Daten
Kommune
Bedburg
Größe
423 kB
Datum
04.07.2017
Erstellt
28.06.17, 18:02
Aktualisiert
28.06.17, 18:02
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Inhalt der Datei
Anlage A) -AbwägungslisteFlächennutzungsplanänderung Nr. 50 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-22) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr.
1b-22b, falls „b“ vorhanden)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der StadtentwickNr.
lungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
1.
Bezirksregierung Köln, Köln, Gegen die Planung sind aus Sicht der von mir Entfällt.
21.03.2017
wahrzunehmenden öffentlichen Belange der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung
keine Bedenken vorzubringen.
Planungen bzw. Maßnahmen des Dezernates 33
sind in dem Planungsbereich nicht vorzusehen.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
2.
Thyssengas GmbH, Dort- Mit Ihrer Nachricht vom 10.03.2017 teilen Sie uns Entfällt.
mund, 21.03.2017
die o. g. Maßnahme/n mit:
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Durch die o. g. Maßnahmen werden keine von
Thyssengas GmbH betreuten Gasfernleitungen
betroffen.
Neuverlegungen in diesem Bereich sind von uns z.
Z. nicht vorgesehen.
Gegen die o. g. Maßnahme bestehen aus unserer
Sicht keine Bedenken.
Bitte beachten Sie unsere neue Anschrift:
Thyssengas GmbH, Emil-Moog-Platz 13, 44137
Dortmund.
3.
Amprion GmbH, Dortmund, Im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen Entfällt.
20.03.2017
keine Höchstspannungsleitungen unseres Unternehmens.
Planungen von Höchstspannungsleitungen für
diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
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Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-22) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr.
1b-22b, falls „b“ vorhanden)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der StadtentwickNr.
lungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
Wir gehen davon aus, dass Sie bezüglich weiterer
Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt haben.
4.
Bezirksregierung Arnsberg, Das von Ihnen kenntlich gemachte Plangebiet liegt
Dortmund, 24.03.2017
über dem auf Braunkohle verliehenen Bergwerksfeld „Glesch 1“. Eigentümerin des Bergwerksfeldes
„Glesch 1“ ist die RV Rheinbraun Handel und
Dienstleistungen GmbH, hier vertreten durch die
RWE Power AG, Abteilung Liegenschaften und
Umsiedlung in 50416 Köln.
Der Planungsbereich ist nach den hier vorliegenden Unterlagen (Differenzenpläne mit Stand:
01.10.2012 aus dem Revierbericht, Bericht 1,
Auswirkungen der Grundwasserabsenkung, des
Sammelbescheides – Az.: 61.42.63-2000-1-) von
durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen
betroffen. Für die Stellungnahme wurden folgende
Grundwasserleiter (nach Einteilung von Schneider
& Thiele, 1965) betrachtet: Oberes Stockwerk, 9B,
8, 7, 6D, 6B, 2-5, 09,07 Kölner Scholle, 0,5 Kölner
Scholle.
Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch über einen längeren Zeitraum
wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung
der
Grundwasserstände
im
Planungs/Vorhabensgebiet in den nächsten Jahren ist nach
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Anlage A) -AbwägungslisteFlächennutzungsplanänderung Nr. 50 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-22) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr.
1b-22b, falls „b“ vorhanden)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der StadtentwickNr.
lungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen.
Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen
Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten.
Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung für
den Braunkohletagebau als auch bei einem späteren Grundwasserwiederanstieg sind hierdurch
bedingte Bodenbewegungen möglich. Dies können
bei bestimmten geologischen Situationen zu
Schäden an der Tagesoberfläche führen. Die Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie die
Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei
Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden.
Ich empfehle Ihnen, diesbezüglich eine Anfrage an Die RWE Power AG wurde am Verfahren beteiligt
die RWE Power AG, Stüttgenweg 2 in 50935 Köln, und zur Stellungnahme aufgerufen.
sowie für konkrete Grundwasserdaten an den Erftverband 6 in 50126 Bergheim, zu stellen.
Über mögliche zukünftige, betriebsplanmäßig noch
nicht zugelassene bergbauliche Tätigkeiten ist hier
nichts bekannt. Diesbezüglich empfehle ich Ihnen,
ebenfalls die o. g. Eigentümer der bestehenden
Bergbauberechtigungen an der Planungsmaßnahme zu beteiligen, falls dieses nicht bereits erfolgt ist.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur
Verfügung.
Anlage A) -AbwägungslisteFlächennutzungsplanänderung Nr. 50 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-22) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr.
1b-22b, falls „b“ vorhanden)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der StadtentwickNr.
lungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
Im o. g. Verfahren gibt die Bundeswehr bei gleich… die Mitteilung zur
bleibender Sach- und Rechtslage folgende StelKenntnis zu nehmen.
lungnahme ab:
Gegen die im Betreff genannte Maßnahme hat die
Bundeswehr keine Bedenken bzw. keine Einwände.
Hierbei gehe ich davon aus, dass bauliche Anla- Gebäude mit einer Höhe von / über 30m sind nicht
gen – einschl. untergeordneter Gebäudeteile – geplant.
eine Höhe von 30 m nicht überschreiten.
Sollte entgegen meiner Einschätzung diese Höhe
überschritten werden, bitte ich in jedem Einzelfalle
mir die Planungsunterlagen – vor Erteilung einer
Baugenehmigung – zur Prüfung zuzuleiten.
5.
Bundesamt für Infrastruktur,
Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr,
Bonn, 15.03.2017
5b.
Bundesamt für Infrastruktur, Meine Stellungnahme vom 15. März 2017 hat voll- Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Gebäude … die Mitteilung zur
Umweltschutz und Dienst- inhaltlich weiter Gültigkeit.
mit einer Höhe von / über 30m sind nicht geplant.
Kenntnis zu nehmen.
leistungen der Bundeswehr,
Bonn, 10.05.2017
6.
Pledoc GmbH,
Essen, 17.03.2017
Mit Bezug auf Ihr o. g. Schreiben teilen wir Ihnen Entfällt.
mit, dass in dem von Ihnen angefragten Bereich
keine von uns verwalteten Versorgungsanlagen
vorhanden sind. Maßgeblich für unsere Auskunft
ist der im Übersichtsplan markierte Bereich. Bitte
überprüfen Sie diese Darstellung auf Vollständigund Richtigkeit und nehmen Sie bei Unstimmigkeiten umgehend mit uns Kontakt auf.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Anlage A) -AbwägungslisteFlächennutzungsplanänderung Nr. 50 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-22) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr.
