Daten
Kommune
Wesseling
Größe
150 kB
Datum
18.06.2013
Erstellt
03.06.13, 17:09
Aktualisiert
03.06.13, 17:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
115/2013
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Stadtplanung
- 66 -
- 80 -
Vorlage für
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
:gesamtperspektive Wesseling, Neugestaltung Fußgängerzone
1. Bauabschnitt Flach-Fengler-Straße
hier: Beschluss über das Ergebnis von Leistungsphase 3 (HOAI)
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
- 66 -
- 80 -
24.05.2013
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 115/2013
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Hawig/Wessels/
Schneider
24.05.2013
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Betreff:
:gesamtperspektive Wesseling, Neugestaltung Fußgängerzone
1. Bauabschnitt Flach-Fengler-Straße
hier: Beschluss über das Ergebnis von Leistungsphase 3 (HOAI)
Beschlussentwurf:
1. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz nimmt den vorliegenden Entwurf des Planungsbüros pesch partner architekten stadtplaner als Ergebnis von Leistungsphase 3 HOAI (Entwurf) zur
Kenntnis und beschließt ihn als Grundlage für die Erarbeitung der weiteren Leistungsphasen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, das Ergebnis von Leistungsphase 3 (Entwurf) im Rahmen einer Bürgerinformationsveranstaltung vorzustellen.
3. Die Verwaltung wird ermächtigt, das Planungsbüro pesch partner architekten stadtplaner mit der Erarbeitung der Leistungsphase 4 (hier: Mitwirkung bei Bürgerinformation und Auswertung) zu beauftragen.
4. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Auftragsvergabe für die Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) an
das Planungsbüro pesch partner architekten stadtplaner vorzubereiten und, vorbehaltlich der Bestätigung der Förderunschädlichkeit, die Beauftragung für die Leistungsphase 5 zu erteilen.
Sachdarstellung:
1. Problem
Neben der Rheinufer-Planung stellte die Neugestaltung der Wesselinger Fußgängerzone einen wesentlichen
Baustein bei der :gesamtperspektive Wesseling im Rahmen des Städtebauförderprojektes Regionale 2010
dar. Erste Planungen für die Bereiche Flach-Fengler-Straße, Bahnhofstraße und das Rathausumfeld wurden
dem Stadtentwicklungsausschuss bereits im Jahre 2009 vorgestellt (siehe Vorlage 199/2009).
Aufgrund der schwierigen Haushaltssituation der Stadt Wesseling konnte jedoch lediglich die Neugestaltung
des Rheinufers als Initialprojekt der :gesamtperspektive Wesseling im Zuge der Regionale 2010 realisiert
werden. Nach Abschluss des 3. Bauloses Rheinpark Ende 2013 ist die Regionale 2010 in Wesseling abgeschlossen.
Die gestalterische und funktionale Aufwertung der Fußgängerzone ist von wesentlicher Bedeutung für die
Zukunftsfähigkeit Wesselings und integraler Bestandteil der :gesamtperspektive Wesselings. Die Verwaltung
hat daher im vergangenen Jahr Gespräche mit dem Städtebauministerium NRW geführt, um die Fortführung
der :gesamtperspektive bzw. die Neugestaltung der Fußgängerzone zu beraten und einen möglichen Förderzugang auszuloten. Das Städtebauministerium hält die Aufwertung der Fußgängerzone als Anschluss an
das neugestaltete Rheinufer für folgerichtig und sinnvoll und hat eine Förderfähigkeit des Projektes im Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ in Aussicht gestellt. Wie der Name des Förderprogramms bereits
verdeutlicht, ist eine wesentliche Voraussetzung für eine Förderung, dass die Stadt Wesseling, neben der
baulichen Neugestaltung, in einem begleitenden Prozess die lokalen Akteure zu einer aktiven Mitarbeit gewinnt und eine langfristig tragfähige Akteursstruktur aufbaut (siehe hierzu mehr in Vorlage 123/2013).
2. Lösung
Im Herbst 2012 hat der Bereich 61 einen Förderantrag für den ersten Bauabschnitt Flach-Fengler-Straße
und für den Begleitprozess bei der Bezirksregierung Köln gestellt. Die eingereichten planerischen Unterlagen basieren auf der städtebaulichen Konzeption des Büros pesch partner architekten stadtplaner aus dem
Jahre 2009. Zur Konkretisierung und Aktualisierung der Antragsunterlagen und zur weiteren Forcierung des
Projektes ist das Büro in der Zwischenzeit mit der Überarbeitung der Entwurfsplanung (Leistungsphase 3
HOAI) beauftragt worden. Die überarbeite Planung für die Flach-Fengler-Straße liegt dem Ausschuss für
Stadtentwicklung und Umweltschutz hiermit vor (siehe Anlagen).
