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Mitteilungsvorlage (Umsetzung der EG-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie, hier: Festsetzung der Überschwemmungsgebiete des Palmersdorfer Baches durch die BezReg Köln)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
230 kB
Datum
04.06.2013
Erstellt
22.05.13, 06:14
Aktualisiert
22.05.13, 06:14
Mitteilungsvorlage (Umsetzung der EG-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie, hier: Festsetzung der Überschwemmungsgebiete des Palmersdorfer Baches durch die BezReg Köln) Mitteilungsvorlage (Umsetzung der EG-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie, hier: Festsetzung der Überschwemmungsgebiete des Palmersdorfer Baches durch die BezReg Köln) Mitteilungsvorlage (Umsetzung der EG-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie, hier: Festsetzung der Überschwemmungsgebiete des Palmersdorfer Baches durch die BezReg Köln) Mitteilungsvorlage (Umsetzung der EG-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie, hier: Festsetzung der Überschwemmungsgebiete des Palmersdorfer Baches durch die BezReg Köln)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 118/2013 - Mitteilung Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Verkehrsflächen Vorlage für Bau- und Vergabeausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Umsetzung der EG-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie, hier: Festsetzung der Überschwemmungsgebiete des Palmersdorfer Baches durch die BezReg Köln Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 08.05.2013 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 118/2013 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Schulze 08.05.2013 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Bau- und Vergabeausschuss Betreff: Umsetzung der EG-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie, hier: Festsetzung der Überschwemmungsgebiete des Palmersdorfer Baches durch die BezReg Köln Beschlussentwurf: Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen. Sachdarstellung: Das am 01.03.2010 in Kraft getretene Wasserhaushaltsgesetz (WHG) setzt die EUHochwasserrisikomanagement-Richtlinie in deutsches Recht um. Ziel ist es, die Risiken für vier „Schutzgüter“ nachhaltig zu minimieren: die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und die wirtschaftlichen Tätigkeiten. Bis zum 22.12.2015 werden in NRW auf regionaler Ebene Hochwasserrisiko-Managementpläne in drei Schritten unter Federführung der Bezirksregierungen erstellt: 1. Vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos: Es wurden durch das Land Gewässer mit einem potenziell signifikanten Hochwasserrisiko bestimmt (abgeschlossen März 2012). Für Wesseling sind drei Gewässer relevant. Der Rhein, der Palmersdorfer Bach und der Dickopsbach. 2. Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten: Bis Ende 2013 werden gewässerbezogen Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten erstellt (Erläuterung: Gefahrenkarten erfassen Gebiete, die bei Hochwasserereignissen überflutet werden – dazu zählen nicht die Ereignisse, die aus einer Überschwemmung aus Abwasseranlagen herrühren; Risikokarten erfassen die möglichen nachteiligen Folgen der Hochwasserereignisse). 3. Hochwasserrisiko-Managementpläne: Auf der Grundlage der unter 2. genannten Unterlagen sind bis Ende 2015 diese Pläne zu erstellen. Zur Zeit erarbeitet die BezReg in Zusammenarbeit mit den Kommunen und Wasserverbänden die unter 2. genannten Karten. Nach dem Rhein sind als nächstes die Überschwemmungsgebiete für den Palmersdorfer Bach festgesetzt worden. Dies ist unter Beteiligung des Palmersdorfer Bachverbandes, der Stadt Brühl und der Stadt Wesseling erfolgt. Die Pläne hatten vom 22.11.2012 bis 4.1.2013 in Wesseling öffentlich ausgelegen, Einwendungen oder Anregungen aus der Bevölkerung sind nicht eingegangen. Der Beschluss ist für jedermann zur Einsicht beim Bereich66/Verkehrsflächen-Hochwasserschutz verfügbar. Die Karte zeigt das Gebiet, das bei einem Hochwasserereignis mit einem voraussichtlichem Wiederkehrintervall von mindestens 100 Jahren, das sogenannte HQ100, überflutet wird. Das Überschwemmungsgebiet wird aus Sicht der Verwaltung als unproblematisch angesehen, da es sich um nicht bebaute Bereiche handelt, die auch in absehbarer Zeit nicht baulich genutzt werden. Wesentlicher Bestandteil des Hochwasserschutzes für Berzdorf ist der Abschlag des Baches in den Baggersee der ehemaligen Kiesgrube. Hier ist am Rand des Baches eine Überlaufschwelle, die ab einem gewissen Wasserstand überströmt wird. Das Wasser gelangt in ein Rückhaltebecken, welches bei Vollfüllung über einen Notüberlauf in den Baggersee fließt.