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Mitteilungsvorlage (Anlage zur Mitteilungsvorlage 97/2013)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
1,4 MB
Datum
16.05.2013
Erstellt
30.04.13, 06:36
Aktualisiert
30.04.13, 06:36

Inhalt der Datei

Sanierungskonzept Fünffach-Turnhalle am Schulzentrum Wesseling 1. Aufgabenstellung Zu Beginn des Jahres 2013 wurde das Ingenieurbüro Dr.-Ing. Fischer Consult mit einer Sanierungsstudie für eine energetische Sanierung der 5-fach-Turnhalle am Schulzentrum Wesseling beauftragt. Aufgabenstellung ist es, ein Konzept für die energetische Sanierung Dach und Fassade sowie die Gebäudetechnik - soweit erforderlich - zu entwickeln, die voraussichtlichen Baukosten abzuschätzen und, sofern eine Sanierung mehrere Bausteine betrifft, hier geeignete Konzepte für eine Umsetzung in einem Zuge bzw. in mehreren Bauabschnitten zu entwickeln. Bilder 1 und 2: Außenansichten Weiter soll untersucht werden, ob bei einem erheblichen Aufwand für die Sanierung auch ein Neubau an anderer Stelle zielführend sein kann. Auf Basis des Sanierungskonzeptes soll auch dann eine mögliche Umsetzungsvariante vorgeschlagen werden. 2. Grundlagenermittlung Im Rahmen von drei Ortsterminen wurden zunächst unterschiedliche Handlungsbereiche identifiziert und in den fortlaufenden Ortsterminen überprüft, wie die verschiedenen Sanierungsüberlegungen zu einer wirtschaftlichen Gesamtlösung sowohl hinsichtlich der Umsetzbarkeit baulich für den Sanierungsvorschlag, als auch hinsichtlich einer Dauerhaftigkeit in Bezug auf den Lebenszyklusansatz ermöglicht werden kann. 1/21 So wurde bereits bei der ersten Ortsbesichtigung festgestellt, dass im Bereich der Tribünenanlage zur 3-fach-Turnhalle aufgrund des Wegfalls der Deckenverkleidung ein ca. 30 cm hoher offener Streifen über der Fensteranlage im Bereich der Durchfahrt unter den zwei 1-fach-Turnhallen geöffnet war, durch den Vögel in die Turnhalle einfliegen konnten. Hier wurde eine Abdichtung mit Polystyrolschaumplatten als Sofortmaßnahme seitens des Büros Dr.-Ing. Fischer Consult angeordnet. Weiterhin zeigte sich in Bezug auf die Bausubstanz, dass im Bereich der außen liegenden Wandelgänge und Treppenaufgänge aufgrund der baulichen Konstruktion Durchfeuchtungen des Stahlbetonkörpers in den Anschlussbereichen vorzufinden waren, die einer weitergehenden Untersuchung hinsichtlich der Carbonatisierungstiefe bedürfen. Bilder 3 und 4: Zustand Beton und Wandelgänge Als weitere Handlungsbereiche zeigten sich im Bereich der Turnhallen der dort fehlende Schallschutz sowie ein Sanierungsstau im Bereich der Technikanlage bei den Umkleiden und in den Sanitärbereichen, der teilweise durch Reparaturen der Duscharmaturen vorläufig beseitigt wurde. Die gesamte Wasserversorgung ist aufgrund der Tatsache, dass sie mit der Löschwasserversorgung gekoppelt ist, nicht mehr zulässig, da hier aufgrund des in den Löschwasserleitungen stehenden Wassers eine Verkeimung mit Legionellen erfolgen kann. Auch hinsichtlich des Brandschutzkonzeptes ergeben sich Fragestellungen, die die äußeren Wandelgänge bei einer Umgestaltung sowie die Treppenhäuser im Gebäude in Bezug auf eine Entfluchtung nach außen betreffen (hier sind die Türen verschlossen, so dass sich Fliehende in der Sackgasse befinden). Weiterhin ist die Frage der Lüftungstechnik und der Brandschutzklappen sowie der Entrauchungsanlagen zu überprüfen. 2/21 Bilder 5 und 6: Fluchtwegesituation und Teilsanierung Duschen In der großen 3-fach-Turnhalle ist aufgrund eines Wassereinbruchs im vergangenen Jahr eine Durchfeuchtung des Dämmmaterials unterhalb des Sportbodens festzustellen. Hier ist dringender Handlungsbedarf angezeigt, da es bei dem dort festgestellten Feuchtegehalt zu einer Schimmelbildung im Bereich des Holzbodens kommen kann, der unweigerlich zu einer Schließung der Halle führen würde. Im Zuge der weiteren Überlegungen sollte ebenfalls überprüft werden, ob eine Belichtung (und ggf. Belüftung) der Hallen mit natürlichem Tageslicht über zusätzliche Wandöffnungen möglich sein kann. Hinsichtlich der Statik ist zu überprüfen, wie die auf dem Gebäude befindlichen Satteldächer statisch mit dem Gebäude verbunden sind, ob die Entrauchung über das Altdach in den Dachraum der Satteldächer und von dort aus über Dach brandschutztechnisch genehmigt ist und weiter genehmigt werden kann und ob die beiden Zwischenbereiche der drei Satteldächer auf der 3-fach-Turnhalle hinsichtlich der sich dort möglicherweise im Winter bildenden „Schneesäcke“ statisch nachgewiesen sind. 3. Vorgehensweise Für die Erarbeitung eines Sanierungskonzeptes wurden zunächst die vorliegenden Planunterlagen (Grundrisse, Ansichten, Schnitte) digitalisiert und die bauliche Umsetzung anhand der Überprüfung von Einzelmaßen plausibilisiert. Dabei ergab sich, dass an einigen wenigen Stellen von der Planung abgewichen worden war. Diese sind (sofern alle Punkte aufgefallen sind) in die Planunterlagen übernommen worden. Auf Basis dieser Planunterlagen und der ersten Überlegungen zur baulichen Umsetzbarkeit einer energetischen Sanierung wurde sodann ein Planungskonzept entwickelt, das eine energetische Sanierung der Gebäudehülle im Bereich der Außenfassade, innerhalb der Dachkonstruktion und der außen liegenden Treppenbereiche dergestalt ermöglicht, dass ein energetisch sinnvolles Gesamtkonzept entwickelt wird und gleichzeitig die Halle sowohl in ihrer Gesamterscheinung, als auch hinsichtlich der Nutzbarkeit der Turnhallen (natürliche Belichtung) eine deutliche Aufwertung erfährt. Dabei soll