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Beschlussvorlage (Gute Schule 2020 Antrag der CDU Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 17.10.2016 Antrag der SPD Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 25.10.2016)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
344 kB
Datum
16.05.2017
Erstellt
03.05.17, 08:51
Aktualisiert
21.07.17, 18:02
Beschlussvorlage (Gute Schule 2020
Antrag der CDU Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 17.10.2016
Antrag der SPD Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 25.10.2016) Beschlussvorlage (Gute Schule 2020
Antrag der CDU Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 17.10.2016
Antrag der SPD Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 25.10.2016) Beschlussvorlage (Gute Schule 2020
Antrag der CDU Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 17.10.2016
Antrag der SPD Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 25.10.2016) Beschlussvorlage (Gute Schule 2020
Antrag der CDU Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 17.10.2016
Antrag der SPD Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 25.10.2016) Beschlussvorlage (Gute Schule 2020
Antrag der CDU Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 17.10.2016
Antrag der SPD Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 25.10.2016)

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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9238/2016 Fachdienst 4 - Schule, Bildung und Jugend Sitzungsteil Az.: 40 00 00 öffentlich Beratungsfolge: Schul- und Bildungsausschuss Sitzungstermin: 16.05.2017 Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Betreff: Gute Schule 2020 Antrag der CDU Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 17.10.2016 Antrag der SPD Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 25.10.2016 Beschlussvorschlag: Der Schul- und Bildungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, stimmt der vorgeschlagenen Vorgehensweise zu und schlägt dem Rat der Stadt Bedburg einen für die Jahre 2017 bis 2020 zu beschließenden Maßnahmenplan vor. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Das Gesetz zur Stärkung der Schulinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen (Gute Schule 2020) wurde am 15.12.2016 beschlossen und am 27.12.2016 veröffentlicht. Hiernach kann die Stadt Bedburg über 4 Jahre jeweils 419.923 € als nicht zurückzuzahlenden Kredit anfordern. Die Stadt Bedburg kann daher grundsätzlich insgesamt 1.679.692 € zur Stärkung der Schulinfrastruktur beantragen. Das Gesetz kann im Gesetz- und Verordnungsblatt (Link) des Landes NRW eingesehen werden. Laut Merkblatt auf den Seiten der NRW Bank (Link) wird der Verwendungszweck wie folgt formuliert: „Es werden grundsätzlich alle Investitionen sowie Sanierungs- und Modernisierungsaufwendungen auf kommunalen Schulgeländen und den räumlich dazugehörigen Schulsportanlagen in NordrheinWestfalen finanziert. Ziel des Programms ist auch die Förderung von Investitionen in die digitale Infrastruktur und Ausstattung von Schulen (einschließlich der Anschaffung von Einrichtungsgegenständen). Dazu zählen  die Sanierung und Modernisierung,  der Neu- und Umbau der kommunalen Schulinfrastruktur,  Digitalisierungsmaßnahmen,  Grundstücke, die notwendiger Bestandteil eines aktuell anstehenden Investitionsvorhabens sind (sofern der Erwerb nicht mehr als zwei Jahre vor der Antragstellung erfolgte). Nicht förderfähig sind Investitionen und Aufwendungen für Betriebsmittel, geringwertige Wirtschaftsgüter, reine Kapitalanlagen, Leasingvorhaben (im Sinne des steuerlichen Leasingbegriffs) sowie Liquiditätsbedarf. Schwimmbäder, die sich nicht auf dem Schulgelände befinden, sind von der Finanzierung ausgeschlossen.