Daten
Kommune
Bedburg
Größe
386 kB
Datum
16.05.2017
Erstellt
03.05.17, 08:51
Aktualisiert
03.05.17, 08:51
Stichworte
Inhalt der Datei
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode
Drucksache
16/13519
21.11.2016
Antwort
der Landesregierung
auf die Kleine Anfrage 5274 vom 24. Oktober 2016
der Abgeordneten Yvonne Gebauer, Marcel Hafke und Henning Höne FDP
Drucksache 16/13243
Erweist sich das Programm „Gute Schule 2020“ bei der Digitalisierung als Mogelpackung?
Vorbemerkung der Kleinen Anfrage
Die Kommunen als Schulträger in Nordrhein-Westfalen benötigen dringend zusätzliche Unterstützung, da sich in den vergangenen Jahren ein großer Sanierungsbedarf an den Schulen
aufgestaut hat. Auch herrscht trotz eines dringend benötigen digitalen Bildungssprungs an
vielen Schulen nach wie vor eher digitale Tristesse vor. Die Landesregierung hat nun – bei
nahender Landtagswahl – plötzlich mit dem Programm „Gute Schule 2020“ ihr Herz für die
Schulen entdeckt. Jahrelang wurden nicht nur trotz Rekordsteuereinnahmen immer weitere
Schulden zulasten zukünftiger Generationen aufgetürmt, sondern gleichzeitig dem Schulsystem auch die dringend benötigten Mittel mit ständigem Verweis auf die Schulträger verweigert.
Nun werden kreditfinanziert in einer Art Schattenhaushalt zwei Milliarden Euro bereitgestellt.
Diese Schulden werden gerade auch von heutigen Kindern und Jugendlichen bis zum Jahr
2041 zurückgezahlt werden müssen, weil der Landesregierung eine Finanzierung trotz sprudelnder Steuereinnahmen nicht aus dem laufenden Landeshaushalt finanzieren will. Da die
Mittel darüber hinaus auch noch nicht ausschließlich nach Schülerzahlen verteilt werden, folgt
aus diesem Vorgehen nicht nur die Bestrafung vieler Kommunen, sondern Kinder werden auch
noch als unterschiedlich „viel wert“ behandelt. Laut Prognosen mit einem Bedarf von mindestens 7 Milliarden Euro werden diese Mittel darüber hinaus auch nicht ansatzweise reichen, um
den Modernisierungsstau zu beseitigen.
Laut Erklärungen der Ministerpräsidentin und der Schulministerin soll das Programm „Gute
Schule 2020“ in hohem Maße auch eine Antwort auf die Herausforderung der Digitalisierung
in den Schulen darstellen. Die Ministerpräsidentin erklärte hierzu u.a.: „Mit dem Programm
Gute Schule 2020 wollen wir auch den digitalen Aufbruch unserer Schulen vorantreiben, um
die Grundlagen für die Zukunft des Lernens in unseren Schulen zu verbessern.“ Auch die zuständige Fachministerin sprach u.a. vom „digitalen Wandel“, der mit dem Programm vorangetrieben werden solle.
Datum des Originals: 21.11.2016/Ausgegeben: 24.11.2016
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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode
Drucksache 16/13519
Allerdings stellt sich nun die Frage, ob die Ankündigungen der Realität entsprechen. Für einen
wirklichen Bildungssprung bei der digitalen Bildung braucht es insgesamt z.B. neben einer
bestmöglichen Aus- und Fortbildung der Lehrkräfte, einer Implementierung in schulrechtlichen
Vorgaben, bestenfalls Netzwerkadministratoren an den Schulen, Software sowie den unabdingbaren Breitbandanschlüssen und WLAN insbesondere natürlich auch Hardware. Mobile
Endgeräte stellen einen zentralen Baustein dar, unabhängig davon, ob es sich um die Ausstattung der Lehrkräfte handelt, um die Einrichtung von Laptop- oder Tablet-Klassen für Schülerinnen und Schüler, oder aber ob es z.B. im Zuge des Konzeptes von „Bring your own device“
um die Bereitstellung eines Grundstocks an mobilen Endgeräten geht, die eine pädagogisch
wie sozial unerlässliche Partizipation aller Schülerinnen und Schüler ermöglicht. Dies ist zunächst auch unabhängig von einem selbstverständlich immer wieder bestehenden Erneuerungsbedarf der technischen Ausstattung zu betrachten.
Während nun aber in der öffentlichen Berichterstattung gerade auch über die Frage der Ausstattung mit Hardware intensiv diskutiert und der Mangel thematisiert wird, scheint die Landesregierung andere Pflöcke einschlagen zu wollen. So heißt es im Förderrundbrief 39 der NRWBank zu diesem Programm zwar, das Ziel sei „die Förderung von Investitionen in die digitale
Infrastruktur und Ausstattung von Schulen“. Weiter heißt es jedoch explizit: „Nicht förderfähig
sind Investitionen und Aufwendungen für Betriebsmittel, geringwertige und bewertungsfreie
Wirtschaftsgüter (z.B. mobile Endgeräte), reine Kapitalanlagen, Leasingvorhaben sowie Liquiditätsbedarf.“ Hierdurch wird offensichtlich die Anschaffung mobiler Endgeräte ausgeschlossen, was die Gestaltungspielräume in den einzelnen Kommunen massiv einschränken würde.
