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Beschlussvorlage (BP 55 Artenschutzprüfung Stufe 1)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
394 kB
Datum
04.07.2017
Erstellt
28.06.17, 18:02
Aktualisiert
28.06.17, 18:02

Inhalt der Datei

Stadt Bedburg Artenschutzprüfung (ASP) Bebauungsplan Nr. 55 „Kindergarten am Sportplatz in Kirdorf“ Entwurf Stand: April 2017 ISU Immissionsschutz, Städtebau, Umweltplanung Am Tower 14 54634 Bitburg / Flugplatz Telefon Telefax 06561/9449-01 06561/9449-02 E-Mail Internet info-bit@i-s-u.de www.i-s-u.de STADT BEDBURG Bebauungsplan Nr. 55 „Kita am Sportplatz in Kirdorf“ Artenschutzprüfung Inhaltsverzeichnis 1 Anlass / Aufgabenstellung / Rechtliche Rahmenbedingungen ............................................................... 3 2 Prognose / Vorprüfung (ASP – Stufe 1) ..................................................... 3 2.1 Prüfumfang ........................................................................................................................ 3 2.2 Bestandsaufnahme ............................................................................................................ 3 2.3 Wirkfaktoren ...................................................................................................................... 3 2.4 Fachinformationssysteme / Planungsrelevante Arten ........................................................ 4 2.5 Prüfung artenschutzrechtlicher Tatbestände ...................................................................... 5 2.6 Zusammenfassung ............................................................................................................ 7 3 Ergebnis........................................................................................................ 8 4 Anlagen ......................................................................................................... 9 Seite 2 Am Tower 14 54634 Bitburg / Flugplatz Telefon 06561 / 9449-01 Stand: April 2017 STADT BEDBURG Bebauungsplan Nr. 55 „Kita am Sportplatz in Kirdorf“ 1 Artenschutzprüfung Anlass / Aufgabenstellung / Rechtliche Rahmenbedingungen Zum Bebauungsplan Nr. 55 „Kita am Sportplatz in Kirdorf“ der Stadt Bedburg ist gemäß nordrhein-westfälischer Verwaltungsvorschrift zur ‚Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinien 92/43/EWG (FFH-RL) und 2009/147/EG (V-RL) zum Artenschutz bei Planungs- oder Zulassungsverfahren‘ (VV-Artenschutz) eine eigenständige Artenschutzprüfung (ASP) durchzuführen. Neben dieser Verwaltungsvorschrift ist der Leitfaden ‚Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben‘ grundlegend zur Durchführung der vorliegenden Artenschutzprüfung (ASP). 2 Prognose / Vorprüfung (ASP – Stufe 1) 2.1 Prüfumfang Der Prüfumfang der ASP beschränkt sich auf die europäisch geschützten FFH-Anhang IV-Arten und die in Europa heimischen wildlebenden Vogelarten. Landesweit häufige und weit verbreitete Arten (z.B. Amsel) sowie ‚Allerweltarten‘ lösen hierbei im Regelfall keinen artenschutzrechtlichen Verbotstatbestand aus. In der vorliegenden ASP sind vielmehr die planungsrelevanten Arten in einer zunächst überschlägigen Prognose zu prüfen. Nur wenn artenschutzrechtliche Konflikte möglich sind, ist für die betreffenden Arten eine vertiefende ‚Artfür-Art-Betrachtung‘ in einer dann zweiten Prüfstufe erforderlich. 2.2 Bestandsaufnahme Zum geplanten Bebauungsplan wurde eine örtliche Bestandsaufnahme im Rahmen einer Biotop- und Nutzungstypenkartierung (Anhang, Stand: Februar 2017) durchgeführt. Demnach können im Plangebiet potentielle Lebensstätten planungsrelevanter Tierarten in folgenden Biotop- und Nutzungstypen bestehen (naturschutzfachliche Einstufung / Bewertung):  geschlossene Gehölzbestände / Buschbestände  Grünflächen mit Baumbeständen  Einzelbäume 2.3 Wirkfaktoren Potentielle vorhabenbedingte Wirkfaktoren sind durch die geplante Bebauung des Plangebietes zu erwarten. Hierzu wird auf die städtebaulichen Planunterlagen der verbindlichen Bauleitplanung verwiesen (Planzeichnung, Festsetzungen, Begründung). Erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen sind durch den Bebauungsplan nicht zu erwarten, insbesondere da die möglichen Auswirkungen (Neubau einer Kindertagestätte) voraussichtlich unerheblich sind und / oder durch geplante Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen offensichtlich in ihrer Erheblichkeit ausgeschlossen werden. Insbesondere sind keine maßgeblichen Schutzgebiete / -objekte, NATURA 2000-Gebiete, beeinträchtigt sind. Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung ist zum Plangebiet anzuwenden (planungsrechtlicher Außenbereich); der Gesetzgeber stuft die zu erwartenden faktischen Eingriffe in Natur und Landschaft als zulässig und damit unerheblich ein. Seite 3 Am Tower 14 54634 Bitburg / Flugplatz Telefon 06561 / 9449-01 Stand: April 2017 STADT BEDBURG Bebauungsplan Nr. 55 „Kita am Sportplatz in Kirdorf“ 2.4 Fachinformationssysteme / Planungsrelevante Arten 2.4.1 Fachinformationssystem ‚Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen‘ Artenschutzprüfung Im Rahmen der ASP wurde das LANUV-Fachinformationssystem ‚Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen‘ hinsichtlich der planungsrelevanten Arten ausgewertet (Datenabfrage 06.04.2017, http://artenschutz.naturschutzinformationen.nrw.de. Das Plangebiet wird hierbei dem Messtischblatt 50051 Bergheim zugeordnet. Resultierend aus der Bestandsaufnahme gemäß Kap. 2.2 sind planungsrelevante Arten in folgenden Lebensraumtypengruppen des LANUV-Informationssystems örtlich möglich:  Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche, Hecken  Gärten, Parkanlagen Zahlreiche der dann im Informationssystem gelisteten planungsrelevanten Arten weisen einen landesweit günstigen Erhaltungszustand auf: Säugetiere:  Haselmaus (Muscardinus avellanarius) Vögel:  Eisvogel (Alcedo atthis)  Graureiher (Ardea cinerea)  Steinkauz (Athene noctua)  Mäusebussard (Buteo buteo)  Turmfalke (Falco tinnunculus)  Rauchschwalbe (Hirundo rustica)  Nachtigall (Luscinia megarhynchos)  Waldkauz (Strix aluco)  Waldwasserläufer (Tringa ochropus)  Schleireule (Tyto alba) Folgenden übergeordnet gelisteten planungsrelevanten Tierarten / -gruppen sind im Plangebiet unter Berücksichtigung der örtlichen kleinräumigen Bestandsaufnahme gemäß Kap. 2.2 wahrscheinlich keine faktischen Lebensraummöglichkeiten / Lebensstätten zuzuordnen: Vögel:  Waldohreule (Asio otus)  Alpenstrandläufer (Calidris alpina)  Kuckuck (Cuculus canorus)  Mehlschwalbe (Delichon urbicum)  Rauchschwalbe (Hirundo rustica)  Feldschwirl (Locustella naevia)  Pirol (Oriolus oriolus)  Feldsperling (Passer montanus)  Baumfalke (Falco subbuteo) Seite 4 Am Tower 14 54634 Bitburg / Flugplatz Telefon 06561 / 9449-01 Stand: April 2017 STADT BEDBURG Bebauungsplan Nr. 55 „Kita am Sportplatz in Kirdorf“     2.4.2 Artenschutzprüfung Rebhuhn (Perdix perdix) Kampfläufer (Philomachus pugnax) Turteltaube (Streptopelia turtur) Grünschenkel (Tringa nebularia) Fachinformationssystem LINFOS ‚Landschaftsinformationssammlung‘ Im nächsten Prüfschritt erfolgte eine Auswertung des behördlichen Fachinformationssystem LINFOS hinsichtlich faktischer örtlicher planungsrelevanter Arten. Zum Plangebiet sind demnach keine örtlichen planungsrelevanten Arten faktisch angegeben (Mitteilung des LANUV vom 21.03.2017). 2.4.3 Sonstige Es sind keine weiteren Nach- oder Hinweise über die bereits oben angegebenen hinaus bekannt (Mitteilung der UNB vom 07.04.2017). 2.5 Prüfung artenschutzrechtlicher Tatbestände 2.5.1 Lebensstätten Sofern die ökologische Funktion von möglichen Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird, liegt kein artenschutzrechtlicher Verbotstatbestand vor. Naturschutzfachlich ist die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang aufgrund gleichartiger Lebensräume im unmittelbaren Umfeld des Plangebietes gewährleistet (vgl. Abb. 1): Seite 5 Am Tower 14 54634 Bitburg / Flugplatz Telefon 06561 / 9449-01 Stand: April 2017 STADT BEDBURG Bebauungsplan Nr. 55 „Kita am Sportplatz in Kirdorf“ Artenschutzprüfung Abb. 1: Umfeld des Plangebietes (Plangebiet im Bildzentrum südl. angrenzend an Sportplatz). 