Daten
Kommune
Wesseling
Größe
105 kB
Datum
16.07.2013
Erstellt
11.06.13, 06:12
Aktualisiert
11.06.13, 06:12
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
116/2013
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Bauverwaltung und -aufsicht
- 61 -
Vorlage für
Hauptausschuss
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Widmung des sich in Verlängerung der Berggeiststraße in Wesseling-Berzdorf anschließenden Wirtschaftsweges bis hin zum noch herzustellenden Bahnübergang der HGK – siehe Anlage - als städtische Straße für den öffentlichen Verkehr, beschränkt auf die Benutzungsarten als Gehweg und Radweg
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
- 61 -
07.05.2013
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 116/2013
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Frank Hospes
07.05.2013
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Hauptausschuss
Rat
Betreff:
Widmung des sich in Verlängerung der Berggeiststraße in Wesseling-Berzdorf anschließenden Wirtschaftsweges bis hin zum noch herzustellenden Bahnübergang der HGK – siehe Anlage - als städtische Straße für
den öffentlichen Verkehr, beschränkt auf die Benutzungsarten als Gehweg und Radweg
Beschlussentwurf:
Es wird beschlossen, den in Verlängerung der Berggeiststraße in Wesseling-Berzdorf anschließenden Wirtschaftsweg bis hin zum noch herzustellenden Bahnübergang der HGK – siehe Anlage - als städtische Straße (Gemeindestraße) gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen – in der
zur Zeit geltenden Fassung – (SGV NRW 91) dem öffentlichen Verkehr, beschränkt auf die Benutzungsarten
„Gehweg“ und „Radweg“, zu widmen.
Sachdarstellung:
1. Problem
Im Rahmen des RegioGrün-Projektes „Rheinische Gärten“ ist geplant, den Geh- und Radweg „Vom Volksgarten zum Rheinauenpark“ (Südroute) vom Langenackerhof über eine neue Bahnquerung und die Berggeiststraße zum Palmersdorfer Bach zu führen. Dieses Projekt ist Bestandteil der Fördermaßnahme des
Europäischen Fonds für regionale Entwicklung.
Damit die Stadt Köln ihre Projektplanung fortsetzen kann, muss eine Teillänge des Wirtschaftsweges in der
Gemarkung Berzdorf Flur 1 Flurstück 422 (Teilfläche) – siehe Anlage – als öffentliche Verkehrsfläche für
Fußgänger und Radfahrer gewidmet werden.
Der Wirtschaftsweg wird entsprechend dem hergestellten straßenbautechnischen Ausbau als Fuß- und
Radweg genutzt. Die diesbezügliche Wegefläche steht im Eigentum der Stadt Wesseling. Der Straßenbaulastträger, die Stadt Wesseling, verfügt gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes NordrheinWestfalen die Widmung für den öffentlichen Verkehr, beschränkt auf die Benutzungsarten „Gehweg“ und
„Radweg“
2. Lösung
Es wird vorgeschlagen, gemäß Beschlussentwurf zu entscheiden.
3. Alternativen
keine
4. Finanzielle Auswirkungen
keine