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Beschlussvorlage (Grundsatzbeschluss bezüglich der Durchführung eines Ratsbürgerentscheides über den Fortbestand des Freibades hier: Antrag der FWG-Fraktion vom 02.12.2016)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
305 kB
Datum
09.05.2017
Erstellt
26.04.17, 18:03
Aktualisiert
30.10.17, 11:31
Beschlussvorlage (Grundsatzbeschluss bezüglich der Durchführung eines Ratsbürgerentscheides über den Fortbestand des Freibades
hier: Antrag der FWG-Fraktion vom 02.12.2016) Beschlussvorlage (Grundsatzbeschluss bezüglich der Durchführung eines Ratsbürgerentscheides über den Fortbestand des Freibades
hier: Antrag der FWG-Fraktion vom 02.12.2016) Beschlussvorlage (Grundsatzbeschluss bezüglich der Durchführung eines Ratsbürgerentscheides über den Fortbestand des Freibades
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hier: Antrag der FWG-Fraktion vom 02.12.2016) Beschlussvorlage (Grundsatzbeschluss bezüglich der Durchführung eines Ratsbürgerentscheides über den Fortbestand des Freibades
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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9-70/2017 Fachdienst 1 - Personal, Organisation, Ratsangelegenheiten Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Rat der Stadt Bedburg Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 09.05.2017 Mehrheitlich dagegen (in geheimer Abstimmung haben 10 Mitglieder des Rates dafür gestimmt, 21 Mitglieder des Rates dagegen gestimmt und sich 3 Mitglieder des Rates enthalten) Betreff: Grundsatzbeschluss bezüglich der Durchführung eines Ratsbürgerentscheides über den Fortbestand des Freibades hier: Antrag der FWG-Fraktion vom 02.12.2016 Beschlussvorschlag: Alternative 1: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt gemäß § 26 Absatz 1 Satz 2 Gemeindeordnung NRW mit Zwei-Drittel-Mehrheit, bezüglich der Frage über den Fortbestand des Bedburger Freibades einen Ratsbürgerentscheid durchzuführen. Der Rat der Stadt Bedburg beauftragt die Verwaltung, alle erforderlichen Schritte zwecks Durchführung dieses Ratsbürgerentscheides am Tag der Bundestagswahl am 24.09.2017 vorzunehmen und in Abstimmung mit den Fraktionsvorsitzenden bzw. dem Einzelmandatsträger der FDP die Fragestellung, die Begründung, die Inhalte des Abstimmungsheftes sowie die weiteren Modalitäten zum Ratsbürgerentscheid zu erarbeiten. Alternative 2: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, den Antrag der FWG-Fraktion vom 02.12.2016 abzulehnen und keinen Ratsbürgerentscheid bezüglich der Frage über den Fortbestand des Bedburger Freibades durchzuführen. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Mit Schreiben vom 02.12.2016 hat die FWG-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg beantragt, dass über den Fortbestand des Freibades ein Ratsbürgerentscheid möglichst zum Termin der nächsten Bundestagswahl durchgeführt werden soll. Auf den Antrag, der dieser Sitzungsvorlage als Anlage 1 beigefügt ist, wird vollinhaltlich verwiesen. Rechtliche Hinweise und Informationen zum Ratsbürgerentscheid: Beschluss zum Ratsbürgerentscheid Gemäß § 26 Abs. 1 Satz 2 Gemeindeordnung NRW (GO) ist für die Durchführung eines Ratsbürgerentscheides die Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Rates erforderlich. Da der Bürgermeister kraft Gesetzes Mitglied des Rates ist, ist er bei der Berechnung der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit zu berücksichtigen. Für eine erfolgreiche Beschlussfassung sind also mindestens 25 Ja-Stimmen erforderlich. Festlegung des