Daten
Kommune
Bedburg
Größe
268 kB
Datum
14.11.2017
Erstellt
14.09.17, 18:01
Aktualisiert
18.01.18, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9-60/2017
Fachdienst 5 - Stadtplanung,
Bauordnung, Wirtschaftsförderung
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
Stadtentwicklungsausschuss
28.09.2017
zu 1) zur Kenntnis genommen
zu 2) 8 Ja-Stimme(n), 6
Gegenstimme(n), 0
Stimmenthaltung(en)
Abstimmung ohne
Ausschussmitglied Pier-Sekul
Stadtentwicklungsausschuss
14.11.2017
Betreff:
Gewerbeflächenentwicklungskonzept des Rhein-Erft-Kreises
hier: Beitrittsbeschluss
Beschlussvorschlag:
1. Die Stadt Bedburg bringt die in der Anlage dargestellten und in der Sitzung am
28.09.2017 vorgestellten Bereiche gemäß der Eignungsflächenuntersuchung des Büros
Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH, Köln, in das regionale „Industrie- und
Gewerbeflächenkonzept für die Kommunen des Rhein-Erft-Kreises“ zum Zwecke der
Anmeldung für die Regionalplanneuaufstellung für den gesamten Rhein-Erft-Kreis mit ein.
2. Die Stadt Bedburg wirkt darauf hin, dass durch Flächenrecycling verfügbare
Brachflächen einer geeigneten baulichen Nutzung, wo möglich für Industrie und Gewerbe,
zugeführt werden. Dies setzt insbesondere eine ausreichende Größe, die baurechtliche
Zulässigkeit, die Eignung gem. Immissionsschutz, ggf. die Sanierung von Altlasten sowie
die Verfügbarkeit der Fläche voraus.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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Begründung:
Darstellung der Sach- und Rechtslage:
Die Konferenz der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister im Rhein-Erft-Kreis hat im Dezember
2011 beschlossen, ein regionales Gewerbe- und Industrieflächenkonzept für den Rhein-Erft-Kreis
zu erarbeiten. Zunächst wurde im ersten Teil des Konzeptes unter Moderation der IHK Köln der
Bedarf an gewerblichen Gewerbeflächen ermittelt. Zudem wurde der planerische Bestand an
Reserveflächen erhoben und qualitativ bewertet. Das Ergebnis wurde im Oktober 2013 öffentlich
vorgestellt. Demnach fehlen im Rhein-Erft-Kreis ausreichend große Flächen für das Wachstum
der bestehenden Unternehmen oder für die Neuansiedlung von Betrieben.
Auf Wunsch der Konferenz der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister im Rhein-Erft-Kreis hat die
Wirtschaftsförderung Rhein-Erft GmbH (WFG) den Auftrag für die Erarbeitung des zweiten Teils
des Gewerbe- und Industrieflächenkonzeptes für den Rhein-Erft-Kreis vergeben. Mit der
Durchführung des Projekts wurde das Stadtplanungsbüro Dr. Jansen GmbH, Köln, beauftragt. Die
fachliche Einbindung der kreisangehörigen Kommunen, des Rhein-Erft-Kreises und der Industrieund Handelskammer zu Köln (Geschäftsstelle Rhein-Erft) war über einen Lenkungskreis
gewährleistet, der im Verlauf der Erarbeitung sieben Mal zusammentraf. Alle Verfahrensschritte
erfolgten in enger Abstimmung mit den Städten.
Die regionale Abstimmung, im Hinblick auf zukünftig neu auszuweisende Gewerbe- und
Industrieflächen, ist durch die Vorgaben des Landesentwicklungsplanes und der Bezirksregierung
Köln unabdingbar geworden. Auch die in räumlicher Nähe zum Rhein-Erft-Kreis befindlichen
Kreise haben regionale Konzepte erarbeitet, die bereits fertig gestellt oder noch in Bearbeitung
sind. Das regionale Gewerbe- und Industrieflächenkonzept schränkt dabei die kommunale
Planungshoheit nicht ein.
Ziel ist es zunächst, den Gewerbe- und Industriebetrieben aus dem Rhein-Erft-Kreis und aus der
Region unter Beachtung der planerischen, umweltrechtlichen und sonstigen Bindungen
Flächenpotentiale für betriebliche Ansiedlungen bzw. Erweiterungen anbieten zu können.
Aufgrund der herausragenden Standortbedingungen ist es weiterhin das Ziel, zur
Weiterentwicklung der Wirtschaftsregion Rhein-Erft-Kreis ausreichend Flächen planerisch zu
disponieren.
Auf Basis der Bestandsaufnahme des ersten Teils wurden Suchräume für mögliche weitere
Industrie- und Gewerbeflächen identifiziert und einer Restriktionsanalyse unterzogen. Des
Weiteren wurde auch das Erfordernis zur Umplanung erörtert, sollten sich Flächen, die bisher
noch in der Planung stehen, auch perspektivisch nicht realisieren lassen.
