Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (:gesamtperspektive Wesseling Neugestaltung der Fußgängerzone, 1. Bauabschnitt Flach-Fengler-Straße hier: - Beschluss über die Anregungen aus dem Bürgerforum - Kenntnisnahme des Schreibens und der Unterschriftenliste aus der Händlerschaft - Beschluss über die Auftragsvergabe der Leistungsphase 5 HOAI)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
167 kB
Datum
19.09.2013
Erstellt
02.09.13, 17:09
Aktualisiert
02.09.13, 17:09

Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 169/2013 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Stadtplanung - 80 - - 66 - Vorlage für Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) :gesamtperspektive Wesseling Neugestaltung der Fußgängerzone, 1. Bauabschnitt Flach-Fengler-Straße hier: - Beschluss über die Anregungen aus dem Bürgerforum - Kenntnisnahme des Schreibens und der Unterschriftenliste aus der Händlerschaft - Beschluss über die Auftragsvergabe der Leistungsphase 5 HOAI Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Datum Namenszeichen Beteiligte Bereiche - 80 - - 66 - 06.08.2013 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 169/2013 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Wessels/Schneider 06.08.2013 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz Betreff: :gesamtperspektive Wesseling Neugestaltung der Fußgängerzone, 1. Bauabschnitt Flach-Fengler-Straße hier: - Beschluss über die Anregungen aus dem Bürgerforum - Kenntnisnahme des Schreibens und der Unterschriftenliste aus der Händlerschaft - Beschluss über die Auftragsvergabe der Leistungsphase 5 HOAI Beschlussentwurf: 1. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz schließt sich den Vorschlägen der Verwaltung zur Berücksichtigung der Anregungen aus dem Bürgerforum vom 18.07.2013 an und beauftragt die Verwaltung, diese entsprechend in die Erarbeitung der Leistungsphase 5 HOAI (Ausführungsplanung) aufzunehmen. 2. Das Anschreiben und die Unterschriftenliste aus der Händlerschaft der Fußgängerzone Flach-FenglerStraße werden zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Händlerschaft, Anwohner und Immobilieneigentümer frühzeitig zu einem Informationstermin über die Konkretisierung der Planung und den Ablauf der Baumaßnahme einzuladen. 3. Die Verwaltung wird ermächtigt, das Planungsbüro pesch partner architekten stadtplaner mit der Erarbeitung der Leistungsphase 5 HOAI (Ausführungsplanung) zu beauftragen, vorbehaltlich der Bestätigung der förderunschädlichen Vergabe. Sachdarstellung: 1. Problem Am 18.06.2013 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz den Entwurf des Planungsbüros pesch partner architekten stadtplaner zur Neugestaltung der Flach-Fengler-Straße (1. BA) beraten und beschlossen (vgl. Beschlussvorlage 115/2013). Die Verwaltung wurde beauftragt, diese Entwurfsplanung gemeinsam mit möglichen Instrumenten für eine aktive Mitarbeit lokaler Akteure bei der Innenstadtentwicklung in einer Bürgerinformationsveranstaltung vorzustellen. Das Bürgerforum hat am 18.07.2013 im Rheinforum stattgefunden. An der Veranstaltung haben ca. 110 Wesselingerinnen und Wesselinger teilgenommen. Nach Vorträgen zur Neugestaltung der Flach-FenglerStraße und zum Begleitprozess Innenstadtentwicklung gab es die Möglichkeiten für die Bürgerschaft, u.a. zur baulichen Neugestaltung Fragen zu stellen, Anregungen vorzutragen oder diese auf Karteikarten zu vermerken. Alle im Rahmen des Bürgerforums gehaltenen Vorträge stehen unter: www.wesseling.de/verwaltung/stadtplanung/innenstadtentwicklung zum download zur Verfügung. Die Niederschrift zum Bürgerforum ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Die Auswertung der Anregungen zum Begleitprozess Innenstadtentwicklung ist der Vorlage 171/2013 zu entnehmen. 