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Beschlussvorlage (:gesamtperspektive Wesseling - Begleitprozess zur Innenstadtentwicklung hier: Vorschlag zum strategischen Vorgehen zur Aktivierung der lokalen Akteure im Rahmen des Städtebauförderprogramms „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“.)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
369 kB
Datum
18.06.2013
Erstellt
03.06.13, 17:09
Aktualisiert
03.06.13, 17:09

Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 123/2013 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Stadtplanung - 80 - Vorlage für Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) :gesamtperspektive Wesseling - Begleitprozess zur Innenstadtentwicklung hier: Vorschlag zum strategischen Vorgehen zur Aktivierung der lokalen Akteure im Rahmen des Städtebauförderprogramms „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“. Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Datum Namenszeichen Beteiligte Bereiche - 80 - 23.05.2013 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 123/2013 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Stefan Wessels (FB 61) Ulrike Belling (FB 80) 23.05.2013 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz Betreff: :gesamtperspektive Wesseling - Begleitprozess zur Innenstadtentwicklung hier: Vorschlag zum strategischen Vorgehen zur Aktivierung der lokalen Akteure im Rahmen des Städtebauförderprogramms „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“. Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz nimmt den Strategievorschlag der Verwaltung zum Begleitprozess zur Innenstadtentwicklung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung diesen Vorschlag gemeinsam mit den Planungen zur baulichen Neugestaltung der Fußgängerzone (Bauabschnitt 1) weiter zu verfolgen und in einen Bürgerinformationsveranstaltung vorzustellen. Sachdarstellung: 1. Problem Die Probleme und Herausforderungen für die Wesselinger Innenstadt sind, ähnlich wie in anderen Städten vielschichtig. Insbesondere die Fußgängerzone entspricht nicht mehr dem städtebaulichen Standard eines modernen und gestalterisch ansprechenden städtischen Mittelpunktes. Mit rund 800m Länge ist die zentrale Fußgängerzone als Rückrat des öffentlichen Raumes in Anbetracht der geringen Funktionsdichte und der Einwohnerzahl Wesselings zu lang. Hier werden neben den gestalterischen Mängeln auch die funktionalen Probleme deutlich ablesbar. Das Einzelhandelsangebot ist für ein regionales Mittelzentrum nicht befriedigend, der Leerstand hat in einzelnen Abschnitten bereits eine kritische Größenordnung erreicht. Damit wird die Entwicklung einer intakten städtischen Dienstleistungs- und Einzelhandelsstruktur zusätzlich erschwert. Als Gesamtkonzept für die Innenstadtentwicklung und Projekt der Regionale 2010 wurde 2007 die :gesamtperspektive Wesseling erarbeitet. Sie diente seitdem sowohl als integriertes Handlungskonzept für die Innenstadtentwicklung als auch als Grundlage für die Akquise von Städtebaufördergeldern. Im Rahmen der Regionale 2010 wurde die :gesamtperspektive Wesseling das städtebauliche Schwerpunktprojekt des Rhein-Erft-Kreises. Die drei Kernelemente der :gesamtperspektive Wesseling waren und sind nach wie vor:    Die Neugestaltung des Rheinufers, Die Neugestaltung der Fußgängerzone und Die Neugestaltung und –strukturierung des Bahnhofsbereiches Aufgrund der problematischen Finanzsituation Wesselings (seit 2010 im Nothaushalt) war eine Umsetzung aller Teilprojekte der :gesamtperspektive Wesseling in der gewünschten Qualität innerhalb der Zeitschiene der Regionale 2010 nicht