Daten
Kommune
Wesseling
Größe
166 kB
Datum
10.07.2013
Erstellt
24.06.13, 17:09
Aktualisiert
24.06.13, 17:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
49/2013 1. Ergänzung
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Kinder, Jugend und Familie
Vorlage für
Jugendhilfeausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Förderung 2013
a.) von Freizeit- und Bildungsmaßnahmen, Mitarbeiterschulungen der freien Trägern der Jugendhilfe
b.) von Freizeitmaßnahmen der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt Wesseling)
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
06.06.2013
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 49/2013 1. Ergänzung
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Markus Kröger
06.06.2013
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Betreff:
Förderung 2013
a.) von Freizeit- und Bildungsmaßnahmen, Mitarbeiterschulungen der freien Trägern der Jugendhilfe
b.) von Freizeitmaßnahmen der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt Wesseling)
Beschlussentwurf:
Der Jugendhilfeausschuss legt die Fördersätze und -richtlinien an Träger von Freizeit-, Bildungsmaßnahmen
und Mitarbeiterschulungen wie folgt fest:
Fördersätze 2013
a.)
b.)
c.)
d.)
e.)
f.)
Mitarbeiterschulungen (Tagesveranstaltung):
Mitarbeiterschulungen (Mehrtägig):
Bildungsmaßnahmen
Ferien- und Freizeitmaßnahmen:
Fahrten in die Partnerstädte:
Sonderzuschüsse:
5,00 € p.P. pro Tag
3,00 € s.o.
2,50 € s.o.
2,50 € s.o.
4,00 € s.o.
7,00 € s.o.
Allgemeine Förderrichtlinien 2013
Die allgemeinen Förderrichtlinien bleiben unverändert
Zur Finanzierung der o.g. Maßnahmen werden Mittel in Höhe von 13.000 € aus den Erträgen der Jugendstiftung entnommen.
Sachdarstellung:
1. Problem
In 2010 hat der Jugendhilfeausschuss 9.000 Euro für die Förderung der freien Träger für Freizeit- und Ferienmaßnahmen sowie für Bildungs- und Schulungsmaßnahmen zur Verfügung gestellt. In 2012 wurden jedoch nur noch Maßnahmen in Höhe von 6.000 Euro abgerechnet (7.118 Euro in 2011).
Die Gründe für die Reduzierung liegen zum einen in einer Verringerung der Angebote freier Träger und zum
anderen darin begründet, dass der Aufwand je nach Anzahl und Dauer der Veranstaltung nicht im Verhältnis
zum Nutzen steht.
Für die Stadt Wesseling sind die Aktivitäten der freien Träger ein wichtiger Bestandteil der Freizeitgestaltung.
Nur so kann zum einen eine Trägervielfalt und zum anderen ein vielfältiges Angebot in den Stadtteilen vorgehalten werden. Um für die freien Träger einen größeren Anreiz zu schaffen, auch Bildungs- und Freizeitmaßnahmen durchzuführen und abzurechnen, ist daher eine Erhöhung der Fördersätze sinnvoll und zielführend.
Die Verwaltung schlägt daher für das Jahr 2013 vor, die im Beschlussentwurf genannten veränderten Fördersätze festzulegen.
Die Kosten lägen in diesem Fall, auf Grundlage der Erfahrungswerte aus den Vorjahren
a) für Freie Träger bei 8.400 Euro und
b) für die städtischen Maßnahmen bei 4.600 €.
2. Lösung
Der Jugendhilfeausschuss legt die Fördersätze und -richtlinien an Träger von Freizeit-, Bildungsmaßnahmen
und Mitarbeiterschulungen wie folgt fest:
Fördersätze 2013
a.)
b.)
c.)
d.)
e.)
f.)
Mitarbeiterschulungen (Tagesveranstaltung):
Mitarbeiterschulungen (Mehrtägig):
Bildungsmaßnahmen
Ferien- und Freizeitmaßnahmen:
Fahrten in die Partnerstädte:
Sonderzuschüsse:
5,00 € p.P. pro Tag
3,00 € s.o.
2,50 € s.o.
2,50 € s.o.
4,00 € s.o.
7,00 € s.o.
Allgemeine Förderrichtlinien 2013
Die allgemeinen Förderrichtlinien bleiben unverändert
Zur Finanzierung der o.g. Maßnahmen werden Mittel in Höhe von 13.000 € aus den Erträgen der Jugendstiftung entnommen.
3. Alternativen
Es werden seitens der Verwaltung keine Alternativen vorgeschlagen
4. Finanzielle Auswirkungen
Der Jugendstiftung werden insgesamt 13.000 € entnommen. Die zur Verfügung stehende Gesamtsumme
beträgt in 2013 insgesamt 15.100 Euro.