“ Konkrete Erläuterungen kann man den FAQ gleichfalls auf den Seiten der NRW Bank (Link) entnehmen. Eine für die Planung wichtige Aussage ist u.a. die Aussage zu sogenannten geringwertigen Wirtschaftsgütern (Ziffern 7 und 20 der FAQ) und die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5274 vom 24. Oktober 2016 der Abgeordneten Yvonne Gebauer, Marcel Hafke und Henning Höne FDP Drucksache 16/13243 [Anlage 4]. Dies betrifft insbesondere mobile Endgeräte, welche einen Anschaffungspreis unter 410 € (ohne Steuer aber inkl. Versandt) kosten. Werden also Geräte mit einem geschätzten Wert von 480 € ausgeschrieben, dürfen sie nicht unter 410 € angeboten, werden, weil diese ansonsten nicht über das Programm finanziert werden können. Soweit die Geräte aber `abgeschrieben´ werden können [das wir in der Regel auch bei geringwertigere Hardware möglich sein], ist eine Beschaffung möglich – dies wird durch die Stadt Bedburg im Einzelfall entsprechend gebucht. Mit Schreiben vom 17.10.2016 beantragte die CDU Fraktion im Rat der Stadt Bedburg [Anlage 1] und mit Schreiben vom 25.10.2016 die SPD Fraktion im Rat der Stadt Bedburg [Anlage 2] die Mittelverwendung aus dem Programm. Die Schülervertretung des Silverberg Gymnasiums beantragte im März 2017 ein Pilotprojekt zur multimedialen Unterrichtsgestaltung [Anlage 3]. Auszug aus der Vorlage WP9-181/2016 2. Ergänzung, beraten im HFA am 06.12.2016: „Landesprogramm „Gute Schule 2020“ Wie auf den Seiten 35 und 43 des Vorberichtes bzw. den textlichen Darstellungen in den Teilplänen dargestellt, wurden teilweise Mittel aus dem Landesprogramm „Gute Schule 2020“ zur Beschlussvorlage WP9-238/2016 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Finanzierung verschiedener Maßnahmen und Projekte im vorliegenden Haushaltsplan planerisch bereits berücksichtigt. Einerseits wurden die nachstehend aufgeführten an Schulen bzw. Sporthallen vorgesehenen Sanierungsmaßnahmen als Beitrag zur Haushaltskonsolidierung planerisch aus dem o.g. Programm finanziert. …. Die SPD hat am 16.11.2016 beantragt, die Maßnahmen zur Ertüchtigung der Schulgebäude zunächst zurückzustellen, bis im Laufe des ersten Quartals 2017 mit den Schulen, Eltern, und Schülervertretungen gesprochen wurde. Einige der vorgesehenen Maßnahmen können nicht zurückgestellt werden (Abdichtung Außenwand GS Bedburg, Beleuchtung GS Kirdorf, Dachsanierung Anbau Gesellschaftszimmer MZH Kirchherten). Die Verkabelung des Pavillons an der Realschule sowie die Verdunklung des PC-Raums am Gymnasium betreffen IT-Maßnahmen. Es wäre nun zu entscheiden, ob die übrigen Maßnahmen zurückgestellt werden oder ob bei allen Maßnahmen lediglich auf die Förderung verzichtet werden soll. Eine Rücknahme der Förderung der Maßnahmen aus dem Landesprogramm bedeutet zunächst eine Verschlechterung im Planjahr 2017. Selbstverständlich obliegt es den Ratsvertretern, die politischen Entscheidungen bei der Verwendung der Mittel aus dem Landesprogramm Gute Schule 2020 zu treffen. Zu beachten ist, dass sich dadurch ggf. die Planjahre 2017 bis 2020 verschlechtern. Mit Schnellbrief Nr. 303/2016 veröffentlichte der Städte-und Gemeindebund den Entwurf des Schuldendiensthilfegesetzes NRW, in der die Verbuchung der Kredite von der NRW-Bank und der Schuldendiensthilfe des Landes im Rahmen des Programms „Gute Schule 2020“ im kommunalen Haushalt geregelt wird ….