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Beschlussvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1/106.1 "Gotenstraße- Innenbereich" hier: Kenntnisnahme der Auswertung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gem. §§ 3 Abs.1 und 4 Abs.1 BauGB Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
133 kB
Datum
19.09.2013
Erstellt
02.09.13, 17:09
Aktualisiert
02.09.13, 17:09
Beschlussvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1/106.1 "Gotenstraße- Innenbereich"
hier: 
Kenntnisnahme der Auswertung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gem. §§ 3 Abs.1 und 4 Abs.1 BauGB
Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB) Beschlussvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1/106.1 "Gotenstraße- Innenbereich"
hier: 
Kenntnisnahme der Auswertung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gem. §§ 3 Abs.1 und 4 Abs.1 BauGB
Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB) Beschlussvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1/106.1 "Gotenstraße- Innenbereich"
hier: 
Kenntnisnahme der Auswertung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gem. §§ 3 Abs.1 und 4 Abs.1 BauGB
Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB) Beschlussvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1/106.1 "Gotenstraße- Innenbereich"
hier: 
Kenntnisnahme der Auswertung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gem. §§ 3 Abs.1 und 4 Abs.1 BauGB
Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 170/2013 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Stadtplanung - 80 - Vorlage für Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1/106.1 "Gotenstraße- Innenbereich" hier: - Kenntnisnahme der Auswertung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gem. §§ 3 Abs.1 und 4 Abs.1 BauGB - Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Datum Namenszeichen Beteiligte Bereiche - 80 - 12.08.2013 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 170/2013 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Stefan Wessels 12.08.2013 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz Betreff: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1/106.1 "Gotenstraße- Innenbereich" hier: - Kenntnisnahme der Auswertung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gem. §§ 3 Abs.1 und 4 Abs.1 BauGB - Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB Beschlussentwurf: 1. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz beschließt die Umstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 1/106.1 "Gotenstraße- Innenbereich“ von einem „Angebotsbebauungsplan“ gem. § 8 BauGB auf einen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan gem. § 12 BauGB. 2. Die Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 Abs.1, 4 Abs. 1 BauGB (Anlage - Auswertung/Abwägungsvorschläge) wird zur Kenntnis genommen. 3. Die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange des in der Sitzung vorliegenden Entwurfs des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1/106.1 "Gotenstraße- Innenbereich“ wird gem. §§ 3 Abs.2 und 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. 4. Der in der Sitzung vorliegende Entwurf der Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1/106.1 "Gotenstraße- Innenbereich wird zur Kenntnis genommen. Sachdarstellung: 1. Problem Für das Plangebiet Gotenstraße wurde am 21.07.2011 vom Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz ein Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 1/106.1 mit veränderter Abgrenzung des Geltungsbereichs gefasst. Ein veränderter Aufstellungsbeschluss wurde aufgrund der sich konkretisierenden Planungen zum Vorhaben eines Lebensmittelvollsortimenters (s. u. und Anlage) notwendig. Gleichermaßen wurde in selbiger Sitzung ein Beschluss über die 55. Änderung des Flächennutzungsplans gefasst. Die Änderung des Flächennutzungsplans soll in einem Parallelverfahren zur Bebauungsplanaufstellung erfolgen. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz hat in seiner Sitzung am 19.09.2012 die Durchführung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens zur 55. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1/106.1 „Gotenstraße Innenbereich“ gem. §§ 3 Abs.1 und 4 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes. Die Planunterlagen wurden im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 Abs.1 und 4 Abs. 1 BauGB vom 04.10.2012 – 07.11.2012 bei der Stadt Wesseling, Neues Rathaus, 3. Obergeschoss im Foyer ausgelegt und den Behörden und Trägern öffentlicher Belange postalisch geschickt. Am 24.10.2013 fand zudem eine öffentliche Bürgerinformation im Ratssaal des neuen Rathauses der Stadt Wesseling statt. Eine Zusammenfassung der eingegangenen Stellungnahmen und der von der Stadtverwaltung erarbeitete Abwägungsvorschlag sind der Vorlage 170/2013 angefügt (siehe Anlage). Aufgrund des konkreten Vorhabenbezuges und der flexibleren Steuerungsmechanismen bzgl. vertraglicher und verfahrenstechnischer Regelungen empfiehlt die Verwaltung, das Bebauungsplanverfahren vom „Angebotsbebauungsplan-“ zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren gem. § 12 BauGB umzustellen. Ein entsprechender Antrag wurde von der Vorhabenträgerin am 11.06.2013 gestellt. Das Plankonzept der Vorhabenträgerin sieht weiterhin die Ansiedlung eines Lebensmittelvollsortimenters mit rd. 86 Stellplätzen vor. Anders als im Plankonzept zum frühzeitigen Beteiligungsverfahren wird die Verkaufsfläche von ursprünglich rd. 1.600 m² auf rd. 1.450 m² reduziert. Die Planungsziele der Bauleitplanung werden dadurch nicht verändert. 2. Lösung Als nächster Verfahrensschritt ist die öffentliche Auslegung des in der Sitzung vorliegenden Entwurfs des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1/106.1 „Gotenstraße- Innenbereich“ und gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs 2 BauGB vorgesehen. Um eine zügige Realisierung des Vorhabens zu gewährleisten, wird vorgeschlagen, den entsprechenden Beschluss durch den Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz der Stadt Wesseling zu fassen. 3. Alternativen Keine 4. Finanzielle Auswirkungen Die Kosten für die erforderliche Bauleitplanung sowie für die Realisierung des Planvorhabens werden von der Vorhabenträgerin Ten Brinke – ITB SB Wesseling B.V. übernommen. Zur Sicherung der Finanzierung und Durchführung des Vorhabens wird ein Durchführungsvertrag (§12 BauGB) zwischen der Stadt Wesseling und der Vorhabenträgerin abgeschlossen. Anlagen       Antrag der Vorhabenträgerin auf Umstellung des Verfahrens Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1/106.1 einschließlich des Vorhaben und Erschließungsplanes (Verkleinerung DIN A 3) Begründung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1/106.1 Umweltbericht zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1/106.1 Textfestsetzungen Abwägungsvorschläge der Verwaltung zu den eingegangenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 und 4 Abs. 1 BauGB. Anmerkung Die Fraktionen erhalten je ein Exemplar des Planentwurfs zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1/106.1 im Originalformat.