Abstimmungstages Gemäß § 5 der Satzung über die Durchführung von Bürgerbegehren, Bürgerentscheiden und Ratsbürgerentscheiden muss die Abstimmung an einem Sonntag stattfinden, der durch den Rat nach folgender Maßgabe bestimmt wird: Sofern zwischen der achten und der dreizehnten Woche nach dem Beschluss zur Durchführung des Ratsbürgerentscheides eine Wahl stattfindet, wird die Abstimmung auf diesen Tag gelegt. Vor dem Hintergrund der am 24.09.2017 stattfindenden Bundestagswahl wäre grundsätzlich eine Verknüpfung mit der Durchführung des Ratsbürgerentscheides denkbar. Es wird in diesem Zusammenhang allerdings darauf hingewiesen, dass aufgrund einer Empfehlung der Kommunalaufsicht des Rhein-Erft-Kreises für die Durchführung eines Ratsbürgerentscheides separate Abstimmungsvorstände gebildet werden sollen, was es erforderlich machen würde, neben den Wahlhelfern für die Bundestagswahl zusätzlich auch zahlreiche Wahlhelfer zwecks Abwicklung des Ratsbürgerentscheides zu „rekrutieren“. Beschluss über die Fragestellung Weiterhin ist es Aufgabe des Rates, die Fragestellung zu formulieren. Dabei muss die Frage so formuliert sein, dass sie in sich widerspruchsfrei, in allen Teilen inhaltlich nachvollziehbar und aus sich heraus verständlich ist. Die zur Entscheidung zu bringende Frage muss zudem mit Ja oder Nein zu beantworten sein. Für den Beschluss hierüber ist ebenfalls eine Zwei-Drittel-Mehrheit mit mindestens 25 Ja-Stimmen erforderlich. Die Frage des Ratsbürgerentscheides wäre schließlich in dem Sinne entschieden, in dem sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen beantwortet würde, sofern diese Mehrheit in Gemeinden mit bis zu 50.000 Einwohnern mindestens 20 Prozent der Bürger beträgt. Bei Stimmengleichheit gilt die Frage als mit Nein beantwortet. Beschlussvorlage WP9-70/2017 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Geht man beispielhaft von einer Anzahl an Stimmberechtigten in Höhe von 19.642 (Wahlberechtigte bei der Kommunalwahl 2014) aus, ist die erforderliche Mehrheit erreicht, wenn mindestens 3.929 Wahlberechtigte mit „Ja“ stimmen und die Anzahl der NeinStimmen darunter liegt. Wenn die erforderliche Mehrheit erreicht wird, hat der Ratsbürgerentscheid gemäß § 26 Abs. 8 GO NRW die Wirkung eines Ratsbeschlusses und kann vor Ablauf von zwei Jahren nur auf Initiative des Rates durch einen neuen Ratsbürgerentscheid abgeändert werden. Im Anschluss an den Ratsbürgerentscheid müsste der Rat das am Abstimmungstag ermittelte Ergebnis in einer Ratssitzung offiziell feststellen. Wird die erforderliche Mehrheit nicht erreicht, fällt die Entscheidung grundsätzlich an den Rat zurück. Beschluss über Begründung und Kostenschätzung Aufgabe des Rates ist es gemäß § 11 Abs. 5 sowie gemäß § 6 Abs. 2 der Satzung über die Durchführung von Bürgerbegehren, Bürgerentscheiden und Ratsbürgerentscheiden auch, eine kurze Begründung zum Ratsbürgerentscheid sowie eine Einschätzung der mit der Durchführung der verlangten Maßnahme verbundenen Kosten zu formulieren. Diese Begründung muss die wesentlichen für die Entscheidung durch den Bürger erheblichen Tatsachen enthalten. Es wird darauf hingewiesen, dass auch für den Beschluss über Begründung und Kostenschätzung eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich ist, da hiermit der Inhalt des Ratsbürgerentscheides festgelegt wird. Hinsichtlich der Kostenschätzung wird darauf hingewiesen, dass bei einem Ratsbürgerentscheid die Notwendigkeit einer Kostenschätzung nicht zwingend besteht, insbesondere da vorliegend die Schließung des Freibades als mögliches