie eine
brandsichere Abhangdecke dort vorgesehen werden kann, da derzeit im Bereich der
gegossenen Betondecke die als „verlore Schalung“ gebaute Holzverschalung beim
Gießen der Decke nach wie vor eingebaut ist und eine Brandlast darstellt.
Bilder 11 und 12: Zustand Tribünenanlage und 3-Fachhalle
Weiterhin sind in diesem Bereich die Flure und Fluchtwege, die Ausgänge sowie die
sanitären Einrichtungen zu überprüfen und insgesamt zu erneuern. Dieser Bereich
muss komplett saniert werden.
3.1.6 Umkleide- und Sanitärbereiche
Im Bereich des Umkleide- und Sanitärbereichs ist in den vergangenen Jahren mit
geringen Mitteln im Bereich der Duschpaneele saniert worden, jedoch ist abzusehen,
dass mittelfristig die gesamten Fußbodenbereiche erneuert werden müssen, da die
Abläufe noch aus der Zeit der Erstellung des Gebäudes stammen.
Hier wird angeregt, durch eine komplette Neuordnung dieses Geschosses die
Umkleidesituation, die Dusch- und Waschbereiche zeitgemäßer zu gestalten und
dadurch mehr Umkleidemöglichkeiten in dieser Etage zu schaffen. Dadurch wird
ebenfalls sichergestellt, dass langfristig eine umfangreiche Nutzung des Gebäudes
erfolgen kann.
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Da die gesamte Wasserverrohrung ebenfalls aus der Zeit der Erstellung des
Gebäudes herrührt und hier eine Vermischung von Trinkwasser- und
Löschwasserleitungen mit Wandhydranten besteht, ist hier eine Verkeimung mit
Legionellen zu befürchten. Aufgrund der geltenden Hygieneverordnungen ist eine
solche Anlage zu überarbeiten.
3.1.7 Innere Treppenhäuser
Derzeit dienen die inneren Treppenhäuser als Hauptverbindung zwischen den
Geschossen und dienen insbesondere der Erschließung vom Umkleidegeschoss
zum Hallengeschoss der beiden Einfachturnhallen. Die nach unten zum Erdgeschoss
fortgesetzten Treppenhäuser enden momentan vor verschlossenen Glastüren, so
dass sie als Fluchttreppenhäuser nicht genutzt werden können. Da derzeit die Türen
im Erdgeschoss im Bereich der Durchfahrt unter der Turnhalle in den Gehwegbereich
aufschlagen, sind diese nach Aussage des Hausmeisters verschlossen, um
Passanten nicht zu gefährden. Hier muss im Zuge der Überarbeitung des
Brandschutzkonzeptes darüber nachgedacht werden, entweder diese Türen um 90
Grad aus dem Treppenhaus und aus dem Gehwegbereich zu verlegen oder den
Gehweg auf Kosten der Bushaltespur und der Fahrbahn zu verbreitern.
Insgesamt sind die Treppenhäuser hinsichtlich eines Brandschutz- /Fluchtwegekonzeptes zu überprüfen.
3.2
Technische Anlagen des Gebäudes
3.2.1 Heizungsanlage
Die Heizungsanlage, bestehend aus einem Heizkessel mit zweistufigem Brenner und
vier Warmwasserspeichern, ist nach einer energetischen Sanierung deutlich
überdimensioniert. Die derzeitige Leistung der Brenneranlage beträgt in der Stufe 2
1.000 kW. Da gleichzeitig heute noch die Beheizung der Hallen über Umluft erfolgt,
sollte im Zuge der Überarbeitung der Anlage inklusive der Verrohrung überprüft
werden, ob eine Konvektorheizung sowohl für die Hallen als auch die sonstigen
Bereiche nicht wirtschaftlicher ist.
Auch eine Reduzierung der Warmwasserspeicher ist angezeigt, da eine zügige
Brauchwassererwärmung, bezogen auf den entsprechenden Warmwasserverbrauch,
hygienischer ist. Im Zuge der Überarbeitung sollte das Heizungsrohrsystem dann
ebenfalls ausgetauscht werden.
Im Einzelnen:
Erneuerung der Heizungszentrale einschl. aller Armaturen, Verteiler,
Nebenaggregate.
Erneuerung der Heizungsverrohrung.