1b-22b, falls „b“ vorhanden)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der StadtentwickNr.
lungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
Wir beauskunften die Versorgungseinrichtungen
der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw.
Betreiber:
-
-
-
-
Open Grid Europe GmbH, Essen
Kokereigasnetz Ruhr GmbH, Essen
Ferngas Netzgesellschaft mbH (ehem.
Ferngas Nordbayern GmbH (FGN), Nürnberg
Mittel-Europäische
Gasleitungsgesellschaft mbH (MEGAL), Essen
Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Essen
Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NETG),
Dortmund
Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH
(TENP), Essen
GasLINE
Telekommunikationsnetzges.
Deutscher
Gasversorungsunternehmen
mbH & Co. KG, Straelen
Viatel GmbH, Frankfurt
Diese Auskunft bezieht sich nur auf die Versorgungseinrichtungen der hier aufgelisteten Versorgungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen sonstiger Netzbetreiber sind bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften
oder Regionalcentern gesondert einzuholen.
Anlage A) -AbwägungslisteFlächennutzungsplanänderung Nr. 50 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-22) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr.
1b-22b, falls „b“ vorhanden)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der StadtentwickNr.
lungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
Hinsichtlich der Maßnahmen zum Ausgleich auf
die Versorgungseinrichtungen der hier aufgelisteten Versorgungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen sonstiger Netzbetreiber sind bei den jeweiligen
Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften oder Regionalcentern gesondert einzuholen.
Hinsichtlich der Maßnahme zum Ausgleich und
zum Ersatz der Eingriffsfolgen entnehmen wir den
Unterlagen, dass die Kompensationsmaßnahmen
erst im weiteren Verfahren festgelegt werden bzw.
keine Erwähnung finden.
Wir weisen darauf hin, dass durch die Festsetzung
planexterner Ausgleichsflächen eine Betroffenheit
von uns verwalteter Versorgungseinrichtungen
nicht auszuschließen ist. Wir bitten um Mitteilung
der planexternen Flächen bzw. um weitere Beteiligung an diesem Verfahren.
Achtung:
Eine Ausdehnung oder Erweiterung des Projektbereichs bedarf immer einer erneuten Abstimmung
mit uns.
6b.
PLEdoc
GmbH
12.05.2017
Essen, Mit Bezug auf Ihr o. g. Schreiben teilen wir Ihnen
mit, dass in dem von Ihnen angefragten Bereich
keine von uns verwalteten Versorgungsanlagen
vorhanden sind. Maßgeblich für unsere Auskunft
ist der im Übersichtsplan markierte Bereich. Bitte
überprüfen Sie diese Darstellung auf Vollständig-
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen
und
gemäß
Abwägungsvorschlag vorzugehen.
Anlage A) -AbwägungslisteFlächennutzungsplanänderung Nr. 50 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-22) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr.
1b-22b, falls „b“ vorhanden)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der StadtentwickNr.
lungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
und Richtigkeit und nehmen Sie bei Unstimmigkeiten umgehend mit uns Kontakt auf.
Wir beauskunften die Versorgungseinrichtungen
der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw.
Betreiber:
-
-
-
-
Open Grid Europe GmbH, Essen
Kokereigasnetz Ruhr GmbH, Essen
Ferngas Netzgesellschaft mbH (ehem.
Ferngas Nordbayern GmbH (FGN), Nürnberg
Mittel-Europäische
Gasleitungsgesellschaft mbH (MEGAL), Essen
Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Essen
Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NETG),
Dortmund
Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH
(TENP), Essen
GasLINE
Telekommunikationsnetzges.
Deutscher
Gasversorungsunternehmen
mbH & Co. KG, Straelen
Viatel GmbH, Frankfurt
Diese Auskunft bezieht sich nur auf die Versorgungseinrichtungen der hier aufgelisteten Versor-
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Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-22) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr.
1b-22b, falls „b“ vorhanden)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der StadtentwickNr.
lungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
gungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen sonstiger Netzbetreiber sind bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften
oder Regionalcentern gesondert einzuholen.
Hinsichtlich der Maßnahmen zum Ausgleich und
zum Ersatz der Eingriffsfolgen entnehmen wir den
Unterlagen, dass die Kompensationsmaßnahmen
erst im weiteren Verfahren festgelegt werden bzw.
keine Erwähnung finden.
Wir weisen darauf hin, dass durch die Festsetzung
planexterner Ausgleichsflächen eine Betroffenheit
von uns verwalteter Versorgungseinrichtungen
nicht auszuschließen ist. Wir bitten um Mitteilung
der planexternen Flächen bzw. um weitere Beteiligung an diesem Verfahren.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Der ökologische Ausgleich ist auf einer Fläche in Kirchherten geplant, der sogenannten „Storchenwiese“. Die
Pledoc GmbH wird bei der Planung und Umsetzung
beteiligt.
Achtung: Eine Ausdehnung oder Erweiterung des
Projektbereichs bedarf immer einer erneuten Abstimmung mit uns.
7.
Wald und Holz NRW, Bonn, Gegen die o. g. Planungen (BP 55 bestehen von Entfällt.
14.03.2017
Seiten des Landesbetriebes Wald und Holz NRW
keine Bedenken.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
8.
Westnetz GmbH, Bergheim, Vorab möchten wir darauf hinweisen, dass uns die
21.03.2017
Strom-Netzgesellschaft Stadt Bedburg & Co. KG
und die Gas-Netzgesellschaft Stadt Bedburg & Co.
KG im Stadtgebiet Bedburg mit der Betriebsfüh-
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
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Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-22) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr.
1b-22b, falls „b“ vorhanden)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der StadtentwickNr.
lungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
rung beauftragt hat.
Weiterhin möchten wir darauf hinweisen, dass uns
die Innogy Netze Deutschland GmbH mit der Betriebsführung der Wasserversorgungsleitungen
beauftragt hat.
In Ihrem Schreiben vom 10.03.2017 bitten wir Sie
um Stellungnahme zu obigem Bebauungsplan
sowie zur FNP Änderung.
Nach Prüfung der uns zugesandten Unterlagen
teilen wir Ihnen mit, dass wir keine grundsätzlichen
Bedenken erheben.
