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Beschlussvorlage (Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines Bebauungsplanes zur städtebaulichen Entwicklung des nord-westlichen Bereiches der Ortschaft Merzenich (Burgstraße/Rather Straße))

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
17 kB
Datum
19.03.2015
Erstellt
23.02.15, 13:12
Aktualisiert
23.02.15, 13:12
Beschlussvorlage (Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines Bebauungsplanes zur städtebaulichen Entwicklung des nord-westlichen Bereiches der Ortschaft Merzenich (Burgstraße/Rather Straße)) Beschlussvorlage (Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines Bebauungsplanes zur städtebaulichen Entwicklung des nord-westlichen Bereiches der Ortschaft Merzenich (Burgstraße/Rather Straße))

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Beschlussvorlage Drucksache 10/2015 - öffentlich - Abteilung: 3 Datum: 19.02.2015 Bau-, Planungs- und Umweltausschuss Gemeinderat Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines Bebauungsplanes zur städtebaulichen Entwicklung des nord-westlichen Bereiches der Ortschaft Merzenich (Burgstraße/Rather Straße) Der Planbereich (siehe Anlagen 1 und 2) schließt nordwestlich an die bebaute Ortslage und eine bestehende Seniorenwohnanlage an und umfasst die Grundstücke Gemarkung Merzenich, Flur 26, Nrn. 31 und 603 (14.321 m²) sowie Nr. 1074 (19.440 m²). Per Beschluss des Gemeinderates vom 18.12.2013 wurde die Verwaltung beauftragt, die Vorbereitungen für die Einleitung des Verfahrens zur Flächennutzungsplanänderung für den vorgenannten Bereich zu treffen. Am 18. August 2014 wurde die verwaltungsseitige Anfrage nach § 34 Landesplanungsgesetz (LPLG) gestellt, ob eine Flächennutzungsplanänderung (Umwandlung von Fläche für die Landwirtschaft in Sondergebiet und Wohnbaufläche) den Zielen der Raumordnung und Landesplanung entspricht (siehe Anlage 3). Mit Schreiben vom 13.10.2014 bestätigte die Bezirksregierung Köln die Anpassung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung (siehe Anlage 4). Aus städtebaulicher Sicht bestehen dort lediglich Bedenken gegen die Ausweisung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung Seniorenwohnen. Es wird ausgeführt, dass die Errichtung derartiger Anlagen planungsrechtlich auch in Wohn- oder Mischgebieten zulässig sei. Für die weiteren gemeindlichen Planungen hat diese Kernaussage den positiven Effekt, dass auch ohne Sondergebietsausweisung ein flexibles, generationenübergreifendes städtebauliches Gesamtkonzept in einem Wohngebiet (Mischgebiet) ermöglicht werden kann. Grundsätzlich ist nun die Einleitung der gemeindlichen Bauleitplanverfahren möglich. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine städtebauliche Entwicklung zu schaffen, sind die Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Merzenich sowie die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Beide Verfahren können im Parallelverfahren gemäß § 8 Baugesetzbuch durchgeführt werden. Im Rahmen der weiteren Vorgehensweise sind vorrangig die Belange des Umwelt- und Artenschutzes und der Archäologie zu prüfen. Im weiteren Verfahren werden die planerischen Belange von der Verwaltung und den politischen Gremien unter Beteiligung eines Fachplaners detailliert ausgearbeitet. Die Interessen der bisherigen Antragsteller können hierbei berücksichtigt werden. Drucksache 10/2015 Seite - 2 - Alle im Zusammenhang mit den Bauleitplanverfahren anfallenden Kosten sind vollständig von den Grundstückseigentümern bzw. den Antragstellern zu übernehmen. Entsprechende Vereinbarungen werden vor der Fassung der Aufstellungsbeschlüsse mit den Grundstückseigentümern bzw. den Antragstellern abgeschlossen. Beschlussvorschlag: Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfahl, Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Verfahrensschritte zur Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung eines Bebauungsplanes einzuleiten. (Harzheim) (Lüssem)