sichergestellt werden, dass planerische Mängel des vorhandenen Baukörpers, die zu einer Beschädigung der 3/21 Bausubstanz geführt haben, in Zukunft ausgeschlossen sind und in der weiteren Betriebszeit in den nächsten zwanzig bis dreißig Jahren zu keiner Veränderung der Bausubstanz führen. Im Zusammenhang mit der Dämmung der Außenfassade müssen die Wärmeerzeugung, die Wärmeübertragung und die Gesamtenergiebewirtschaftung des Gebäudes überprüft und ggf. angepasst werden. Hierzu wird davon ausgegangen, dass die Lüftungstechnik in jüngster Zeit saniert worden ist und die Lüftungsübertragung in die Hallen hinein zunächst keiner weiteren Sanierung bedarf, bis auf die Überlegung, ob ein Umluftbetrieb möglich und in Bezug auf die bisherige Form der Wärmeerzeugung der Hallen bei einer energetischen Sanierung der Außenhülle weiter sinnvoll ist. Hinsichtlich der Frischwasser- und Warmwasserleitungsführung sowie der Abwasserleitungen im Gebäude ist eine Überarbeitung insgesamt angezeigt, da mittelfristig aufgrund des Alters der Gesamtanlage einerseits mit Schäden zu rechnen ist, die sanitären Einrichtungen nicht mehr zeitgemäß sind, die Bodenabläufe im Bereich der Duschen kurz- bis mittelfristig abgängig sind und andererseits die Gesamtwasserversorgung aufgrund der Verquickung mit der Löschwasserversorgung bezüglich des Verkeimungsrisikos durch Legionellen äußerst bedenklich ist. Im Zuge dieser Überlegungen muss überlegt werden, ob insgesamt das Netz der Wärmeversorgung im Zuge der Umbauarbeiten mit angepasst wird. Die Wärmeerzeugung erfolgt derzeit mit einem zweistufig arbeitenden Brennkessel (in der zweiten Stufe 1.000 kW), der ca. zwölf bis vierzehn Jahre alt ist, und bei einer gedämmten Fassade deutlich überdimensioniert sein wird. Bilder 7 und 8: Heizung und Warmwasserversorgung Hier bietet sich für die Versorgung der Turnhallen ein Konzept an, das bei den beiden kleinen Hallen mit größeren Wandradiatoren eine Ergänzung der Umluftanlage darstellt (hier sind die Sportböden noch in einem vergleichsweise guten Zustand, der zunächst keine Handlung erfordert), während im Bereich der 3-fachTurnhalle der Boden schon Risse zeigt und aufgrund der Tatsache, dass hier eine Durchfeuchtung möglicherweise bereits zu einer Verschimmelung der Holzkonstruktion geführt hat, auch die Überlegung angestellt werden kann, eine 4/21 Fußbodenheizung in Verbindung mit einem neuen Sportboden zu erstellen. Dies bietet deutliche energetische Vorteile im Vergleich zum Status quo. 3.1 Beschreibung der baulichen Substanz 3.1.1 Rohbau / Stahlbetonkonstruktion Die gesamte tragende Konstruktion des Gebäudes einschließlich der Hallen besteht aus in Ortbeton gegossenen Stahlbetonstützen und Wandscheiben, die überwiegend im Bereich nichttragender Wände durch Kalksandsteinwände ergänzt wurden. Die äußeren Wandelgänge inklusive der Brücke über die Bahntrasse zeigen bereits deutliche Betonschädigungen sowohl an den Brückenkörpern selbst, als auch im Bereich der Übergänge an die vorhandene Wandkonstruktion. Inwiefern hier eine Betonschädigung der tragenden Außenwandkonstruktionen an den Auflagerpunkten und den Anbindungspunkten der Brückplatten stattgefunden hat, konnte im Rahmen der Studie nicht untersucht werden, muss aber im Zuge der weiteren Bestandsermittlung durch Überprüfung der Carbonatisierungstiefe und der Überprüfung der Armierung festgestellt werden. Im Zuge der weiteren Planung wird, um einerseits Kältebrücken zu vermeiden und andererseits eine vollflächige Wärmedämmung über die gesamte Außenwandfläche zu erreichen, ein Abbruch der äußeren Wandelgänge vorgeschlagen, um im Rahmen des zu erneuernden Fluchtwegekonzeptes deren Erneuerung über leichte Konstruktionen, gleichzeitig eine gefälligere Gestaltung der Außenfassade ermöglichen. Auf diese Art und Weise kann dauerhaft verhindert werden, dass eine weitere Betonschädigung stattfindet und der Angriff durch stehendes Niederschlagswasser in diesem Bereich vollständig vermieden werden kann. Im Bereich der Stützen an der Ostfassade des Gebäudes zum Bahndamm hin, ist zu überprüfen, ob ein Anprall mit Pkw oder Lkw im Zuge der statischen Berechnungen der Stützenkonstruktion gerechnet wurde. Ein Anprall durch ein schwereres Fahrzeug könnte zum Einknicken der Stützen und damit zu einer Einsturzgefährdung des Gebäudes führen. Hier wird vorgeschlagen, mit entsprechenden Prallschutzvorrichtungen, vergleichbar mit den massiven Betonleitplanken auf Deutschen Bundesautobahnen, sicherzustellen, dass diese Gefahr vermieden werden kann. Da eine Belichtung der Turnhallen aktuell nicht über Tageslicht, sondern nur über Kunstlicht erfolgt, muss im Zuge der weiteren statischen Überprüfung der Gebäudehülle geprüft werden, inwiefern die im Sanierungsvorschlag vorgesehenen natürlichen Belichtungseinrichtungen ermöglicht werden können. Grundsätzlich ist die Belichtung und auch Belüftung über Fenster mit Sonnenschutzeinrichtungen (außen liegende Lamellen) möglich oder als Verglasung mit innen liegendem opaken Material (Typ Riglit) möglich, die den diffusen Tageslichteinfall ermöglichen, aber eine Blendwirkung verhindern. Weiterhin ist in diesem Zusammenhang zu überprüfen, ob sowohl die statische Auflast durch die Dächer einerseits, als auch andererseits die sich zeitweilig zwischen den drei Giebelreihen der 3-fach-Turnhalle bildenden Schneesäcke statisch 5/21 für das Konzept nachgewiesen worden sind. Sollte sich dieser Nachweis nicht rechnen lassen, sind die Satteldächer auf dem Gebäude zurückzubauen. Der aktuelle Entwurf des Sanierungsgutachtens sieht einen Rückbau jedoch nicht vor. Im Zuge einer baulichen Sanierung sind Türen- und Fensteranlagen aufgrund der Belastung als Aluminium-Fensteranlagen mit 3-fach-Verglasung vorzusehen. Die Außenfassade wird entsprechend dem Gestaltungskonzept mit einer TrespaFassade verkleidet, die einen Wärmeschutz mit einer 12 cm bis 14 cm (gemäß Wärmeschutznachweis) Mineralwolldämmung trägt. 