Mikro BHKW einschl. der erforderlichen Speicher und Einbindung an das
Stromnetz.
Kesselanlage als Brennwertkesselanlage einschl. Schornsteinsanierung.
Umkleide und Sozialbereiche werden über eine Fussbodenheizung beheizt.
Foyer und Eingangsbereiche werden mit Röhrenradiatoren ausgestattet.
Sporthallen mit Deckenstrahlplatten , je Hallenfeld ein Regelkreis.
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Wärmemengenzähler für die einzelnen Regelkreise
3.2.2 Lüftungsanlage
Die vorhandene Lüftungsanlage wird angepasst und hinsichtlich de Umluftbetriebes
an die Heizungsanlage angepasst.
Im Einzelnen:
Energetische Sanierung der vorhandenen Lüftungsanlage 3-Feld Halle,
Demontage der Lüftungsanlage Einzelhallen.
Lüftungsanlage mit hochwertiger WRG für den Umkleide und Sozialtrakt.
Einzelraumlüfter für innenliegend WC- Räume
Lüftungsanlagen für Technikräume, Split Kälteaggregat für Serverraum
3.2.3 Sanitär / Löschwasser
Im Zuge der Überarbeitung der Sanitärbereiche, die sich allein aufgrund der
Tatsache des altersbedingten Verschleißes und der hohen Reparaturanfälligkeit der
vorhandenen Einrichtungen ergibt, sollte im Bezug auf eine langfristige Nutzbarkeit
dieser Bereich überarbeitet werden.
Hier ist ohnehin eine Trennung des gesamten Trinkwasserbereichs von der
Löschwasserversorgung vorzusehen, da sie nicht mehr den aktuellen
Hygienevorschriften entspricht.
Im Einzelnen:
Erneuerung sämtlicher Trinkwasser und Abwasserleitungen. Anbindung an
vorh. Übergabepunkte.
Brauchwasserbereitung als zentrales System als Speicherladesystem einschl.
Zirkulation und aller Strangabsperr- und Regulierventilen.
Bodenabläufe in allen Duschen und Urinalständen.
Objekte aus Sanitärporzellan weiß, in Objektqualität mit Nachkaufgarantie.
WC-Anlagen spülrandlos mit wassersparender 4,5l Spültechnik. Urinale
wasserlos mit integriertem Spülanschluss. Fabr. Keramag Renova/Centaurus.
2x Behinderten WC
Duschbereiche mit Duschpaneelen mit Selbstschlussarmatur und Thermostat,
Bodenabläufe verschraubt.
Enthärtungsanlage für das BWW.
Wandhydrantenanlage einschl. Systemtrennung über Druckerhöhungsanlage
mit Vorlagebehälter.
Aussenzapfstellen frostfrei und abschließbar.
Wasserzähler für die einzelnen Verbrauchsschwerpunkte
3.2.4 MSR und Elektroinstallationen
Die gesamte Elektroinstallation ist zu überprüfen und es sollte sowohl hinsichtlich der
Leitungsführung, der verwendeten Materialien und der elektrischen Verbrauchswerte
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ein neues Energiekonzept aufgestellt werden. Gleichzeitig ist die Anpassung an die
Brandmeldeanlage sowie die ELA-Anlage zu überprüfen und ggf. zu erneuern.
Im Einzelnen:
Erneuerung der NSHV einschl. der zugehörigen Zu und Ableitungen.
Unterverteilungen in den Verbrauchsschwerpunkten einschl. der erforderlichen
Sicherungsabgänge und Schutzorgane.
Beleuchtung Sporthallen über Schnellmontagelichtbänder mit
Ballwurfsicherung in T-5 Technologie, Schaltung stufig je Spielfeld, max. 500
Lux, Bedienung über örtliche Taster bzw. Zentraltableau.
Umkleide und Sozialbereiche mit energiesparenden LED Leuchten, schaltung
über Bewegungsmelder bzw. Zentralkontakt. Beleuchtungsstärke nach DIN.
Flure und Treppenhäuser über Wandanbauleuchten bzw. Downlights in LED
Technik, beleuchtungsstärken nach DIN, Schaltung über Taster bzw.
Zentralkontakt.
Eingangsbeleuchtung über Einbauleuchten, Bodeneinbaustrahler und
Fassadenleuchten zur Beleuchtung des Hallenbanners. Schaltung über DDC
Sicherheitsbeleuchtung mit Zentralbatterieanlage.
