Daten
Kommune
Bedburg
Größe
344 kB
Datum
16.05.2017
Erstellt
03.05.17, 08:51
Aktualisiert
21.07.17, 18:02
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Drucksache: WP9238/2016
Fachdienst 4 - Schule, Bildung und
Jugend
Sitzungsteil
Az.: 40 00 00
öffentlich
Beratungsfolge:
Schul- und Bildungsausschuss
Sitzungstermin:
16.05.2017
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Betreff:
Gute Schule 2020
Antrag der CDU Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 17.10.2016
Antrag der SPD Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 25.10.2016
Beschlussvorschlag:
Der Schul- und Bildungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis,
stimmt der vorgeschlagenen Vorgehensweise zu und schlägt dem Rat der Stadt Bedburg
einen für die Jahre 2017 bis 2020 zu beschließenden Maßnahmenplan vor.
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Begründung:
Das Gesetz zur Stärkung der Schulinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen (Gute Schule 2020)
wurde am 15.12.2016 beschlossen und am 27.12.2016 veröffentlicht. Hiernach kann die Stadt
Bedburg über 4 Jahre jeweils 419.923 € als nicht zurückzuzahlenden Kredit anfordern. Die Stadt
Bedburg kann daher grundsätzlich insgesamt 1.679.692 € zur Stärkung der Schulinfrastruktur
beantragen.
Das Gesetz kann im Gesetz- und Verordnungsblatt (Link) des Landes NRW eingesehen werden.
Laut Merkblatt auf den Seiten der NRW Bank (Link) wird der Verwendungszweck wie folgt
formuliert:
„Es werden grundsätzlich alle Investitionen sowie Sanierungs- und Modernisierungsaufwendungen
auf kommunalen Schulgeländen und den räumlich dazugehörigen Schulsportanlagen in NordrheinWestfalen finanziert. Ziel des Programms ist auch die Förderung von Investitionen in die digitale
Infrastruktur und Ausstattung von Schulen (einschließlich der Anschaffung von
Einrichtungsgegenständen).
Dazu zählen
die Sanierung und Modernisierung,
der Neu- und Umbau der kommunalen Schulinfrastruktur,
Digitalisierungsmaßnahmen,
Grundstücke, die notwendiger Bestandteil eines aktuell anstehenden Investitionsvorhabens
sind (sofern der Erwerb nicht mehr als zwei Jahre vor der Antragstellung erfolgte).
Nicht förderfähig sind Investitionen und Aufwendungen für Betriebsmittel, geringwertige
Wirtschaftsgüter, reine Kapitalanlagen, Leasingvorhaben (im Sinne des steuerlichen
Leasingbegriffs) sowie Liquiditätsbedarf. Schwimmbäder, die sich nicht auf dem Schulgelände
befinden, sind von der Finanzierung ausgeschlossen.“
Konkrete Erläuterungen kann man den FAQ gleichfalls auf den Seiten der NRW Bank (Link)
entnehmen. Eine für die Planung wichtige Aussage ist u.a. die Aussage zu sogenannten
geringwertigen Wirtschaftsgütern (Ziffern 7 und 20 der FAQ) und die Antwort der Landesregierung
auf die Kleine Anfrage 5274 vom 24. Oktober 2016 der Abgeordneten Yvonne Gebauer, Marcel
Hafke und Henning Höne FDP Drucksache 16/13243 [Anlage 4]. Dies betrifft insbesondere mobile
Endgeräte, welche einen Anschaffungspreis unter 410 € (ohne Steuer aber inkl. Versandt) kosten.
Werden also Geräte mit einem geschätzten Wert von 480 € ausgeschrieben, dürfen sie nicht unter 410 €
angeboten, werden, weil diese ansonsten nicht über das Programm finanziert werden können.
Soweit die Geräte aber `abgeschrieben´ werden können [das wir in der Regel auch bei
geringwertigere Hardware möglich sein], ist eine Beschaffung möglich – dies wird durch die Stadt
Bedburg im Einzelfall entsprechend gebucht.