3.1.2 Äußere Wandelgänge und Bahnbrücke Im Zuge des Sanierungskonzeptes sollen die äußeren Wandelgänge bis auf die Betonkonsolen zurückgebaut werden, um der bereits beschriebenen vorgehängten Wärmedämmfassade möglichst wenige Durchdringungspunkte zu belassen. Die neuen Fluchtwege werden mit der notwendigen Fluchtwegebreite von mindestens 2,40 m beidseitig des Gebäudes (Nord- und Südfassade) in einer leichten Stahlkonstruktion mit massiven Laufflächen und Treppenelementen so wiederhergestellt, dass eine optisch „leichte Konstruktion“ entsteht, die zudem farblich abgesetzt werden kann. Die vorgestellte Schiefstellung der Stützen, die das Dach tragen, lassen die Konstruktion leicht wirken und heben dadurch den massiven Eindruck des Baukörpers der 5-fach-Turnhalle deutlich auf. Die beigefügten Zeichnungen spiegeln dies wider. Da die Brücke über die Bahntrasse aufgrund der geringen Nutzung heute gesperrt ist, wird hier der Rückbau empfohlen. Nicht geprüft werden konnte, mit welchem zeitlichen Aufwand dieser hinsichtlich der Planung und Koordinierung in Bezug auf den Bahnbetrieb verbunden ist. Ebenso sind die Rückbaukosten aufgrund der nicht bekannten notwendigen Sicherungen für den Bahnbetrieb schwer abzuschätzen. In der Kostenberechnung ist hier daher ein Kostenbaustein mit einer ungefähren Abbruchkostenermittlung eingesetzt, die einen 30-prozentigen Sicherheitsaufschlag für die möglicherweise notwendigen Sicherungsvorkehrungen für die Bahn enthält. Bilder 9 und 10: Wandelgänge und Brücke 6/21 3.1.3 Dächer Aufgrund der Undichtigkeiten im Dachbereich der alten Flachdächer wurden vor ca. zehn Jahren Satteldächer auf die Sporthallen gesetzt. Es ist zu überprüfen, ob diese statisch berechnet wurden, welche Lasten frei bleiben, um ggf. eine weitere Dämmung bzw. eine Deckenheizung im Bereich der alten Flachdächer aufbringen zu können und ob ein statischer Nachweis bezüglich der auf der Dreifach-Turnhalle befindlichen Dächer hinsichtlich der sich im Winter bildenden Schneesäcke gerechnet wurde. Sowohl die Stahltragwerke der Dächer, als auch die abgehängten Decken selber sind, insbesondere bei der 3-fach Turnhalle, in einem guten Zustand, so dass sich hier voraussichtlich kein Handlungsbedarf ergibt. Ebenso sind die Zuluftkanäle für den Umluft- und Heizbetrieb in ihrer Funktion augenscheinlich nicht zu erneuern. Im Zuge der Überplanung der Beheizungsanlage ist die Luftführung natürlich anzupassen und eine Umluftsteuerung vorzusehen. Der Abzug der Luft erfolgt über die Tribünenanlage. Hier sind Erneuerungsarbeiten notwendig. Auch in Bezug auf die Wärmedämmung des Daches ist die Statik daher zu überprüfen. Die Beleuchtung der Turnhalle erfolgt heute ausschließlich über in der Decke befindliche Leuchten, die mit Leuchtstoffröhren ausgestattet sind. Im Zuge der Überarbeitung sind in der Kostenberechnung zunächst Mittel für eine LEDBeleuchtung vorgesehen, wobei möglicherweise auch andere Beleuchtungsmöglichkeiten Ziel führend sein können. Zudem wird vorgeschlagen, durch geeignete Öffnungen in den massiven Wänden Tageslicht in die Turnhallen einfallen zu lassen, um hier bei der Tagesnutzung auf den Einsatz von Kunstlicht weitgehend verzichten zu können. Im Bereich der Hallen ist weiterhin ein entsprechender Schallschutz vorzusehen, der in den vergangenen Jahren aufgrund massiver Beschädigungen zurückgebaut wurde. Da jedoch im normalen Sportbetrieb die Grenzwerte deutlich überschritten werden, besteht hier dringender Handlungsbedarf. Eine entsprechende Akustik kann im Bereich der kleinen Hallen durch Wandakustikplatten, die eine gewisse Ballwurfsicherheit haben, realisiert werden, während sich bei der 3-fach-Turnhalle zusätzlich die Möglichkeit ergibt, über die Trennvorhänge zwischen den drei Hallen hier akustisch wirksames Material einzusetzen, um den gewünschten Effekt zu erzielen. 3.1.4 Hallenboden 3-fach Halle und obere Sporthallen Wie bereits weiter oben erwähnt, ist bei der 3-fach-Turnhalle durch einen Wassereinbruch eine bereichsweise vorzufindende Durchfeuchtung des Dämmmaterials unterhalb des Sportbodens festzustellen. Hier ist dringender Handlungsbedarf angezeigt, da aufgrund der Feuchtigkeitsbelastung ein Schimmeln des Holzsportbodens mittelfristig zu erwarten ist. Hier kann einerseits über eine bereichsweise Öffnung des Bodens und einer Austrocknung mittels Trocknungsgeräten eine Reparatur erfolgen. Andererseits ist es jedoch auch möglich, im Zuge der Aufstellung eines Gesamtenergiekonzeptes für das Gesamtgebäude zu erwägen, den Fußboden auszubauen und dann mittels Fußbodenheizung und eines neuen Sportbodens hier auch langfristig für die weitere 7/21 Nutzung eine dauerhafte Lösung zu schaffen. Der aktuelle Sportboden wird ohnehin in den nächsten Jahren hinsichtlich des Belages zu sanieren sein, wenn nicht sogar insgesamt ein Austausch sinnvoll ist. Im Bereich der Einfachturnhallen im Obergeschoss zeigt der Sportboden noch eine relativ gute Erhaltung. Auch hier ist jedoch der Schallschutz über entsprechende Schallschutzplatten an den Wänden zu verbessern. 