Steckdosen für Reinigungsaufgaben in den einzelnen Bereichen.
Sozialbereiche mit Steckdosen für Föne ect. . Je Hallenteil eine CEESteckdose 400V 32A und 16A zentral schaltbar. Anschlüsse für Sportgeräte
und Trennvorhanganlage.
Spielstandsanzeigen für die 3- Feld Halle und in den Einzelhallen
Funk-Uhren in den Fluren und den Hallen, hier Ballwurfsicher.
Brandmeldeanlage flächendeckend einschl. zentrale und Alarmierung
Einbruchmeldeanlage zur Überwachung der Außentüren und Innenbereichen
über Fallenmelder. Zentrale einschl. Modem.
Videoüberwachung der Außenbereiche und Zugänge.
Behindertennotruf einschl. Aufschaltung auf die DDC.
Beschallungsanlage mit Verstärker, CD-Spieler, Lautsprechern und
Verkabelung für die 3-Feld Halle. Ein Breitbandkabelanschluss je Hallenteil.
Netzwerkverkabelung für 20 Datendoppeldosen Kat 6 einschließlich zentralem
Patchfeld.
DDC-Regelung für Heizung / Lüftung / Elektro / Störmeldungen einschl. der
erforderlichen Schaltschränke und Verkabelung.
Zentraler Bedienplatz einschließlich PC, Bildschirm, Modemanbindung,
Aufschaltung auf Handy.
3.2.5 Förderanlagen - Aufzug
Das Gebäude ist heute nicht behindertengerecht nach DIN 18024-2 zugänglich. Um
dieser Tatsache abzuhelfen, wurde in einem ersten Ansatz an zentraler Stelle ein
Aufzugsschacht eingeplant, der den Einbau eines Fahrstuhles der
behindertengerecht mit den Mindestmaßen 110 cm x 140 cm ermöglicht.
Dabei ist es möglich sowohl von außen aus der Unterführung den Zugang zur
Tribünenanlage als auch für behinderte Schüler in alle Bereiche den Zugang zu
gewährleisten. Beeinträchtigungen sind jedoch nach dieser Planung ggf. in geringem
Umfang hinzunehmen.
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Da hier auch andere Lösungskonzepte möglich sind und geprüft werden sollte, ob
evtl. auch ein größerer Aufzug notwendig oder sinnvoll ist, ist hier eine weitere
Abstimmung erforderlich.
3.3
Brandschutzkonzept
Eine erste Überprüfung in brandschutztechnischer Hinsicht ergab folgende
Handlungsbedarfe in Bezug auf das Gebäude:
1. Im Zuge der Aufstellung eines Brandschutzkonzeptes ist eine
Brandordnungsrechtliche Einordnung und Beurteilung nach
Landesbauordnung (BauO NRW) und insbesondere der Nutzung der Ränge
der Tribünenanlage als Versammmlungsstätte (SBauVO) vorzusehen, wobei
der Bestuhlungsplan der Ränge entsprechend der aktuellen Aufteilung
maßgeblich ist.
2. Im Zuge der Aufstellung des Brandschutzkonzeptes muss ein
Bestuhlungsplan der Ränge, eine Aussage zur maximal geplanten
Besucherpersonenzahl Erdgeschoss Halle (z. B. Nutzung als Tanzfläche,
Theaterfläche, sonstige Nutzung außerhalb der reinen Sportnutzung) sowie
die Personenzahl der in den Rängen befindlichen Personen und der beiden
Obergeschoss-Hallen angegeben werden.
3. Im Zuge der Überarbeitung der Außenfassade wird durch das
Wärmedämmsystem (Trespa mit Mineralwolldämmung – Brandklasse A) die
Zulässigkeit der außen liegenden Wandelgänge zwar nicht beeinträchtigt,
jedoch wird aufgrund der Dämmmaßnahmen die Fluchtwegebreite der
Wandelgänge von aktuell 2,40 m auf 2,10 m reduziert. Aufgrund der derzeit
problematischen Anbindung der außen liegenden Gänge an das Gebäude mit
entsprechend bauphysikalischer Problematik kann hier über alternative
Gestaltungen nachgedacht werden.