2. Lösung Die im Rahmen des Bürgerforums gestellten Fragen konnten direkt von Herrn Kalkowski, Planungsbüro pesch partner architekten stadtplaner, oder von Vertretern der Stadtverwaltung beantwortet werden. Zu den vorgetragenen, die bauliche Neugestaltung der Fußgängerzone Flach-Fengler-Straße betreffenden Anregungen wird von der Verwaltung wie folgt Stellung genommen: Kunst im öffentlichen Raum Es wurde angeregt, dass das Thema Kunst im öffentlichen Raum bei der Innenstadtneugestaltung aufgegriffen werden sollte. Stellungnahme der Verwaltung: Das Thema Kunst im öffentlichen Raum kann ein gestalterisches Element in der Fußgängerzone darstellen, welches durchaus zu einer Attraktivierung beitragen kann. Im Rahmen der Neugestaltung werden Objekte wie bspw. ein Infoelement, Beleuchtungseffekte und der farblich abgesetzte Pflasterstreifen vorgesehen. Darüber hinaus werden innenstadttypische Möblierungselemente in einem 2 m breiten „Funktionsstreifen“ vorgesehen. Es ist vorstellbar, Kunstobjekte (fest installiert oder temporär) in die Neugestaltung zu integrieren, sofern diese in das städtebauliche Konzept passen und nicht wiederum zu einer „Überladung“ der Fußgängerzone führen. Entsprechende Vorschläge und Ideen aus der Bürgerschaft oder von Vereinen können der Verwaltung mitgeteilt werden, die diese dann sammelt und sichtet. Inwieweit Kunstobjekte im öffentlichen Raum durch Stadterneuerungsmittel förderfähig sind, muss im Einzelnen mit der Förderbehörde abgestimmt werden. In Anbetracht der Zielsetzung, mit der Neugestaltung der Fußgängerzone einen großzügigen, klar strukturierten öffentlichen Raum zu schaffen, wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, die Installation von Kunstobjekten erst im Zuge des 3. Bauabschnittes Alfons-Müller-Platz in Betracht zu ziehen. Dort werden sich auf Grund des großen öffentliches Platzraumes geeignete Möglichkeiten für die Installation von Kunstobjekten ergeben, die innerhalb der relativ schmalen öffentlichen Räume der Fußgängerzone Flach-FenglerStraße und Bahnhofstraße eher nicht gegeben sind. Änderungen/Anpassungen des Planungskonzeptes im Zuge der Ausführungsplanung sind nicht erforderlich. Parkhaus Es wurde die Bereitstellung ausreichender Parkplätze im Bereich Flach-Fengler-Straße und die Nutzung des Parkhauses an der Wilhelm-Rieländer-Straße angesprochen. Stellungnahme der Verwaltung: Das Parkhaus an der Wilhelm-Rieländer-Straße wird von den Stadtwerken Wesseling betrieben und ist aufgrund von Vandalismusschäden nur eingeschränkt nutzbar. Zudem besteht erheblicher baulicher und damit auch finanzieller Sanierungsbedarf für eine adäquate Nutzung des Parkhauses. Nach den Sommerferien sind Abstimmungen vorgesehen, wie mit dem Parkhaus zukünftig umgegangen werden soll. Durch die Planung zur Neugestaltung der Flach-Fengler-Straße wird sich die Parkplatzsituation in der Innenstadt nicht verändern. Ein Mangel an Parkplätzen im Bereich der Flach-Fengler-Straße besteht objektiv nicht, da großflächige Parkplatzangebote im Marktkauf und im Forum Wesseling zur Verfügung stehen. Nichtsdestotrotz wird die Parkraumsituation weiter beobachtet, um bei künftig zunehmendem Bedarf an Parkplätzen rechtzeitig reagieren zu können. Änderungen/Anpassungen des Planungskonzeptes im Zuge der Ausführungsplanung sind nicht erforderlich. Bäume Es wurde der Erhalt der bestehenden Bäume in der Flach-Fengler-Straße angeregt und die