mehr realisierbar. Im Zuge der Projektkonsolidierung 2010 wurde deshalb, in Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln und der Regionale 2010- Agentur, zunächst der Fokus auf das Teilprojekt mit der höchsten regionalen Relevanz und Ausstrahlungskraft gelegt – auf die Neugestaltung des Rheinufers. Die Neugestaltung des Rheinufers, mit den drei Baulosen Ruttmanns Wiese (Los 1), Rheinsteg (Los 2) und Rheinpark (Los 3), befindet sich derzeit in der Realisierungsphase. Bis Ende 2013 ist voraussichtlich die Fertigstellung des Loses 3 Rheinpark zu erwarten. Um eine kontinuierliche Weiterführung der :gesamtperspektive Wesseling sicherzustellen und dem hohen Handlungsbedarf zur Aufwertung und Stärkung der Wesselinger Innenstadt Rechnung zu tragen, beabsichtigt die Stadt Wesseling als nächsten Schritt die Umsetzung des Teilprojektes zur Neugestaltung der Fußgängerzone. Diese soll ähnlich wie die Neugestaltung des Rheinufers in drei Bauabschnitten erfolgen:    Bauabschnitt 1: Flach- Fengler- Straße (Bau 2014) Bauabschnitt 2: Bahnhofstraße (Bau 2015) Bauabschnitt 3: Alfons- Müller- Platz (Bau 2016) 3 Den ersten Bauabschnitt bildet die Flach- Fengler- Straße. Hier wird von Seiten der Stadt Wesseling zum einen der größte Handlungsbedarf gesehen; zum anderen sind hier in Anbetracht des vorhandenen dichten Einzelhandelsbesatzes und der aktuellen Einzelhandelsentwicklung (z.B. Forum Wesseling) der höchste Mehrwert und die größte Mitwirkungsbereitschaft der lokalen Akteure zu erwarten. Von der Umgestaltung der Flach- Fengler- Straße als Initialprojekt für die Fußgängerzone kann deshalb eine enorme positive Strahlkraft für das Gesamtprojekt ausgehen. 4 Chance einer weiterführenden Förderung In einem ersten Abstimmungsgespräch am 19.09.2012 wurde dem Städtebauministerium, der Bezirksregierung Köln und dem Region Köln/ Bonn e.V. das weitere Vorgehen zur :gesamtperspektive Wesseling von Seiten der Stadt Wesseling erläutert und die bereits umgesetzten Maßnahmen (Neugestaltung des Rheinufers vorgestellt). Ein Ergebnis des Termins war, dass eine Fortführung der :gesamtperspektive Wesseling zukünftig nicht mehr unter dem Arbeitstitel Regionale 2010 erfolgen kann, da dieses Programm abgelaufen ist. Das Ministerium hat der Stadt Wesseling jedoch eine weitere Unterstützung der :gesamtperspektive im Rahmen der Städtebauförderung (Fortsetzungsmaßnahme), bei entsprechender Einreichung von Förderanträgen und verfügbaren Fördermitteln, signalisiert. Um die :gesamtperspektive Wesselingkünftig finanziell unterstützen zu können, ist eine Aufnahme in das Bund-Länder-Förderprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ erforderlich. Ziel des Bund-Länder-Programms „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ ist es, die Nutzungsvielfalt, die stadtbaukulturelle Substanz, die städtebauliche und wirtschaftliche Funktionsfähigkeit, die soziale Vitalität und den kulturellen Reichtum der Zentren zu erhalten und weiterzuentwickeln. Konkret dient das Programm zur Vorbereitung und Durchführung von Gesamtmaßnahmen, wie bspw. der :gesamtperspektive Wesseling, die eine Beitrag zum Erhaltung und Entwicklung attraktiver Innenstädte leisten. Die Fördergelder können eingesetzt werden für Investitionen zur Standortaufwertung und Profilierung von Innenstädten, wie z. B.:  Aufwertung des öffentlichen Raumes (Straßen, Wege, Plätze),  Instandsetzung und Modernisierung von das Stadtbild prägenden Gebäuden (auch energetische Erneuerung),  Bau- und Ordnungsmaßnahmen für die Wiedernutzung von Grundstücken mit leerstehenden, fehloder mindergenutzten Gebäuden und von Brachen einschließlich