4. Es muss überprüft werden, ob alle statisch tragenden Bauteile F90-Qualität
aufweisen und ob im Zuge der möglichen Erstellung von Fensterausschnitten
in der Halle das tragende Konzept in Bezug auf das Brandschutzkonzept nicht
nachteilig verändert wird.
5. Eine Bildung von Brandabschnitten ist in der aktuellen Gebäudeaufteilung
nicht erkennbar. Auch hier muss im Zuge der Aufstellung eines
Brandschutzkonzeptes die Bildung von geeigneten Brandabschnitten bei einer
Umplanung des Gebäudes erfolgen.
6. Auch die innere Abschottung mit Trennwänden, Abtrennung der
Treppenräume (notwendige Treppenräume) ist zu überprüfen. Hier ist
besonders auffällig, dass die inneren Treppenhäuser zum Erdgeschoss
aufgrund der permanent verschlossenen Türen eine Sackgasse darstellen.
7. Alle notwendigen Rettungswege sind zu prüfen (bauliche Rettungswege),
Rettungswegelängen sowie die notwendigen Türbreiten und notwendigen
Flure sind zu überprüfen. Bereits heute ist festzustellen, dass insbesondere
die notwendigen Türbreiten von 1,20 m Mindestmaß oftmals nicht eingehalten
sind. Zudem weisen alle Türen nur eine Öffnungshöhe von 2,01 m auf.
8. Die Kennzeichnung der Rettungswege, Sicherheitsbeleuchtung für die Ränge
usw. muss überprüft und ggf. auf den neuesten Stand gebracht werden.
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9. Die gesamte bereits neu errichtete Belüftungsanlage muss hinsichtlich der
nach Brandschutzkonzept notwendigen Brandschutzklappen überprüft und
ggf. ertüchtigt werden.
10. Rauch- und Wärmeabzüge sind zu beachten und ggf. neu zu planen. Hier ist
insbesondere zu überprüfen, ob die aufgrund der nachträglich aufgerichteten
Dächer der Weg der Entrauchung in den neu geschaffenen Dachraum und
von dort über Dach weiterhin genehmigungsfähig bleibt.
Hier ist insbesondere in Bezug auf die weitere Planung ein Brandschutzkonzept
gemeinsam zwischen dem Planer und einem Brandschutzingenieur zu
entwickeln. Ein Angebot für das Brandschutzkonzept liegt der Studie bei.
4.
Planungs- und Handlungsempfehlung
Aufgrund der Aufgabenstellung der energetischen Sanierung des Gebäudes und der
sich aus den oben geschilderten Problemstellungen ergebenden
Überarbeitungsnotwendigkeiten im Bereich des Brandschutzes, der Gebäudestatik,
der bauphysikalischen Problemstellungen der außen liegenden Wandelgänge sowie
der aufgrund der brandschutzrechtlichen Forderungen sich ergebenden
Aufweitungen der Türbreiten sowie des insgesamt festzustellenden Sanierungsstaus
sind die folgenden Handlungsempfehlungen angezeigt:
1. Rückbau der außen liegenden Wandelgänge sowie Dämmung der gesamten
Außenfassade entsprechend eines zu erstellenden Wärmeschutznachweis.
Dabei muss sichergestellt werden, dass aufgrund der notwendigen äußeren
Erschließung Material in der Brandklasse A verwendet wird. Daher wird hier
eine Trespa-Verkleidung mit Mineralwolldämmung vollflächig vorgeschlagen.
2. Erneuerung der äußeren Erschließung Treppenanlagen und äußere
Wandelgänge in der Fluchtwegebreite von min. 2,40 m in einer filigranen
Konstruktion in Abstimmung mit dem Brandschutzsachverständigen.
3. Überprüfung der Statik der Gebäudehülle sowohl hinsichtlich der durch
Wassereintritt aufgetretenen Schädigung (Carbonatisierungstiefe) als auch zur
Ermöglichung einer natürlichen Belichtung durch die Erstellung von
Fensterausschnitten sowie Ermittlung der Belastung durch das nachträglich
aufgesetzte Satteldach einschließlich Schneelasten.
4. Erstellung eines Abbruchkonzeptes mit der Deutschen Bahn bez. der Brücke
über die Bahntrasse
5. Erstellung eines Brandschutzkonzeptes in Bezug auf eine abgestimmte
Sanierungsplanung unter Berücksichtigung der unter dem Kapitel
Brandschutzkonzept genannten Aspekte.
