Daten
Kommune
Wesseling
Größe
74 kB
Datum
15.10.2013
Erstellt
26.08.13, 17:09
Aktualisiert
26.08.13, 17:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
110/2013
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Finanzmanagement, -service u. Beteiligungen
Vorlage für
Kultur- und Partnerschaftsausschuss
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Kulturbetriebe der Stadt Wesseling;
Feststellung des Jahresabschlusses 2011; Behandlung des Jahresverlusts
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
03.05.2013
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 110/2013
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Hummelsheim
03.05.2013
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Kultur- und Partnerschaftsausschuss
Rat
Betreff:
Kulturbetriebe der Stadt Wesseling;
Feststellung des Jahresabschlusses 2011; Behandlung des Jahresverlusts
Beschlussentwurf:
Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Sondervermögens für das Wirtschaftsjahr 2011 in der Fassung, die der Vorlage Nr. 110/2013 beigefügt ist, werden festgestellt.
Das Wirtschaftsjahr 2011 schließt mit einem Jahresverlust von 653.045,39 € ab. Der nach Saldierung des
Jahresverlusts mit der durch die Stadt vorgenommenen Verlustabdeckung von 601.700,00 € und dem Gewinnvortrag aus dem Vorjahr von 257.397,36 € verbleibende Überschuss von 206.051,97 € wird auf neue
Rechnung vorgetragen.
Der Betriebsleitung wird bis zum Bilanzstichtag die vorbehaltlose Entlastung erteilt.
Sachdarstellung:
1. Problem
Der von der Betriebsleitung aufgestellte Jahresabschluss 2011 der Kulturbetriebe der Stadt Wesseling bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang, sowie der Lagebericht wurden zwischenzeitlich durch die beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Der Prüfungsbericht schließt ab
mit folgendem Prüfungsvermerk:
„Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen, den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanzund Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken
der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“
Allen ordentlichen Mitgliedern des Kultur und Partnerschaftsausschusses wurde je ein Exemplar des Prüfberichts zugeleitet. Jahresabschluss und Lagebericht sind zudem der Vorlage beigefügt.
Gemäß § 26 Abs. 2 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) sind Jahresabschluss und Lagebericht durch den
Rat der Gemeinde – nach Vorberatung durch den Betriebssausschuss – festzustellen, und es ist zugleich
über die Verwendung des Jahresgewinns oder die Behandlung des Jahresverlusts zu entscheiden.
2. Lösung
Das Wirtschaftsjahr 2011 schließt mit einem Jahresverlust von 653.045,39 € ab. Nach Saldierung des Jahresverlusts mit der durch die Stadt vorgenommenen Verlustabdeckung von 601.700,00 € und dem Gewinnvortrag aus dem Vorjahr von 257.397,36 € verbleibt ein Überschuss von 206.051,97 €.
Die Betriebsleitung schlägt vor, den Überschuss von 206.051,97 € auf neue Rechnung vorzutragen. Von
dem Gewinnvortrag wird im Haushaltsjahr 2013 ein Betrag in Höhe von 150.000,00 € an den städtischen
Haushalt erstattet.
3. Alternativen
werden nicht vorgeschlagen.
4. Finanzielle Auswirkungen
sind dargestellt.