Mit Schreiben vom 17.10.2016 beantragte die CDU Fraktion im Rat der Stadt Bedburg [Anlage 1]
und mit Schreiben vom 25.10.2016 die SPD Fraktion im Rat der Stadt Bedburg [Anlage 2] die
Mittelverwendung aus dem Programm. Die Schülervertretung des Silverberg Gymnasiums
beantragte im März 2017 ein Pilotprojekt zur multimedialen Unterrichtsgestaltung [Anlage 3].
Auszug aus der Vorlage WP9-181/2016 2. Ergänzung, beraten im HFA am 06.12.2016:
„Landesprogramm „Gute Schule 2020“
Wie auf den Seiten 35 und 43 des Vorberichtes bzw. den textlichen Darstellungen in den
Teilplänen dargestellt, wurden teilweise Mittel aus dem Landesprogramm „Gute Schule 2020“ zur
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Finanzierung verschiedener Maßnahmen und Projekte im vorliegenden Haushaltsplan planerisch
bereits berücksichtigt.
Einerseits wurden die nachstehend aufgeführten an Schulen bzw. Sporthallen vorgesehenen
Sanierungsmaßnahmen als Beitrag zur Haushaltskonsolidierung planerisch aus dem o.g.
Programm finanziert. ….
Die SPD hat am 16.11.2016 beantragt, die Maßnahmen zur Ertüchtigung der Schulgebäude
zunächst zurückzustellen, bis im Laufe des ersten Quartals 2017 mit den Schulen, Eltern, und
Schülervertretungen gesprochen wurde. Einige der vorgesehenen Maßnahmen können nicht
zurückgestellt werden (Abdichtung Außenwand GS Bedburg, Beleuchtung GS Kirdorf,
Dachsanierung Anbau Gesellschaftszimmer MZH Kirchherten). Die Verkabelung des Pavillons an
der Realschule sowie die Verdunklung des PC-Raums am Gymnasium betreffen IT-Maßnahmen.
Es wäre nun zu entscheiden, ob die übrigen Maßnahmen zurückgestellt werden oder ob bei allen
Maßnahmen lediglich auf die Förderung verzichtet werden soll. Eine Rücknahme der Förderung
der Maßnahmen aus dem Landesprogramm bedeutet zunächst eine Verschlechterung im Planjahr
2017. Selbstverständlich obliegt es den Ratsvertretern, die politischen Entscheidungen bei der
Verwendung der Mittel aus dem Landesprogramm Gute Schule 2020 zu treffen. Zu beachten ist,
dass sich dadurch ggf. die Planjahre 2017 bis 2020 verschlechtern.
Mit Schnellbrief Nr. 303/2016 veröffentlichte der Städte-und Gemeindebund den Entwurf des
Schuldendiensthilfegesetzes NRW, in der die Verbuchung der Kredite von der NRW-Bank und der
Schuldendiensthilfe des Landes im Rahmen des Programms „Gute Schule 2020“ im kommunalen
Haushalt geregelt wird ….“ .
Bis Anfang Februar 2017 hatte die Verwaltung alle bis dahin bekannt gewordenen Idee / Wünsche
der Schulen zusammengetragen und mit Mail vom 07.02.2017 an alle Schulleitungen
weitergegeben. Sich daraus ergebende Rückfragen / Änderungen und Ergänzungen wurden und
werden weiterhin in einer Liste erfasst.
So reichte die SPD Fraktion mit Schreiben vom 20.04.2017 [Anlage 6] schriftliche Wünsche der
Schüler der Realschule [Anlage 7] und des Gymnasiums [Anlage 8-9] ein.
Am 27.04.2017 gingen dem Fachdienst 4 grafische Darstellung [Anlage 11] von Wünschen der
Schülerinnen und Schüler zu.