Das Konzept ist ein Angebot an die Städte des Rhein-Erft-Kreises, identifizierte Flächen in einen
späteren Planungsprozess in die vorbereitende und verbindliche Bauleitplanung zu überführen.
Die Entscheidung darüber treffen diese im Rahmen ihrer Planungshoheit.
Es empfiehlt sich jedoch zur Wahrung möglicher Optionen, bereits jetzt die identifizierten Flächen
in das bereits laufende Verfahren zur Neuaufstellung des Regionalplans einzubringen.
In den übrigen Kommunen des Rhein-Erft-Kreises
Beschlussfassung zum Gesamtkonzept erfolgt.
ist
bereits
eine
entsprechende
Das Büro Dr. Jansen, Herr Geyer, hat hierzu in der Sitzung am 28.09.2017 vortragen. Das
Chartgutachten ist in der Anlage nochmals beigefügt.
Beschlussvorlage WP9-60/2017
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STADT BEDBURG
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Der Stadtentwicklungsausschuss hat in der o.g. Sitzung nach eingehender Beratung
nachfolgenden Beschluss gefasst:
1. Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die in der Anlage dargestellten Bereiche gemäß der
Eignungsflächenuntersuchung des Büros Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH, Köln, in
das regionale „Industrie- und Gewerbeflächenkonzept für die Kommunen des Rhein-Erft-Kreises“
zur Kenntnis.
2. Die Stadt Bedburg wirkt darauf hin, dass durch Flächenrecycling verfügbare Brachflächen einer
geeigneten baulichen Nutzung, wo möglich für Industrie und Gewerbe, zugeführt werden. Dies
setzt insbesondere eine ausreichende Größe, die baurechtliche Zulässigkeit, die Eignung gem.
Immissionsschutz, ggf. die Sanierung von Altlasten sowie die Verfügbarkeit der Fläche voraus.
Die Thematik der „Suchräume“ soll in der nächsten Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses
erneut beraten werden. Hierzu sind die Fraktionen aufgerufen, Vorschläge für weitere bzw.
alternative Eignungsflächen vorzutragen.
Abstimmungsergebnis:
zu 1) zur Kenntnis genommen
zu 2) 8 Ja-Stimme(n), 6 Gegenstimme(n),
0 Stimmenthaltung(en)
Sachstand zur Sitzung am 14.11.2017
Seitens der Fraktionen sollten gem. Beschlussvorschlag im Zuge der erneuten Beratung
alternative Eignungsflächen vorgeschlagen werden. Bis zum Redaktionsschluss ist dies nicht
erfolgt, so dass sich diesbezüglich keine neuen Erkenntnisse herleiten lassen.
Bereits im Zuge der EXPO Real und der sich anschließenden Wirtschaftsförderungskonferenz der
Kommunen des Rhein-Erft-Kreises am 17.10.2017 wurde die in Bedburg vorliegende
Beschlusslage seitens und mit der Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH (WFG) diskutiert und
erörtert, dies insbesondere auch im Hinblick auf die Auswirkungen auf das Gesamtkonzept für den
Rhein-Erft-Kreis.
Die WFG hat zur Fortführung des bedeutsamen Projektes für den gesamten Rhein-Erft-Kreis und
als verfahrensbetreuende Institution vorgeschlagen, mit den Fraktionsspitzen und der FDP in
Bedburg ein weiteres erläuterndes Gespräch zu führen, um gegebenenfalls vorliegende
Missverständnisse und die Intention zum Konzept nochmals zu erläutern. Hierzu wurde für den
06.11.2017 eingeladen. Über das Ergebnis des Gespräches kann alsdann in der Sitzung berichtet
werden.
Verwaltungsseitig sei ergänzend darauf hingewiesen, dass es sich bei der in der Stadt Bedburg
herausgelösten Fläche zunächst lediglich um einen Suchraum handelt. Die mögliche Entwicklung
der Fläche kann und muss mit dem nötigen Maß an Sensibilität bei der weiteren Entwicklung im
Zuge der
Regionalplanänderung,
der Flächennutzungsplanänderung und dem
Bebauungsplanverfahren
erfolgen.
Dies betrifft insbesondere immissionsschutzrechtliche Belange im Hinblick auf die Lage des
Gebietes, die Berücksichtigung bereits ausgewiesener Flächen im Stadtgebiet und die
topographischen Lage.
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Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel und der
Nachhaltigkeit:
Die Generierung von gewerblichen Bauflächen, sei es die Eigenentwicklung oder auch die Entwicklung von Flächen in
interkommunaler Kooperation ist ein bedeutsames Element für die Entwicklung Bedburgs. Langfristig geht hiermit die
Schaffung neuer Arbeitsplätze mit einer gewünschten Arbeitsplatzbindung einher. So kann dem demografischen
Wandel Rechnung getragen und die langfristige positive Entwicklung gefördert werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein x
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Bedburg, den 25.10.2017
----------------------------------Udo Schmitz
----------------------------------Torsten Stamm
----------------------------------Sascha Solbach
Stellv. Fachdienstleiter
Fachdienstleiter
Bürgermeister
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