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Beschlussvorlage (Einbringung des Entwurfs des Jahresabschlusses und des Lageberichts zum 31.12.2010)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
63 kB
Datum
16.07.2013
Erstellt
01.07.13, 17:09
Aktualisiert
01.07.13, 17:09
Beschlussvorlage (Einbringung des Entwurfs des Jahresabschlusses und des Lageberichts zum 31.12.2010) Beschlussvorlage (Einbringung des Entwurfs des Jahresabschlusses und des Lageberichts zum 31.12.2010) Beschlussvorlage (Einbringung des Entwurfs des Jahresabschlusses und des Lageberichts zum 31.12.2010)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 143/2013 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Finanzmanagement, -service u. Beteiligungen Vorlage für Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Einbringung des Entwurfs des Jahresabschlusses und des Lageberichts zum 31.12.2010 Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 06.06.2013 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 143/2013 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Hummelsheim 06.06.2013 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Rat Betreff: Einbringung des Entwurfs des Jahresabschlusses und des Lageberichts zum 31.12.2010 Beschlussentwurf: Der Stadtrat verweist den Entwurf des Jahresabschlusses und des Lageberichts zum 31.12.2010 an den Rechnungsprüfungsausschuss. Sachdarstellung: 1. Problem Der vom Kämmerer aufgestellte und vom Bürgermeister bestätigte Entwurf des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2010, bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2010, dem Anhang, der die Bilanz erläutert, der Gesamtergebnis- und Gesamtfinanzrechnung und den Teilrechnungen, sowie der Lagebericht wurden gemäß § 95 Absatz 3 GO NRW allen Ratsmitgliedern zugeleitet. Die Prüfung des Entwurfs des Jahresabschlusses obliegt dem Rechnungsprüfungsausschuss. 2. Lösung Der Stadtrat verweist den Entwurf des Jahresabschlusses und des Lageberichts zum 31.12.2010 an den Rechnungsprüfungsausschuss. Damit werden die Beratungen zum Entwurf des Jahresabschlusses 2010 in den Gremien bis zur Feststellung des Jahresabschlusses, der Verwendung des Jahresergebnisses und der Entlastung des Bürgermeisters durch den Rat eingeleitet 3. Alternativen entfällt 4. Finanzielle Auswirkungen entfällt