Grundidee des Planungsansatzes für die Fußgängerzone insbesondere den Bauabschnitt Flach-FenglerStraße ist nach wie vor die lineare Gliederung des Straßenraumes in verschiedene Funktionsräume. Hierzu
zählen der Bewegungsraum, der Funktionsstreifen sowie die Vorzone vor den Geschäften. Auch für den
nördlichen Bereich im Umfeld des Aufgangs von der Unterführung sowie den südlichen Eingangsbereich in
die Fußgängerzone ist eine neue Gestaltung vorgesehen.
Bewegungsraum
Die Flucht und Breite des Aufgangs aus der Fußgängerunterführung aufnehmend, stellt der Bewegungsraum
den zentralen „Flanierbereich“ der Fußgängerzone dar. Frei von Einbauten und Möblierungselementen wird
er mit großformatigem Pflaster als großzügiger öffentlicher Raum gestaltet und ermöglicht uneingeschränkte
Sichtbeziehungen und Aufenthaltsmöglichkeiten. Der Bewegungsraum kann auch als Feuerwehr- und Rettungswagenzufahrt sowie für Müllfahrzeuge genutzt werden.
Funktionsstreifen und Pflasterband
In Anlehnung an die im Stadtwappen enthaltene Farbe rot, die bereits am Rheinufer in Form der Gangways
signalwirksam zum Einsatz kam, betont ein ca. 30 cm breites rotes Pflasterband die Achse zwischen Innenstadt und Rhein. An das Pflasterband anschließend bietet ein ca. 2 m breiter Pflasterstreifen Raum für Bänke (quer und längs angeordnet), Spielpunkte zur Aufstellung von Spielgeräten (z.B. Wipptiere) sowie für eine
neue Beleuchtung. Ebenfalls im Funktionsstreifen bzw. dessen südlicher Fortführung vorgesehen ist die
Anpflanzung von insgesamt neun Bäumen in großzügigen Baumscheiben. Als neu zu pflanzende Baumart
bieten sich z.B. Feldahorn, Säulenahorn oder Rotdorn an, von denen als Tiefwurzler nicht die Gefahr ausgeht, Pflasterplatten anzuheben oder vorhandene Leitungen zu beschädigen.
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Die heute in der Flach-Fengler-Straße vorhandenen Schnurbäume (Sophora japonica) und Winterlinden
(Tilia cordata), von denen einzelne Bäume aufgrund gravierender Schäden bereits gefällt wurden, eignen
sich aufgrund ihrer Aufwuchsgröße und der großen Wurzelaktivität im Oberbodenbereich nicht für die Pflanzung in Fußgängerzonen. Eine entsprechende fachliche Prüfung und Bewertung des Baumbestandes wurde
durch den Fachplaner (FB 61) vorgenommen.
Der Straßenraum wird als V-Profil ausgeführt. Das rote Band stellt den niedrigsten Punkt dar und übernimmt
neben der gestalterischen Funktion zudem die Funktion der Oberflächenentwässerung. Die Entwicklung
eines V-Profils ist notwendig, da hierdurch der best mögliche Schutz für die vorhandenen Ladenlokale vor
Starkregenereignissen geboten wird und so bei Bedarf behindertengerechte Zugänge zu den Ladenlokalen
möglich sind. Ein Erhalt der alten Entwässerungsrinne scheidet aus folgenden Gründen aus:
Eine Sicherung der Rinne im Bauablauf ist sehr aufwendig und steht daher in keinem Verhältnis zur
Kostenersparnis ihres Erhalts.
Von zentraler Bedeutung für das Gestaltungskonzept ist die klare Gliederung der Flächen in die verschiedenen Funktionsräume. Ein Erhalt der aufgrund ihres Zustands zudem noch unansehnlichen Rinne
würde zu einem nicht vertretbaren Bruch des geradlinigen Konzepts führen.
Vorzone
Vor den Ladenlokalen ist die Anlage einer Vorzone geplant, die aufgrund der neuen Straßengeometrie insbesondere auf der Westseite der Flach-Fengler-Straße mit ihren zahlreichen Cafés und Kneipen großzügige
Flächen für Außengastronomie bietet.
