Daten
Kommune
Wesseling
Größe
130 kB
Datum
19.09.2013
Erstellt
02.09.13, 17:09
Aktualisiert
02.09.13, 17:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
183/2013
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Stadtplanung
- 80 -
Vorlage für
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
55. Änderung des Flächennutzungsplanes "Gotenstraße-Innenbereich"
hier:
-
Kenntnisnahme der Auswertung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gem. §§ 3 Abs.1 und
4 Abs.1 BauGB
Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
- 80 -
12.08.2013
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 183/2013
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Stefan Wessels
12.08.2013
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Betreff:
55. Änderung des Flächennutzungsplanes "Gotenstraße-Innenbereich"
hier:
- Kenntnisnahme der Auswertung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gem. §§ 3 Abs.1 und 4
Abs.1 BauGB
- Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Beschlussentwurf:
1. Die Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 Abs. 1,
4 Abs.1 BauGB (Anlage - Auswertung/Abwägungsvorschläge) wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz beschließt die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange des in der Sitzung vorliegenden
Entwurfes zur 55. Änderung des Flächennutzungsplanes "Gotenstraße-Innenbereich“ gem. § 4 Abs.
2 BauGB.
3. Der in der Sitzung vorliegende Entwurf der Begründung zur 55. Änderung des Flächennutzungsplanes "Gotenstraße-Innenbereich“ wird zur Kenntnis genommen.
Sachdarstellung:
1. Problem
Für das Plangebiet Gotenstraße wurde am 21.07.2011 vom Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz ein Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 1/106.1 mit veränderter Abgrenzung des Geltungsbereichs gefasst. Ein veränderter Aufstellungsbeschluss wurde aufgrund der sich konkretisierenden
Planung zum Bau eines Lebensmittelvollsortimenters notwendig.
Der Bebauungsplan 1/106.1 ist gem. § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Der
Flächennutzungsplan der Stadt Wesseling legt für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1/106.1
überwiegende Wohnnutzung (W) fest. Ein großflächiger Einzelhandelsbetrieb (bzw. Lebensmittelvollsortimenter) ist nur in Kerngebieten (MK) oder sonstigen Sondergebieten (SO) zulässig, welche nicht aus dem im
Flächennutzungsplan festgelegten Wohngebiet entwickelt werden können. Für die Realisierung des Vorhabens ist dementsprechend eine Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig. Am 21.07.2011 wurde
vom Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz die Aufstellung der 55. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Die Änderung erfolgt in einem Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1/106.1.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz hat in seiner Sitzung am 19.09.2012 die Durchführung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens zur 55. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1/106.1 „Gotenstraße Innenbereich“ gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1
BauGB beschlossen.
Die Planunterlagen wurden im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
gemäß §§ 3 Abs.1 und 4 Abs. 1 BauGB vom 04.10.2012 – 07.11.2012 bei der Stadt Wesseling, Neues Rathaus, 3. Obergeschoss im Foyer ausgelegt und den Behörden und Trägern öffentlicher Belange postalisch
geschickt.
Am 24.10.2012 fand zudem eine öffentliche Bürgerinformation im Ratssaal des neuen Rathauses der Stadt
Wesseling statt.
Eine Zusammenfassung der eingegangenen Stellungnahmen und der von der Stadtverwaltung erarbeitete
Abwägungsvorschlag sind der Vorlage 183/2013 als Anlage angefügt.
2. Lösung
Als nächster Verfahrensschritt ist die öffentliche Auslegung des in der Sitzung vorliegenden Entwurfs zur 55.
Änderung des Flächennutzungsplanes „Gotenstraße- Innenbereich“ gem. §§ 3 Abs.2 und 4 Abs 2 BauGB
vorgesehen.
Um eine zügige Realisierung des Vorhabens zu gewährleisten, wird vorgeschlagen, den entsprechenden
Beschluss durch den Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz der Stadt Wesseling zu fassen.
3. Alternativen
Keine
4. Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten für die erforderliche Bauleitplanung sowie für die Realisierung des Planvorhabens werden von
der Vorhabenträgerin Ten Brinke – ITB SB Wesseling B.V. übernommen. Zur Sicherung der Finanzierung
und Durchführung des Vorhabens wird ein Durchführungsvertrag (§12 BauGB) zwischen der Stadt Wesseling und der Vorhabenträgerin abgeschlossen.
Anlagen
Entwurf der 55. Änderung des Flächennutzungsplanes (Verkleinerung DIN A 3))
Begründung zur 55. Änderung des Flächennutzungsplanes
Umweltbericht zur 55. Änderung des Flächennutzungsplanes
Abwägungsvorschläge der Verwaltung zu den eingegangenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 1 und 4
Abs. 1 BauGB.
Anmerkung
Die Fraktionen erhalten je ein Exemplar des Planentwurfs zur 55. Änderung des Flächennutzungsplanes im
Originalformat.