3.1.5 Tribünenanlage Derzeit ist die Tribünenanlage vollständig außer Betrieb genommen, da in diesem Bereich die Abhangdecke entfallen ist. Da allein die Tribünenanlage mit den vorhandenen mehr als 200 Sitzplätzen bei Nutzung Handlungsbedarf in Bezug auf die Versammlungsstättenverordnung aufweist, ist zu überprüfen, wie eine brandsichere Abhangdecke dort vorgesehen werden kann, da derzeit im Bereich der gegossenen Betondecke die als „verlore Schalung“ gebaute Holzverschalung beim Gießen der Decke nach wie vor eingebaut ist und eine Brandlast darstellt. Bilder 11 und 12: Zustand Tribünenanlage und 3-Fachhalle Weiterhin sind in diesem Bereich die Flure und Fluchtwege, die Ausgänge sowie die sanitären Einrichtungen zu überprüfen und insgesamt zu erneuern. Dieser Bereich muss komplett saniert werden. 3.1.6 Umkleide- und Sanitärbereiche Im Bereich des Umkleide- und Sanitärbereichs ist in den vergangenen Jahren mit geringen Mitteln im Bereich der Duschpaneele saniert worden, jedoch ist abzusehen, dass mittelfristig die gesamten Fußbodenbereiche erneuert werden müssen, da die Abläufe noch aus der Zeit der Erstellung des Gebäudes stammen. Hier wird angeregt, durch eine komplette Neuordnung dieses Geschosses die Umkleidesituation, die Dusch- und Waschbereiche zeitgemäßer zu gestalten und dadurch mehr Umkleidemöglichkeiten in dieser Etage zu schaffen. Dadurch wird ebenfalls sichergestellt, dass langfristig eine umfangreiche Nutzung des Gebäudes erfolgen kann. 8/21 Da die gesamte Wasserverrohrung ebenfalls aus der Zeit der Erstellung des Gebäudes herrührt und hier eine Vermischung von Trinkwasser- und Löschwasserleitungen mit Wandhydranten besteht, ist hier eine Verkeimung mit Legionellen zu befürchten. Aufgrund der geltenden Hygieneverordnungen ist eine solche Anlage zu überarbeiten. 3.1.7 Innere Treppenhäuser Derzeit dienen die inneren Treppenhäuser als Hauptverbindung zwischen den Geschossen und dienen insbesondere der Erschließung vom Umkleidegeschoss zum Hallengeschoss der beiden Einfachturnhallen. Die nach unten zum Erdgeschoss fortgesetzten Treppenhäuser enden momentan vor verschlossenen Glastüren, so dass sie als Fluchttreppenhäuser nicht genutzt werden können. Da derzeit die Türen im Erdgeschoss im Bereich der Durchfahrt unter der Turnhalle in den Gehwegbereich aufschlagen, sind diese nach Aussage des Hausmeisters verschlossen, um Passanten nicht zu gefährden. Hier muss im Zuge der Überarbeitung des Brandschutzkonzeptes darüber nachgedacht werden, entweder diese Türen um 90 Grad aus dem Treppenhaus und aus dem Gehwegbereich zu verlegen oder den Gehweg auf Kosten der Bushaltespur und der Fahrbahn zu verbreitern. Insgesamt sind die Treppenhäuser hinsichtlich eines Brandschutz- /Fluchtwegekonzeptes zu überprüfen. 3.2 Technische Anlagen des Gebäudes 3.2.1 Heizungsanlage Die Heizungsanlage, bestehend aus einem Heizkessel mit zweistufigem Brenner und vier Warmwasserspeichern, ist nach einer energetischen Sanierung deutlich überdimensioniert. Die derzeitige Leistung der Brenneranlage beträgt in der Stufe 2 1.000 kW. Da gleichzeitig heute noch die Beheizung der Hallen über Umluft erfolgt, sollte im Zuge der Überarbeitung der Anlage inklusive der Verrohrung überprüft werden, ob eine Konvektorheizung sowohl für die Hallen als auch die sonstigen Bereiche nicht wirtschaftlicher ist. Auch eine Reduzierung der Warmwasserspeicher ist angezeigt, da eine zügige Brauchwassererwärmung, bezogen auf den entsprechenden Warmwasserverbrauch, hygienischer ist. Im Zuge der Überarbeitung sollte das Heizungsrohrsystem dann ebenfalls ausgetauscht werden. Im Einzelnen:  Erneuerung der Heizungszentrale einschl. aller Armaturen, Verteiler, Nebenaggregate.  Erneuerung der Heizungsverrohrung.  Mikro BHKW einschl. der erforderlichen Speicher und Einbindung an das Stromnetz.  Kesselanlage als Brennwertkesselanlage einschl. Schornsteinsanierung.  Umkleide und Sozialbereiche werden über eine Fussbodenheizung beheizt.  Foyer und Eingangsbereiche werden mit Röhrenradiatoren ausgestattet.  Sporthallen mit Deckenstrahlplatten , je Hallenfeld ein Regelkreis. 9/21  Wärmemengenzähler für die einzelnen Regelkreise 3.2.2 Lüftungsanlage Die vorhandene Lüftungsanlage wird angepasst und hinsichtlich de Umluftbetriebes an die Heizungsanlage angepasst. Im Einzelnen:  Energetische Sanierung der vorhandenen Lüftungsanlage 3-Feld Halle, Demontage der Lüftungsanlage Einzelhallen.  Lüftungsanlage mit hochwertiger WRG für den Umkleide und Sozialtrakt.  Einzelraumlüfter für innenliegend WC- Räume  Lüftungsanlagen für Technikräume, Split Kälteaggregat für Serverraum 3.2.3 Sanitär / Löschwasser Im Zuge der Überarbeitung der Sanitärbereiche, die sich allein aufgrund der Tatsache des altersbedingten Verschleißes und der hohen Reparaturanfälligkeit der vorhandenen Einrichtungen ergibt, sollte im Bezug auf eine langfristige Nutzbarkeit dieser Bereich überarbeitet werden. Hier ist ohnehin eine Trennung des gesamten Trinkwasserbereichs von der Löschwasserversorgung vorzusehen, da sie nicht mehr den aktuellen Hygienevorschriften entspricht. Im Einzelnen:  Erneuerung sämtlicher Trinkwasser und Abwasserleitungen. Anbindung an vorh. Übergabepunkte.  Brauchwasserbereitung als zentrales System als Speicherladesystem einschl. Zirkulation und aller Strangabsperr- und Regulierventilen.  Bodenabläufe in allen Duschen und Urinalständen.  Objekte aus Sanitärporzellan weiß, in Objektqualität mit Nachkaufgarantie. WC-Anlagen spülrandlos mit wassersparender 4,5l Spültechnik. Urinale wasserlos mit integriertem Spülanschluss. Fabr. Keramag Renova/Centaurus.  