Daten
Kommune
Wesseling
Größe
846 kB
Datum
25.06.2013
Erstellt
21.06.13, 06:14
Aktualisiert
21.06.13, 06:14
Stichworte
Inhalt der Datei
Stand: 06.06.2013
Baugebiet Eichholz
3. Erschließungsabschnitt
Vertriebsstand (Stand 10.06.2013)
Rot = beurkundet
Gelb = reserviert d.h. Notartermin vereinbart
Weiß = frei
Plangrundlage für den Beschluss
2. Erschließungsabschnitt 2012
Plangebiet 3. Erschließungsabschnitt mit
Darstellung der Verkaufsgrundstücke
Grundstückszuschnitte noch nicht endgültig!
Aufgrund des sehr schnellen Abverkauf der Baugrundstücke im 2. EA ist über das weitere Vorgehen
und über die weiteren Erschließungsabschnitte zu entscheiden.
Am 23.Mai 2013 fand das letzte gemeinsame Gespräch zwischen den Projektbeteiligten Stadt / Pareto
statt, in dem ein mögliches weiteres Vorgehen erarbeitet wurde.
Die Projektbeteiligten schlagen folgende einvernehmlich abgestimmte Vorgehensweise für den 3.
Erschließungsabschnitt vor:
•
Derzeit wird ausschließlich der 3. Erschließungsabschnitt betrachtet
•
Über die Abwicklung und Umsetzung des vierten und somit letzten zukünftigen
Erschließungsabschnittes wird zu einem späteren Zeitpunkt neu beraten.
•
Die Anbindung des 3. Erschließungsabschnitts erfolgt ausschließlich von der Eichholzer Straße
aus über einen Kreisverkehr.
•
Die Grundstücke der Reihenhausbebauung können, nach vorheriger Vorlage und Abstimmung
der Planung im Unterausschuss Liegenschaften, von Bauträgern bebaut werden.
•
Auflösung der Doppelhausgrundstücke zugunsten von Einzelhausgrundstücken.
•
Ein Verkauf der Grundstücke zur Bebauung entlang der Eichholzer Straße ist jederzeit
unabhängig von den Erschließungsabschnitten möglich.
Beschlussentwurf
Die Verwaltung wird ermächtigt, auf Grundlage der vorgestellten Vorgehensweise den 3.
Erschließungsabschnitt umzusetzen:
1.
Derzeit wird ausschließlich der 3. Erschließungsabschnitt betrachtet.
2.
Über die Abwicklung und Umsetzung des vierten und somit letzten zukünftigen
Erschließungsabschnittes wird zu einem späteren Zeitpunkt neu beraten.
3.
Die Anbindung des 3. Erschließungsabschnitts erfolgt ausschließlich von der Eichholzer
Straße aus über einen noch herzustellenden Kreisverkehr.
4.
Die Grundstücke der Reihenhausbebauung können, nach vorheriger Vorlage und Abstimmung
der Planung im Unterausschuss Liegenschaften, von Bauträgern bebaut werden.
5.
Auflösung der Doppelhausgrundstücke zugunsten von Einzelhausgrundstücken.
6.
Ein Verkauf der Grundstücke zur Bebauung entlang der Eichholzer Straße ist jederzeit
unabhängig von den Erschließungsabschnitten möglich .