6. Ertüchtigung der Turnhallen hinsichtlich der inneren Akustik, der
Tageslichtbelichtung und im Falle der 3-fach-Turnhalle in Bezug auf den
durchfeuchteten Hallenboden.
7. Erneuerung der Sanitär- und Umkleidebereiche aufgrund der hohen
Reparaturanfälligkeit dieser Bereiche, des hohen Sanierungsstaus, der wenig
zeitgemäßen Einrichtungen vor dem Hintergrund einer Nutzbarkeit in den
nächsten zwanzig bis dreißig Jahren.
8. Vollständige Erneuerung des Bereichs der Tribünen im Hinblick auf das
Brandschutzkonzept und die Versammlungsstättenverordnung.
13/21
9. Überarbeitung der Heizungsanlage mit Wärmeerzeugung, Verteilungsnetz und
Radiatoren
10. Erneuerung der elektrischen Anlagen
11. Erneuerung der Trinkwasserverrohrung, aller Sanitärbereiche, der
Löschwasserversorgung und anpassen der bereits überarbeiteten
Abwasserverrohrung
12. Anpassung der Lüftungstechnik
Durch eine Umgestaltung können die funktionalen Abläufe, die Zuordnung zu den
unterschiedlichen Hallenteilen und eine deutlich flexiblere und deutlich höhere
Nutzbarkeit ggf. ermöglicht werden.
4.1
Architekturkonzept
Um im Rahmen einer Kostenschätzung die für die oben festgestellten Maßnahmen
erforderlichen Baukosten schätzen zu können, wurde ein Architekturkonzept
aufgestellt, dass die wesentlichen Anforderungen an eine Umplanung betreffenden
Maßnahmen in einer Lebenszyklus orientierten Umplanung erfasst.
Dabei wurde auf Basis der baulichen Notwendigkeiten und der voraussichtlichen
Auflagen des Brandschutzkonzeptes das Sanierungskonzept entsprechend der
gestellten Aufgabenstellungen einer energetischen Sanierung die Architektur von
außen nach innen entwickelt.
Aufgrund seiner Materialität als Betonbauwerk, entstanden den siebziger Jahren des
letzten Jahrhunderts und der Notwendigkeit, die Hauptzugänglichkeit und die
Entfluchtungsmöglichkeit über außen liegende Treppen und Wandelgänge zu
ermöglichen, wird hinsichtlich der Materialauswahl, der Farbgestaltung und der
äußerlichen Veränderungen versucht, das Gebäude ansprechender und moderner
zu gestalten. In der Umgebung sind im Bereich des vorhandenen Schulgebäudes die
Fensteranlagen in einem hellen Grün erstellt, während sich die jeweils anderen
Schulformen mit den Farben Blau und Rot identifizieren, so dass sich anbietet, einen
neutralenBezug herzustellen und diese Anlagen in einem Sonnengelb zu erstellen.
Um die Gebäudehülle thermisch zu sanieren, ist es notwendig, im Hinblick auf das
Brandschutzkonzept (bereits oben angesprochen) die vorhandenen Treppenläufe mit
Überdachung abzubrechen, die Betonsubstanz der Außenhaut des Gebäudes zu
überprüfen, um es dann komplett in einer Fassade mittels einer hinterlüfteten TrespaFassade mit Mineralwolldämmung „einzupacken“. Die vorhandenen
Auflagerkonsolen sollen im ersten Ansatz erhalten bleiben, um die zukünftige leichte
Treppenkonstruktion mit Wandelgängen zu erhalten.
Gleichzeitig soll die Brücke über die Bahntrasse zurückgebaut werden. Hier ist
jedoch ein Antragsverfahren bei der Bahn notwendig und im Vorfeld mit der Bahn
abzustimmen, mit welchen Auflagen ein solcher Rückbau verbunden wäre.