Unsere Versorgungsleitungen sind unmittelbar
betroffen. Insbesondere unsere Trafostation „Am
Sportplatz“.
Zur Information über unseren Leitungsbestand in
obig genanntem Bereich fügen wir in der Anlage
zu diesem Schreiben Auszüge aus unseren Bestandsplanunterlagen bei.
Bei Nutzungsänderungen der Flächen, wie z. B.
Entwidmung von öffentlichen Grundstücksflächen,
werden bei einem Verkauf vereinbarungsgemäß
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Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-22) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr.
1b-22b, falls „b“ vorhanden)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der StadtentwickNr.
lungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
dingliche Sicherungen unserer Leitungstrassen
und Anlagestandorte notwendig.
Sollte durch Art und Umfang der Bebauung ein
erhöhter Leistungsbedarf an Energie oder auch an
Löschwasserressourcen zu erwarten sein, bitten
wir Sie uns rechtzeitig mit einzubinden, damit wir
bei der Netzauslegung den Bedarf entsprechend
berücksichtigen können.
Wir bitten Sie bei der Planung von Bepflanzungszonen darauf zu achten, dass unsere Versorgungsleitungstrassen frei von Baum und Strauchwerk bleiben.
Seitens der Bauleitplanung werden keine Begrünungsmaßnahmen festgesetzt. Es wird dennoch ein
entsprechender Hinweis im nachgelagerten Bebauungsplan aufgenommen, der im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens zu berücksichtigen ist.
Bei nicht auszuschließenden Näherungen von
Bepflanzungen an unsere Versorgungsleitungen,
bitten wir Sie, die DVGW Richtlinie GW (M) „Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle“ zu berücksichtigen. Darüber hinaus sind notwendig werdende Schutzmaßnahmen mit uns abzustimmen.
8b.
Westnetz GmbH, Bergheim, Vorab möchten wir darauf hinweisen, das uns die
26.05.2017
Strom – Netzgesellschaft Stadt Bedburg GmbH &
Co. KG und die Gas – Netzgesellschaft Stadt Bedburg GmbH & Co. KG im Stadtgebiet Bedburg mit
der Betriebsführung beauftragt hat.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
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Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-22) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr.
1b-22b, falls „b“ vorhanden)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der StadtentwickNr.
lungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
Weiterhin möchten wir darauf hinweisen, dass uns
die Innogy Netze Deutschland GmbH mit der Betriebsführung der Wasserversorgungsleitungen
beauftragt hat. In Ihrem Schreiben vom 04.05.2017
bitten Sie uns um Stellungnahme zum obigen Bebauungsplan sowie zur FNP Änderung. Nach Prüfung der uns zugesandten Unterlagen teilen wir
Ihnen mit, dass wir keine grundsätzlichen Bedenken erheben. Unsere Versorgungsleitungen sind
unmittelbar betroffen. Insbesondere unsere Trafostation „Am Sportplatz“. Wenn Sie aktuelle Pläne
benötigen, so können Sie diese unter VWPlanauskunft@westnetz.de erhalten.
Bei Nutzungsänderungen der Flächen, wie z.B.
Entwidmung von öffentlichen Grundstücksflächen,
werden bei einem Verkauf vereinbarungsgemäß
dingliche Sicherungen unserer Leitungstrassen
und Anlagestandorte notwendig.
Sollte durch Art und Umfang der Bebauung ein
erhöhter Leistungsbedarf an Energie oder auch an
Löschwasserressourcen zu erwarten sein, bitten
wir Sie uns rechtzeitig mit einzubinden, damit wir
bei der Netzauslegung den Bedarf entsprechend
berücksichtigen können.
Wir bitten Sie bei der Planung von Bepflanzungszonen darauf zu achten, dass unsere Versorgungsleitungstrassen frei von Baum und Strauchwerk bleiben.
Bei nicht auszuschließenden Näherungen von
Seitens der Bauleitplanung werden keine Begrünungsmaßnahmen festgesetzt. Es wurde ein entsprechender Hinweis im nachgelagerten Bebauungsplan aufgenommen, der im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens zu berücksichtigen ist.
Anlage A) -AbwägungslisteFlächennutzungsplanänderung Nr. 50 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-22) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr.
1b-22b, falls „b“ vorhanden)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der StadtentwickNr.
lungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
Bepflanzungen an unsere Versorgungsleitungen,
bitten wir Sie, die DVGW Richtlinie GW 125 (M)
„Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle“ zu
berücksichtigen. Darüber hinaus sind notwendig
werdende Schutzmaßnahmen mit uns abzustimmen.
9.
IHK Köln, Geschäftsstelle Von Seiten der IHK zu Köln bestehen hinsichtlich Entfällt.
Rhein-Erft,
Bergheim, der Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. 50
29.03.2017
„Bedburg - Kindergarten am Sportplatz Kirdorf“
und der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 55
„Bedburg – Kindergarten am Sportplatz Kirdorf“
keine Bedenken oder Anregungen.
Unter Berücksichtigung der uns vorliegenden Unterlagen sehen wir zum gegenwärtigen Zeitpunkt
die Belange der gewerblichen Wirtschaft nicht
berührt.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
9b.
IHK Köln, Geschäftsstelle Von Seiten der IHK zu Köln bestehen hinsichtlich Entfällt.
Rhein-Erft,
Bergheim, der Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. 50
16.06.2017
„Bedburg – Kindergarten am Sportplatz Kirdorf“
und der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 55
„Bedburg – Kindergarten am Sportplatz Kirdorf“
keine Bedenken oder Anregungen.
Unter Berücksichtigung der uns vorliegenden Unterlagen, sehen wir zum gegenwärtigen Zeitpunkt
die Belange der gewerblichen Wirtschaft nicht
berührt.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Anlage A) -AbwägungslisteFlächennutzungsplanänderung Nr. 50 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-22) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr.
1b-22b, falls „b“ vorhanden)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der StadtentwickNr.
lungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
10.
Landesbetrieb Straßenbau Die Autobahnniederlassung Krefeld ist für den
… die Mitteilung zur
NRW, Krefeld, 27.03.2017
Betrieb und die Unterhaltung der westlich in ca.
Kenntnis zu nehmen.
580 m verlaufenden Autobahn A 61, Abschnitt 18
und damit für die anbaurechtliche Beurteilung zuständig.
Diesseits bestehen keine grundsätzlichen Bedenken gegen die o. a. Bauleitplanung.