Wasserspiel, Möblierung, Beleuchtung
Im Bereich der Flach-Fengler-Straße wird der bestehende Brunnen erhalten und erneuert, sodass das Element Wasser der Fußgängerzone „erhalten“ bleibt. Es ist eine einheitliche moderne Möblierung vorgesehen,
die sich in Größe und Gestaltung in die Struktur der Flach-Fengler-Straße einfügt. Die Baumbeete werden
beleuchtet und z.T. mit umlaufenden Bänken ausgestattet. Die Straßenbeleuchtung wird mit energieeffizienten LED-Leuchten ausgestattet. Details zu den einzelnen Ausstattungselementen werden im weiteren Planungsprozess entwickelt und abgestimmt. Erste Ideen wurden von pesch partner architekten stadtplaner
entwickelt und werden im weiteren Verlauf konkretisiert.
Fahrradständer
Die in der Flach-Fengler-Straße vorhandenen Fahrradständer tragen derzeit zum unruhigen und übermöblierten Straßenbild bei. Eine Neuordnung der Fahrradabstellanlagen ist darum dringend notwendig. In der
vorliegenden Planung wird die Gesamtzahl der Fahrradständer in der Flach-Fengler-Straße in etwa erhalten.
Die Abstellanlagen werden nun so zusammengefasst, dass an wichtigen Stellen ein ausreichendes Angebot
besteht, ohne das neue Erscheinungsbild der offenen Fußgängerzone zu beeinträchtigen. Größere Fahrradabstellmöglichkeiten werden in Nähe der Eingangsbereiche des Forum Wesseling und des Ärztehauses
angeboten. Zusätzlich befinden sich im Funktionsstreifen Fahrradabstellmöglichkeiten.
Nördlicher und Südlicher Eingangsbereich
Die Struktur der Flach-Fengler-Straße bietet die Möglichkeit der Betonung der beiden Eingangsbereiche, auf
die die vorliegende Planung reagiert.
Der südliche Eingangsbereich wird durch eine kleinteilige Pflasterung betont. Die Pflasterart wird in den weiteren Planungen entwickelt und abgestimmt. Zudem wird der Eingangsbereich durch eine ca. 180 cm hohe
beleuchtete Infotafel und durch eine dominantere bzw. großkronige Baumanpflanzung betont. Details zur
Gestaltung der Infotafel und die genaue Art der Bäume werden im weiteren Verlauf der Planung entwickelt
und abgestimmt.
Der nördliche Eingangsbereich wird durch den Eingang zur Unterführung geprägt. Dieser wird insgesamt
durch eine neue Überdachung und eine ansprechendere Gestaltung aufgewertet. Durch die umlaufende
Pflasterung wird der Eingang in die neugestaltete Flach-Fengler-Straße integriert. Es werden neue Fahrradständer an der westlichen Seite des Eingangs und an der Rampe vorgesehen.
Zugänge zur Unterführung
Im Rahmen der Entwurfsplanung (LP 3 der HOAI) wurde vom Büro pesch partner architekten stadtplaner die
Möglichkeit eines barrierefreien Zugangs zur Unterführung geprüft. Derzeit ist ein Zugang in die Unterführung über die Treppenanlage (inkl. Rolltreppe) und die bestehende Rampe möglich.
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Die bestehende Rampe erfüllt derzeit nicht die Anforderungen an eine barrierefreie Rampe. Im Bestand
weist die Rampe ein Gefälle/Steigung von rd. 10 % auf. Die aktuellen Anforderungen sehen eine maximal
6 %ige Steigerung mit einem ebenerdigen Abschnitt (1,5 m x 1,5 m) alle 6m vor.
Das Büro hat 2 Planungsvarianten geprüft und überschlägig mit Kosten hinterlegt (siehe Anlagen):
Variante Aufzug
Für die Errichtung eines Aufzuges kommt lediglich eine Position in Frage, da die Rahmenbedingungen
(Treppenabgang, Rampe, Leitungen, Pipeline) keine Alternativen zulassen. Ein Aufzug wäre lediglich im
Zwischenbereich zwischen Treppe und Rampe möglich, da nur hier der Platz vorhanden ist, um den Aufzug
auf Ebene der Unterführung zu bringen.
Herausforderungen, die sich auch an dieser Stelle ergeben, sind zum einen, dass in eine tragende Wand
eingegriffen werden muss, die Elektronik der Rolltreppe sich z.T. in diesem Bereich befindet und die Konflikte mit bestehenden Leitungen nicht abschätzbar sind. Insbesondere die unvorhersehbaren Konflikte mit der
komplexen Leitungsstruktur in diesem Bereich könnten die überschlägig vom Büro pesch partner architekten
stadtplaner kalkulierten Kosten von ca. 200.000 € brutto (ohne Betriebs- und Instandhaltungskosten) noch
steigern.