Ergebnis des Ratsbürgerentscheides rein aus fiskalischen Gründen betrachtet zu einer Kosteneinsparung führen könnte. Die Beifügung einer freiwilligen Kostenschätzung kann aber sicher sinnvoll sein. Informationen zum sogenannten Abstimmungsheft Bei der Durchführung eines Ratsbürgerentscheides ist jedem Abstimmungsberechtigten ein sogenanntes Abstimmungsheft zu übermitteln. Gemäß § 11 der Satzung über die Durchführung von Bürgerbegehren, Bürgerentscheiden und Ratsbürgerentscheiden in der Stadt Bedburg sind beim Ratsbürgerentscheid im Abstimmungsheft folgende Informationen aufzunehmen: - Text der zu entscheidenden Frage sowie Tag und Uhrzeit, zu denen die Stimmlokale für die Stimmabgabe geöffnet sind und bis zu denen der Stimmbrief beim Bürgermeister eingegangen sein muss (§ 11 Abs. 1) - Unterrichtung durch den Bürgermeister über den Verlauf der Abstimmung und der Erläuterung des Verfahrens der Stimmabgabe durch Brief (§ 11 Abs. 2 Nr. 1) Beschlussvorlage WP9-70/2017 Seite 3 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 4 - Übersicht über die Stimmempfehlungen der im Rat vertretenen Fraktionen samt Angabe ihrer Fraktionsstärke sowie auf Wunsch Sondervoten einzelner Ratsmitglieder und die Stimmempfehlung des Bürgermeisters (§ 11 Abs. 2 Nr. 5)  Erläuterung zur Stimmempfehlung: Bei der Stimmempfehlung der Fraktionen handelt es sich um ihre Empfehlung an die Bürgerinnen und Bürger zur Abstimmung mit Ja oder Nein auf die vom Rat formulierte Fragestellung. - Beim Ratsbürgerentscheid sind neben der kurzen Begründung des Rates zudem auf Wunsch kurze sachliche Stellungnahmen der im Rat vertretenen Fraktionen aufzunehmen (§ 11 Abs. 5 Satz 3). Informationen zur Abstimmungsberechtigung: Abstimmungsberechtigt bei einem Ratsbürgerentscheid wäre, wer am Tag des Bürgerentscheids  Deutsche/Deutscher im Sinne von Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz ist  oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzt,  das 16. Lebensjahr vollendet hat  und mindestens seit dem 16. Tag vor dem Entscheid im Gebiet der Stadt Bedburg seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung, hat  oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Abstimmungsgebietes hat. Voraussichtliche Kosten bei Durchführung eines Ratsbürgerentscheides Die voraussichtlichen Kosten bei Durchführung eines Ratsbürgerentscheides belaufen sich auf etwa 80.000 €. Darin enthalten sind u.a. die Kosten für den Druck, das Kuvertieren und die Papierkosten der Abstimmungsbenachrichtigungen, die Kosten für den Versand der Abstimmungsbenachrichtigungen inklusive des Abstimmungsheftes sowie der Briefwahlunterlagen, die Kosten für den Einsatz der Wahlhelfer sowie die Personalkosten für die Vorbereitung und Abwicklung des Ratsbürgerentscheides einerseits, aber auch für die Personalkosten hinsichtlich der Durchführung der internen sowie externen Abstimmungsgespräche zur Erarbeitung des Abstimmungsheftes, etc. Kostensituation des Bedburger Freibades Bezüglich der aktuellen Kostensituation des Freibades wird auf die nachfolgende Tabelle verwiesen: Ist 2014 Ist 2015 Ist 2016 Plan 2017 Aufwand 258.530,53 € 280.164,15 € 234.251,85 € 278.424,97 € Ertrag 42.285,90 € 80.113,20 € 79.252,27 € 60.840,00 € Saldo - 216.244,63 € - 200.050,95 € - 154.999,58 € - 217.584,97 € (lt. Ergebnisübersicht FD 2; ohne Berücksichtigung interner Leistungsbeziehungen) Beschlussvorlage WP9-70/2017 Seite 4 STADT BEDBURG Investitionen/ Sanierung Sitzungsvorlage Seite: 5 2013 2014 2015 2016 4.999,24 € / 186.185,62 € 1.681,66 € (lt. Info FD 6, FD 2)  Bezüglich der