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Beschlussvorlage (55. Änderung des Flächennutzungsplanes "Gotenstraße-Innenbereich" hier: Kenntnisnahme der Auswertung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gem. §§ 3 Abs.1 und 4 Abs.1 BauGB Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
130 kB
Datum
19.09.2013
Erstellt
02.09.13, 17:09
Aktualisiert
02.09.13, 17:09
Beschlussvorlage (55. Änderung des Flächennutzungsplanes "Gotenstraße-Innenbereich"
hier:

Kenntnisnahme der Auswertung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gem. §§ 3 Abs.1 und 4 Abs.1 BauGB
Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB) Beschlussvorlage (55. Änderung des Flächennutzungsplanes "Gotenstraße-Innenbereich"
hier:

Kenntnisnahme der Auswertung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gem. §§ 3 Abs.1 und 4 Abs.1 BauGB
Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB) Beschlussvorlage (55. Änderung des Flächennutzungsplanes "Gotenstraße-Innenbereich"
hier:

Kenntnisnahme der Auswertung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gem. §§ 3 Abs.1 und 4 Abs.1 BauGB
Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB) Beschlussvorlage (55. Änderung des Flächennutzungsplanes "Gotenstraße-Innenbereich"
hier:

Kenntnisnahme der Auswertung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gem. §§ 3 Abs.1 und 4 Abs.1 BauGB
Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 183/2013 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Stadtplanung - 80 - Vorlage für Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) 55. Änderung des Flächennutzungsplanes "Gotenstraße-Innenbereich" hier: - Kenntnisnahme der Auswertung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gem. §§ 3 Abs.1 und 4 Abs.1 BauGB Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Datum Namenszeichen Beteiligte Bereiche - 80 - 12.08.2013 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 183/2013 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Stefan Wessels 12.08.2013 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz Betreff: 55. Änderung des Flächennutzungsplanes "Gotenstraße-Innenbereich" hier: - Kenntnisnahme der Auswertung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gem. §§ 3 Abs.1 und 4 Abs.1 BauGB - Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB Beschlussentwurf: 1. Die Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 Abs. 1, 4 Abs.1 BauGB (Anlage - Auswertung/Abwägungsvorschläge) wird zur Kenntnis genommen. 2. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz beschließt die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange des in der Sitzung vorliegenden Entwurfes zur 55. Änderung des Flächennutzungsplanes "Gotenstraße-Innenbereich“ gem. § 4 Abs. 2 BauGB. 3. Der in der Sitzung vorliegende Entwurf der Begründung zur 55. Änderung des Flächennutzungsplanes "Gotenstraße-Innenbereich“ wird zur Kenntnis genommen. Sachdarstellung: 1. Problem Für das Plangebiet Gotenstraße wurde am 21.07.2011 vom Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz ein Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 1/106.1 mit veränderter Abgrenzung des Geltungsbereichs gefasst. Ein veränderter Aufstellungsbeschluss wurde aufgrund der sich konkretisierenden Planung zum Bau eines Lebensmittelvollsortimenters notwendig. Der Bebauungsplan 1/106.1 ist gem. § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Der Flächennutzungsplan der Stadt Wesseling legt für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1/106.1 überwiegende Wohnnutzung (W) fest. Ein großflächiger Einzelhandelsbetrieb (bzw. Lebensmittelvollsortimenter) ist nur in Kerngebieten (MK) oder sonstigen Sondergebieten (SO) zulässig, welche nicht aus dem im Flächennutzungsplan festgelegten Wohngebiet entwickelt werden können. Für die Realisierung des Vorhabens ist dementsprechend eine Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig. Am 21.07.2011 wurde vom Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz die Aufstellung der 55. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Die Änderung erfolgt in einem Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1/106.1. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz hat in seiner Sitzung am 19.09.2012 die Durchführung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens zur 55. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1/106.1 „Gotenstraße Innenbereich“ gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die Planunterlagen wurden im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 Abs.1 und 4 Abs. 1 BauGB vom 04.10.2012 – 07.11.2012 bei der Stadt Wesseling, Neues Rathaus, 3. Obergeschoss im Foyer ausgelegt und den Behörden und Trägern öffentlicher Belange postalisch geschickt. Am 24.10.2012 fand zudem eine öffentliche Bürgerinformation im Ratssaal des neuen Rathauses der Stadt Wesseling statt. Eine Zusammenfassung der eingegangenen Stellungnahmen und der von der Stadtverwaltung erarbeitete Abwägungsvorschlag sind der Vorlage 183/2013 als Anlage angefügt. 2. Lösung Als nächster Verfahrensschritt ist die öffentliche Auslegung des in der Sitzung vorliegenden Entwurfs zur 55. Änderung des Flächennutzungsplanes „Gotenstraße- Innenbereich“ gem. §§ 3 Abs.2 und 4 Abs 2 BauGB vorgesehen. Um eine zügige Realisierung des Vorhabens zu gewährleisten, wird vorgeschlagen, den entsprechenden Beschluss durch den Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz der Stadt Wesseling zu fassen. 3. Alternativen Keine 4. Finanzielle Auswirkungen Die Kosten für die erforderliche Bauleitplanung sowie für die Realisierung des Planvorhabens werden von der Vorhabenträgerin Ten Brinke – ITB SB Wesseling B.V. übernommen. Zur Sicherung der Finanzierung und Durchführung des Vorhabens wird ein Durchführungsvertrag (§12 BauGB) zwischen der Stadt Wesseling und der Vorhabenträgerin abgeschlossen. Anlagen  Entwurf der 55. Änderung des Flächennutzungsplanes (Verkleinerung DIN A 3))  Begründung zur 55. Änderung des Flächennutzungsplanes  Umweltbericht zur 55. Änderung des Flächennutzungsplanes  Abwägungsvorschläge der Verwaltung zu den eingegangenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB. Anmerkung Die Fraktionen erhalten je ein Exemplar des Planentwurfs zur 55. Änderung des Flächennutzungsplanes im Originalformat.