Daten
Kommune
Wesseling
Größe
124 kB
Datum
19.09.2013
Erstellt
02.09.13, 17:09
Aktualisiert
02.09.13, 17:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
175/2013
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Stadtplanung
- 80 -
Vorlage für
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Antrag der Fraktion WIR/Freie Wähler Wesseling - Norton-Gelände
für den Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz am 18.06.2013
hier: Stellungnahme der Verwaltung
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
- 80 -
05.08.2013
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 175/2013
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Ursula Schneider
05.08.2013
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Betreff:
Antrag der Fraktion WIR/Freie Wähler Wesseling - Norton-Gelände
für den Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz am 18.06.2013
hier: Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und schließt sich der fachlichen Einschätzung der Verwaltung an.
Sachdarstellung:
1. Problem
Die Fraktion WIR/Freie Wähler Wesseling hat für die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und
Umweltschutz am 18.06.2013 einen Antrag zum Norton-Gelände gestellt, der Vorschläge zur künftigen Nutzung des Norton-Geländes als Wohngebiet mit siedlungsnahem Kleingewerbe, zur künftigen Erschließung
sowie zur Überarbeitung der Bauleitplanung für das Norton-Gelände umfasst (vgl. Anlage).
Nach Antragsbegründung und Diskussion wurde der Tagesordnungspunkt in die nächste Sitzung des Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz vertagt.
2. Lösung
Die Verwaltung hat in der Ausschusssitzung am 18.06.2013 bewusst zu den Inhalten des Fraktionsantrages
keine Stellung bezogen, da deren sachgerechte Prüfung und Bewertung sowie eine entsprechende Stellungnahme den Rahmen eines mündlichen Vortrags im Fachausschuss sprengen würde.
Stellungnahme der Verwaltung:
Zu Fragen hinsichtlich der Gespräche der Verwaltung mit dem Grundstückseigentümer des Norton-Geländes
hat die Verwaltung in der Sitzung des Rates am 16.07.2013 Stellung genommen (TOP 21.2).
Das Ziel der Stadtentwicklung, das Norton-Gelände sowie das heutige Gewerbegebiet Rheinbogen zu Gewerbegebieten mit hoher Standortqualität und optimaler Verkehrsanbindung zu entwickeln, ist seit langem in
den maßgeblichen Planwerken auf regionaler und kommunaler Ebene dargelegt.
Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln stellt das Norton-Gelände und angrenzende Industrie-und
Gewerbestandorte als „Bereiche für die gewerblich-industrielle Nutzung (GIB)“ dar.
Der Flächennutzungsplan der Stadt Wesseling, der seit 1976 wirksam ist, stellt das Norton-Gelände und die
angrenzenden Areale ebenfalls als „gewerbliche Bauflächen“ (teils Gewerbegebiet, teils Industriegebiet) dar.
Die Stadt Wesseling hat ihren Planungswillen zur Entwicklung des Norton-Geländes zu einem Gewerbestandort, in Zusammenhang mit dem südlich anschließenden Gewerbegebiet Rheinbogen, bereits Anfang
der 70-iger Jahre durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1/76 „Norton-Betriebsgelände“ (in Kraft
getreten am 19.11.1974) dokumentiert.
In Anbetracht der Betriebseinstellung auf dem Norton-Gelände 1992 hat die Stadt Wesseling das Verfahren
zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1/76 „In der Maar“ eingeleitet, um eine städtebauliche geordnete Entwicklung des Plangebietes zu ermöglichen. Der am 25.06.1997 in Kraft getretene Bebauungsplan
„In der Maar“ hat die planungsrechtliche Grundlage für die Entwicklung von Industrie- und Gewerbeflächen
im Bereich des heutigen Gewerbegebietes Rheinbogen und des Norton-Geländes sowie für die Herstellung
der öffentlichen Verkehrsanbindung an die Ahrstraße/Autobahn (heutige Vorgebirgsstraße) geschaffen.
Während das Gewerbegebiet Rheinbogen fast vollständig belegt ist, hat sich auf dem Norton-Gelände leider
bis heute keine städtebaulich sinnvolle Entwicklung zu einem Gewerbestandort vollzogen. Die vielfältigen,
durch den Bebauungsplan Nr. 1/76 „In der Maar“ gesicherten gewerblich-industriellen Nutzungsmöglichkeiten wurden bisher nicht ausgenutzt; das ca. 9 ha große Gelände befindet sich in Privateigentum.
Seit Einstellung der Industrieproduktion hat sich das Norton-Gelände zu einer Industriebrache, mit zunehmender Verwahrlosung der Freiflächen und fortschreitendem Verfall der alten Industriebauten, entwickelt.
Die festzustellenden städtebaulichen Missstände auf dem Norton-Gelände haben negative Auswirkungen
auf das Stadtbild und Image Wesselings und beeinträchtigen zudem die geordnete städtebauliche Entwicklung dieser wichtigen Gewerbeflächenpotenziale.
Die seit Inkrafttreten des Bebauungsplanes bisher durch den Eigentümer oder potenzielle Investoren vorgeschlagenen Nutzungskonzepte für das Norton-Gelände waren entweder schon mit den verbindlichen Darstellungen des Regionalplanes (großflächige Einkaufszentren, Widerspruch zu Zielen der Landesplanung)
nicht vereinbar oder mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 1/76 „In der Maar“ nicht umsetzbar
(Güterverteilzentren/Speditionen mit 24-Stunden-Betrieb, Einhaltung der planungs- und immissionsschutzrechtlichen Anforderungen nicht gegeben).