2.5.2 Lokale Populationen Neben den in Kap. 2.5.1 erfolgten Angaben zu Lebensstätten hat eine Prüfung möglicher erheblicher Störungen lokaler Populationen zu erfolgen. Eine lokale Population lässt sich hierbei als Gruppe von Individuen einer Art definieren, die eine Fortpflanzungs- oder Überdauerungsgemeinschaft bilden und einen zusammenhängenden Lebensraum gemeinsam bewohnen. Im Zusammenhang mit MUNLV 2007 ergeben sich demnach für potentielle Arten des Plangebietes gemäß den Angaben des Kap. 2.4 sehr wahrscheinlich keine lokalen Populationen, welche in kleinsträumigen Einheiten (z.B. Naturschutzgebiete, Biotopschutz nach § 30 BNatSchG) vorkommen. Analog zu den Lebensstättenangaben in Kap. 2.5.1 ist aufgrund dem Vorhandensein gleichartiger Lebensräume im unmittelbaren Umfeld des Plangebietes vielmehr von über das Plangebiet hinausgehenden Populationen bzw. zusammenhängenden Lebensräumen auszugehen. Zudem löst nicht jede störende Handlung planungsrelevante Verbotstatbestände aus, sondern nur eine erhebliche Störung, durch die sich der Erhaltungszustand der lokalen, hier über das Plangebiet sehr wahrscheinlich hinausgehenden möglichen Populationen verschlechtert, d.h. wenn Individuen nachhaltig betroffen wären, so dass sich die Störung auf die Überlebenschancen, die Reproduktionsfähigkeit und den Fortpflanzungserfolg möglicher lokaler Populationen auswirken. Hiervon ist bei der vorliegenden Bauleitplanung jedoch nicht auszugehen. Seite 6 Am Tower 14 54634 Bitburg / Flugplatz Telefon 06561 / 9449-01 Stand: April 2017 STADT BEDBURG Bebauungsplan Nr. 55 „Kita am Sportplatz in Kirdorf“ 2.5.3 Artenschutzprüfung Nahrungs- und Jagdbereiche / Flugrouten / Wanderkorridore Eine Beeinträchtigung essenzieller Nahrungs- und Jagdbereiche sowie Flugrouten und Wanderkorridore durch das vorliegende Bauleitplanvorhaben ist nicht zu konstatieren. 2.6 Zusammenfassung Im Folgenden erfolgt eine zusammenfassende Nennung der nicht im Sinne einer vertiefenden ‚Art für-Art-Betrachtung‘ einzeln zu prüfenden Arten aufgrund nicht zu erwartender artenschutzrechtlicher Konflikte gemäß vorliegender ASP: Säugetiere:  Haselmaus (Muscardinus avellanarius) Vögel:  Eisvogel (Alcedo atthis)  Graureiher (Ardea cinerea)  Steinkauz (Athene noctua)  Mäusebussard (Buteo buteo)  Turmfalke (Falco tinnunculus)  Rauchschwalbe (Hirundo rustica)  Nachtigall (Luscinia megarhynchos)  Waldkauz (Strix aluco)  Waldwasserläufer (Tringa ochropus)  Schleireule (Tyto alba)  Waldohreule (Asio otus)  Alpenstrandläufer (Calidris alpina)  Kuckuck (Cuculus canorus)  Mehlschwalbe (Delichon urbicum)  Rauchschwalbe (Hirundo rustica)  Feldschwirl (Locustella naevia)  Pirol (Oriolus oriolus)  Feldsperling (Passer montanus)  Baumfalke (Falco subbuteo)  Rebhuhn (Perdix perdix)  Kampfläufer (Philomachus pugnax)  Turteltaube (Streptopelia turtur)  Grünschenkel (Tringa nebularia) Seite 7 Am Tower 14 54634 Bitburg / Flugplatz Telefon 06561 / 9449-01 Stand: April 2017 STADT BEDBURG Bebauungsplan Nr. 55 „Kita am Sportplatz in Kirdorf“ 3 Artenschutzprüfung Ergebnis Gemäß erfolgter Artenschutzprüfung (ASP) sind vor allem aus folgenden Gründen keine planungsrelevanten artenschutzrechtlichen Tatbestände (insbesondere Verbotstatbestände) zu erwarten. Für zahlreiche örtliche potentielle planungsrelevante Arten besteht derzeit ein landesweit günstiger Erhaltungszustand. Andererseits sind vielen planungsrelevanten Tierarten / -gruppen im Plangebiet wahrscheinlich keine faktischen Lebensraummöglichkeiten / Lebensstätten zuzuordnen, insbesondere bestimmten Vogelarten. Gemäß LINFOS sind keine örtlichen planungsrelevanten Arten faktisch angegeben. Die ökologische Funktion von möglichen Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang ist aufgrund gleichartiger Lebensräume im unmittelbaren Umfeld des Plangebietes gewährleistet. Analog hierzu ist aufgrund dem Vorhandensein gleichartiger Lebensräume im unmittelbaren Umfeld des Plangebietes von über das Plangebiet hinausgehenden Populationen bzw. zusammenhängenden Lebensräumen auszugehen. Erhebliche Störungen, durch die sich der Erhaltungszustand der lokalen, hier über das Plangebiet sehr wahrscheinlich hinausgehenden möglichen Populationen verschlechtern würde, sind nicht zu erwarten. Eine Beeinträchtigung essenzieller Nahrungs- und Jagdbereiche sowie Flugrouten und Wanderkorridore ist schließlich ebenfalls nicht zu konstatieren. Seite 8 Am Tower 14 54634 Bitburg / Flugplatz Telefon 06561 / 9449-01 Stand: April 2017 STADT BEDBURG Bebauungsplan Nr. 55 „Kita am Sportplatz in Kirdorf“ 4 Artenschutzprüfung Anlagen - Biotop- und Nutzungstypenplan - Gesamtprotokoll ASP (Musterprotokoll-LANUV) Seite 9 Am Tower 14 54634 Bitburg / Flugplatz Telefon 06561 / 9449-01 Stand: April 2017