Sanierungsmaßnahmen wird ergänzend auf den Vermerk des Fachdienstes 6 – Hochbau, Tiefbau, Bauhof – verwiesen, der dieser Sitzungsvorlage als Anlage 2 beigefügt ist. Besucherzahlen des Bedburger Freibades Die Besucherzahlen des Bedburger Freibades stellen sich wie folgt dar: 2014: 2015 2016: 12.058 Besucher 24.784 Besucher 21.481 Besucher Beschlusslage aus der Vergangenheit: Im Rahmen des Beschlusses über die Haushaltssatzung für das Jahr 2008 wurde als politische Zielvorgabe wie folgt beschlossen: „Die Entwicklung im Freibad wird zunächst abgewartet und erst bei dringendem Handlungsbedarf zur Entscheidung in den politischen Gremien gebracht“. Im Rahmen des Beschlusses über die Haushaltssatzung für das Jahr 2009, in dessen Zuge entsprechende Haushaltsmittel für das Freibad eingestellt wurden, wurde folgender Beschluss gefasst: „Regelmäßige Überprüfung des Freibades und Maßnahmen zum dauerhaften Erhalt“ Diese Zielvorgaben wurden verwaltungsseitig bislang so interpretiert, dass der Rat insbesondere dann explizit beteiligt wird, wenn eine „größere“ Sanierungsmaßnahme bevorsteht, die für den Weiterbetrieb des Freibades zwingende Voraussetzung ist. Dann sollte eine Entscheidung darüber getroffen werden, ob das Freibad weiter betrieben oder geschlossen wird. Darüber hinaus wird auf die Haushaltsberatungen für das Jahr 2015 im Haupt- und Finanzausschuss am 03.03.2015 verwiesen, wo aufgrund eines Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen über den Prüfauftrag hinsichtlich der Errichtung eines Naturbades beraten wurde. In diesem Zuge wurde auch das Bedburger Freibad thematisiert. Der entsprechende Protokollauszug ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage 3 beigefügt. Zusammenfassung: Die politische Bewertung über die Kosten, die Besucherzahlen und die Notwendigkeit der Vorhaltung eines Freibades für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bedburg und des Umlandes wird grundsätzlich dem Rat überlassen. Verwiesen wird an dieser Stelle auf die Ausführungen bezüglich der möglichen Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel (siehe unten). Beschlussvorlage WP9-70/2017 Seite 5 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 6 Sollte der Rat der Stadt Bedburg sich für die Durchführung eines Ratsbürgerentscheides über den Fortbestand des Bedburger Freibades aussprechen wollen, so wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, die im Beschlussvorschlag aufgeführte Alternative 1 zu beschließen und sodann im Rahmen der Ratssitzung am 11.07.2017 oder in einer Sondersitzung die weiteren erforderlichen Beschlüsse zu fassen. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Damit die Stadt Bedburg den fortschreitenden demografischen Wandel erfolgreich bewältigen kann, ist es erforderlich und wichtig, sich mittel- bis langfristig als Zuzugsgemeinde zu etablieren. Gemeinsames Ziel in diesem Zusammenhang muss unter anderem sein, dass die Stadt Bedburg auch in der Zukunft zum einen für Familien, zum anderen aber auch für Senioren, attraktiv bleibt. Dies kann und muss auch durch das Angebot entsprechender Freizeitmöglichkeiten gewährleistet werden, wozu unter anderem das Freibad als städtische Einrichtung gezählt werden kann. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja X Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: ----------------------------------Koehl ----------------------------------Stolz ----------------------------------Solbach Stellv. Fachdienstleiter Fachdienstleiterin Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-70/2017 Seite 6