Ich weise darauf hin, dass gegenüber der Stra- Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
ßenbauverwaltung weder jetzt noch zukünftig aus
dieser Planung Ansprüche auf aktiven und/oder
passiven Lärmschutz geltend gemacht werden
können.
Eine detaillierte Eingriffsbewertung und die Festlegung der daraus resultierenden Ausgleichs- und
Ersatzmaßnahmen wird im Rahmen des weiteren
Verfahrens durchgeführt.
Um Planungskollisionen zu vermeiden, bitte ich mir Sobald entsprechende Planungen vorliegen erfolgt
zu gegebener Zeit die erforderlichen Ausgleichs- eine Mitteilung.
flächen, eingetragen in einen Übersichtsplan, mitzuteilen.
10b.
Landesbetrieb Straßenbau Seitens der Autobahnniederlassung Krefeld ist mit
NRW, Krefeld, 09.06.2017
Schreiben vom 23.03.2017 bereits eine Stellungnahme zu o. a. Bauleitplanung abgegeben worden.
Um Wiederholungen zu vermeiden, bitte ich die
darin enthaltenen grundsätzlichen Festlegungen
und Belange der Straßenbauverwaltung weiter zu
beachten.
Eine Bilanzierung der Eingriffe in Natur und Land-
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Anlage A) -AbwägungslisteFlächennutzungsplanänderung Nr. 50 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-22) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr.
1b-22b, falls „b“ vorhanden)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der StadtentwickNr.
lungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
schaft ist im Rahmen der o. a. Offenlage durchgeführt worden.
Demnach besteht ein zusätzlicher Kompensati- Der notwendige ökologische Ausgleich soll auf einer
onsbedarf durch Maßnahmen außerhalb des Plan- externen Fläche in Kirchherten, der sogenannten
gebietes. Der Ausgleich des verbleibenden Defizits Storchenwiese, erfolgen. Dies ist auf politischem
soll vertraglich über das Ökokonto der Stadt Be- Wunsch und aufgrund keiner anderweitig zur Verfüdburg abgeglichen werden. Angaben im Detail gung stehenden Flächen hierzu bereits mit der Untewerden hierzu nicht gemacht.
ren Naturschutzbehörde abgestimmt.
11.
Stadt Bedburg,
23.03.2017
12.
Erftverband,
28.03.2017
Bedburg, Anbei die Stellungnahme bezügl. der Unterlagen
zur frühzeitigen Beteiligung i. S. d. § 4 Abs. 1
BauGB im Rahmen des BP 55/Bedburg sowie der
50. FNP Änderung, Kindergarten am Sportplatz in
Kirdorf.
Die betroffene Fläche wurde seitens des Kampf- Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und es
mittelbeseitigungsamtes (KBD) geprüft. Der KBD werden entsprechende Hinweise im nachgelagerten
empfiehlt hierbei eine geophysikalische Untersu- Bebauungsplan aufgenommen.
chung der zu überbauenden Fläche auf Kampfmittel.
Die entsprechende Auswertung finden Sie im Anhang.
Den Empfehlungen des KBD, sh. Schreiben vom
22.03.2017
(Aktenzeichen:
22.5-3-5362200469/17/) zu der von der Änderung betroffenen Fläche schließe ich mich hiermit vollumfänglich an.
Bergheim, Nach Beendigung der Grundwasserabsenkungen
durch den Braunkohlenbergbau wird der oberste
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen
und einen Hinweis in
den Flächennutzungsplan aufzunehmen.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Anlage A) -AbwägungslisteFlächennutzungsplanänderung Nr. 50 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-22) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr.
1b-22b, falls „b“ vorhanden)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der StadtentwickNr.
lungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
Grundwasserspiegel wieder seinen ursprünglichen
flurnahen Zustand erreichen. Einen Sonderfall
stellt die Erftaue zwischen Kerpen und Bedburg
dar. Aufgrund der intensiven Nutzung dieses Gebietes liegt ein planungspolitischer Konsens darüber vor, die ursprünglichen Grundwasserverhältnisse nicht mehr zuzulassen.
Es ist vorgesehen, dass der Erftverband zukünftig
durch
Grundwasserhaltungsmaßnahmen
den
Grundwasserwiederanstieg auf ein für die normale
Bebauung (Wohnhaus mit normaler Gründungstiefe für ein Kellergeschoss) verträgliches Niveau
begrenzt. Diese Maßnahmen werden frühestens
gegen Ende diesen Jahrhunderts erforderlich werden, so dass zum jetzigen Zeitpunkt noch keine
konkreten Planungen vorliegen.
Unabhängig von den zukünftigen Grundwasserhal- Ein entsprechender Hinweis wird im nachgelagerten
tungsmaßnahmen empfehlen wir, von natürlichen Bebauungsplan aufgenommen.
Grundwasserflurabständen auszugehen und geeignete Abdichtungsmaßnahmen nach den Vorschriften der DIN 18195 „Bauwerksabdichtungen“,
und hier insbesondere die Blätter 4 – 6 „Abdichtungen gegen Bodenfeuchtigkeit“, „Abdichtungen
gegen von außen drückendes Wasser“, vorzusehen.
Bei diesbezüglichen Rückfragen wenden Sie sich
bitte an Herrn Diez, Abteilung G1 – Grundwasser,
Tel.-Nr.:
02271/88-1296,
E-Mail:
holger.diez@erftverband.de .
Anlage A) -AbwägungslisteFlächennutzungsplanänderung Nr. 50 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-22) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr.
1b-22b, falls „b“ vorhanden)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der StadtentwickNr.
lungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
12b.
Erftverband, Bergheim,
02.06.2017
Gegen die o.g. Maßnahmen bestehen aus was- Die Stellungnahme vom 28.03.2017 wurde berückserwirtschaftlicher Sicht seitens des Erftverbandes sichtigt. So wurde z.B. ein Hinweis auf die DIN
derzeit keine Bedenken, wenn unsere Stellung- 18195 aufgenommen.
nahme vom 28.03.2017 auch weiterhin inhaltlich
berücksichtigt wird.