Im Zuge des weiteren Verfahrens und der baulichen Untersuchungen
Brandschutzkonzept, Statik, Wärmeschutznachweis ist zu überprüfen, ob die
vorhandenen Konsolen baulich geeignet sind, keinen unzumutbaren
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Wärmeübergang durch die Fassade darstellen oder ob die Trägerkonsolen ggf. in
Stahl hergestellt werden sollten. Die Treppenanlage soll dann in einer leichten
Konstruktion mit schräggestellten Stützen und einer Überdachung dergestalt
erfolgen, dass hier eine filigrane, spielerische Aufwertung gegenüber dem harten
Gebäudekubus erfolgt. Dabei ist zu beachten, dass die Fluchtwegebreite von 2,40 m
eingehalten wird.
Nach statischer Überprüfung sollte die Anordnung der Fensteranlagen in fünf
Turnhallen so erfolgen, dass einerseits eine optische Aufwertung der Fassade und
andererseits eine natürliche Belichtung und ggf. Belüftung der Turnhallen möglich
wird.
Insgesamt wird der Gebäudekörper, der nach wie vor aufgrund seiner Höhe massiv
in Erscheinung tritt, mit grauem Trespa (oder glw.) verkleidet, während die gesamte
angehängte Stahlkonstruktion der Treppen und Wandelgänge mit Dächern und
schräggestellten Stahlstützen im gleichen Lindgrün hergestellt werden wie die
vorhandene Fensteranlage am Schulgebäude.
Bild 13:
Ansicht Nord
Deutlich umgestaltet werden entsprechend den oben genannten Begründungen der
gesamte Sanitär- und Umkleidebereich, da hier die Anlagen und Baulichkeiten sehr
in die Jahre gekommen sind und nicht mehr den aktuellen Anforderungen sowohl
hinsichtlich Aufteilung, Nutzbarkeit, Technik und Brandschutz entsprechen, als auch
der Bereich der Tribünenanlage für den die gleichen Gründe gelten.
Dabei wird es möglich, durch den Wegfall der nicht genutzten Gänge (Aufteilung
Stiefel- und Turnschuhgänge) mit einer Neuaufteilung die Zahl der Umkleiden von 10
auf 12 zu erhöhen und zusätzlich die Raumgröße deutlich zu vergrößern.
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Bild 14:
Grundriss 2. OG exemplarisch (mit Umgestaltung Umkleidetrakt –
Vergrößerung der Umkleiden und Ergänzung um eine Doppelumkleide)
Innerhalb der beiden Turnhallen (dies ist zunächst zeichnerisch nicht dargestellt)
werden aufgrund der Aufwertung durch die Fenster einerseits und andererseits durch
die Überarbeitung des Schallschutzes Akzente in der Gestaltung gesetzt, die im
Rahmen dieser Studie jedoch nur monetär bewertet werden.
Im Zuge der Überarbeitung der äußeren Bereiche müssen natürlich die
Außenanlagen angepasst werden. Dies gilt insbesondere im Bereich der Durchfahrt,
da hier möglicherweise der Anprallschutz an die Stützen (statischer Nachweis) und
der Fluchtbereich aus den innen liegenden Treppenhäusern umgestaltet werden
muss.
Bild 14:
Ansicht West
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Der Bereich der Tribünenanlagen muss komplett neu gestaltet werden, da dieser
Bereich überwiegend zurückgebaut wurde. Auch hier sind die gesamten
Fensteranlagen, die gesamte Inneneinrichtung und die Sanitärbereiche sowie die
gesamten Flure und Rettungswege (Versammlungsstättenverordnung) entsprechend
in Übereinstimmung mit einem Brandschutzkonzept zu überarbeiten.
Bild 15:
Ansicht Süd
Die o. g. Maßnahmen können zum Teil zeitlich gestreckt durchgeführt werden, wobei
eine Überlegung hinsichtlich eines Gesamtsanierungskonzeptes und der
Realisierung über alternative Finanzierungskonzepte mit Lebenszyklusansatz
überprüft werden sollten.
Bild 16:
4.2
Ansicht Ost
Erneuerung / Ergänzung technische Anlagen
Im Zuge der Sanierung der Umkleidebereiche sind selbstverständlich die technischen
Anlagen im Bereich der Trinkwasserverrohrung, der Löschwasserverrohrung
(Legionellenproblem), der Sicherstellung der Nutzbarkeit der gerade erneuerten
Lüftungsanlage sowohl im Außenluft- als auch im Umluftbetrieb und eine Umstellung
der Heizungsanlage zu überarbeiten. Dabei soll die große Halle weiterhin über
Umluftbetrieb versogt werden, während die kleinen Hallen mit natürlicher Konvektion
über die neuen Fensteranlagen belüftet werden können.
