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Beschlussvorlage (Gewerbeflächenentwicklungskonzept des Rhein-Erft-Kreises hier: Beitrittsbeschluss )

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
268 kB
Datum
14.11.2017
Erstellt
14.09.17, 18:01
Aktualisiert
18.01.18, 18:01
Beschlussvorlage (Gewerbeflächenentwicklungskonzept des Rhein-Erft-Kreises
hier: Beitrittsbeschluss ) Beschlussvorlage (Gewerbeflächenentwicklungskonzept des Rhein-Erft-Kreises
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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9-60/2017 Fachdienst 5 - Stadtplanung, Bauordnung, Wirtschaftsförderung Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: Stadtentwicklungsausschuss 28.09.2017 zu 1) zur Kenntnis genommen zu 2) 8 Ja-Stimme(n), 6 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) Abstimmung ohne Ausschussmitglied Pier-Sekul Stadtentwicklungsausschuss 14.11.2017 Betreff: Gewerbeflächenentwicklungskonzept des Rhein-Erft-Kreises hier: Beitrittsbeschluss Beschlussvorschlag: 1. Die Stadt Bedburg bringt die in der Anlage dargestellten und in der Sitzung am 28.09.2017 vorgestellten Bereiche gemäß der Eignungsflächenuntersuchung des Büros Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH, Köln, in das regionale „Industrie- und Gewerbeflächenkonzept für die Kommunen des Rhein-Erft-Kreises“ zum Zwecke der Anmeldung für die Regionalplanneuaufstellung für den gesamten Rhein-Erft-Kreis mit ein. 2. Die Stadt Bedburg wirkt darauf hin, dass durch Flächenrecycling verfügbare Brachflächen einer geeigneten baulichen Nutzung, wo möglich für Industrie und Gewerbe, zugeführt werden. Dies setzt insbesondere eine ausreichende Größe, die baurechtliche Zulässigkeit, die Eignung gem. Immissionsschutz, ggf. die Sanierung von Altlasten sowie die Verfügbarkeit der Fläche voraus. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Darstellung der Sach- und Rechtslage: Die Konferenz der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister im Rhein-Erft-Kreis hat im Dezember 2011 beschlossen, ein regionales Gewerbe- und Industrieflächenkonzept für den Rhein-Erft-Kreis zu erarbeiten. Zunächst wurde im ersten Teil des Konzeptes unter Moderation der IHK Köln der Bedarf an gewerblichen Gewerbeflächen ermittelt. Zudem wurde der planerische Bestand an Reserveflächen erhoben und qualitativ bewertet. Das Ergebnis wurde im Oktober 2013 öffentlich vorgestellt. Demnach fehlen im Rhein-Erft-Kreis ausreichend große Flächen für das Wachstum der bestehenden Unternehmen oder für die Neuansiedlung von Betrieben. Auf Wunsch der Konferenz der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister im Rhein-Erft-Kreis hat die Wirtschaftsförderung Rhein-Erft GmbH (WFG) den Auftrag für die Erarbeitung des zweiten Teils des Gewerbe- und Industrieflächenkonzeptes für den Rhein-Erft-Kreis vergeben. Mit der Durchführung des Projekts wurde das Stadtplanungsbüro Dr. Jansen GmbH, Köln, beauftragt. Die fachliche Einbindung der kreisangehörigen Kommunen, des Rhein-Erft-Kreises und der Industrieund Handelskammer zu Köln (Geschäftsstelle Rhein-Erft) war über einen Lenkungskreis gewährleistet, der im Verlauf der Erarbeitung sieben Mal zusammentraf. Alle Verfahrensschritte erfolgten in enger Abstimmung mit den Städten. Die regionale Abstimmung, im Hinblick auf zukünftig neu auszuweisende Gewerbe- und Industrieflächen, ist durch die Vorgaben des Landesentwicklungsplanes und der Bezirksregierung Köln unabdingbar geworden. Auch die in räumlicher Nähe zum Rhein-Erft-Kreis befindlichen Kreise haben regionale Konzepte erarbeitet, die bereits fertig gestellt oder noch in Bearbeitung sind. Das regionale Gewerbe- und Industrieflächenkonzept