2x Behinderten WC  Duschbereiche mit Duschpaneelen mit Selbstschlussarmatur und Thermostat, Bodenabläufe verschraubt.  Enthärtungsanlage für das BWW.  Wandhydrantenanlage einschl. Systemtrennung über Druckerhöhungsanlage mit Vorlagebehälter.  Aussenzapfstellen frostfrei und abschließbar.  Wasserzähler für die einzelnen Verbrauchsschwerpunkte 3.2.4 MSR und Elektroinstallationen Die gesamte Elektroinstallation ist zu überprüfen und es sollte sowohl hinsichtlich der Leitungsführung, der verwendeten Materialien und der elektrischen Verbrauchswerte 10/21 ein neues Energiekonzept aufgestellt werden. Gleichzeitig ist die Anpassung an die Brandmeldeanlage sowie die ELA-Anlage zu überprüfen und ggf. zu erneuern. Im Einzelnen:  Erneuerung der NSHV einschl. der zugehörigen Zu und Ableitungen.  Unterverteilungen in den Verbrauchsschwerpunkten einschl. der erforderlichen Sicherungsabgänge und Schutzorgane.  Beleuchtung Sporthallen über Schnellmontagelichtbänder mit Ballwurfsicherung in T-5 Technologie, Schaltung stufig je Spielfeld, max. 500 Lux, Bedienung über örtliche Taster bzw. Zentraltableau.  Umkleide und Sozialbereiche mit energiesparenden LED Leuchten, schaltung über Bewegungsmelder bzw. Zentralkontakt. Beleuchtungsstärke nach DIN.  Flure und Treppenhäuser über Wandanbauleuchten bzw. Downlights in LED Technik, beleuchtungsstärken nach DIN, Schaltung über Taster bzw. Zentralkontakt.  Eingangsbeleuchtung über Einbauleuchten, Bodeneinbaustrahler und Fassadenleuchten zur Beleuchtung des Hallenbanners. Schaltung über DDC  Sicherheitsbeleuchtung mit Zentralbatterieanlage.  Steckdosen für Reinigungsaufgaben in den einzelnen Bereichen. Sozialbereiche mit Steckdosen für Föne ect. . Je Hallenteil eine CEESteckdose 400V 32A und 16A zentral schaltbar. Anschlüsse für Sportgeräte und Trennvorhanganlage.  Spielstandsanzeigen für die 3- Feld Halle und in den Einzelhallen  Funk-Uhren in den Fluren und den Hallen, hier Ballwurfsicher.  Brandmeldeanlage flächendeckend einschl. zentrale und Alarmierung  Einbruchmeldeanlage zur Überwachung der Außentüren und Innenbereichen über Fallenmelder. Zentrale einschl. Modem.  Videoüberwachung der Außenbereiche und Zugänge.  Behindertennotruf einschl. Aufschaltung auf die DDC.  Beschallungsanlage mit Verstärker, CD-Spieler, Lautsprechern und Verkabelung für die 3-Feld Halle. Ein Breitbandkabelanschluss je Hallenteil.  Netzwerkverkabelung für 20 Datendoppeldosen Kat 6 einschließlich zentralem Patchfeld.  DDC-Regelung für Heizung / Lüftung / Elektro / Störmeldungen einschl. der erforderlichen Schaltschränke und Verkabelung.  Zentraler Bedienplatz einschließlich PC, Bildschirm, Modemanbindung, Aufschaltung auf Handy. 3.2.5 Förderanlagen - Aufzug Das Gebäude ist heute nicht behindertengerecht nach DIN 18024-2 zugänglich. Um dieser Tatsache abzuhelfen, wurde in einem ersten Ansatz an zentraler Stelle ein Aufzugsschacht eingeplant, der den Einbau eines Fahrstuhles der behindertengerecht mit den Mindestmaßen 110 cm x 140 cm ermöglicht. Dabei ist es möglich sowohl von außen aus der Unterführung den Zugang zur Tribünenanlage als auch für behinderte Schüler in alle Bereiche den Zugang zu gewährleisten. Beeinträchtigungen sind jedoch nach dieser Planung ggf. in geringem Umfang hinzunehmen. 11/21 Da hier auch andere Lösungskonzepte möglich sind und geprüft werden sollte, ob evtl. auch ein größerer Aufzug notwendig oder sinnvoll ist, ist hier eine weitere Abstimmung erforderlich. 3.3 Brandschutzkonzept Eine erste Überprüfung in brandschutztechnischer Hinsicht ergab folgende Handlungsbedarfe in Bezug auf das Gebäude: 1. Im Zuge der Aufstellung eines Brandschutzkonzeptes ist eine Brandordnungsrechtliche Einordnung und Beurteilung nach Landesbauordnung (BauO NRW) und insbesondere der Nutzung der Ränge der Tribünenanlage als Versammmlungsstätte (SBauVO) vorzusehen, wobei der Bestuhlungsplan der Ränge entsprechend der aktuellen Aufteilung maßgeblich ist. 2. Im Zuge der Aufstellung des Brandschutzkonzeptes muss ein Bestuhlungsplan der Ränge, eine Aussage zur maximal geplanten Besucherpersonenzahl Erdgeschoss Halle (z. B. Nutzung als Tanzfläche, Theaterfläche, sonstige Nutzung außerhalb der reinen Sportnutzung) sowie die Personenzahl der in den Rängen befindlichen Personen und der beiden Obergeschoss-Hallen angegeben werden. 3. Im Zuge der Überarbeitung der Außenfassade wird durch das Wärmedämmsystem (Trespa mit Mineralwolldämmung – Brandklasse A) die Zulässigkeit der außen liegenden Wandelgänge zwar nicht beeinträchtigt, jedoch wird aufgrund der Dämmmaßnahmen die Fluchtwegebreite der Wandelgänge von aktuell 2,40 m auf 2,10 m reduziert. Aufgrund der derzeit problematischen Anbindung der außen liegenden Gänge an das Gebäude mit entsprechend bauphysikalischer Problematik kann hier über alternative Gestaltungen nachgedacht werden. 4. Es muss überprüft werden, ob alle statisch tragenden Bauteile F90-Qualität aufweisen und ob im Zuge der möglichen Erstellung von Fensterausschnitten in der Halle das tragende Konzept in Bezug auf das Brandschutzkonzept nicht nachteilig verändert wird. 5. Eine Bildung von Brandabschnitten ist in der aktuellen Gebäudeaufteilung nicht erkennbar. Auch hier muss im Zuge der Aufstellung eines Brandschutzkonzeptes die Bildung von geeigneten Brandabschnitten bei einer Umplanung des Gebäudes erfolgen. 6. Auch die innere Abschottung mit Trennwänden, Abtrennung der Treppenräume (notwendige Treppenräume) ist zu überprüfen. Hier ist besonders auffällig, dass die inneren Treppenhäuser zum Erdgeschoss aufgrund der permanent verschlossenen Türen eine Sackgasse darstellen. 