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Der vorhandene große Kessel ist durch eine Kombination aus einem deutlich
kleineren Spitzenlastkessel in Verbindung mit einem Blockheizkraftwerk zu ersetzen.
Die Heizung der Großen Halle kann entweder mit Wandheizungskörpern oder im
Falle des Austauschs des Sportbodens (nicht kalkuliert) über eine Fußbodenheizung
erfolgen. Ebenso sind hier Deckenheizungen möglich. Die beiden oberen Hallen
werden aufgrund der guten Sportböden mit Wandheizungen versorgt.
Gleichzeitig müssen die elektrischen Anlagen auf einen zeitgemäßen Stand gebracht
werden, was einerseits sowohl die Leitungsführung mit Hoch- und
Mittelspannungsanlagen, als auch das Belichtungskonzept für die Hallen und das
Gebäude gem. DIN 12464, die Sicherheitsbeleuchtung mit Brandmeldeanlage und
ELA-Anlage sowie eine Automatisierung anbelangt.
4.3
Untere Fahrzeugdurchfahrt
Im Bereich der unteren Durchfahrt muss sichergestellt werden, dass in Bezug auf die
freistehenden Stützen eine Anprallberechnung nachträglich durchgeführt wird und im
Falle einer Gefährdung entsprechende Prallschutzvorrichtungen vorgesehen werden.
Gleichzeitig ist im Bereich der unteren Treppenhausausgänge eine Veränderung
entweder des Gehwegbereiches oder der Austrittsrichtung der Fluchtwege der
Treppenhäuser vorzusehen.
Bild 17:
Grundriss EG (Ausschnitt)
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5.
Baukosten
Die Baukosten wurden entsprechend der beigefügten Baukostenschätzung zunächst
mit ca. 5.15 Mio. € brutto abgeschätzt. Diese teilen Sich wie folgt auf:
Kostengruppe
KG 200 Abbruch/Rückbau
KG 300 Baukonstruktionen
KG 400 Technische Anlagen
KG 500 Außenanlagen
KG 600 Ausstattung & Kunstwerke
KG 700 Honorare, Baunebenkosten
MWSt. 19%
Kosten
315.000 €
1.735.000 €
1.510.000 €
45.000 €
0€
715.000 €
820.800 €
SUMME (brutto)
5.140.800 €
Dies entspricht Sanierungskosten von ca. 1.100 € / m². Die vergleichbaren Kosten
nach BKI Baukostenindex beziehen sich auf die Kostengruppen 300 und 400 zuzügl.
MWSt. Sie betragen hier 3.861.550 € bzw. 825 € / m².
Gem. BKI Baukostenindex Neubau ist ein vergleichbarer Neubau für die KG 300 und
400 mit ca. 1.500 € / m² zu veranschlagen. Da jedoch auch der Rückbau der Alten
Anlage, möglicherweise Grunderwerb, und bei Abriss und Neubau an gleicher Stelle
Schließungszeiten von ca. 18 Monaten zu veranschlagen sind, ist die Sanierung der
Anlagen zu empfehlen.
6.
Ausschreibungs- und Finanzierungskonzepte
Grundsätzlich sind die Bereiche „Äußere Sanierung“ und „Innere Sanierung“
voneinander getrennt in zeitlich versetzten Baumaßnahmen umsetzbar. Da jedoch
schon allein die Sanierung der Außenfassade mit der Anarbeitung der neuen
Treppenanlagen eine Schließung des Gesamtgebäudes erforderlich macht und auch
das Brandschutzkonzept hieran angepasst werden muss, macht eine Betrachtung
allein der energetischen Sanierung der Gebäudehülle für sich betrachtet, keinen
Sinn.
Hinzu kommt, dass der Eingriff in die Gebäudehülle automatisch eine Veränderung
der Heizungstechnik nach sich zieht, da dann der Heizkessel überdimensioniert und
die Wärmeverteilungsanlage nicht mehr zum energetischen Status der Gebäudehülle
passend ist.