Außerdem weisen wir darauf hin, dass die EGWasserrahmenrichtlinie in einem festgelegten Zeitrahmen die Herstellung eines „guten Zustandes“
der Gewässer fordert. Daher ist es sinnvoll, die
erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen soweit möglich am Gewässer durchzuführen. Hierzu gehören
neben den notwendigen Maßnahmen zur Erreichung eines guten chemischen Zustands auch
Maßnahmen am Gewässer selbst oder/und bis ins
Gewässerumfeld. Die Umsetzung ist nach derzeitigem Wissensstand nicht zu umgehen und wird in
Zukunft Kosten verursachen sowie Flächen im
Gewässerumfeld beanspruchen. Um sowohl ansonsten doppelt anfallende Kosten zu vermeiden
als auch den Flächenentzug für die Landwirtschaft
zu reduzieren, halten wir es für unbedingt erforderlich, die notwendigen Ausgleichsmaßnahmen bereits jetzt an die Gewässer zu lenken.
Auch wenn sich in unmittelbarer Nähe des Plangebietes kein Gewässer befindet, können für die
Ausgleichsmaßnahmen Flächen an Gewässern im
Gemeindegebiet oder sogar im Kreisgebiet einbezogen werden. Hierzu ist eine Abstimmung mit der
Der notwendige ökologische Ausgleich soll auf einer
externen Fläche in Kirchherten, der sogenannten
Storchenwiese, erfolgen. Dies ist auf politischem
Wunsch und aufgrund keiner anderweitig zur Verfügung stehenden Flächen hierzu bereits mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen
und
gemäß
Abwägungsvorschlag vorzugehen
Anlage A) -AbwägungslisteFlächennutzungsplanänderung Nr. 50 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-22) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr.
1b-22b, falls „b“ vorhanden)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der StadtentwickNr.
lungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
Unteren Landschaftsbehörde notwendig.
Die vorgeschlagene Ergänzung der textlichen Fest- … die Mitteilung zur
setzungen ist aufgrund fehlender städtebaulicher Kenntnis zu nehmen.
Relevanz nicht Bestandteil des Festsetzungskatalogs nach § 9 Abs. 1 BauGB und kann daher nicht
aufgenommen werden. Es besteht für die planende
Kommune kein „Festsetzungserfindungsrecht“, sondern vielmehr eine Bindung an den Katalog des § 9
BauGB. Gleichwohl wird der Hinweis begrüßt und
sollte z.B. im Rahmen von Aufklärungskampagnen
der Stadt Bedburg verstärkt kommuniziert werden.
Es obliegt somit den privaten Bauherren entsprechende Sicherungsmaßnahmen vorzunehmen.
13.
Kreispolizeibehörde Rhein- Gegen die Planung bestehen von hier aus keine
Erft-Kreis, Hürth, 30.03.2017 Bedenken. Falls möglich, bitte ich in der textlichen
Festsetzung zu ergänzen:
Wohngebäude und+ Garagen sowie Gewerbeobjekte sollen zum wirksamen Schutz von Einbrüchen an sämtlichen Zugangsmöglichkeiten mit
einbruchhemmenden Türen, Fenstern, Toren und
Verschlusssystemen entsprechend den einschlägigen Empfehlungen der kriminalpolizeilichen Beratungsstellen ausgestattet werden.
Die Beratung ist kostenlos. Weitere Informationen
erhalten Sie unter Tel.: 02233/4816, Herr Kümpel;
02233/52-4817, Herr Schmickler.
14.
Stadt Grevenbroich, Gre- Gegen den o. g. Bebauungsplan bestehen seitens Entfällt.
venbroich, 28.03.2017
der Stadt Grevenbroich keine Bedenken.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
15.
Westnetz GmbH, Dortmund, Im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen Entfällt.
28.03.2017
keine 110-kV-Hochspannungsleitungen der Westnetz GmbH.
Planungen von 110-kV-Hochspannungsleitungen
für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht
vor.
Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns be-
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Anlage A) -AbwägungslisteFlächennutzungsplanänderung Nr. 50 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-22) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr.
1b-22b, falls „b“ vorhanden)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der StadtentwickNr.
lungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
treuten
Anlagen
des
110-kVHochspannungsnetzes und ergeht auch im Auftrag
und mit Wirkung für die innogy Netze Deutschland
GmbH als Eigentümerin des 110-kV-Netzes.
Ferner gehen wir davon aus, dass Sie bezüglich
weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen
Unternehmen beteiligt haben.
16.
Deutsche Bahn AG, Köln, Die Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, als von Entfällt.
20.03.2017
der DB Netz AG bevollmächtigtes Unternehmen,
übersendet Ihnen hiermit folgende Gesamtstellungnahme:
Bezüglich der o. g. Bauleitplanung bestehen unsererseits keine Anregungen oder Bedenken.
Bei möglichen Rückfragen stehen wir Ihnen gerne
zur Verfügung.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
16b.
Deutsche Bahn AG, Köln, Die Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, als von Entfällt.
15.05.2017
der DB Netz AG bevollmächtigtes Unternehmen,
übersendet Ihnen hiermit folgende Gesamtstellungnahme:
Bezüglich der o. g. Bauleitplanung bestehen unsererseits keine Anregungen oder Bedenken.
Bei möglichen Rückfragen stehen wir Ihnen gerne
zur Verfügung.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
17.
Rhein-Erft-Kreis, Bergheim, Aus Sicht der vom Rhein-Erft-Kreis zu vertreten31.03.2017
den Belange werden folgende Anregungen und
Bedenken geäußert:
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen
und
gemäß
Abwä-
Anlage A) -AbwägungslisteFlächennutzungsplanänderung Nr. 50 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-22) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr.
1b-22b, falls „b“ vorhanden)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der StadtentwickNr.
lungsausschuss empfiehlt dem Rat der
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gungsvorschlag vorzuNaturschutz und Landschaftspflege
gehen.
Ansprechpartnerin:
Frau
Fitzek,
Tel.
02271/8317087
Aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege bestehen zur im Betreff genannten
Bauleitplanung grundsätzlich keine Bedenken.
Den Ergebnissen der Bilanzierung der betreffenden Fläche (errechnet nach „Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in
NRW“ des LANUV NRW) stimme ich zu. Ich rege
an, in den Festsetzungen des Bebauungsplanes
Angaben zu den erforderlichen Ausgleichsflächen
zu machen und diese dadurch festzusetzen.
Aus naturschutzrechtlicher Sicht wird darauf hingewiesen, dass die artenschutzrechtlichen Verbote
nach § 39 (1) und § 44 (1) Bundesnaturschutzgesetz zu beachten sind.