Notwendigkeit der Fällung hinterfragt. Stellungnahme der Verwaltung: Die Bäume in der Fußgängerzone Flach-Fengler-Straße sind Schnurbäume, die beim Erstausbau der Fußgängerzone vor etwa 30 Jahren gepflanzt wurden. Schnurbäume sind nach aktuellem Wissensstand als innerstädtische Bäume in relativ engen Straßenräumen ungeeignet. Schnurbäume bilden große Kronen aus, die auf Grund des Platzmangels in der Flach-Fengler-Straße in der Vergangenheit immer wieder zurückgeschnitten werden mussten, damit sie nicht mit den Fassaden in Konflikt geraten. Aus diesem Grund sind die Bäume sehr ungleichmäßig gewachsen, was sich darin äußert, dass die Kronen nicht mehr mittig über dem Stamm sind, sondern „auseinanderfallen“. Zudem ist das Wurzelwachstum sehr stark ausgeprägt. Durch die engen Baumfelder kommt es zum sogenannten „Blumentopfeffekt“. Eine Erweiterung des Baumfeldes würde nur funktionieren, wenn das Gelände auf Wurzelniveau angehoben wird. Dies würde es jedoch unmöglich machen, das Niederschlagswasser bei einem stärkeren Regenereignis von den Hauseingängen wegzuleiten. Dass die Bäume in keinem guten Zustand und insgesamt nicht für eine innerstädtische Umgebung geeignet sind, zeigt auch der hohe Anteil der Bäume, die bereits in der Vergangenheit aus Verkehrssicherungsgründen entfernt werden mussten (von ehemals 23 Bäumen mussten deshalb bereits 13 Bäume entfernt werden). Die Begutachtung des Zustands der vorhandenen Bäume hat ergeben, dass deren Lebenserwartung auf Grund der vorab dargestellten Einschränkungen erheblich reduziert ist und eine Erhaltung der Bestandsbäume im Zuge der Neugestaltung der Fußgängerzone aus fachlicher Sicht nicht empfohlen wird. Die Verwaltung empfiehlt, die Bäume im Zuge der Neugestaltung der Fußgängerzone Flach-Fengler-Straße zu beseitigen und neue innenstadtgeeignete Bäume zu pflanzen, die die nächsten 30-50 Jahre für eine Begrünung der Fußgängerzone geeignet sind. Pavillon Es wurde der Erhalt und die weitere Nutzung des Pavillons für den Obstverkauf angeregt sowie eine optische Aufwertung des Pavillons vorgeschlagen. Stellungnahme der Verwaltung: Der Abschnitt Flach-Fengler-Straße bildet einen aktiven Kernbereich des Einzelhandels innerhalb der Innenstadt. Diese wichtige Funktion soll durch eine neue zeitgemäße Gestaltung des öffentlichen Raums unterstützt werden. Geplant ist, den Abschnitt zwischen Poststraßen-Kreisel und Westring unverändert von Autoverkehr freizuhalten. Die neue Gestaltung soll den derzeit übermöblierten, stellenweise „zugestellt“ wirkenden Raum öffnen und klar strukturieren. Dazu soll die Fußgängerzone von störenden Einbauten, unter anderem auch von dem sehr voluminösen Pavillon, befreit werden. Die heute durchlaufende Pflasteroberfläche soll neu und differenziert gestaltet werden: Pflasterstreifen vor den Häusern rahmen einen Bewegungsraum mit großzügiger Pflasterung ein. In einem Funktionsstreifen sind Lampen, Sitzmöbel, Bänke etc. vorgesehen. Durch diese räumliche Struktur werden den Ladenlokalen, Cafes und Restaurants eindeutige Funktionsflächen, u.a. für Außengastronomie, zugeordnet. An besonderen Stellen wie z.B. dem Zugang zur Passage wird der Mittelstreifen unterbrochen. Die Ausrichtung der Flach-Fengler-Straße soll durch eine durchgehende Reihe neuer Bäume betont werden, die auch in technischer Hinsicht zur Fußgängerzone passen (Wurzelwachstum). Der Umbau der Fußgängerzone ist ein wichtiger städtebaulicher Impuls, der mit der aktuellen Planung im Rahmen der Städtebauförderung förderfähig ist. Der etwa 30 Jahre alte Pavillon ist nicht mehr zeitgemäß und müsste umfassend saniert werden, nicht