Es ist daher sinnvoll, die gesamten Sanierungsmaßnahmen gemeinsam zu
betrachten, da hierdurch folgende Vorteile gebündelt werden können:
-
kürzere Schließungszeit der Gesamtanlage aufgrund der Durchführung in
einer zusammenhängenden Maßnahme
geringere Baukosten, da keine Zwischenlösungen gefunden werden müssen
und Doppelbearbeitung vermieden wird
19/21
-
Möglichkeit der Zusammenfassung in einer GeneralunternehmerAusschreibung ist gegeben
Gestaltung erfolgt „in einem Guss“
Die Betrachtung der notwendigen Sanierungsmaßnahmen erfolgte vordergründig
zum Erhalt des Gebäudes auf dem Status quo. Die Investition in die Gebäudehülle
ist jedoch insbesondere dadurch sinnvoll, als dass der Bestand durchaus
erhaltungswürdig ist und damit eine Nutzung für die Schulen und die Vereine über
die nächsten zwanzig bis dreißig Jahre ebenfalls gewährleistet ist.
Diese Überlegung macht die Betrachtung des Lebenszyklusansatzes natürlich
interessant und führt damit zu der Fragestellung, ob die Maßnahme grundsätzlich als
ÖPP-Maßnahme (Öffentlich-Private-Partnerschaft) ausgeschrieben werden kann:
Zusätzlich ist die Fragestellung der ÖPP-Maßnahme deswegen interessant, weil über
die Beschreibung der durchzuführenden Sanierungsmaßnahmen und deren
Zusammenführung in einem ÖPP-Modell die Stadt Wesseling in die Lage versetzt
wird, hier eine Generalunternehmerausschreibung abseits der Verpflichtung zur
einzelgewerkeweisen Ausschreibung über das ÖPP-Modell durchführen kann.
Hierbei wird die Lösungsaufgabe zum Erreichen des Sanierungszieles und der
Verpflichtung zur Pflege, Instandhaltung und ggf. auch dem technischen Betrieb der
Anlage dazu führen, dass die Planung dergestalt optimiert wird, dass sie sowohl vom
Pflegeaufwand, von der technischen Gebäudeunterhaltung und dem technischen
Gebäudebetrieb möglich optimal gewährleistet wird.
Gleichzeitig können die notwendigen Instandhaltungsaufwendungen der nächsten
dreißig Folgejahre geschätzt, hochgerechnet und unter Wettbewerbsbedingungen
optimiert werden, so dass für die Stadt Wesseling in einem ÖPP-Modell die Anlage
auch die nächsten dreißig Jahre wirtschaftlich betrieben werden kann.
7.
Nächste Schritte
Zur Vorbereitung eines Ausschreibungsverfahrens, unabhängig ob herkömmlich oder
in ÖPP-Verfahren muss zunächst die Statik des Gebäudes hinsichtlich der folgenden
Punkte beleuchtet werden:
1. Tragfähigkeit der vorhandenen zusätzlich aufgesetzten Walmdächer in Bezug
auf Schneesäcke, Verbindung zum Altdach, Tragfähigkeit des Tragwerkes,
zusätzliche Lasten aus Deckenheizung und zusätzlicher Dämmung
2. Überprüfung der Karbonatisierungstiefe des Betons
3. Nachweis der Pralllasten der Stützen in der Unterführung
4. Prüfung der Möglichkeit des zusätzlichen Einbaus von Fenstern in der
Betonkonstruktion
Ein in diesem Zusammenhang zu erstellendes Brandschutzkonzept sollte die
Auflagen ermitteln, die in Bezug auf eine Umplanung des Gebäudes sowohl innen
als auch hinsichtlich der Entfluchtung und Dämmung außen an eine zukünftige
Planung gestellt werden sollten. Inhalte sind hier die in Kapitel 4 genannten
Untersuchungsaspekte.
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Ein Wärmeschutznachweis ist hinsichtlich der Fassadendämmung und möglicher
Auflagen aus dem EEG in Bezug auf die Nutzung regenerativer Energie notwendig.
Hieraus können weitere Kosten resultieren, die hier ggf. noch nicht erfasst sind.
In einem weiteren Schritt können dann die Baukosten aktualisiert werden und auf
dieser Basis die Umsetzung in einem ÖPP-Projekt untersucht werden. Hier kann
dann der mögliche Barwertvorteil einer Umsetzung ermittelt werden.
Aufgestellt: Rheinbach, den 20.4.2013
Dr.-Ing. Fischer Consult GmbH
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