7. Alle notwendigen Rettungswege sind zu prüfen (bauliche Rettungswege), Rettungswegelängen sowie die notwendigen Türbreiten und notwendigen Flure sind zu überprüfen. Bereits heute ist festzustellen, dass insbesondere die notwendigen Türbreiten von 1,20 m Mindestmaß oftmals nicht eingehalten sind. Zudem weisen alle Türen nur eine Öffnungshöhe von 2,01 m auf. 8. Die Kennzeichnung der Rettungswege, Sicherheitsbeleuchtung für die Ränge usw. muss überprüft und ggf. auf den neuesten Stand gebracht werden. 12/21 9. Die gesamte bereits neu errichtete Belüftungsanlage muss hinsichtlich der nach Brandschutzkonzept notwendigen Brandschutzklappen überprüft und ggf. ertüchtigt werden. 10. Rauch- und Wärmeabzüge sind zu beachten und ggf. neu zu planen. Hier ist insbesondere zu überprüfen, ob die aufgrund der nachträglich aufgerichteten Dächer der Weg der Entrauchung in den neu geschaffenen Dachraum und von dort über Dach weiterhin genehmigungsfähig bleibt. Hier ist insbesondere in Bezug auf die weitere Planung ein Brandschutzkonzept gemeinsam zwischen dem Planer und einem Brandschutzingenieur zu entwickeln. Ein Angebot für das Brandschutzkonzept liegt der Studie bei. 4. Planungs- und Handlungsempfehlung Aufgrund der Aufgabenstellung der energetischen Sanierung des Gebäudes und der sich aus den oben geschilderten Problemstellungen ergebenden Überarbeitungsnotwendigkeiten im Bereich des Brandschutzes, der Gebäudestatik, der bauphysikalischen Problemstellungen der außen liegenden Wandelgänge sowie der aufgrund der brandschutzrechtlichen Forderungen sich ergebenden Aufweitungen der Türbreiten sowie des insgesamt festzustellenden Sanierungsstaus sind die folgenden Handlungsempfehlungen angezeigt: 1. Rückbau der außen liegenden Wandelgänge sowie Dämmung der gesamten Außenfassade entsprechend eines zu erstellenden Wärmeschutznachweis. Dabei muss sichergestellt werden, dass aufgrund der notwendigen äußeren Erschließung Material in der Brandklasse A verwendet wird. Daher wird hier eine Trespa-Verkleidung mit Mineralwolldämmung vollflächig vorgeschlagen. 2. Erneuerung der äußeren Erschließung Treppenanlagen und äußere Wandelgänge in der Fluchtwegebreite von min. 2,40 m in einer filigranen Konstruktion in Abstimmung mit dem Brandschutzsachverständigen. 3. Überprüfung der Statik der Gebäudehülle sowohl hinsichtlich der durch Wassereintritt aufgetretenen Schädigung (Carbonatisierungstiefe) als auch zur Ermöglichung einer natürlichen Belichtung durch die Erstellung von Fensterausschnitten sowie Ermittlung der Belastung durch das nachträglich aufgesetzte Satteldach einschließlich Schneelasten. 4. Erstellung eines Abbruchkonzeptes mit der Deutschen Bahn bez. der Brücke über die Bahntrasse 5. Erstellung eines Brandschutzkonzeptes in Bezug auf eine abgestimmte Sanierungsplanung unter Berücksichtigung der unter dem Kapitel Brandschutzkonzept genannten Aspekte. 6. Ertüchtigung der Turnhallen hinsichtlich der inneren Akustik, der Tageslichtbelichtung und im Falle der 3-fach-Turnhalle in Bezug auf den durchfeuchteten Hallenboden. 7. Erneuerung der Sanitär- und Umkleidebereiche aufgrund der hohen Reparaturanfälligkeit dieser Bereiche, des hohen Sanierungsstaus, der wenig zeitgemäßen Einrichtungen vor dem Hintergrund einer Nutzbarkeit in den nächsten zwanzig bis dreißig Jahren. 8. Vollständige Erneuerung des Bereichs der Tribünen im Hinblick auf das Brandschutzkonzept und die Versammlungsstättenverordnung. 13/21 9. Überarbeitung der Heizungsanlage mit Wärmeerzeugung, Verteilungsnetz und Radiatoren 10. Erneuerung der elektrischen Anlagen 11. Erneuerung der Trinkwasserverrohrung, aller Sanitärbereiche, der Löschwasserversorgung und anpassen der bereits überarbeiteten Abwasserverrohrung 12. Anpassung der Lüftungstechnik Durch eine Umgestaltung können die funktionalen Abläufe, die Zuordnung zu den unterschiedlichen Hallenteilen und eine deutlich flexiblere und deutlich höhere Nutzbarkeit ggf. ermöglicht werden. 4.1 Architekturkonzept Um im Rahmen einer Kostenschätzung die für die oben festgestellten Maßnahmen erforderlichen Baukosten schätzen zu können, wurde ein Architekturkonzept aufgestellt, dass die wesentlichen Anforderungen an eine Umplanung betreffenden Maßnahmen in einer Lebenszyklus orientierten Umplanung erfasst. Dabei wurde auf Basis der baulichen Notwendigkeiten und der voraussichtlichen Auflagen des Brandschutzkonzeptes das Sanierungskonzept entsprechend der gestellten Aufgabenstellungen einer energetischen Sanierung die Architektur von außen nach innen entwickelt. Aufgrund seiner Materialität als Betonbauwerk, entstanden den siebziger Jahren des letzten Jahrhunderts und der Notwendigkeit, die Hauptzugänglichkeit und die Entfluchtungsmöglichkeit über außen liegende Treppen und Wandelgänge zu ermöglichen, wird hinsichtlich der Materialauswahl, der Farbgestaltung und der äußerlichen Veränderungen versucht, das Gebäude ansprechender und moderner zu gestalten. In der Umgebung sind im Bereich des vorhandenen Schulgebäudes die Fensteranlagen in einem hellen Grün erstellt, während sich die jeweils anderen Schulformen mit den Farben Blau und Rot identifizieren, so dass sich anbietet, einen neutralenBezug herzustellen und diese Anlagen in einem Sonnengelb zu erstellen. Um die Gebäudehülle thermisch zu sanieren, ist es notwendig, im Hinblick auf das Brandschutzkonzept (bereits oben angesprochen) die vorhandenen Treppenläufe mit Überdachung abzubrechen, die Betonsubstanz der Außenhaut des Gebäudes zu überprüfen, um es dann komplett in einer Fassade