zuletzt um sich gestalterisch in das neue Gesamtbild einzufügen. Der Querschnitt der Fußgängerzone ist für Einbauten dieser Größe nicht ausreichend, so dass der öffentliche Raum dort unnötig eingeengt wird. Zudem verstellt das Gebäude den Eingang zur Passage und stört damit die einzige Querbeziehung zum wichtigen Einzelhandelsmagneten Marktkauf. Es ist Ziel der Stadt Wesseling, Leerstände in den Ladenlokalen zu vermeiden bzw. zu reduzieren. Die Beibehaltung des Pavillons steht wesentlichen Zielen für die Neugestaltung und Aufwertung der Fußgängerzone (und damit der finanziellen Förderung) entgegen und stellt demzufolge keine Option dar. Der aktuelle Mieter ist bei Abschluss des Mietvertrages im Jahr 2010 auf die Planungen zur InnenstadtNeugestaltung hingewiesen worden. Eine entsprechende Klausel wurde in den Mietvertrag aufgenommen. Es bestand zu jeder Zeit Einigkeit bei allen Beteiligten, dass die Nutzung als Obstverkaufsstand lediglich eine Zwischenlösung bis zur Realisierung der Neugestaltung der Flach-Fengler-Straße ist. Im Juni 2013 hat ein Gespräch zwischen dem Mieter und Vertretern der Verwaltung stattgefunden. Die Verwaltung hat dem Mieter jede mögliche Unterstützung zugesichert, um ein für seine Zwecke passendes Ladenlokal in der Fußgängerzone zu finden. Die Stadtverwaltung empfiehlt, das Entwurfskonzept für den 1. Bauabschnitt Fußgängerzone Flach-FenglerStraße unverändert beizubehalten und den Pavillon im Zuge der Neugestaltung zu beseitigen. Barrierefreiheit Im Rahmen des Bürgerforums wurde das Thema der Barrierefreiheit intensiv diskutiert (vgl. Niederschrift). Dabei waren wesentliche Diskussionspunkte die allgemeine barrierefreie Neugestaltung der Flach-FenglerStraße, aber auch die derzeit unbefriedigende Situation der Unterführung, die den aktuellen Anforderungen an eine barrierefreie Zugänglichkeit nicht gerecht wird. Stellungnahme der Verwaltung: Das Thema der barrierefreien Gestaltung ist in die Planung zur Neugestaltung der Flach-Fengler-Straße eingeflossen und wird auch bei der weiteren Planung im Rahmen der :gesamtperspektive Wesseling eine wichtige Rolle spielen. Die Trennung der Fußgängerzone durch die Bahngleise ist ein zentrales Problem und der Verwaltung seit langem bekannt. Im Rahmen des Regionale 2010- Projektes „Innenstadtperspektive Wesseling“ (jetzt :gesamtperspektive) wurden Planungskonzepte für eine ebenerdige Querung der Stadtbahngleise und der L 300 erarbeitet und deren Realisierbarkeit durch Machbarkeitsstudien untersucht. Das komplexe Projekt der ebenerdigen und barrierefreien Bahnquerung ist jedoch nicht Gegenstand des Förderprojektes „Neugestaltung der Fußgängerzone (BA 1-3)“, sondern des im Anschluss daran geplanten Teilprojektes „Umgestaltung des Bahnhofsbereiches Wesseling“. Bei der Entwurfsplanung für die Neugestaltung der Flach-Fengler-Straße wurden zwei Lösungsansätze (Umbau der vorhandenen Rampe und Installierung eines Aufzuges) geprüft; beide Ansätze haben sich allerdings sowohl als technisch nicht machbar als auch finanziell viel zu aufwändig und im Rahmen der Fördermaßnahme „Neugestaltung Flach-Fengler-Straße“ nicht umsetzbar herausgestellt. Die derzeitige Bestandssituation (vorhandene Rampe) ist zwar nicht als vollständig barrierefrei zu bewerten, ist jedoch für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen wie bisher nutzbar und als Zugangsmöglichkeit zur Unterführung vorhanden. Es ist nach wie vor primäres Ziel der Verwaltung, eine ebenerdige Querung der Bahngleise und der L 300 im Zuge der Fußgängerzone umzusetzen. Abstimmungen zu diesem Thema mit der Häfen und