Vor den vor Baubeginn notwendigen grundlegenden Veränderungen des Vegetationsbestandes ist
eine artenschutzrechtliche Vorprüfung durchzuführen.
Ergibt die Vorprüfung Hinweise, dass Verbotstatbestände gemäß der o. g. §§ des BNatSchG tangiert werden können, sind für die entsprechenden
Arten artenschutzrechtliche Gutachten erforderlich.
Wasserwirtschaft
Ansprechpartnerin:
Frau
Schröder,
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Eine artenschutzrechtliche Vorprüfung Stufe 1 wird wie der Umweltbericht – bis zur Offenlage der Planung durchgeführt. Da es sich bei der Fläche jedoch
größtenteils um eine Wiese (Bolzplatz) und Schotter
im Bereich des Parkplatzes handelt, kann bereits
prognostiziert werden, dass keine grundlegende
Beeinträchtigung von Vegetationsstrukturen / geschützten Arten vorbereitet wird. Hierfür wurde bewusst im nachgelagerten Bebauungsplan ein Baufenster mit großzügigem seitlichem Grenzabstand
Tel. festgesetzt, so dass am Rande bestehende Baum-
Anlage A) -AbwägungslisteFlächennutzungsplanänderung Nr. 50 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-22) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr.
1b-22b, falls „b“ vorhanden)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der StadtentwickNr.
lungsausschuss empfiehlt dem Rat der
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02271/8317036
strukturen erhalten und sogar zusätzlich begrünt
werden können (Grünstreifen denkbar).
Zu o. a. Bebauungsplan und der Änderung des
FN-Plans bestehen aus Sicht der Unteren Wasserbehörde keine Bedenken.
Es wird keine Aussage über die Niederschlags- Die Thematik wurde zur Offenlage der Planung abwasserbeseitigung getroffen. Eine Versickerung gehandelt. Eine Versickerung ist im Plangebiet aufsollte zur Entlastung der Kanäle und Kläranlagen grund humoser bis lehmhaltiger Böden nur bedingt
angestrebt werden. Vorgesehene Versickerungs- möglich und zudem unwirtschaftlich. Eine Einleitung
anlagen sollten bereits in FN- und B-Plänen vorge- in ein ortsnahes Gewässer ist nicht möglich. Daher
sehen werden. Eine geplante Entwässerung ist wird das anfallende Niederschlagswasser in den bis
frühzeitig mit meiner Unteren Wasserbehörde ab- zur Kita auszubauenden Mischwasserkanal zugezustimmen.
führt.
Bodenschutz:
Ansprechpartnerin: Frau Wolf, Tel. 02271/8317062
Für das Plangebiet sind keine schädlichen Bodenveränderungen bekannt. Ich weise aber auf folgende rechtliche Vorgabe hin:
Gemäß § 4 Abs. 2 Landesbodenschutzgesetz
NRW (LBod SchG) haben bei der Aufstellung von
Bauleitplänen, bei Planfeststellungsverfahren und
Plangenehmigungen die damit befassten Stellen
im Rahmen der planerischen Abwägung von der
Inanspruchnahme von nicht versiegelten, nicht
baulich veränderten oder unbebauten Flächen
insbesondere zu prüfen, ob vorrangig eine Wiedernutzung von bereits versiegelten, sanierten,
Anlage A) -AbwägungslisteFlächennutzungsplanänderung Nr. 50 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-22) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr.
1b-22b, falls „b“ vorhanden)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der StadtentwickNr.
lungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
baulich veränderten oder bebauten Flächen möglich ist.
Die Prüfung ist Bestandteil der Begründung zum
Diese Prüfung ist im Rahmen des Verfahrens nachgelagerten Bebauungsplan (u.a. siehe Punkt
nachzuweisen.
3.8 ‚Planungsalternativen‘).
Ansonsten werden seitens des Rhein-Erft-Kreises
keine weiteren Anregungen oder Bedenken geäußert.
17b.
Rhein-Erft-Kreis, Bergheim, Aus der Sicht der vom Rhein-Erft-Kreis zu vertre21.06.2017
tenden Belange werden folgende Anregungen und
Bedenken geäußert:
Naturschutz und Landschaftspflege
Ansprechpartnerin: Frau Fitzek, 02271 8317087
Aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde bestehen grundsätzlich keine Bedenken gegen o. g.
Bauleitplanung.
Die durch das Büro ISU – Immissionsschutz, Städtebau, Umweltplanung durchgeführte Artenschutzprüfung (ASP) mit Stand vom April 2017 kommt
auf Seite 8 Punkt 3 zu dem Ergebnis, dass keine
planungsrelevanten artenschutzrechtlichen Tatbestände (insbesondere Verbotstatbestände) zu erwarten sind.
Den Ergebnissen des Büros ISU - Immissionsschutz, Städtebau, Umweltplanung stimme ich zu.
Die im Umweltbericht auf Seite 16 f. unter Punkt
5.1.4 aufgeführte Pflanzliste ist hinsichtlich der
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen
und
gemäß
Abwägungsvorschlag vorzugehen.
Anlage A) -AbwägungslisteFlächennutzungsplanänderung Nr. 50 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-22) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr.
1b-22b, falls „b“ vorhanden)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der StadtentwickNr.
lungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
Nutzung des Gebietes als Kindergarten kritisch zu Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und wie
überprüfen. Dornige Sträucher wie Rosa canina folgt berücksichtigt: Die Pflanzliste wurde dahinge(Hundsrose) und Prunus spinosa (Schlehe) sollten hend angepasst, dass die Arten Hundsrose und
auf Grund der Verletzungsgefahr nicht gepflanzt Schlehe ersatzloch gestrichen wurden.
oder eingezäunt werden.
Den auf Seite 20 Punkt 6.1 dargestellten Ergeb- Nach Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbenissen der Eingriffs-Ausgleich-Bilanzierung der hörde (U.N.) in Person von Frau Fitzek wird der
betreffenden Fläche (errechnet nach „Numerische notwendige ökologische Ausgleich auf einer exterBewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung nen Fläche in Bedburg-Kirchherten durchgeführt.
in NRW“ des LANUV NRW) stimme ich zu. Das Die sogenannte „Storchenwiese“ soll als Ausgleichsverbleibende Defizit von 7298,72 Biotoppunkten ist fläche angelegt werden und wird durch ein Fachbüro
vertraglich über das Ökokonto der Stadt Bedburg vorbereitet. Die geplante Vorgehensweise wird in
abzugleichen.
der Satzungsbegründung festgehalten und mittels
vertraglicher Regelung zwischen der Stadt Bedburg
und der U.N. gesichert.