Offenkundig liegt damit der Schwerpunkt auf Breitbandanschlüssen und der WLAN-Ausstattung der Schulen. Diese Bedarfe bestehen zweifellos in hohem Maße. Allerdings verwundert
diese Schwerpunktsetzung der Landesregierung auch insofern, als dass sie öffentlich bei Kritik
an ihrem unzureichenden Handeln in diesem Feld immer bestreitet, dass dort dringlichste Bedarfe entstehen. Die Zurverfügungstellung einer Breitbandversorgung an den Schulen stellt
jedoch lediglich eine notwendige Bedingung zur Digitalisierung dar. Zur Erfüllung der hinreichenden Bedingung ist auch die Ausstattung mit mobilen Endgeräten erforderlich, um Schülerinnen und Schüler für den souveränen Umgang mit neuster Technik vorzubereiten. Dies
gehört als Baustein zu guter Bildungspolitik elementar hinzu.
Der Finanzminister hat die Kleine Anfrage 5274 mit Schreiben vom 21. November 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Schule und Weiterbildung
beantwortet.
Vorbemerkung der Landesregierung
Die Unterstellung, das Programm „NRW.BANK.Gute Schule 2020“ werde „kreditfinanziert in
einer Art Schattenhaushalt bereitgestellt“ erstaunt und wird ausdrücklich zurückgewiesen. Warum Kreditverträge und gesetzlich geregelte Schuldendiensthilfen eine Art Schattenhaushalt
darstellen sollen, bleibt das Geheimnis der Fragesteller. Die Schuldendiensthilfen nach Maßgabe des Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der Schulinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen
(Gute Schule 2020) werden ab dem Haushaltsjahr 2018 im jeweiligen Haushaltsplan transparent und vollständig abgebildet. Ein Schattenhaushalt existiert nicht.
Das Programm verschiebt auch keine Schulden in die Zukunft, wie von den Fragestellern behauptet wird. Richtig ist: Infolge des Programms werden Kinder und Jugendliche schnell bessere Schulen nutzen können. Die Kredite haben eine Laufzeit von 20 Jahren und werden innerhalb dieses Zeitraums vollständig getilgt. Mit Rücksicht auf die lange Laufzeit bilden langlebige Investitionsgüter den Schwerpunkt des Programms.
2
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1.
Drucksache 16/13519
Welche Begründung ist ursächlich dafür, warum mobile Endgeräte nicht förderfähig im Sinne des Programms „Gute Schule 2020“ sind?
Die Förderung von mobilen Endgeräten wird im Programm „NRW.BANK.Gute Schule 2020“
nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Ausgeschlossen sind im Rahmen dieses Investitionsprogramms lediglich geringwertige Wirtschaftsgüter im Sinne des § 6 Abs. 2 Satz 1 Einkommensteuergesetz mit Anschaffungskosten von zurzeit weniger als 410 Euro (netto).
2.
Welche einzelnen förderfähigen Maßnahmen fallen im Rahmen des genannten
Programms unter die „digitale Infrastruktur und Ausstattung von Schulen“ (bitte
nach einzelnen Handlungsfeldern der Sachausstattung aufschlüsseln)?
3.
Welche sächliche Ausstattung, die für die Digitalisierung an Schulen von Bedeutung ist, wird bei diesem Programm explizit als nicht förderfähig ausgeschlossen?
Generell können alle Ausgaben, die im Einklang mit der Digitalisierungsstrategie der Schulen
stehen, gefördert werden, sofern es sich nicht um Ausgaben für Betriebsmittel, Leasingvorhaben oder geringwertige Wirtschaftsgüter handelt.
4.
Wenn die Landesregierung in der Vergangenheit anders z.B. als die FDP-Fraktion
regelmäßig betont hat, wie stark man im Bereich Breitband als Nordrhein-Westfalen bereits aufgestellt sei: Warum wird hierauf dann offenkundig ein Schwerpunkt
– auch zulasten der Hardware – gelegt?
Das Programm „NRW.BANK.Gute Schule 2020“ eröffnet eine breite Möglichkeit der Mittelverwendung im Bereich der Sanierung, Modernisierung und dem Ausbau der baulichen und digitalen kommunalen Schulinfrastruktur zu gleichen Maßen. Die Entscheidung, wie die Mittel im
Einzelnen verwendet werden, obliegt den Kommunen.
5.
Welche Bedeutung bemisst die Landesregierung aktuell bzw. zukünftig der aktiven Nutzung von mobilen Endgeräten im Schulunterricht bei?
Die Bedeutung mobiler Endgeräte wird im Zuge des Lernens im digitalen Wandel zunehmen.
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