Daten
Kommune
Wesseling
Größe
39 kB
Datum
18.09.2013
Erstellt
31.08.13, 06:18
Aktualisiert
31.08.13, 06:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
199/2013
- Mitteilung Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Schulen
Vorlage für
Schulausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Zuweisungen an die Träger Offener Ganztagssschulen
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
21.08.2013
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 199/2013
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Jürgen Marx
21.08.2013
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Schulausschuss
Betreff:
Zuweisungen an die Träger Offener Ganztagssschulen
Beschlussentwurf:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Sachdarstellung:
Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses baten in der letzten Sitzung am 15.05.2013 um Informationen
über die Zuschüsse im offenen Ganztag und darüber, wie die Entscheidung zustande kam, dass nur die
Hälfte der Erhöhung der Landeszuweisungen an die Träger der OGS weitergegeben werden soll.
Die Landeszuweisung beträgt für jede/n OGS-Schüler/in und Schuljahr 935 EUR (bis 31.01.2011 820 EUR),
für jedes OGS-Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf 1.890 EUR (bis 31.01.2011 1.660 EUR). Die
Stadt zahlt als Pflichtanteil 410 EUR pro OGS-Kind und Schuljahr. Der freiwillige Anteil der Stadt in Höhe
von 300 EUR wurde ab 01.02.2011 um den hälftigen Erhöhungsbetrag der Landeszuweisung gekürzt. Damit
zahlt die Stadt jetzt noch freiwillig für jedes der OGS-Kinder im Schuljahr 242,50 EUR und für jedes der
OGS-Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf 185 EUR.
Angesichts der schwierigen und defizitären Haushaltslage war es nach Rücksprache mit dem Kämmerer
zumutbar und geboten, den freiwilligen Anteil der Stadt zumindest um die Hälfte des Erhöhungsbetrages der
Landeszuweisung zu kürzen. Um eine weitere Kürzung des freiwilligen Anteils der Stadt im Nothaushalt zu
umgehen, wurden die Elternbeiträge für die Betreuung in Offenen Ganztagsschulen erhöht, um gegenüber
der Kommunalaufsicht diese freiwillige Ausgabe weiter zu rechtfertigen.