Güterverkehr Köln AG als zentralem Akteur werden seitens der Verwaltung kontinuierlich geführt und voraussichtlich nach den Sommerferien bei einem runden Tisch mit allen Akteuren bei der Bezirksregierung Köln fortgesetzt. Hierbei sollen alle Optionen offen diskutiert und nach Möglichkeit eine konsensfähige Lösung für diese komplexe Thematik erreicht werden. Die Stadt Wesseling ist bei diesem Thema nicht die entscheidende Instanz, sondern ist auf die Kooperationsbereitschaft der anderen Akteure angewiesen. Änderungen/Anpassungen des Planungskonzeptes im Zuge der Ausführungsplanung sind nicht erforderlich. Mobiliar Es wurde die Anregung gemacht, dass bei der Planung ausreichend Bänke aufgestellt werden und die Aschenbecher groß genug sind. Stellungnahme der Verwaltung: Entsprechend dem Neugestaltungskonzept werden an jedem Baumbeet Bänke vorgesehen, so dass ausreichend Sitzgelegenheiten geschaffen werden. Aschenbecher werden in der für Mobiliar im Straßenraum angemessenen Größe ausgewählt. Änderungen/Anpassungen des Planungskonzeptes im Zuge der Ausführungsplanung sind nicht erforderlich, da die Anregungen bei der Ausführungsplanung berücksichtigt werden. Baubeginn Während des Bürgerforums wurde angefragt, wann die Baumaßnahme realisiert wird und wie lange diese dauern soll. Nach Erläuterung der Verwaltung, dass die Baumaßnahme ab dem Frühjahr 2014 durchgeführt werden soll und mit einer Dauer von ca. 5-6 Monaten zu rechnen ist, wurde angemerkt, dass die Händlerschaft rechtzeitig im Vorfeld informiert werden müsse, damit deren Personalplanung etc. abgestimmt werden könne. Von dieser Thematik losgelöst müssen die Bäume im Winter 2013/2014 aus Gründen des Naturschutzes bereits vor der eigentlichen Tiefbaumaßnahme gefällt werden. Im Anschluss an das Bürgerforum gingen am 22.07.2013 ein Schreiben und eine Unterschriftenliste aus der Händlerschaft der Fußgängerzone Flach-Fengler-Straße bei der Verwaltung ein, worin Anregungen zur Realisierung der geplanten Baumaßnahme im Herbst/ Winter 2014 vorgetragen werden. Das Schreiben und die Unterschriftenliste sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Stellungnahme der Verwaltung: Der Beginn der baulichen Maßnahme zur Neugestaltung der Flach-Fengler-Straße ist für Frühjahr 2014 vorgesehen. Der entsprechende Förderantrag wurde 2012 eingereicht, nach derzeitigem Sachstand ist der Bewilligungsbescheid im Herbst 2013 zu erwarten. Die Fördermittel werden mit dem Bescheid voraussichtlich nur für die Haushaltsjahre 2013/2014 bereitgestellt. Ein datumsgenauer Baubeginn kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht genannt werden, da derzeit erst die Entwurfsplanung vorliegt und noch weitere Planungs- und Realisierungsschritte erforderlich werden. Die Ausführungsplanung soll, vorbehaltlich der Förderunschädlichkeit und des positiven Ausschussvotums, kurzfristig beauftragt werden. Erst nach Vorlage des Bewilligungsbescheides kann das Leistungsverzeichnis für die Baumaßnahme erarbeitet, die Ausschreibung durchgeführt und anschließend die Vergabe und Durchführung des Bauauftrages durch die Fachausschüsse (ASU, BuV) beschlossen werden. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass ein Baubeginn im Frühjahr 2014 realistisch erscheint. Anwohner, Eigentümer und Händler werden im Vorfeld seitens der Verwaltung nochmals zu einer Informationsveranstaltung eingeladen, um detaillierte Informationen zu Baumaßnahme, Baustellenmanagement und Zeitplanung zu erhalten und sich auszutauschen. In diesem Zusammenhang werden auch Maßnahmen mit den Anliegern besprochen mit dem Ziel, die durch die Baumaßnahme zu erwartenden Beeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten. Notwendig werden dazu ein Baustellenmanagement, das den Bauablauf optimiert und die umfassende Abstimmung aller Maßnahmen gemeinsam mit dem Bauunternehmen, dem Büro für die örtliche Bauleitung, der Verwaltung und den Anliegern gewährleisten kann. Ein Baubeginn im Herbst/Winter 2014 wird seitens der Verwaltung aus vielerlei Gründen kritisch gesehen. Auf Grund der höheren Wetterrisiken wird die Dauer der Baumaßnahme voraussichtlich nicht auf ca. 5-6 Monate begrenzt werden können, da gerade in der Frostperiode keine Baumaßnahmen stattfinden können. Durch die dann zu erwartende, kaum kalkulierbare Verlängerung der Bauzeiten sind finanzielle Mehrkosten für die Baumaßnahme zu erwarten, die durch das begrenzte Budget der Maßnahme nicht zu kompensieren sind; es besteht die Gefahr derzeit nicht bezifferbarer Mehrkosten für die Stadt Wesseling. Die Vorweihnachts- und Weihnachtszeit, die in Fußgängerzonen üblicherweise die Hauptsaison für den örtlichen Einzelhandel darstellt, wäre bei einem Baubeginn im Herbst/Winter 2014 von der Bauphase betroffen. Zudem kann dann wetterbedingt nicht ausgeschlossen werden, dass sich die Bautätigkeiten bis in das Frühjahr 2015 hineinziehen werden und somit die vorgetragene Problematik zeitlich verschoben auftreten könnte. Im Zuge der Baumaßnahme soll den Anliegern zudem die Gelegenheit eingeräumt werden, defekte Kanalhausanschlüsse zu erneuern. Die GVG hat ebenfalls angekündigt, Gasleitungen in der Flach-Fengler-Straße erneuern zu wollen. Aus Kosten- und bautechnischen Gründen ist eine Koordinierung dieser Maßnahmen mit der baulichen Neugestaltung der Flach-Fengler-Straße erforderlich. Da es sich bei den genannten Maßnahmen um Tiefbaumaßnahmen handelt, ist deren Durchführung nur in der frostfreien Zeit möglich. Da eine genaue Vorhersage der Frostperioden nicht möglich ist, würden bei einer Verschiebung der Baumaßnahme in den Herbst/Winter 2014 weitere unkalkulierbare Risiken für den zeitlichen Ablauf und die Einhaltung des Kostenbudgets der Baumaßnahme entstehen. Die Verwaltung empfiehlt aus vorgenannten Gründen, den geplanten Baubeginn im Frühjahr 2014 beizubehalten und wie vorgeschlagen, die Eigentümer, Anwohner, Händler und alle weiteren Akteure, die durch die Baumaßnahme betroffen sein werden, möglichst frühzeitig zu informieren und einzubinden. Ein erstes Informationsgespräch erscheint im Zeitraum Oktober/November 2013 sinnvoll. 3. Alternativen Keine 4. Finanzielle Auswirkungen Die Gesamtkosten für die Neugestaltung des 1. Bauabschnittes „Fußgängerzone Flach-Fengler-Straße“ sind mit 1.099.310 € (brutto) zu beziffern. Entsprechend dem 2012 eingereichten Förderantrag sind in den Haushalt der Stadt Wesseling für 2013 Investitionsmittel in Höhe von 1.099.310 € (Investitionskonto M541-008-0910402) eingestellt. Bei der beantragten Förderquote von 80 % beträgt der Eigenanteil der Stadt Wesseling 219.862 €. Mit der Vergabe der Leistungsphase 5 HOAI (Ausführungsplanung) an das Büro pesch partner architekten stadtplaner werden Honorarzahlungen in Höhe von 10.345,81 € (brutto) beauftragt. Die Mittel stehen auf dem vorgenannten Investitionskonto zur Verfügung; die Auftragsvergabe erfolgt erst nach Bestätigung der Förderunschädlichkeit durch die Bezirksregierung Köln. Entsprechend der Vergabeordnung der Stadt Wesseling liegt diese Auftragsvergabe im Zuständigkeitsbereich der Verwaltung. Anlagen:   Niederschrift zum Bürgerforum am 18.07.2013 Schreiben und Unterschriftenliste aus der Händlerschaft der Flach-Fengler-Straße vom 22.07.2013