mittels einer hinterlüfteten TrespaFassade mit Mineralwolldämmung „einzupacken“. Die vorhandenen Auflagerkonsolen sollen im ersten Ansatz erhalten bleiben, um die zukünftige leichte Treppenkonstruktion mit Wandelgängen zu erhalten. Gleichzeitig soll die Brücke über die Bahntrasse zurückgebaut werden. Hier ist jedoch ein Antragsverfahren bei der Bahn notwendig und im Vorfeld mit der Bahn abzustimmen, mit welchen Auflagen ein solcher Rückbau verbunden wäre. Im Zuge des weiteren Verfahrens und der baulichen Untersuchungen Brandschutzkonzept, Statik, Wärmeschutznachweis ist zu überprüfen, ob die vorhandenen Konsolen baulich geeignet sind, keinen unzumutbaren 14/21 Wärmeübergang durch die Fassade darstellen oder ob die Trägerkonsolen ggf. in Stahl hergestellt werden sollten. Die Treppenanlage soll dann in einer leichten Konstruktion mit schräggestellten Stützen und einer Überdachung dergestalt erfolgen, dass hier eine filigrane, spielerische Aufwertung gegenüber dem harten Gebäudekubus erfolgt. Dabei ist zu beachten, dass die Fluchtwegebreite von 2,40 m eingehalten wird. Nach statischer Überprüfung sollte die Anordnung der Fensteranlagen in fünf Turnhallen so erfolgen, dass einerseits eine optische Aufwertung der Fassade und andererseits eine natürliche Belichtung und ggf. Belüftung der Turnhallen möglich wird. Insgesamt wird der Gebäudekörper, der nach wie vor aufgrund seiner Höhe massiv in Erscheinung tritt, mit grauem Trespa (oder glw.) verkleidet, während die gesamte angehängte Stahlkonstruktion der Treppen und Wandelgänge mit Dächern und schräggestellten Stahlstützen im gleichen Lindgrün hergestellt werden wie die vorhandene Fensteranlage am Schulgebäude. Bild 13: Ansicht Nord Deutlich umgestaltet werden entsprechend den oben genannten Begründungen der gesamte Sanitär- und Umkleidebereich, da hier die Anlagen und Baulichkeiten sehr in die Jahre gekommen sind und nicht mehr den aktuellen Anforderungen sowohl hinsichtlich Aufteilung, Nutzbarkeit, Technik und Brandschutz entsprechen, als auch der Bereich der Tribünenanlage für den die gleichen Gründe gelten. Dabei wird es möglich, durch den Wegfall der nicht genutzten Gänge (Aufteilung Stiefel- und Turnschuhgänge) mit einer Neuaufteilung die Zahl der Umkleiden von 10 auf 12 zu erhöhen und zusätzlich die Raumgröße deutlich zu vergrößern. 15/21 Bild 14: Grundriss 2. OG exemplarisch (mit Umgestaltung Umkleidetrakt – Vergrößerung der Umkleiden und Ergänzung um eine Doppelumkleide) Innerhalb der beiden Turnhallen (dies ist zunächst zeichnerisch nicht dargestellt) werden aufgrund der Aufwertung durch die Fenster einerseits und andererseits durch die Überarbeitung des Schallschutzes Akzente in der Gestaltung gesetzt, die im Rahmen dieser Studie jedoch nur monetär bewertet werden. Im Zuge der Überarbeitung der äußeren Bereiche müssen natürlich die Außenanlagen angepasst werden. Dies gilt insbesondere im Bereich der Durchfahrt, da hier möglicherweise der Anprallschutz an die Stützen (statischer Nachweis) und der Fluchtbereich aus den innen liegenden Treppenhäusern umgestaltet werden muss. Bild 14: Ansicht West 16/21 Der Bereich der Tribünenanlagen muss komplett neu gestaltet werden, da dieser Bereich überwiegend zurückgebaut wurde. Auch hier sind die gesamten Fensteranlagen, die gesamte Inneneinrichtung und die Sanitärbereiche sowie die gesamten Flure und Rettungswege (Versammlungsstättenverordnung) entsprechend in Übereinstimmung mit einem Brandschutzkonzept zu überarbeiten. Bild 15: Ansicht Süd Die o. g. Maßnahmen können zum Teil zeitlich gestreckt durchgeführt werden, wobei eine Überlegung hinsichtlich eines Gesamtsanierungskonzeptes und der Realisierung über alternative Finanzierungskonzepte mit Lebenszyklusansatz überprüft werden sollten. Bild 16: 4.2 Ansicht Ost Erneuerung / Ergänzung technische Anlagen Im Zuge der Sanierung der Umkleidebereiche sind selbstverständlich die technischen Anlagen im Bereich der Trinkwasserverrohrung, der Löschwasserverrohrung (Legionellenproblem), der Sicherstellung der Nutzbarkeit der gerade erneuerten Lüftungsanlage sowohl im Außenluft- als auch im Umluftbetrieb und eine Umstellung der Heizungsanlage zu überarbeiten. Dabei soll die große Halle weiterhin über Umluftbetrieb versogt werden, während die kleinen Hallen mit natürlicher Konvektion über die neuen Fensteranlagen belüftet werden können. 17/21 Der vorhandene große Kessel ist durch eine Kombination aus einem deutlich kleineren Spitzenlastkessel in Verbindung mit einem Blockheizkraftwerk zu ersetzen. Die Heizung der Großen Halle kann entweder mit Wandheizungskörpern oder im Falle des Austauschs des Sportbodens (nicht kalkuliert) über eine Fußbodenheizung erfolgen. Ebenso sind hier Deckenheizungen möglich. Die beiden oberen Hallen werden aufgrund der guten Sportböden mit Wandheizungen versorgt. Gleichzeitig müssen die elektrischen Anlagen auf einen zeitgemäßen Stand gebracht werden, was einerseits sowohl die Leitungsführung mit Hoch- und Mittelspannungsanlagen, als auch das Belichtungskonzept für die Hallen und das Gebäude gem. DIN 12464, die Sicherheitsbeleuchtung mit Brandmeldeanlage und ELA-Anlage sowie eine Automatisierung anbelangt. 