Neben der „Problematik“, welche Anschaffungen / Maßnahmen aufgrund von Wertgrenzen nicht
förderfähig sind, müssen / müssten nunmehr alle Wünsche / Vorschläge bezüglich
voraussichtlicher Kosten und Sinnhaftigkeit überprüft werden. Dies ist in vielen Punkten
personaltechnisch in absehbarer Zeit jedenfalls nicht in der Qualität leistbar, dass der Politik eine
aussagekräftige Liste mit Vorschlägen (und einem Priorisierungsvorschlag) zur Verfügung gestellt
werden kann. Hinzu kommt, dass es nicht nur politischer Konsens ist, Schülerinnen und Schüler
zu beteiligen, sondern dieses von der Verwaltung den Schülerinnen und Schülern explizit
versprochen wurde. Erste Gespräche haben gezeigt, wie wertvoll die Aussagen / Ansichten der
Schülerinnen und Schüler sind.
Zu diesem Zweck hat der Fachdienst 4 nach Zustellung der Ausschussunterlagen Termine mit
Vertretern der Schülervertreten - wie in der Vorlage [WP9 – 214/2016] bereits avisiert – vereinbart,
wo die Vorlagen besprochen werden bzw. wurden. Hier wird / wurde ein besonderer Schwerpunkt
auf das Thema „Gute Schule 2020“ gelegt. Die Verwaltung bzw. Vertreter der Schülerschaft
können hierzu in der Sitzung berichten.
Weiter müssen für Entscheidungen Grunddaten vorliegen. Hierzu gehören neben den aktuellen
Schülerzahlen auch Prognosen, Raumdaten etc. pp.. Hier kann zumindest in größerem Umfang
auf die vorliegende Schuldatenplanung der Grundschulen und die sich im Aufbau befindlichen
Schuldatenplanung der weiterführenden Schulen verwiesen werden [siehe hierzu WP 9-66/2017
im aktuellen Ausschuss].
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Nur exemplarisch sei darauf hingewiesen, dass an allen vier Grundschulen eine Offene
Ganztagsschule eingerichtet ist, welche unterschiedlich stark besucht wird und deren
Raumangebote sehr unterschiedlich sind. Die Schulleitungen, die Träger, das Jugendamt und das
Schulverwaltungsamt sind aktuell bestrebt die Qualität der Angebote zu prüfen und
Verbesserungen zu erzielen. Hier kann es u.a. ein Ziel sein, dass mittel/kurzfristig mehr
Schülerinnen und Schüler das Angebot wahrnehmen möchten. Bei immer stärker werdenden
Betreuungsbedarfen in Kindertageseinrichtungen wird dies zumindest aktuell an den
Grundschulen nicht mehr in diesem Umfang fortgeführt bzw. in Anspruch genommen. Nun kann
man schlecht zu dem Ergebnis kommen, dass die OGS in Kirdorf mit dem besten Platzangebot für
die Anzahl der OGS Kinder und nicht an der Grundschule Bedburg neu gebaut wird. Aber selbst
bei einer solch `eindeutigen´ Lage, fällt keine schlüssige Lösung für die drei anderen Standorte
ein, da es – mit Ausnahme an der Grundschule Kirdorf – keinen oder wenig Raum für eine
Erweiterung mehr gibt.
Verwaltungstechnisch – damit auf keinen Fall Landesmittel verloren gehen – wäre es von Vorteil,
wenn die zur Verfügung stehenden Mittel möglichst mit großen Projekten abgerufen werden.
Zumindest im Haushalt 2017 kommen hierzu auch Maßnahmen in Betracht, welche im Haushalt
mit Mittel versehen wurden. Hier könnte (auch fachdienstübergreifend) eine Mitteleinsparung zu
möglichen Mehrausgaben genutzt werden. Aber auch hier gibt es Einschränkungen: Werden
konsumtiv veranschlagte Mittel (z.B. für die Verkabelung von Gebäuden) über das Programm
`Gute Schule 2020´ finanziert, können nur konsumtive Projekte zusätzlich wahrgenommen
werden. Dies gilt in gleicher Weise auch für investiv veranschlagte Mittel.