vertretbarer Zwischennutzung,  Citymanagement in Form eines Citymanagers (Förderung über 5 Jahre) (nähere Informationen s.u.),  Etablierung eines Verfügungsfond über den i.d.R. kleinere Maßnahmen unter finanzieller Beteiligung Dritter umgesetzt werden können, die zu einer Aufwertung der Innenstadt beitragen können (nähere Informationen s.u.) Das Programm zielt darauf ab, positive Wirkungen durch gemeinsames Handeln von Bürgerschaft, Wirtschaft und öffentlicher Hand auszulösen. Ein wesentliches Instrument ist in diesem Zusammenhang ein "Verfügungsfonds", der die Möglichkeit bietet private Finanzressourcen zu aktivieren und ehrenamtlich engagierten Personen ein Budget an die Hand gegeben werden, mit dem kleinere selbstbestimmte Projekte finanziert werden können (mehr Informationen und Beispiele aus der Praxis finden Sie unter dem Punkt Aktive Stadt- und Ortsteilzentren auf folgender Internetseite: www.staedtebaufoerderung.info). 2. Lösung Um die :gesamtperspektive Wesselings wie geplant weiterzuführen, hat die Stadt Wesseling sich für das Förderprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentrum“ beworben. Im Anschluss an das Gespräch am 19.09.2012 mit dem Städtebauministerium, der Bezirksregierung Köln und dem Region Köln/ Bonn e.V. hat die Stadt Wesseling am 28.09.2012 einen entsprechenden Förderantrag eingereicht, der sowohl den 1. Bauabschnitt „Neugestaltung der Flach-Fengler-Straße“ als auch einen Begleitprozess zur Innenstadtentwicklung umfasst (siehe auch die Niederschrift zur 17. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz am 19.09.2012 – unter Mitteilungen). Der Förderantrag wird derzeit vom Städtebauministerium und der Bezirksregierung Köln geprüft. Die Entscheidung über die Einplanung im Städtebauförderprogramm (STEP 2013) ist voraussichtlich Anfang Juni 2013 zu erwarten, eine Bewilligung der Fördergelder voraussichtlich im 4. Quartal 2013. Voraussetzung für einen Förderzugang im Rahmen des Programms „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ ist es, begleitend zu den baulichen/ investiven Maßnahmen, das Engagement privater Seite zu fördern und im Sinne des Förderprogramms eine aktive Akteursstruktur aufzubauen. Dieser Aspekt wurde auch im o.g. Gespräch mit dem Städtebauministerium hervorgehoben, da aus Sicht des Ministeriums eine nur bauliche Umgestaltung alleine als Grundlage für eine funktionierende Innenstadt nicht ausreicht. Instrumente, die sich in der Praxis bewährt haben und auch vom Städtebauministerium NRW gefördert und gefordert werden, sind Citymanagement und Verfügungsfonds. Beide Instrumente sind insbesondere in Kombination ein geeignetes Mittel, privates Engagement und die aktive Mitwirkungsbereitschaft lokaler Akteure zu fördern und nachhaltige Strukturen zu schaffen. 5 Citymanagement Ziel eines Citymanagements ist es, die Innenstadtakteure zusammenzubringen und die Innenstadt durch projektorientiertes Handeln mit klaren zeitlichen, finanziellen und inhaltlichen Zielen zu stärken, aufzuwerten und zu beleben. Die Umsetzung des Citymanagements wird in der Regel durch einen Citymanager vorgenommen, der als eigenständige und unabhängige Person, welche jedoch in regem Austausch mit der Stadtplanung, der Wirtschaftsförderung als auch weiteren Akteuren und Interessensgruppen steht. Der Citymanager ist dabei meist an eine Vereinsstruktur angedockt, die über Aufgaben, Themen und Projekte entscheidet, die durch den Citymanager ausgeführt werden sollen. Dies kann unter anderem die Organisation von Veranstaltungen, Imagekampagnen, Beratungstätigkeiten der Innenstadtakteure umfassen. Ein Citymanager ist