Daten
Kommune
Wesseling
Größe
230 kB
Datum
04.06.2013
Erstellt
22.05.13, 06:14
Aktualisiert
22.05.13, 06:14
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
118/2013
- Mitteilung Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Verkehrsflächen
Vorlage für
Bau- und Vergabeausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Umsetzung der EG-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie, hier: Festsetzung der Überschwemmungsgebiete des Palmersdorfer Baches durch die BezReg Köln
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
08.05.2013
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 118/2013
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Schulze
08.05.2013
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Bau- und Vergabeausschuss
Betreff:
Umsetzung der EG-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie, hier: Festsetzung der Überschwemmungsgebiete des Palmersdorfer Baches durch die BezReg Köln
Beschlussentwurf:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Sachdarstellung:
Das am 01.03.2010 in Kraft getretene Wasserhaushaltsgesetz (WHG) setzt die EUHochwasserrisikomanagement-Richtlinie in deutsches Recht um. Ziel ist es, die Risiken für vier „Schutzgüter“ nachhaltig zu minimieren: die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und die wirtschaftlichen Tätigkeiten.
Bis zum 22.12.2015 werden in NRW auf regionaler Ebene Hochwasserrisiko-Managementpläne in drei
Schritten unter Federführung der Bezirksregierungen erstellt:
1. Vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos:
Es wurden durch das Land Gewässer mit einem potenziell signifikanten Hochwasserrisiko bestimmt
(abgeschlossen März 2012). Für Wesseling sind drei Gewässer relevant. Der Rhein, der Palmersdorfer Bach und der Dickopsbach.
2. Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten:
Bis Ende 2013 werden gewässerbezogen Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten
erstellt (Erläuterung: Gefahrenkarten erfassen Gebiete, die bei Hochwasserereignissen überflutet
werden – dazu zählen nicht die Ereignisse, die aus einer Überschwemmung aus Abwasseranlagen
herrühren; Risikokarten erfassen die möglichen nachteiligen Folgen der Hochwasserereignisse).
3. Hochwasserrisiko-Managementpläne:
Auf der Grundlage der unter 2. genannten Unterlagen sind bis Ende 2015 diese Pläne zu erstellen.
Zur Zeit erarbeitet die BezReg in Zusammenarbeit mit den Kommunen und Wasserverbänden die unter 2.
genannten Karten. Nach dem Rhein sind als nächstes die Überschwemmungsgebiete für den Palmersdorfer
Bach festgesetzt worden. Dies ist unter Beteiligung des Palmersdorfer Bachverbandes, der Stadt Brühl und
der Stadt Wesseling erfolgt. Die Pläne hatten vom 22.11.2012 bis 4.1.2013 in Wesseling öffentlich ausgelegen, Einwendungen oder Anregungen aus der Bevölkerung sind nicht eingegangen.
Der Beschluss ist für jedermann zur Einsicht beim Bereich66/Verkehrsflächen-Hochwasserschutz verfügbar.
Die Karte zeigt das Gebiet, das bei einem Hochwasserereignis mit einem voraussichtlichem Wiederkehrintervall von mindestens 100 Jahren, das sogenannte HQ100, überflutet wird.
Das Überschwemmungsgebiet wird aus Sicht der Verwaltung als unproblematisch angesehen, da es sich
um nicht bebaute Bereiche handelt, die auch in absehbarer Zeit nicht baulich genutzt werden.
Wesentlicher Bestandteil des Hochwasserschutzes für Berzdorf ist der Abschlag des Baches in den Baggersee der ehemaligen Kiesgrube. Hier ist am Rand des Baches eine Überlaufschwelle, die ab einem gewissen
Wasserstand überströmt wird. Das Wasser gelangt in ein Rückhaltebecken, welches bei Vollfüllung über
einen Notüberlauf in den Baggersee fließt.