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Beschlussvorlage (Vorentwurf BP Nr. 1/120)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
755 kB
Datum
19.09.2013
Erstellt
02.09.13, 17:09
Aktualisiert
02.09.13, 17:09
Beschlussvorlage (Vorentwurf BP Nr. 1/120)

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Inhalt der Datei

ZEICHNERISCHE FESTSETZUNGEN 5. Laubbaum im Vorgarten (zwischen der vorderen bzw. seitlichen Baugrenze und der Art der baulichen Nutzung GEe so GEe* WR Versorgungsleitungen der A 555 (Siehe textl. Festsetzung Nr. 3.2) Pipeline mit beidseits 5 m breitem Schutzstreifen reines Wohngebiet 0,4 6. 7. HINWEISE 1. Altlasten/Baugrund 0,8 Entwicklung von Natur und Landschaft 2. II Sonstige Planzeichen Bauweise, Baugrenzen des Bebauungsplanes ED 3. Kampfmittel Abgrenzung unterschiedlicher Nutzungen Baugrenze Nutzungsschablone Erdarbeiten mit entsprechender St Baugebiet Begrenzung 40 m-Anbauverbotszone der A 555 (Siehe textl. Festsetzung Nr. 3.2) Vollgeschosse werden. In diesem Fall ist das Ordnungsamt der Stadt Wesseling, der Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bauweise TEXTLICHE FESTSETZUNGEN Kas 1. e tani 1.1 g nwe e* - Tankstellen, A 555 Nach der Wesselinger Sortimentsliste sind zentrenrelevante Sortimente: - Antiquariat/ Kunst - Baby-/ Kinderartikel e Stadt Wesseling -Vorentwurf- - (Schnitt-)Blumen __. Ausfertigung - Drogeriewaren (inkl. Wasch- und Putzmittel), Kosmetika und Parfumerieartikel, Haushaltswaren/Bestecke Haus- und Heimtextilien und Stoffe, Bastel-/ Geschenkartikel, Kunstgewerbe/ Bilder und Rahmen) Gemarkung: Wesseling, Flur 30 - Kurzwaren, Handarbeiten und Wolle - Musikalien - Nahrungs-/ Genussmittel - Pharmazeutika - Schmuck, Uhren, Gold- und Silberwaren Entwurfsverfasser Dezernat III - Bereich 61 / Stadtplanung Dezernat III - Bereich 61 / Stadtplanung Wesseling, den __.__._____ Planunterlage Rechtsgrundlagen Die Planunterlage entspricht der digitalen Liegenschaftskarte Stand 2009. 1. Wesseling, den __.__._____ Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414) (BGBl. I S. 1548) in der z.Zt. geltenden Fassung 2. Baunutzungsverordnung (BauNVO) Wesseling, den __.__.____ (BGBI. I S.132) in der z. Zt. geltenden Fassung 3. Planzeichenverordnung (PlanzV 90) vom 18.12.1990 (BGBL. 1991 I S. 58, BGBL. III 213 - 1 - 6) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), e* e in der z. Zt. geltenden Fassung 1.2 Vo m KB D (BauO NRW) vom 01.03.2000 (GV. NRW. S. 256 / SGV. NRW 232), zuletzt in der z. Zt. geltenden Fassung ni ch 6. Gesetz zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz - LG) in der Neufassung vom 21.07.2000 2. ta us we rtb ar er Gesetzes vom 16.03.2010 (GV. NRW. S. 158) in der z. Zt. geltenden Fassung Be re ich (s ." Hi nw ei se " ) Aufstellung Der Ausschuss Umweltschutz der Stadt Wesseling hat am 10.04.2013 und 4 BauGB beschlossen, diesen Bebauungsplan aufzustellen. Der Beschluss ist im Amtsblatt der Stadt Wesseling am 08.05.2013 worden. Offenlagebeschluss Wesseling, den ______________________ In Vertretung Satzungsbeschluss Umweltschutz der Stadt Wesseling hat am Rat der Stadt Wesseling am __.__.____ BauGB beschlossen worden. beschlossen. Wesseling, den _______________________ Wesseling, den _______________________ In Vertretung 3. Gunnar Ohrndorf Erster Beigeordneter 3.1 Hans-Peter Haupt Der Entwurf dieses Bebauungsplanes hat auf Bekanntmachung/Inkrafttreten Der Satzungsbeschluss sowie Ort und Zeit Stadtentwicklung und Umweltschutz mit sind am __.__.____ im Amtsblatt der Stadt Planung erfolgte vom __.__.____ bis Zeit vom __.__.____ ausgelegen. worden. Der Bebauungsplan tritt am Tage der Bekanntmachung in Kraft __.__.____ im Amtsblatt der Stadt Wesseling erfolgt. Amtsblatt der Stadt Wesseling erfolgt. der geschlossenen Bauweise errichtet werden. 3.2 Gunnar Ohrndorf Erster Beigeordneter Wesseling, den _______________________ zugelassen werden. Der westliche Randstreifen des mit GEe* gekennzeichneten Gewerbegebietes liegt in der 40 m tiefen Anbauverbotszone der Wesseling, den _______________________ Wesseling, den _______________________ In Vertretung In Vertretung 4. Gunnar Ohrndorf Erster Beigeordneter Gunnar Ohrndorf Erster Beigeordneter Hans-Peter Haupt