i.d.R. 1-2 Tage vor Ort als Ansprechpartner präsent. In den meisten Fällen wird als Sitz des Citymanagers eine leerstehende Immobilie in der Innenstadt genutzt. Die Einrichtung und Förderung eines qualifizierten Citymanagements bietet die Chance nachhaltige und zielgerichtete Maßnahmen zur Innenstadtattraktivierung und -belebung professionell zu koordinieren und umzusetzen. Ein wesentlicher Vorteil ist, dass der Citymanager sich in vollem Umfang der Innenstadtentwicklung widmen kann und nicht ehrenamtlich diese sehr zeitintensive Tätigkeit neben einer beruflichen Tätigkeit ausübt. Als neutrale Person kann er zudem als Schnittstelle zwischen unterschiedlichen Interessen vermitteln. Verfügungsfond Ein Verfügungsfonds stellt ein Anreizinstrument für die kooperative Unterstützung der Städtebauförderprogramme dar, das die folgenden Ziele verfolgt:  Aktivierung privaten Engagements und privater Finanzressourcen für den Erhalt und die Entwicklung zentraler Stadtbereiche,  Herbeiführung und Stärkung von Kooperationen unterschiedlicher Akteure in den Stadt- und Ortsteilzentren sowie in anderen Fördergebieten,  Stärkung der Selbstorganisation der privaten Kooperationspartner,  Flexibler und lokal angepasster Einsatz von Mitteln der Städtebauförderung,  Flexible Umsetzung "eigener" Projekte in Gebieten der Städtebauförderung. Jede Gemeinde, die Mittel aus dem Förderprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ erhält, kann einen Verfügungsfond einrichten. Der Fond finanziert sich i.d.R. zu mindestens 50% aus freiwilligen privaten Mitteln und wird aus Mitteln der Städtebauförderung kofinanziert. Das bedeutet: Jeder Euro, der aus privatem Vermögen in den Verfügungsfonds eingezahlt wird, wird mit dem gleichen Betrag aus dem Etat der Städtebauförderung (Bund, Land, Kommune) bezuschusst. Der Anteil aus Mitteln der Städtebauförderung von Bund, Ländern und Kommunen darf 50% des Gesamtetats nicht überschreiten. Mit diesem Finanzierungsanteil dürfen ausschließlich investive, investitionsvorbereitende und -begleitende Maßnahmen finanziert werden. Der private Anteil des Verfügungsfonds soll von Akteuren der lokalen Wirtschaft, Grundstücks- und Immobilieneigentümern, Immobilien- und Standortgemeinschaften oder engagierten Privatpersonen akquiriert bzw. getragen werden. Mit den privaten Mitteln können insbesondere nicht-investive Maßnahmen wie bspw. Marketingaktionen durchgeführt werden, die für die Innenstadtentwicklung wichtig sind. Um eine langfristig gesicherte freiwillige Finanzierung des Verfügungsfonds durch private Gelder zu erzielen ist in den meisten Gemeinden, in denen dieses Instrument eingesetzt wird, eine Vereinsstruktur aufgebaut worden, aus deren Mitgliedsbeiträgen der Fond gespeist wird. Die Geschäftsführung und das operationelle Organisation des Vereins wird i.d.R. vom Citymanager ausgeführt. Die Stadt ist der Fördermittelempfänger und Verwalter des Verfügungsfonds, kann den Citymanager allerdings als Fondsverwalter einsetzen, was in der Regel auch erfolgt. Über die Verwendung der Gelder aus dem Fond entscheidet ein lokale Gremium (bspw. Vereinsvorstand) in Eigenregie. Wirkungszusammenhang Citymanager und Verfügungsfond Durch die Zusammenlegung finanzieller Mittel (Verfügungsfonds) und die Etablierung einer personellen Struktur (Citymanager) werden Voraussetzungen geschaffen, um Vorhaben zu realisieren, die bislang nur schwierig oder überhaupt nicht möglich waren, da zum einen das Geld fehlte oder zum anderen keine personellen Ressourcen zur Verfügung standen. Zudem kann der Citymanager eine wichtige Beratungsfunktion für die Innenstadtakteure