“ . Bis Anfang Februar 2017 hatte die Verwaltung alle bis dahin bekannt gewordenen Idee / Wünsche der Schulen zusammengetragen und mit Mail vom 07.02.2017 an alle Schulleitungen weitergegeben. Sich daraus ergebende Rückfragen / Änderungen und Ergänzungen wurden und werden weiterhin in einer Liste erfasst. So reichte die SPD Fraktion mit Schreiben vom 20.04.2017 [Anlage 6] schriftliche Wünsche der Schüler der Realschule [Anlage 7] und des Gymnasiums [Anlage 8-9] ein. Am 27.04.2017 gingen dem Fachdienst 4 grafische Darstellung [Anlage 11] von Wünschen der Schülerinnen und Schüler zu. Neben der „Problematik“, welche Anschaffungen / Maßnahmen aufgrund von Wertgrenzen nicht förderfähig sind, müssen / müssten nunmehr alle Wünsche / Vorschläge bezüglich voraussichtlicher Kosten und Sinnhaftigkeit überprüft werden. Dies ist in vielen Punkten personaltechnisch in absehbarer Zeit jedenfalls nicht in der Qualität leistbar, dass der Politik eine aussagekräftige Liste mit Vorschlägen (und einem Priorisierungsvorschlag) zur Verfügung gestellt werden kann. Hinzu kommt, dass es nicht nur politischer Konsens ist, Schülerinnen und Schüler zu beteiligen, sondern dieses von der Verwaltung den Schülerinnen und Schülern explizit versprochen wurde. Erste Gespräche haben gezeigt, wie wertvoll die Aussagen / Ansichten der Schülerinnen und Schüler sind. Zu diesem Zweck hat der Fachdienst 4 nach Zustellung der Ausschussunterlagen Termine mit Vertretern der Schülervertreten - wie in der Vorlage [WP9 – 214/2016] bereits avisiert – vereinbart, wo die Vorlagen besprochen werden bzw. wurden. Hier wird / wurde ein besonderer Schwerpunkt auf das Thema „Gute Schule 2020“ gelegt. Die Verwaltung bzw. Vertreter der Schülerschaft können hierzu in der Sitzung berichten. Weiter müssen für Entscheidungen Grunddaten vorliegen. Hierzu gehören neben den aktuellen Schülerzahlen auch Prognosen, Raumdaten etc. pp.. Hier kann zumindest in größerem Umfang auf die vorliegende Schuldatenplanung der Grundschulen und die sich im Aufbau befindlichen Schuldatenplanung der weiterführenden Schulen verwiesen werden [siehe hierzu WP 9-66/2017 im aktuellen Ausschuss]. Beschlussvorlage WP9-238/2016 Seite 3 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 4 Nur exemplarisch sei darauf hingewiesen, dass an allen vier Grundschulen eine Offene Ganztagsschule eingerichtet ist, welche unterschiedlich stark besucht wird und deren Raumangebote sehr unterschiedlich sind. Die Schulleitungen, die Träger, das Jugendamt und das Schulverwaltungsamt sind aktuell bestrebt die Qualität der Angebote zu prüfen und Verbesserungen zu erzielen. Hier kann es u.a. ein Ziel sein, dass mittel/kurzfristig mehr Schülerinnen und Schüler das Angebot wahrnehmen möchten. Bei immer stärker werdenden Betreuungsbedarfen in Kindertageseinrichtungen wird dies zumindest aktuell an den Grundschulen nicht mehr in diesem Umfang fortgeführt bzw. in Anspruch genommen. Nun kann man schlecht zu dem Ergebnis kommen, dass die OGS in Kirdorf mit dem besten Platzangebot für die Anzahl der OGS Kinder und nicht an der Grundschule Bedburg neu gebaut wird. Aber selbst bei einer solch `eindeutigen´ Lage, fällt keine schlüssige Lösung für die drei anderen Standorte ein, da es – mit Ausnahme an der Grundschule Kirdorf – keinen oder wenig Raum für eine Erweiterung mehr gibt. Verwaltungstechnisch – damit auf keinen Fall Landesmittel verloren gehen – wäre es von Vorteil, wenn die zur Verfügung stehenden Mittel möglichst mit großen Projekten abgerufen werden. Zumindest im Haushalt 2017 kommen hierzu auch Maßnahmen in Betracht, welche im Haushalt mit Mittel versehen wurden. Hier könnte (auch fachdienstübergreifend) eine Mitteleinsparung zu möglichen Mehrausgaben genutzt werden. Aber auch hier gibt es Einschränkungen: Werden konsumtiv veranschlagte Mittel (z.B. für die Verkabelung von Gebäuden) über das Programm `Gute Schule 2020´ finanziert, können nur konsumtive Projekte zusätzlich wahrgenommen werden. Dies