Daten
Kommune
Bedburg
Größe
195 kB
Datum
16.05.2017
Erstellt
03.05.17, 08:51
Aktualisiert
03.05.17, 08:51
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Fachdienst 6
Datum: 30. März 2017
Überlegungen bezüglich des Einsatzes der Mittel des Programms „Gute Schule
2020“:
Abgrenzung der Pflichten der Vermieterin Vinci und der Stadt Bedburg
Das Schulzentrum Bedburg inklusive der dazugehörigen Sporthallen – exklusive der
Mensa - wird seit Juni 2006 bekanntermaßen im Rahmen einer „öffentlich-private
Partnerschaft“ (ÖPP) oder auch „Public-private-Partnership (PPP) betrieben. Die
Vertragslaufzeit endet am 20. Juli 2031, wobei für die Stadt Bedburg vor Ablauf des
Vertrages als Mieterin die Möglichkeit besteht, eine Verlängerung des Vertrages um
fünf Jahre über diesen Zeitpunkt hinaus herbeizuführen.
Für den Betrieb sowie die Unterhaltung und Instandsetzung ist grundsätzlich die
Vertragspartnerin der Stadt Bedburg, die „Vinci Facilities SKE GmbH“ zuständig.
Hierfür zahlt die Stadt regelmäßig einen Mietzins.
Bei der Entscheidung / Planung des Einsatzes der Mittel des Programms „Gute
Schule 2020“ für den Bereich des Schulzentrums ist daher im Vorfeld zu
differenzieren, welche Aufgaben der „Vinci Facilities SKE GmbH“ zukommen, d. h.
für welche gewünschten Maßnahmen keine Mittel aus dem Programm anzufordern
sind, weil diese der Vinci als Vermieterin obliegen.
Der Mietvertrag ist recht umfangreich, weshalb im nachfolgenden eine kurze
Zusammenfassung der grundsätzlichen Verantwortlichkeiten dargestellt wird:
Grundsätzlich gilt: Der Zustand und Nutzungsumfang, welcher zum
Übergabezeitpunkt des Schulzentrums bestand, ist während der gesamten
Mietzeit durch Vinci zu gewährleisten. Dies ist durch die Zahlung des
Mietzinses an Vinci abgegolten.
Instandhaltung, Instandsetzung, Schönheitsreparaturen, Sanierungen,
„Renovierungen“:
Die Verantwortlichkeiten hierfür liegen bei der Vinci. Die Kosten hierfür können nicht
separat bei der Stadt geltend gemacht werden, sondern sind mit den Mietzahlungen
an Vinci abgegolten. Hierunter fallen die „normale“ Bauunterhaltung, als auch
notwendige Sanierungen / Renovierungen, Beseitigung von Mängeln / Defekten.
Beispiele:
-Instandhaltung- / Setzung der technischen Einrichtungen / Lüftungen, auch z. B. bei
Fachräumen.
-Instandsetzung defekter Türen, Fenster, Sanitäranlagen etc.
-Renovierung / Anstriche / Tapeten, Putz etc. außen und innen (auch Klassen/Unterrichtsräume)
-Pflege der Außenanlagen
-Erneuerung abgenutzter Bodenbeläge
Hierbei muss das Schulzentrum vertraglich „über die gesamte Laufzeit des
Mietvertrages in einem gleich bleibenden guten und funktionsgerechten Zustand“
gehalten werden.
STADT
BEDBURG
Seite - 2 - zum Aktenvermerk der Stadt Bedburg vom 30.03.201703.05.2017
Vinci ist hierbei jedoch nicht verpflichtet, die Mehrkosten für Sonderwünsche zu
tragen, wie die Erhöhung der Grundqualität im Vergleich zur bisherigen Qualität.
Beispiele für Kosten, die in dem Bereich von der Stadt zu tragen wären:
-Mehrkosten für die Verlegung von höherwertigerem Bodenbelag als der, der bisher
verlegt ist, z. B. Parkett statt Linoleum
-Renovierung von Räumen, die eigentlich noch nicht renovierungsbedürftig sind
-Renovierung „vor Ablauf der Zeit“ aufgrund von pädagogischen Wünschen /
Farbgebungswünschen.
Um- und Ergänzungsbaumaßnahmen, Änderungen des
Gebäudebetriebes:
Soweit Mehrkosten für Um- und Ergänzungsbaumaßnahmen erforderlich
werden oder Mehrkosten für eine von der Stadt Bedburg gewünschten Änderung
des Gebäudebetriebes entstehen, fallen diese grundsätzlich der Stadt Bedburg
zur Last. Beispiele:
-Ein „normaler“ Unterrichtsraum soll in einen technischen Raum / Fachraum
umgewandelt werden
-gesetzliche Änderungen ab der Zeit nach Übergabe des Schulzentrums machen
einen Umbau erforderlich, wenn z. B. nachträglich aufgrund gesetzlicher Vorschriften
eine aufwendigere Be- und Entlüftung eingebaut werden soll
-Höherer Aufwand, wenn z. B. ein Verwaltungsraum soll in einen Unterrichtsraum
umgewandelt werden
-Herrichtung von neuen / zusätzlichen Anschlüssen für nachträglich angeschaffte
technische Geräte.
Mobiliar und Unterrichtsmaterialien:
Für das Mobiliar (Tische, Stühle, Computer etc.) ist die Stadt Bedburg verantwortlich.
Für z. B. spezielle technische Einrichtungen in Bestandsräumen (technische
Gebäudeausrichtung) ist Vinci zuständig.
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