einnehmen. Investive oder investitionsvorbereitende Maßnahmen, die durch Gelder des Verfügungsfonds realisiert und von einem Citymanager begleitet und umgesetzt werden können, sind unter anderem:  Ergänzende Beschilderungs- und Leitsysteme – Aufbau von Infoterminals, Infotafeln über den Handelsbesatz [wie in Einkaufscentern],  Anschaffung, Aufstellung oder Instandsetzung von bereits vorhandenem oder neuem Stadtmobiliar [z.B. Bänke, Spielgeräte, Werbeausleger, Sonnenschirme, Blumenrabatte, Infotafeln] 6       Fassadengestaltung Erarbeitung von Analysen/ Konzepten, die für die Umsetzung von investiven Maßnahmen notwendig sind Umnutzungskonzepte für [Laden-]Flächen Beratung von Immobilieneigentümern [Zusammenlegung von Ladenlokalen – Gestaltung und Nutzung von Immobilien] Erstellung von Gestaltungsleitfäden [beispielsweise für Schaufenster, Werbeanlagen, Aussengastronomie] Eigentümer-, Unternehmens- und Passantenbefragungen Darüber hinaus können unterschiedliche nicht investive Maßnahmen realisiert werden wie bspw.       Aufbau und Pflege von Immobiliendatenbank/ Geschäftsflächenmanagement, Zwischennutzung von leerstehenden Ladenlokalen, Vorbereitung sowie materielle, technische und organisatorische Absicherung und Durchführung von Veranstaltungen/ Märkten [aller Art] zur Frequenzsteigerung/ Kundenbindung/ Kundenneugewinnung, Serviceoffensiven zur Kundenbindung [z.B. Lieferservice für Kunden], Marketingaktionen aller Art - insbesondere zur Markenbildung, Information und Orientierung, Einstellen von Quartiershausmeistern oder Servicekräften für das Quartier [Sicherheit und Sauberkeit], Kontrolldienste im Quartier, Die nicht investiven Maßnahmen werden allerdings nicht mit Mitteln der Städtebauförderung kofinanziert, sondern müssen zu 100% von privater Seite finanziert werden. 3. Weitere Vorgehensweise Um bei einem positiven Ergebnis bzgl. des Förderantrages möglichst zügig weiterzuarbeiten zu können und die Innenstadtentwicklung sowohl was die bauliche Neugestaltung der Fußgängerzone als auch die Aktivierung der lokalen Akteure betrifft fortzuführen, hat die Verwaltung für beide Handlungsansätze Strategien entwickelt und Planungen konkretisiert. Die bauliche Neugestaltung des 1. Bauabschnittes „Neugestaltung der Flach-Fengler-Straße“ wird in Vorlage 115/2013 der heutigen Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz thematisiert. Für die Konkretisierung der Aktivierung von lokalen Akteuren hat die Stadtverwaltung (FB 61 und 80) Beispielprojekte recherchiert und Kontakt mit Städten aufgenommen, die im Bereich der Innenstadtentwicklung in der Praxis als Vorzeigeprojekte gelten (Citymarketing – CityMa Düren e.V. und Radevormwald). Wie sich in der Praxis zeigt ist eine reine bauliche Neugestaltung („Hardware“) für eine attraktive Innenstadt nicht ausreichend, wenn diese nicht mit Leben und lokalem Engagement („Software“) gefüllt wird. Diesem Gedanken trägt auch die Städtebauförderung Rechnung, indem wie im Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren beide Komponenten gefördert und eingefordert werden. Die Stadt Wesseling hat bereits 2009 mit dem [I3]-Prozess (Initiative Integrierte Innenstadtentwicklung) erste Ansätze zu Aktivierung lokaler Akteure vorgenommen. Aufgrund der problematischen Haushaltssituation der Stadt Wesseling und der daraus resultierenden Schwerpunktsetzung auf die Neugestaltung des Rheinufers konnten diese nicht weiter verfolgt werden. Grundgedanke des [i3]-Prozesses war bereits damals, dass nur die Kombination aus städtebaulicher Neugestaltung und Aktivierung der lokalen Akteure die Grundlage für eine schrittweise Verbesserung und Attraktivierung der Innenstadt sein kann. Diverse Maßnahmen wurden seinerzeit umgesetzt (beispielsweise die Einführung der WesselingCard. Auch wenn die Aktivierungs- und Partizipationsaufgaben nicht weitergeführt wurden, war eine wichtige Erkenntnis des Prozesses, dass für ein langfristiges Engagement der lokalen Akteure drei wesentliche Rahmenbedingungen geschaffen werden müssen:. 