Wasserwirtschaft
Ansprechpartnerin: Frau Schröder, Tel.: 02271
8317036
Zu o. a. Bebauungsplan und der Änderung des
FN-Plans bestehen aus Sicht der Unteren Wasserbehörde keine Bedenken.
Es wird keine Aussage über die Niederschlagswasserbeseitigungen getroffen. Eine Versickerung
sollte zur Entlastung der Kanäle und Kläranlagen
angestrebt werden. Vorgesehene Versickerungsanlagen sollen bereits in FN und B-Plänen vorgesehen werden. Eine geplante Entwässerung ist
Eine Versickerung ist im Plangebiet aufgrund humoser bis lehmhaltiger Böden nur bedingt möglich und
zudem unwirtschaftlich. Eine Einleitung in ein ortsnahes Gewässer ist nicht möglich. Daher wird das
anfallende Niederschlagswasser in den bis zur Kita
auszubauenden Mischwasserkanal zugeführt. Die
Anlage A) -AbwägungslisteFlächennutzungsplanänderung Nr. 50 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-22) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr.
1b-22b, falls „b“ vorhanden)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der StadtentwickNr.
lungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
frühzeitig mit meiner Unteren Wasserbehörde ab- Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde wird
zustimmen.
zur Kenntnis genommen und zur gegebener Zeit
Ansonsten werden seitens des Rhein-Erft-Kreises erfolgen.
keine weiteren Anregungen oder Bedenken geäußert.
18.
Die Anwohner des Baugrundstücks
Kindergarten
am Sportplatz in BedburgKirdorf,
Bedburg,
22.03.2017
Bezug nehmend auf die öffentliche Bekanntmachung der Flächennutzungsplanänderung Nr. 50/
Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf
und des Bebauungsplans Nr. 55/ Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf geben wir, die
Anwohner des geplanten Baugebiets, hiermit offiziell und fristgerecht unsere Stellungnahme ein.
Wie bereits auf der letzten Stadtentwicklungssitzung seitens der Anwohner vorgebracht, soll laut
Bebauungsplan Nr. 55/ Bedburg – Kindergarten
am Sportplatz in Kirdorf entgegen vorherigen Aussagen und Informationen (Bürgerversammlung in
Kirdorf, Ratssitzung) nun doch ein Festplatz auf
dem Parkplatz vor dem Baugelände des geplanten
Kindergartens entstehen. Hiergegen legen wir
Einspruch ein.
Wir, die Anwohner des neuen Baugeländes, sind
entschieden gegen die vorgesehene Nutzung des
Parkplatzes als Festplatz, da nicht gewährleistet
werden kann, dass die maximal zulässigen Immissionswerte nach BImschG eingehalten werden
können. Hierzu wären umfangreiche Maßnahmen
(Lärmschutzeinrichtungen/-wände) notwendig, die
Die Anregung der Anwohner steht im unmittelbaren
Verhältnis zur Anregung der Karnevalsfreunde e.V,
die vor dem Bauleitplanverfahren vorgetragen haben, weiterhin auf dem Parkplatz ein Festzelt in den
Ausmaßen 15m x 45m errichten zu wollen. Diesem
Belang wird im Bebauungsplan Rechnung getragen,
in dem ein Baufenster für den Kindergartenneubau
festgesetzt wird, das sicherstellt, dass der vorgelagerte Bereich des Parkplatzes in einer Größe von
mind. 50m x 20m unbebaut bleibt. Dieser Bereich
wird hauptsächlich als Parkplatz bzw. Hol- und
Bringzone für den Kindergarten genutzt (Zweckbestimmung Parkfläche). Zudem ist deklaratorisch die
Zweckbestimmung Festplatz aus o.g. Gründen hinzugefügt worden und hat nachrichtlichen Charkater.
Gegen die Zweckbestimmung Festplatz wird nebenstehender Einwand der Anwohner erhoben.
Im Rahmen der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB
wird angestrebt, die verschiedenen öffentlichen und
privaten Belange gegeneinander und untereinander
gerecht abzuwägen. Dabei sollen sich gegenüberstehende Belange im Wege der Kompromisslösung
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen
und
gemäß
Abwägungsvorschlag vorzugehen.
Anlage A) -AbwägungslisteFlächennutzungsplanänderung Nr. 50 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-22) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr.
1b-22b, falls „b“ vorhanden)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der StadtentwickNr.
lungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
auch in den vorangegangenen Diskussionen nicht abgewogen werden, jedoch können auch an Plaerwähnt und somit bestimmt auch nicht kostenmä- nungsleitsätzen orientierte und hinreichend gewichßig eingeplant waren. Dies wiederum widerspricht tige Gründe es rechtfertigen, den einen Belang hinauch der im Vorfeld vorgestellten Kostenaufstel- ter den anderen zurücktreten zu lassen. Im vorlielung, welche seinerzeit die um angeblich 100.000 genden Fall, wird eine für beide Belange gerecht
Euro günstigere Variante „Sportplatz Kirdorf“, der werdende Lösung verfolgt, die die Rücknahme der
Variante „Schulwiese“ vorzog.
Zweckbestimmung Festplatz nach sich zieht.
Zudem befürchten wir bei der Einrichtung eines
Festplatzes und damit einhergehender Lärm- Zu den Gründen:
schutzeinrichtung eine Wertminderung unserer Brauchtumsveranstaltungen (Kirmes, Schützenfest
Grundstücke und Häuser (siehe auch Baugesetz- o.ä.) finden in den Bedburger Ortsteilen i.d.R. auf
buch § 44 Absatz 3 und § 39 bis 44).