Damit Maßnahmen aber aus dem Topf `Gute Schule 2020´ über einen Kredit finanziert werden
können, sind die Maßnahmen / ein Maßnahmenplan durch den Rat der Stadt Bedburg zu
beschließen. Es ist aber jederzeit möglich, dass der Rat Änderungen beschließt.
Man sollte sich daher vorbehalten, die Maßnahmen jährlich/regelmäßig neu zu beraten und ggf.
Beschlüsse zu ändern, um mögliche Veränderungen/Entwicklungen aufnehmen zu können.
Anfangs war man davon ausgegangen, dass man Mittel auch aus der „Bildungsoffensive für die
digitale Wissensgesellschaft“ (ist nicht zustande gekommen) oder dem Programm Förderung zur
Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland nutzen kann. Da alle
Schulen einen Breitbandanschluss haben, bzw. er bereit steht, sind diese Programme obsolet.
Auch die Aufstockung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes kann nur unter bestimmten
Voraussetzungen (u.a. nur Projekte von mind. 40.000 €) in Anspruch genommen werden und
fallen in Gänze in den Baubereich (bei der Stadt Bedburg somit in den FD 6). Mitte April war das
Gesetzgebungsverfahren [Anlage 5 Schnellbrief 103/2017 des Städte- und Gemeindebundes]
aber auch noch nicht abgeschlossen, so dass auch keine verbindlichen Aussagen hierzu getroffen
werden können.
Um sowohl für Gute Schule 2020, aber auch für die zu erwartenden Mittel aus dem
Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes verlässliche / belastbare Aussagen über die
Schulgebäude treffen zu können, wird der Fachdienst 6 einen externen Sachverständigen /
Gutachter beauftragen, der alle Grundschulen und die dortigen Sporthallen auf Sanierungsbedarfe
prüft und mögliche Maßnahmen für die Jahre 2017 bis 2020 vorschlägt bzw. deren Nutzen
bewertet. Die weiterführenden Schulen müssen nicht überprüft werden, da es hier eine
vertragliche Verpflichtung zur Sanierung (bei Bedarf) der Firma vinci gibt. [Anlage 10 Vermerk vom
30.03.2017]
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Erkennbar ist, das es nicht möglich ist, zeitnah eine `abschließende´, überarbeitete und bewertete
Liste mit allen Wünschen dem Ausschuss zur Verfügung zu stellen. Damit aber alle einen gleichen
Kenntnisstand haben, wird die Verwaltung, der Politik, den Schulen und den Vertretern der
Schülerinnen und Schülern regelmäßig eine aktualisierte Liste [Anlage 12] mit den die
Fortschreibung der Wünsche zukommen lassen.
Das mag einerseits unbefriedigend sein und eine Herausforderung darstellen, die Liste immer
wieder fortzuschreiben, zu bewerten und sich ggf. auf Änderung einzulassen. Aus Sicht der
Verwaltung ist dies aber unerlässlich, wenn wir die Schülerinnen und Schüler ernst nehmen und
mitnehmen möchten!
Der Fachdienst 4 führt die Beteiligung von Schülerinnen und Schüler fort:
Hierzu wird eine Veranstaltung für die Lehrerinnen und Lehrer zusammen mit den
Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen (nicht nur Schülervertreter) terminiert.
Für jede Grundschule wird ein Termin vor Ort für Lehrerinnen und Lehrer sowie die Eltern der
Grundschüler durchgeführt.
Der Schul- und Bildungsausschuss schlägt dem Rat der Stadt Bedburg einen Maßnahmenplan
vor, so dass Mittel aus dem Programm Gute Schule 2020 abgerufen werden können.
Änderung der Planung ist hierbei (mit einem erneuten Ratsbeschluss) möglich. Ein Vorschlag
für diesen Maßnahmenplan wird die Verwaltung nachreichen bzw. mit dem Ausschuss in der
Sitzung erarbeiten.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
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----------------------------------Brunken
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Fachdienstleiter
Bürgermeister
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