1. Eine tragfähige, auf die Innenstadt zugeschnittene Akteurs- bzw. Organisationsstruktur, bspw. in Form eines Vereins. 2. Ein Budget über das die lokalen Akteure selbst verfügen können – z.B. im Rahmen eines Verfügungsfonds. 7 3. Eine neutrale Schlüsselperson, die das organisatorische Geschäft und die inhaltliche Vorbereitung und Durchführung von Aktionen und Projekten federführend übernimmt – z.B. durch einen professionellen Citymanager. Durch das Förderprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ erhält die Stadt Wesseling die Möglichkeit, diese Rahmenbedingungen zu schaffen und gleichzeitig die bauliche Neugestaltung der Innenstadt weiter voranzutreiben. Aufgrund der knappen Ressourcen in der Städtebauförderung und der Konkurrenz der Kommunen um Fördermittel ist es unbedingt ratsam, bereits frühzeitig alle Schritte einzuleiten, die dem Fördergeldgeber signalisieren, dass die Stadt Wesseling intensiv sowohl an der baulichen Neugestaltung („Hardware“), als auch an der Aktivierung lokaler Akteure („Software“) arbeitet (siehe Abbildung). Für die „Hardware“, die bauliche Neugestaltung, wurde bereits die Leistungsphase 3 vom Büro Pesch & Parter bearbeitet (siehe Vorlage 115/2013). Für die „Software“, die aktive Beteiligung und Mitarbeit der Akteure, strebt die Stadt Wesseling an, die im [I3]-Prozess begonnenen Bemühungen aufzugreifen und im Rahmen des Programms Aktive Stadt und Ortsteilzentren weiterzuentwickeln. Dabei sollen die beiden Instrumente des Verfügungsfonds und des Citymanagers eine wesentliche Rolle spielen. Grundvoraussetzung ist allerdings zum einen die Mitwirkungsbereitschaft der lokalen Akteure und zum anderen die Entwicklung einer tragfähigen innerstädtischen Akteursstruktur bspw. in Form einen Innenstadtvereins, dem alle relevanten und interessierten Akteursgruppen angehören. Es ist vorgesehen, einen innerstädtischen Verein so aufzubauen, dass dieser parallel zur geplanten Neugestaltung der Fußgängerzone (Bauabschnitt 1) ab 2014 seine inhaltliche Arbeit starten kann. 3. Alternativen Keine, die nachhaltige Etablierung einer tragfähigen Akteursstruktur für den Prozess der Innenstadtentwicklung ist Vorraussetzung für die Städtebauförderung. 4. Finanzielle Auswirkungen 8 Zur Finanzierung des Begleitprozesses Innenstadtentwicklung sind Mittel in Höhe von insgesamt 100.000€ (25.000€/ pro Jahr für die Jahre 2013-2016) in den Haushalt der Stadt Wesseling eingestellt (PSK 51-511-00 5281037 Gesamtperspektive Wesseling). Entsprechend dem 2012 eingereichten Förderantrag sind Landeszuschüsse in Höhe von insgesamt 80.000€ (20.000 €/ Jahr für die Jahre 2013-2016) in den Haushalt eingestellt (PSK 51-511 4141000 Landeszuweisungen) Der Eigenanteil der Stadt Wesseling beträgt demnach 20.000€ (5.000€/Jahr für 2013-2016), bei einem beantragten Fördersatz von 80%. Wie vorab dargestellt, ist eine Entscheidung der Förderbehörde über die Einplanung der Fördermittel für die Stadt Wesseling voraussichtlich Anfang Juni 2013 zu erwarten, eine Bewilligung voraussichtlich im 4 Quartal 2013. Die Durchführung einzelner Maßnahmen und Auftragsvergabe ist vor Bewilligung der Fördermittel jeweils im Detail mit der Förderbehörde hinsichtlich der Förderschädlichkeit abzuklären. 9