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Beschlussvorlage (Baugebiet Eichholzer Acker - 3. EA)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
49 kB
Datum
25.06.2013
Erstellt
21.06.13, 06:14
Aktualisiert
21.06.13, 06:14
Beschlussvorlage (Baugebiet Eichholzer Acker - 3. EA) Beschlussvorlage (Baugebiet Eichholzer Acker - 3. EA) Beschlussvorlage (Baugebiet Eichholzer Acker - 3. EA)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 127/2013 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Dezernat III Vorlage für Unterausschuss für Liegenschaften Hauptausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Baugebiet Eichholzer Acker - 3. EA Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 20.06.2013 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 127/2013 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Ohrndorf 20.06.2013 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Hauptausschuss Betreff: Baugebiet Eichholzer Acker - 3. EA Beschlussentwurf: Die Verwaltung wird ermächtigt, auf Grundlage der vorgestellten Vorgehensweise den 3. Erschließungsabschnitt umzusetzen: 1. Derzeit wird ausschließlich der 3. Erschließungsabschnitt betrachtet. 2. Über die Abwicklung und Umsetzung des vierten und somit letzten zukünftigen Erschließungsabschnittes wird zu einem späteren Zeitpunkt neu beraten. 3. Die Anbindung des 3. Erschließungsabschnitts erfolgt ausschließlich von der Eichholzer Straße aus über einen noch herzustellenden Kreisverkehr. 4. Die Grundstücke der Reihenhausbebauung können, nach vorheriger Vorlage und Abstimmung der Planung im Unterausschuss Liegenschaften, von Bauträgern bebaut werden. 5. Auflösung der Doppelhausgrundstücke zugunsten von Einzelhausgrundstücken. 6. Ein Verkauf der Grundstücke zur Bebauung entlang der Eichholzer Straße ist jederzeit unabhängig von den Erschließungsabschnitten möglich. Sachdarstellung: 1. Problem Die Stadt Wesseling entwickelt zusammen mit dem Projektpartner Pareto das Neubaugebiet Eichholz. Die Gesamtmaßnahme soll in zwei Bauabschnitten umgesetzt werden, wobei jeder Bauabschnitt in mehreren Erschließungsabschnitten realisiert werden soll. Auf Grundlage der Beschlussfassung am 3. Juli 2012 im Rat der Stadt Wesseling erfolgt derzeit die Herstellung der Erschließungsanlagen des 2. Erschließungsabschnittes. Von den 34 Baugrundstücken des 2. Erschließungsabschnittes sind 32 Baugrundstücke (ohne Grundstücke für Dreierhausbebauung) verkauft oder stehen unmittelbar vor Verkaufstermin beim Notar. Es ist nun über das weitere Vorgehen zu befinden. 2. Lösung Die wesentlichen Eckpunkte des Vorschlags wurden dem Unterausschuss Liegenschaften in seiner Sitzung am 11. Juni 2013 vorgetragen. Diese Präsentation ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Der Unterausschuss Liegenschaften hat nach eingehender Beratung einstimmig beschlossen, dem Hauptausschuss zu empfehlen, gemäß dem Vorschlag der Verwaltung das Projekt weiterzuführen. Die im Unterausschuss Liegenschaften vorgestellten Eckpunke wurden zwischen der Stadt, der PARETO GmbH und der LEG einvernehmlich abgestimmt, sodass bei positiver Beschlussfassung im Rat das Projekt weiter realisiert werden kann. Die Projektbeteiligten schlagen folgende einvernehmlich abgestimmte Vorgehensweise für den Erschließungsabschnitt 3 vor: 1. Derzeit wird ausschließlich der 3. Erschließungsabschnitt betrachtet. 2. Über die Abwicklung und Umsetzung des vierten und somit letzten zukünftigen Erschließungsabschnittes wird zu einem späteren Zeitpunkt neu beraten. 3. Die Anbindung des 3. Erschließungsabschnitts erfolgt ausschließlich von der Eichholzer Straße aus über einen noch herzustellenden Kreisverkehr. 4. Die Grundstücke der Reihenhausbebauung können, nach vorheriger Vorlage und Abstimmung der Planung im Unterausschuss Liegenschaften, von Bauträgern bebaut werden. 5. Auflösung der Doppelhausgrundstücke zugunsten von Einzelhausgrundstücken. 6. Ein Verkauf der Grundstücke zur Bebauung entlang der Eichholzer Straße ist jederzeit unabhängig von den Erschließungsabschnitten möglich. Die im letzten Jahr im Zusammenhang mit der Änderung der Erschließungsabschnitte und hier im Besonderen aufgrund der geänderten Baustellenverkehrswege für den 2. Erschließungsabschnitt gemachten Zusagen an die Anlieger, werden mit der hier vorgeschlagenen Vorgehensweise vollumfänglich erfüllt. 3. Alternativen keine