Variante behindertengerechte Rampe
Die Errichtung einer behindertengerechten Rampe erfordert einen intensiven baulichen Eingriff in die bestehende Rampenanlage. Der Flächenbedarf für die Rampe würde sich entsprechend der notwendigen Neigung von 6 % wesentlich erhöhen (siehe Anlagen), sodass die Rampe deutlich in die heutige Bestandsfahrbahn des Westrings reichen würde. Eine Änderung der Verkehrsführung (Unterbrechung des Westrings)
wäre notwendig. Wie bei der Variante Aufzug besteht auch bei Errichtung einer behindertengerechten Rampe ein nicht kalkulierbares Konfliktpotenzial mit vorhandenen Leitungen. Die reinen Baukosten (ohne notwendigen Eingriff in den Westring und mögliche Konflikte mit bestehenden Leitungen) belaufen sich auf ca.
380.000 € brutto.
Bewertung der Varianten
Unter Berücksichtigung der hohen Kosten und der unkalkulierbaren Risiken empfiehlt die Verwaltung, sowohl von einem Aufzug als auch von einem Umbau der Rampe abzusehen. Die derzeitige Bestandssituation
ist zwar nicht als vollständig barrierefrei zu bewerten, ist jedoch für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen
wie bisher nutzbar und als Zugangsmöglichkeit vorhanden.
Im Hinblick auf die Bestandssituation, die bisherige Nutzung und die mittel- bis langfristig angestrebte ebenerdige Querung der Bahngleise zwischen der Flach-Fengler-Straße und der Bahnhofstraße erscheint der
hohe Kostenaufwand von mindestens 200.000 € (Aufzuglösung) bzw. 380.000 € (Rampenlösung) nicht gerechtfertigt. Die ebenerdige Querung der Bahngleise entspricht den Planungen der :gesamtperspektive
Wesseling und wird seitens der Stadt Wesseling in Gesprächen mit der HGK und dem Städtebauministerium
weiter verfolgt.
3. Alternativen
Keine
4. Finanzielle Auswirkungen
Der Förderantrag für den 1. Bauabschnitt Neugestaltung Flach-Fengler-Straße wurde im September 2012
eingereicht. Der Förderantrag wird derzeit vom Städtebauministerium und der Bezirksregierung Köln geprüft.
Die Entscheidung über die Einplanung im Städtebauprogramm 2013 (STEP 2013) ist voraussichtlich Anfang
Juni 2013 zu erwarten, eine Bewilligung der Fördergelder voraussichtlich im 4. Quartal 2013.
Die Gesamtkosten der Neugestaltung des 1. Bauabschnittes sind mit 1.099.310 € (brutto) zu beziffern. Entsprechend Förderantrag sind in den Haushalt der Stadt Wesseling für 2013 Investitionsmittel in Höhe von
1.099.310 € (Investitionskonto M541-0008-0910402) eingestellt. Bei der beantragten Förderquote von 80 %
beträgt der Eigenanteil der Stadt Wesseling 219.862 € (brutto).
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Mit Abschluss der Leistungsphase 3 werden Honorarzahlungen an das Büro pesch partner architekten
stadtplaner fällig. Mit der weiteren Bearbeitung der Leistungsphase 4 (Mitwirkung bei Bürgerinformation und
Auswertung) sowie - vorbehaltlich der Bestätigung der Förderunschädlichkeit - der Leistungsphase 5 der
HOAI (Ausführungsplanung) werden weitere Honorarzahlungen in Höhe von 3.448,61 € brutto (Leistungsphase 4 HOAI) und 10.345,81 € brutto (Leistungsphase 5 HOAI) beauftragt.
Entsprechend der Vergabeordnung der Stadt Wesseling liegen diese Auftragsvergaben im Zuständigkeitsbereich der Verwaltung, so dass eine Beschlussfassung im Bau- und Vergabeausschuss nicht notwendig ist.
Anlagen:
- Entwurfsplan M. 1:250 (Verkleinerung DIN A3)
- Detailplan (Schnitte, Ansichten, Verkleinerung DIN A3)
- Detailpläne und Kostenaufstellung der barrierefreien Varianten (Aufzug und Rampe)
Anmerkung:
Die Fraktionen erhalten je eine gedruckte Fassung der Pläne (Entwurfsplan M. 1:250 und Detailplanung).
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