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Beschlussvorlage (Widmung des sich in Verlängerung der Berggeiststraße in Wesseling-Berzdorf anschließenden Wirtschaftsweges bis hin zum noch herzustellenden Bahnübergang der HGK – siehe Anlage - als städtische Straße für den öffentlichen Verkehr, beschränkt auf die Benutzungsarten als Gehweg und Radweg)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
105 kB
Datum
16.07.2013
Erstellt
11.06.13, 06:12
Aktualisiert
11.06.13, 06:12
Beschlussvorlage (Widmung des sich in Verlängerung der Berggeiststraße in Wesseling-Berzdorf anschließenden Wirtschaftsweges bis hin zum noch herzustellenden Bahnübergang der HGK – siehe Anlage - als städtische Straße für den öffentlichen Verkehr, beschränkt auf die Benutzungsarten als Gehweg und Radweg) Beschlussvorlage (Widmung des sich in Verlängerung der Berggeiststraße in Wesseling-Berzdorf anschließenden Wirtschaftsweges bis hin zum noch herzustellenden Bahnübergang der HGK – siehe Anlage - als städtische Straße für den öffentlichen Verkehr, beschränkt auf die Benutzungsarten als Gehweg und Radweg) Beschlussvorlage (Widmung des sich in Verlängerung der Berggeiststraße in Wesseling-Berzdorf anschließenden Wirtschaftsweges bis hin zum noch herzustellenden Bahnübergang der HGK – siehe Anlage - als städtische Straße für den öffentlichen Verkehr, beschränkt auf die Benutzungsarten als Gehweg und Radweg)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 116/2013 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Bauverwaltung und -aufsicht - 61 - Vorlage für Hauptausschuss Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Widmung des sich in Verlängerung der Berggeiststraße in Wesseling-Berzdorf anschließenden Wirtschaftsweges bis hin zum noch herzustellenden Bahnübergang der HGK – siehe Anlage - als städtische Straße für den öffentlichen Verkehr, beschränkt auf die Benutzungsarten als Gehweg und Radweg Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Datum Namenszeichen Beteiligte Bereiche - 61 - 07.05.2013 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 116/2013 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Frank Hospes 07.05.2013 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Hauptausschuss Rat Betreff: Widmung des sich in Verlängerung der Berggeiststraße in Wesseling-Berzdorf anschließenden Wirtschaftsweges bis hin zum noch herzustellenden Bahnübergang der HGK – siehe Anlage - als städtische Straße für den öffentlichen Verkehr, beschränkt auf die Benutzungsarten als Gehweg und Radweg Beschlussentwurf: Es wird beschlossen, den in Verlängerung der Berggeiststraße in Wesseling-Berzdorf anschließenden Wirtschaftsweg bis hin zum noch herzustellenden Bahnübergang der HGK – siehe Anlage - als städtische Straße (Gemeindestraße) gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen – in der zur Zeit geltenden Fassung – (SGV NRW 91) dem öffentlichen Verkehr, beschränkt auf die Benutzungsarten „Gehweg“ und „Radweg“, zu widmen. Sachdarstellung: 1. Problem Im Rahmen des RegioGrün-Projektes „Rheinische Gärten“ ist geplant, den Geh- und Radweg „Vom Volksgarten zum Rheinauenpark“ (Südroute) vom Langenackerhof über eine neue Bahnquerung und die Berggeiststraße zum Palmersdorfer Bach zu führen. Dieses Projekt ist Bestandteil der Fördermaßnahme des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung. Damit die Stadt Köln ihre Projektplanung fortsetzen kann, muss eine Teillänge des Wirtschaftsweges in der Gemarkung Berzdorf Flur 1 Flurstück 422 (Teilfläche) – siehe Anlage – als öffentliche Verkehrsfläche für Fußgänger und Radfahrer gewidmet werden. Der Wirtschaftsweg wird entsprechend dem hergestellten straßenbautechnischen Ausbau als Fuß- und Radweg genutzt. Die diesbezügliche Wegefläche steht im Eigentum der Stadt Wesseling. Der Straßenbaulastträger, die Stadt Wesseling, verfügt gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes NordrheinWestfalen die Widmung für den öffentlichen Verkehr, beschränkt auf die Benutzungsarten „Gehweg“ und „Radweg“ 2. Lösung Es wird vorgeschlagen, gemäß Beschlussentwurf zu entscheiden. 3. Alternativen keine 4. Finanzielle Auswirkungen keine