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Beschlussvorlage (Antrag der Bündnis 90/Die Grünen zur Beitragserhebung in der OGS)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
104 kB
Datum
15.05.2013
Erstellt
30.04.13, 06:36
Aktualisiert
30.04.13, 06:36
Beschlussvorlage (Antrag der Bündnis 90/Die Grünen zur Beitragserhebung in der OGS) Beschlussvorlage (Antrag der Bündnis 90/Die Grünen zur Beitragserhebung in der OGS) Beschlussvorlage (Antrag der Bündnis 90/Die Grünen zur Beitragserhebung in der OGS)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 104/2013 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Kinder, Jugend und Familie Vorlage für Jugendhilfeausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Antrag der Bündnis 90/Die Grünen zur Beitragserhebung in der OGS Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 25.04.2013 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 104/2013 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Michael Tschersich 25.04.2013 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Betreff: Antrag der Bündnis 90/Die Grünen zur Beitragserhebung in der OGS Beschlussentwurf: Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen. Sachdarstellung: 1. Problem Mit Schreiben vom 22.04.13 bittet die Fraktion Bündnis90/Die Grünen um die Beantwortung von Fragen zum Thema OGS-Gebühren. 2. Lösung Vorbemerkung: In der Kooperationsvereinbarung zwischen der Stadt Wesseling, der Schule und den Trägern des Offenen Ganztags ist festgelegt, dass zusätzliche Gebühren in der Ferienbetreuung nur für Verpflegungsaufwendungen und zusätzliche Sonderveranstaltungen im Rahmen des Ferienprogramms erhoben werden dürfen. Zu diesen Sonderveranstaltungen gehören z.B. Ausflüge, die zusätzlich zum regulären Ferienprogramm angeboten werden. Die Träger dürfen außerdem Teilnehmerbeiträge für das Ferienprogramm von den Eltern nehmen, deren Kinder nicht im Offenen Ganztag betreut werden. Das sind die Eltern, die keinen Elternbeitrag zahlen und ihre Kinder nur unregelmäßig stundenweise betreuen lassen. Hierzu zählen auch die „Halbtagskinder“. Fragen: Die Fragen lassen sich im einzelnen wie folgt beantworten: 1. An welchen Schulen wurde in der Vergangenheit Sondergebühren eingefordert? Erstmalig im laufenden Schuljahr hat die Katholische Jugendagentur Köln GmbH von den Eltern der Schiller- und Goetheschule zusätzliche Teilnahmegebühren auch für OGS-Kinder für die Ferienbetreuung verlangt. 2. In welcher Form ist die Stadt Wesseling gegen die ungerechtfertigten Forderungen der Träger vorgegangen? Der betroffene Träger wurde seitens der Verwaltung schriftlich aufgefordert, den Elternbrief zurückzuziehen und keine zusätzlichen Beiträge zu erheben. Dies wurde auch umgesetzt. Unmittelbar nach den Osterferien wurde der Träger zu einem persönlichen Gespräch in die Verwaltung eingeladen. Bei diesem Gespräch wurde einvernehmlich festgehalten, dass zusätzliche allgemeine Teilnehmerbeiträge zukünftig nicht mehr erhoben werden. 3. Welche Maßnahmen der Stadt werden zukünftig diese Forderungen unterbinden? In der nächsten Trägerkonferenz im November steht das Thema „zusätzliche Beiträge“ noch mal auf der Tagesordnung und wird von der Verwaltung entsprechend erläutert. 3. Alternativen keine 4. Finanzielle Auswirkungen keine