gilt in gleicher Weise auch für investiv veranschlagte Mittel. Damit Maßnahmen aber aus dem Topf `Gute Schule 2020´ über einen Kredit finanziert werden können, sind die Maßnahmen / ein Maßnahmenplan durch den Rat der Stadt Bedburg zu beschließen. Es ist aber jederzeit möglich, dass der Rat Änderungen beschließt. Man sollte sich daher vorbehalten, die Maßnahmen jährlich/regelmäßig neu zu beraten und ggf. Beschlüsse zu ändern, um mögliche Veränderungen/Entwicklungen aufnehmen zu können. Anfangs war man davon ausgegangen, dass man Mittel auch aus der „Bildungsoffensive für die digitale Wissensgesellschaft“ (ist nicht zustande gekommen) oder dem Programm Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland nutzen kann. Da alle Schulen einen Breitbandanschluss haben, bzw. er bereit steht, sind diese Programme obsolet. Auch die Aufstockung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes kann nur unter bestimmten Voraussetzungen (u.a. nur Projekte von mind. 40.000 €) in Anspruch genommen werden und fallen in Gänze in den Baubereich (bei der Stadt Bedburg somit in den FD 6). Mitte April war das Gesetzgebungsverfahren [Anlage 5 Schnellbrief 103/2017 des Städte- und Gemeindebundes] aber auch noch nicht abgeschlossen, so dass auch keine verbindlichen Aussagen hierzu getroffen werden können. Um sowohl für Gute Schule 2020, aber auch für die zu erwartenden Mittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes verlässliche / belastbare Aussagen über die Schulgebäude treffen zu können, wird der Fachdienst 6 einen externen Sachverständigen / Gutachter beauftragen, der alle Grundschulen und die dortigen Sporthallen auf Sanierungsbedarfe prüft und mögliche Maßnahmen für die Jahre 2017 bis 2020 vorschlägt bzw. deren Nutzen bewertet. Die weiterführenden Schulen müssen nicht überprüft werden, da es hier eine vertragliche Verpflichtung zur Sanierung (bei Bedarf) der Firma vinci gibt. [Anlage 10 Vermerk vom 30.03.2017] Beschlussvorlage WP9-238/2016 Seite 4 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 5 Erkennbar ist, das es nicht möglich ist, zeitnah eine `abschließende´, überarbeitete und bewertete Liste mit allen Wünschen dem Ausschuss zur Verfügung zu stellen. Damit aber alle einen gleichen Kenntnisstand haben, wird die Verwaltung, der Politik, den Schulen und den Vertretern der Schülerinnen und Schülern regelmäßig eine aktualisierte Liste [Anlage 12] mit den die Fortschreibung der Wünsche zukommen lassen. Das mag einerseits unbefriedigend sein und eine Herausforderung darstellen, die Liste immer wieder fortzuschreiben, zu bewerten und sich ggf. auf Änderung einzulassen. Aus Sicht der Verwaltung ist dies aber unerlässlich, wenn wir die Schülerinnen und Schüler ernst nehmen und mitnehmen möchten!  Der Fachdienst 4 führt die Beteiligung von Schülerinnen und Schüler fort: Hierzu wird eine Veranstaltung für die Lehrerinnen und Lehrer zusammen mit den Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen (nicht nur Schülervertreter) terminiert. Für jede Grundschule wird ein Termin vor Ort für Lehrerinnen und Lehrer sowie die Eltern der Grundschüler durchgeführt.  Der Schul- und Bildungsausschuss schlägt dem Rat der Stadt Bedburg einen Maßnahmenplan vor, so dass Mittel aus dem Programm Gute Schule 2020 abgerufen werden können. Änderung der Planung ist hierbei (mit einem erneuten Ratsbeschluss) möglich. Ein Vorschlag für diesen Maßnahmenplan wird die Verwaltung nachreichen bzw. mit dem Ausschuss in der Sitzung erarbeiten. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: Beschlussvorlage WP9-238/2016 ----------------------------------Brunken ----------------------------------Solbach Fachdienstleiter Bürgermeister Seite 5