4.3 Untere Fahrzeugdurchfahrt Im Bereich der unteren Durchfahrt muss sichergestellt werden, dass in Bezug auf die freistehenden Stützen eine Anprallberechnung nachträglich durchgeführt wird und im Falle einer Gefährdung entsprechende Prallschutzvorrichtungen vorgesehen werden. Gleichzeitig ist im Bereich der unteren Treppenhausausgänge eine Veränderung entweder des Gehwegbereiches oder der Austrittsrichtung der Fluchtwege der Treppenhäuser vorzusehen. Bild 17: Grundriss EG (Ausschnitt) 18/21 5. Baukosten Die Baukosten wurden entsprechend der beigefügten Baukostenschätzung zunächst mit ca. 5.15 Mio. € brutto abgeschätzt. Diese teilen Sich wie folgt auf: Kostengruppe KG 200 Abbruch/Rückbau KG 300 Baukonstruktionen KG 400 Technische Anlagen KG 500 Außenanlagen KG 600 Ausstattung & Kunstwerke KG 700 Honorare, Baunebenkosten MWSt. 19% Kosten 315.000 € 1.735.000 € 1.510.000 € 45.000 € 0€ 715.000 € 820.800 € SUMME (brutto) 5.140.800 € Dies entspricht Sanierungskosten von ca. 1.100 € / m². Die vergleichbaren Kosten nach BKI Baukostenindex beziehen sich auf die Kostengruppen 300 und 400 zuzügl. MWSt. Sie betragen hier 3.861.550 € bzw. 825 € / m². Gem. BKI Baukostenindex Neubau ist ein vergleichbarer Neubau für die KG 300 und 400 mit ca. 1.500 € / m² zu veranschlagen. Da jedoch auch der Rückbau der Alten Anlage, möglicherweise Grunderwerb, und bei Abriss und Neubau an gleicher Stelle Schließungszeiten von ca. 18 Monaten zu veranschlagen sind, ist die Sanierung der Anlagen zu empfehlen. 6. Ausschreibungs- und Finanzierungskonzepte Grundsätzlich sind die Bereiche „Äußere Sanierung“ und „Innere Sanierung“ voneinander getrennt in zeitlich versetzten Baumaßnahmen umsetzbar. Da jedoch schon allein die Sanierung der Außenfassade mit der Anarbeitung der neuen Treppenanlagen eine Schließung des Gesamtgebäudes erforderlich macht und auch das Brandschutzkonzept hieran angepasst werden muss, macht eine Betrachtung allein der energetischen Sanierung der Gebäudehülle für sich betrachtet, keinen Sinn. Hinzu kommt, dass der Eingriff in die Gebäudehülle automatisch eine Veränderung der Heizungstechnik nach sich zieht, da dann der Heizkessel überdimensioniert und die Wärmeverteilungsanlage nicht mehr zum energetischen Status der Gebäudehülle passend ist. Es ist daher sinnvoll, die gesamten Sanierungsmaßnahmen gemeinsam zu betrachten, da hierdurch folgende Vorteile gebündelt werden können: - kürzere Schließungszeit der Gesamtanlage aufgrund der Durchführung in einer zusammenhängenden Maßnahme geringere Baukosten, da keine Zwischenlösungen gefunden werden müssen und Doppelbearbeitung vermieden wird 19/21 - Möglichkeit der Zusammenfassung in einer GeneralunternehmerAusschreibung ist gegeben Gestaltung erfolgt „in einem Guss“ Die Betrachtung der notwendigen Sanierungsmaßnahmen erfolgte vordergründig zum Erhalt des Gebäudes auf dem Status quo. Die Investition in die Gebäudehülle ist jedoch insbesondere dadurch sinnvoll, als dass der Bestand durchaus erhaltungswürdig ist und damit eine Nutzung für die Schulen und die Vereine über die nächsten zwanzig bis dreißig Jahre ebenfalls gewährleistet ist. Diese Überlegung macht die Betrachtung des Lebenszyklusansatzes natürlich interessant und führt damit zu der Fragestellung, ob die Maßnahme grundsätzlich als ÖPP-Maßnahme (Öffentlich-Private-Partnerschaft) ausgeschrieben werden kann: Zusätzlich ist die Fragestellung der ÖPP-Maßnahme deswegen interessant, weil über die Beschreibung der durchzuführenden Sanierungsmaßnahmen und deren Zusammenführung in einem ÖPP-Modell die Stadt Wesseling in die Lage versetzt wird, hier eine Generalunternehmerausschreibung abseits der Verpflichtung zur einzelgewerkeweisen Ausschreibung über das ÖPP-Modell durchführen kann. Hierbei wird die Lösungsaufgabe zum Erreichen des Sanierungszieles und der Verpflichtung zur Pflege, Instandhaltung und ggf. auch dem technischen Betrieb der Anlage dazu führen, dass die Planung dergestalt optimiert wird, dass sie sowohl vom Pflegeaufwand, von der technischen Gebäudeunterhaltung und dem technischen Gebäudebetrieb möglich optimal gewährleistet wird. Gleichzeitig können die notwendigen Instandhaltungsaufwendungen der nächsten dreißig Folgejahre geschätzt, hochgerechnet und unter Wettbewerbsbedingungen optimiert werden, so dass für die Stadt Wesseling in einem ÖPP-Modell die Anlage auch die nächsten dreißig Jahre wirtschaftlich betrieben werden kann. 7. Nächste Schritte Zur Vorbereitung eines Ausschreibungsverfahrens, unabhängig ob herkömmlich oder in ÖPP-Verfahren muss zunächst die Statik des Gebäudes hinsichtlich der folgenden Punkte beleuchtet werden: 1. Tragfähigkeit der vorhandenen zusätzlich aufgesetzten Walmdächer in Bezug auf Schneesäcke, Verbindung zum Altdach, Tragfähigkeit des Tragwerkes, zusätzliche Lasten aus Deckenheizung und zusätzlicher Dämmung 2. Überprüfung der Karbonatisierungstiefe des Betons 3. Nachweis der Pralllasten der Stützen in der Unterführung 4. Prüfung der Möglichkeit des zusätzlichen Einbaus von Fenstern in der Betonkonstruktion Ein in diesem Zusammenhang zu erstellendes Brandschutzkonzept sollte die Auflagen ermitteln, die in Bezug auf eine Umplanung des Gebäudes sowohl innen als auch hinsichtlich der Entfluchtung und Dämmung außen an eine zukünftige Planung gestellt werden sollten. Inhalte sind hier die in Kapitel 4 genannten Untersuchungsaspekte. 20/21 Ein Wärmeschutznachweis ist hinsichtlich der Fassadendämmung und möglicher Auflagen aus dem EEG in Bezug auf die Nutzung regenerativer Energie notwendig. Hieraus können weitere Kosten resultieren, die hier ggf. noch nicht erfasst sind. In einem weiteren Schritt können dann die Baukosten aktualisiert werden und auf dieser Basis die Umsetzung in einem ÖPP-Projekt untersucht werden. Hier kann dann der mögliche Barwertvorteil einer Umsetzung ermittelt werden. Aufgestellt: Rheinbach, den 20.4.2013 Dr.-Ing. Fischer Consult GmbH 21/21