Parkflächen statt, wobei ein Schwerpunkt auf dem
Wiederholt vortragen möchten wir hier, dass die Schlossplatz und der Parkfläche Stresemannstraße
Anwohner nicht gegen den nun beschlossenen liegt. Dezentrale Standorte für festliche Aktivitäten in
Bau des Kindergartens sind, sondern lediglich den Ortsteilen werden aber weiterhin nachgefragt
gegen die damit einhergehende Nutzungsände- und sollen erhalten bleiben. So auch für den Standrung des Parkplatzes. Wir weisen an dieser Stelle ort des Plangebietes, der eine großzügige nicht
erneut auf die bereits bestehende, komplizierte bebaubare Parkfläche (mind. 50m x 20m) vorsieht,
Verkehrsführung hin und wollen noch einmal auf auf der aber durchaus temporär Zelte etc. errichtet
die schwierige Erreichbarkeit des Kindergartens werden können. Dies sollte durch die Zweckbestimdurch Rettungsfahrzeuge aufmerksam machen, mung Festplatz klargestellt werden. Diese Ausweifalls auf dem Parkplatz tatsächlich ein Zelt aufge- sung sehen die Anwohner kritisch und fürchten u.a.
baut werden sollte. Auch muss die bereits jetzt eine Wertminderung der Grundstücke.
schon schwierige Parksituation betrachtet werden,
die bei einer Nutzung des Festplatzes zunehmend Aus Sicht der Fachverwaltung wird daher die
verschärft wird.
Zweckbestimmung Festplatz zurückgenommen, so
Wir bitten darum, die oben erwähnten Einwände dass nur die Zweckbestimmung Parkfläche bestegegen die Nutzung des Parkplatzes als Festplatz hen bleibt. Daraus resultiert jedoch keine Unzuläsintensiv in Ihre Überlegungen einzubeziehen und sigkeit für Brauchtumsveranstaltungen. Vielmehr
die Entscheidung zur Nutzung zu überdenken. Des kann die Situation wie bisher fortgeführt werden, d.h.
Anlage A) -AbwägungslisteFlächennutzungsplanänderung Nr. 50 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-22) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr.
1b-22b, falls „b“ vorhanden)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der StadtentwickNr.
lungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
Weiteren bitten wir darum, die Wünsche der An- einige Tage im Jahr können die festlichen Aktivitäten
wohner zu hören und dieses möglichst in die ge- durchgeführt werden und die sogenannte Zeltabnauere Gestaltung des Baugeländes einfließen zu nahme (Sicherstellung der Rettungswege, Brandlassen, bzw. diese dem Bauträger mitzuteilen. Wir schutzaspekte etc.) erfolgt durch die Untere Bauaufwürden es sehr begrüßen, wenn der Bauträger uns sicht. Im Ergebnis können somit die Karnevalsfreunfrühzeitig in seine Planungen einbindet.
de e.V. weiterhin die Veranstaltungen durchführen
Da wir Sie bisher als bürgernahen Bürgermeister und zugleich trifft der Bebauungsplan keine den
kennenlernen durften, sind wir uns sicher, dass Belangen der Anwohner tangierenden Festsetzundieses Schreiben bei Ihnen Gehör findet und Sie gen / Zweckbestimmungen.
uns in unseren Anliegen unterstützen werden.
Mit bestem Dank für Ihre Unterstützung, Weiterleitung an die zuständigen Stellen der Stadt und dem
Bauträger sowie für eine positive Rückantwort……
19.
RWE Power
26.04.2017
AG,
Köln, Im Bereich des Plangebietes befindet sich die aktive Grundwassermessstelle 82301 der RWE Power
AG.
Aktive Grundwassermessstellen sind unter dem
Gesichtspunkt des Bestandschutzes zu erhalten
bzw. während eventueller Baumaßnahmen zu
sichern. Die jeweilige Zugänglichkeit für Grundwasserstandsmessungen sowie Entnahmen von
Grundwasseranalysen ist zu gewährleisten.
Messstellen
82301
20.
Evonik
GmbH,
11.05.2017
Die Mitteilung ist verspätet eingegangen, wird aber Die Mitteilung zur
im nachfolgenden Beteiligungsverfahren (Offenlage Kenntnis zu nehmen.
der Planung) berücksichtigt und dem Stadtentwicklungsausschuss zur Kenntnis gegeben. Der Standort
des Brunnens liegt außerhalb des Plangeltungsbereichs auf einem privaten Grundstück der südlich
der geplanten Kita anschließenden Wohnbebauung.
Eine Beeinflussung durch die Planung ist daher
nicht gegeben.
R-Wert
H-Wert
25 40025,9 56 49048,46
Marl, An den im Betreff näher bezeichneten Stellen ver- Entfällt.
laufen keine von uns betreuten Fernleitungen.
Die
Mitteilung
zur
Kenntnis zu nehmen.
Anlage A) -AbwägungslisteFlächennutzungsplanänderung Nr. 50 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-22) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr.
1b-22b, falls „b“ vorhanden)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der StadtentwickNr.
lungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
21.
22.
Landesbetrieb
NRW,
15.05.2017
Straßenbau Gegen die o. g. Bauleitplanung bestehen seitens
Euskirchen, der Straßenbauverwaltung grundsätzlich keine
Bedenken.
Aus dem Bebauungsplan heraus bestehen gegenüber der Straßenbauverwaltung keine rechtlichen
Ansprüche auf aktive und/oder passive Schutzmaßnahmen durch Verkehr auf der A 61, auch
künftig nicht. Dabei weise ich darauf hin, dass bei
Hochbauten mit Lärmreflexionen zu rechnen ist.
Eventuell notwendige Maßnahmen gehen zu Lasten der Stadt Bedburg.
Im Bebauungsplan ist zeichnerisch und/oder
textlich auf die Verkehrsimmissionen (Staub, Lärm,
Abgase der angrenzenden oder in der Nähe liegenden Straßen hinzuweisen (§ 9 Abs. 1 Ziff. 24
BauGB) Notwendige Schutzmaßnahmen gehen
allein zu Lasten der Kommunen / der Vorhabenträger und nicht zu Lasten der Straßenbauverwaltung.
Unitymedia NRW
Kassel, 04.04.2017
Die
Mitteilung
zur
Kenntnis zu nehmen.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Die sich aus dem normalen Verkehrsgeschehen
ergebenden alltäglichen Verkehrssituationen bedürfen keines besonderen Hinweises, weil sie zu keiner
Einschränkung der Wohnverhältnisse führen.
GmbH, Gegen die o. a. Planung haben wir keine Einwän- Entfällt.
de. Eigene Arbeiten oder Mitverlegungen sind
nicht geplant.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfü-
Die
Mitteilung
zur
Kenntnis zu nehmen.
Anlage A) -AbwägungslisteFlächennutzungsplanänderung Nr. 50 / Bedburg – Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-22) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr.
1b-22b, falls „b“ vorhanden)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
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gung. Bitte geben Sie dabei immer unsere oben
stehende Vorgangsnummer an.