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Beschlussvorlage (Kulturbetriebe der Stadt Wesseling; Feststellung des Jahresabschlusses 2011; Behandlung des Jahresverlusts)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
74 kB
Datum
15.10.2013
Erstellt
26.08.13, 17:09
Aktualisiert
26.08.13, 17:09
Beschlussvorlage (Kulturbetriebe der Stadt Wesseling;
Feststellung des Jahresabschlusses 2011; Behandlung des Jahresverlusts) Beschlussvorlage (Kulturbetriebe der Stadt Wesseling;
Feststellung des Jahresabschlusses 2011; Behandlung des Jahresverlusts) Beschlussvorlage (Kulturbetriebe der Stadt Wesseling;
Feststellung des Jahresabschlusses 2011; Behandlung des Jahresverlusts)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 110/2013 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Finanzmanagement, -service u. Beteiligungen Vorlage für Kultur- und Partnerschaftsausschuss Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Kulturbetriebe der Stadt Wesseling; Feststellung des Jahresabschlusses 2011; Behandlung des Jahresverlusts Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 03.05.2013 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 110/2013 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Hummelsheim 03.05.2013 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Kultur- und Partnerschaftsausschuss Rat Betreff: Kulturbetriebe der Stadt Wesseling; Feststellung des Jahresabschlusses 2011; Behandlung des Jahresverlusts Beschlussentwurf: Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Sondervermögens für das Wirtschaftsjahr 2011 in der Fassung, die der Vorlage Nr. 110/2013 beigefügt ist, werden festgestellt. Das Wirtschaftsjahr 2011 schließt mit einem Jahresverlust von 653.045,39 € ab. Der nach Saldierung des Jahresverlusts mit der durch die Stadt vorgenommenen Verlustabdeckung von 601.700,00 € und dem Gewinnvortrag aus dem Vorjahr von 257.397,36 € verbleibende Überschuss von 206.051,97 € wird auf neue Rechnung vorgetragen. Der Betriebsleitung wird bis zum Bilanzstichtag die vorbehaltlose Entlastung erteilt. Sachdarstellung: 1. Problem Der von der Betriebsleitung aufgestellte Jahresabschluss 2011 der Kulturbetriebe der Stadt Wesseling bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang, sowie der Lagebericht wurden zwischenzeitlich durch die beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Der Prüfungsbericht schließt ab mit folgendem Prüfungsvermerk: „Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen, den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanzund Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“ Allen ordentlichen Mitgliedern des Kultur und Partnerschaftsausschusses wurde je ein Exemplar des Prüfberichts zugeleitet. Jahresabschluss und Lagebericht sind zudem der Vorlage beigefügt. Gemäß § 26 Abs. 2 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) sind Jahresabschluss und Lagebericht durch den Rat der Gemeinde – nach Vorberatung durch den Betriebssausschuss – festzustellen, und es ist zugleich über die Verwendung des Jahresgewinns oder die Behandlung des Jahresverlusts zu entscheiden. 2. Lösung Das Wirtschaftsjahr 2011 schließt mit einem Jahresverlust von 653.045,39 € ab. Nach Saldierung des Jahresverlusts mit der durch die Stadt vorgenommenen Verlustabdeckung von 601.700,00 € und dem Gewinnvortrag aus dem Vorjahr von 257.397,36 € verbleibt ein Überschuss von 206.051,97 €. Die Betriebsleitung schlägt vor, den Überschuss von 206.051,97 € auf neue Rechnung vorzutragen. Von dem Gewinnvortrag wird im Haushaltsjahr 2013 ein Betrag in Höhe von 150.000,00 € an den städtischen Haushalt erstattet. 3. Alternativen werden nicht vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen sind dargestellt.