Daten
Kommune
Wesseling
Größe
104 kB
Datum
15.05.2013
Erstellt
30.04.13, 06:36
Aktualisiert
30.04.13, 06:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
104/2013
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Kinder, Jugend und Familie
Vorlage für
Jugendhilfeausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Antrag der Bündnis 90/Die Grünen zur Beitragserhebung in der OGS
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
25.04.2013
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 104/2013
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Michael Tschersich
25.04.2013
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Betreff:
Antrag der Bündnis 90/Die Grünen zur Beitragserhebung in der OGS
Beschlussentwurf:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Sachdarstellung:
1. Problem
Mit Schreiben vom 22.04.13 bittet die Fraktion Bündnis90/Die Grünen um die Beantwortung von Fragen zum
Thema OGS-Gebühren.
2. Lösung
Vorbemerkung:
In der Kooperationsvereinbarung zwischen der Stadt Wesseling, der Schule und den Trägern des Offenen
Ganztags ist festgelegt, dass zusätzliche Gebühren in der Ferienbetreuung nur für Verpflegungsaufwendungen und zusätzliche Sonderveranstaltungen im Rahmen des Ferienprogramms erhoben werden dürfen. Zu
diesen Sonderveranstaltungen gehören z.B. Ausflüge, die zusätzlich zum regulären Ferienprogramm angeboten werden.
Die Träger dürfen außerdem Teilnehmerbeiträge für das Ferienprogramm von den Eltern nehmen, deren
Kinder nicht im Offenen Ganztag betreut werden. Das sind die Eltern, die keinen Elternbeitrag zahlen und
ihre Kinder nur unregelmäßig stundenweise betreuen lassen. Hierzu zählen auch die „Halbtagskinder“.
Fragen:
Die Fragen lassen sich im einzelnen wie folgt beantworten:
1.
An welchen Schulen wurde in der Vergangenheit Sondergebühren eingefordert?
Erstmalig im laufenden Schuljahr hat die Katholische Jugendagentur Köln GmbH von den Eltern der
Schiller- und Goetheschule zusätzliche Teilnahmegebühren auch für OGS-Kinder für die Ferienbetreuung verlangt.
2.
In welcher Form ist die Stadt Wesseling gegen die ungerechtfertigten Forderungen der Träger vorgegangen?
Der betroffene Träger wurde seitens der Verwaltung schriftlich aufgefordert, den Elternbrief zurückzuziehen und keine zusätzlichen Beiträge zu erheben. Dies wurde auch umgesetzt.
Unmittelbar nach den Osterferien wurde der Träger zu einem persönlichen Gespräch in die Verwaltung eingeladen. Bei diesem Gespräch wurde einvernehmlich festgehalten, dass zusätzliche allgemeine Teilnehmerbeiträge zukünftig nicht mehr erhoben werden.
3.
Welche Maßnahmen der Stadt werden zukünftig diese Forderungen unterbinden?
In der nächsten Trägerkonferenz im November steht das Thema „zusätzliche Beiträge“ noch mal auf
der Tagesordnung und wird von der Verwaltung entsprechend erläutert.
3. Alternativen
keine
4. Finanzielle Auswirkungen
keine