Mit Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1/110 „Norton-Gelände“ hat der Ausschuss für
Stadtentwicklung und Umweltschutz am 14.06.2006 den Planungswillen der Stadt Wesseling nochmals bekräftigt, durch eine Überarbeitung des Planungsrechts das städtebauliche Ziel zur Entwicklung eines innenstadtverträglichen Gewerbegebietes (einschließlich der Steuerung der Einzelhandelsentwicklung nach Maßgabe des Masterplanes Einzelhandel) umsetzen zu können (vgl. Beschlussvorlage 45/2006).
Die Stadt Wesseling hat seitdem in vielen Gesprächen mit dem Grundstückseigentümer und der ihn vertretenden Anwaltskanzlei Möglichkeiten zur konsensualen Überarbeitung des Planungsrechts für das NortonGelände (z.B. Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes) ausgelotet.
Zielrichtung der Gespräche ist jedoch nach wie vor, die ca. 9 ha große Fläche des Norton-Geländes für die
Entwicklung und Erschließung eines Gewerbegebietes, in unmittelbarem Anschluss an das Gewerbegebiet
Rheinbogen und die Vorgebirgsstraße, zu mobilisieren.
Zum einen ist seit einigen Jahren eine vermehrte Nachfrage nach kleinteiligen Gewerbegrundstücken in
Wesseling (Grundstücksgrößen etwa 800- 3.000 qm) zu verzeichnen, für die die Wirtschaftsförderung zur
Zeit keine Flächen mehr anbieten kann. Dies stellt eine erhebliche Einschränkung für die wirtschaftsstrukturelle Entwicklung der Stadt Wesseling dar, der mit der planungsrechtlichen Sicherung bzw. Entwicklung der
Plangebiete Hubertusstraße und Norton-Gelände abgeholfen werden soll. Eine Veränderung der künftigen
Nutzung des Norton-Geländes hin zu einer Wohnnutzung würde dem Ziel der Bereitstellung geeigneter Gewerbeflächen für ansiedlungswillige Unternehmen innerhalb Wesselings erheblich entgegen stehen.
Zum anderen weist das Norton-Gelände eine hohe Standortgunst als Gewerbefläche auf, wohingegen auf
Grund der vielfältigen Restriktionen nach fachlicher Bewertung der Verwaltung keinerlei Standorteignung für
die Entwicklung eines Wohngebietes gegeben ist.
Das Norton-Gelände ist auf drei Seiten von Industrie- und Gewerbebetrieben eingerahmt, die teilweise hohe
immissionsschutzrechtliche Anforderungen für eventuell heranrückende schützenswerte Nutzungen (wie die
Wohnnutzung) auslösen. Insbesondere zu den vorhandenen Industriebetrieben der Shell Deutschland Oil
GmbH und der Saint Gobain Abrasives sind Schutzabstände einzuhalten, die der Neuplanung von Wohngebieten auf dem Norton-Gelände entgegenstehen.
Die umgebende Nutzungsstruktur ist weit überwiegend durch Industrie und Gewerbe geprägt, lediglich die in
den ehemaligen Shell-Werkssiedlungen sowie im Bereich Mosel-/Schwarzwaldstraße vorhandenen Gebäude werden zu Wohnzwecken genutzt. Ein Teil der Werkssiedlungen wird in Anbetracht der vorgenannten
Problematik sukzessive rückgebaut. Auch die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1/107 „Saint Gobain“ (in Kraft getreten 2008) legt der Bauleitplanung für die Sicherung und verträgliche Nutzung des Saint
Gobain-Areals die gewerbliche Entwicklung der Flächenpotenziale südlich des Kronenwegs zu Grunde.
Diese Umgebungssituation sowie die Lage an der Stadtbahnlinie 16 bzw. in der Nähe von Hauptverkehrsstrassen bedingen die eher isolierte Lage des Norton-Geländes im Stadtgefüge; dies ist für ein Gewerbegebiet nicht von Bedeutung, für die Entwicklung eines Wohngebietes stellt diese stadtstrukturell isolierte Lage
jedoch einen erheblichen Standortnachteil dar.
Weitere Restriktionen für eine Wohngebietsentwicklung sind anhand der industriellen Vornutzung sowohl
durch mögliche Altlasten (Altlastenverdachtsfläche im Kataster des Rhein-Erft-Kreises) als auch durch den
mangelhaften Zustand der alten Industriebauten und die großflächige Flächenversiegelung zu erwarten.
Fazit:
In Anbetracht des Sachverhaltes, dass die Stadt Wesseling über etliche hochwertige bzw. wesentlich besser
für eine Wohnbauentwicklung geeignete Flächen verfügt, jedoch bereits heute einen Engpass an mobilisierbaren Gewerbeflächen feststellen muss, ist die mit dem Fraktionsantrag vorgeschlagene Entwicklung eines
Wohngebietes auf dem Norton-Gelände aus Sicht der Stadtentwicklungsplanung weder städtebaulich noch
funktional sinnvoll.
3.
Alternativen
Keine
4. Finanzielle Auswirkungen
Keine
Anlage:
Antrag der Fraktion WIR/Freie Wähler Wesseling – Norton-Gelände
für den Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz am 18.06.2013