Daten
Kommune
Merzenich
Größe
17 kB
Datum
19.03.2015
Erstellt
23.02.15, 13:12
Aktualisiert
23.02.15, 13:12
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Drucksache 10/2015
- öffentlich -
Abteilung: 3
Datum: 19.02.2015
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
Gemeinderat
Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines Bebauungsplanes zur
städtebaulichen Entwicklung des nord-westlichen Bereiches der Ortschaft Merzenich (Burgstraße/Rather Straße)
Der Planbereich (siehe Anlagen 1 und 2) schließt nordwestlich an die bebaute Ortslage und
eine bestehende Seniorenwohnanlage an und umfasst die Grundstücke Gemarkung Merzenich, Flur 26, Nrn. 31 und 603 (14.321 m²) sowie Nr. 1074 (19.440 m²).
Per Beschluss des Gemeinderates vom 18.12.2013 wurde die Verwaltung beauftragt, die
Vorbereitungen für die Einleitung des Verfahrens zur Flächennutzungsplanänderung für
den vorgenannten Bereich zu treffen.
Am 18. August 2014 wurde die verwaltungsseitige Anfrage nach § 34 Landesplanungsgesetz (LPLG) gestellt, ob eine Flächennutzungsplanänderung (Umwandlung
von Fläche für die Landwirtschaft in Sondergebiet und Wohnbaufläche) den Zielen der
Raumordnung und Landesplanung entspricht (siehe Anlage 3).
Mit Schreiben vom 13.10.2014 bestätigte die Bezirksregierung Köln die Anpassung an die
Ziele der Raumordnung und Landesplanung (siehe Anlage 4). Aus städtebaulicher Sicht
bestehen dort lediglich Bedenken gegen die Ausweisung eines Sondergebietes mit der
Zweckbestimmung Seniorenwohnen. Es wird ausgeführt, dass die Errichtung derartiger
Anlagen planungsrechtlich auch in Wohn- oder Mischgebieten zulässig sei.
Für die weiteren gemeindlichen Planungen hat diese Kernaussage den positiven Effekt,
dass auch ohne Sondergebietsausweisung ein flexibles, generationenübergreifendes
städtebauliches Gesamtkonzept in einem Wohngebiet (Mischgebiet) ermöglicht werden
kann.
Grundsätzlich ist nun die Einleitung der gemeindlichen Bauleitplanverfahren möglich. Um
die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine städtebauliche Entwicklung zu schaffen, sind die Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Merzenich sowie die
Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Beide Verfahren können im Parallelverfahren gemäß § 8 Baugesetzbuch durchgeführt werden. Im Rahmen der weiteren Vorgehensweise sind vorrangig die Belange des Umwelt- und Artenschutzes und der Archäologie zu prüfen.
Im weiteren Verfahren werden die planerischen Belange von der Verwaltung und den politischen Gremien unter Beteiligung eines Fachplaners detailliert ausgearbeitet. Die Interessen der bisherigen Antragsteller können hierbei berücksichtigt werden.
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Alle im Zusammenhang mit den Bauleitplanverfahren anfallenden Kosten sind vollständig
von den Grundstückseigentümern bzw. den Antragstellern zu übernehmen. Entsprechende Vereinbarungen werden vor der Fassung der Aufstellungsbeschlüsse mit den Grundstückseigentümern bzw. den Antragstellern abgeschlossen.
Beschlussvorschlag:
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfahl,
Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Verfahrensschritte zur Änderung des
Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung eines Bebauungsplanes einzuleiten.
(Harzheim)
(Lüssem)