schränkt dabei die kommunale Planungshoheit nicht ein. Ziel ist es zunächst, den Gewerbe- und Industriebetrieben aus dem Rhein-Erft-Kreis und aus der Region unter Beachtung der planerischen, umweltrechtlichen und sonstigen Bindungen Flächenpotentiale für betriebliche Ansiedlungen bzw. Erweiterungen anbieten zu können. Aufgrund der herausragenden Standortbedingungen ist es weiterhin das Ziel, zur Weiterentwicklung der Wirtschaftsregion Rhein-Erft-Kreis ausreichend Flächen planerisch zu disponieren. Auf Basis der Bestandsaufnahme des ersten Teils wurden Suchräume für mögliche weitere Industrie- und Gewerbeflächen identifiziert und einer Restriktionsanalyse unterzogen. Des Weiteren wurde auch das Erfordernis zur Umplanung erörtert, sollten sich Flächen, die bisher noch in der Planung stehen, auch perspektivisch nicht realisieren lassen. Das Konzept ist ein Angebot an die Städte des Rhein-Erft-Kreises, identifizierte Flächen in einen späteren Planungsprozess in die vorbereitende und verbindliche Bauleitplanung zu überführen. Die Entscheidung darüber treffen diese im Rahmen ihrer Planungshoheit. Es empfiehlt sich jedoch zur Wahrung möglicher Optionen, bereits jetzt die identifizierten Flächen in das bereits laufende Verfahren zur Neuaufstellung des Regionalplans einzubringen. In den übrigen Kommunen des Rhein-Erft-Kreises Beschlussfassung zum Gesamtkonzept erfolgt. ist bereits eine entsprechende Das Büro Dr. Jansen, Herr Geyer, hat hierzu in der Sitzung am 28.09.2017 vortragen. Das Chartgutachten ist in der Anlage nochmals beigefügt. Beschlussvorlage WP9-60/2017 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Der Stadtentwicklungsausschuss hat in der o.g. Sitzung nach eingehender Beratung nachfolgenden Beschluss gefasst: 1. Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die in der Anlage dargestellten Bereiche gemäß der Eignungsflächenuntersuchung des Büros Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH, Köln, in das regionale „Industrie- und Gewerbeflächenkonzept für die Kommunen des Rhein-Erft-Kreises“ zur Kenntnis. 2. Die Stadt Bedburg wirkt darauf hin, dass durch Flächenrecycling verfügbare Brachflächen einer geeigneten baulichen Nutzung, wo möglich für Industrie und Gewerbe, zugeführt werden. Dies setzt insbesondere eine ausreichende Größe, die baurechtliche Zulässigkeit, die Eignung gem. Immissionsschutz, ggf. die Sanierung von Altlasten sowie die Verfügbarkeit der Fläche voraus. Die Thematik der „Suchräume“ soll in der nächsten Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses erneut beraten werden. Hierzu sind die Fraktionen aufgerufen, Vorschläge für weitere bzw. alternative Eignungsflächen vorzutragen. Abstimmungsergebnis: zu 1) zur Kenntnis genommen zu 2) 8 Ja-Stimme(n), 6 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) Sachstand zur Sitzung am 14.11.2017 Seitens der Fraktionen sollten gem. Beschlussvorschlag im Zuge der erneuten Beratung alternative Eignungsflächen vorgeschlagen werden. Bis zum Redaktionsschluss ist dies nicht erfolgt, so dass sich diesbezüglich keine neuen Erkenntnisse herleiten lassen. Bereits im Zuge der EXPO Real und der sich anschließenden Wirtschaftsförderungskonferenz der Kommunen des Rhein-Erft-Kreises am 17.10.2017 wurde die in Bedburg vorliegende Beschlusslage seitens und mit der Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH (WFG) diskutiert und erörtert, dies insbesondere auch im Hinblick auf die Auswirkungen auf das Gesamtkonzept für den Rhein-Erft-Kreis. Die WFG hat zur Fortführung des bedeutsamen Projektes für den gesamten Rhein-Erft-Kreis und als verfahrensbetreuende Institution vorgeschlagen, mit den Fraktionsspitzen und der FDP in Bedburg ein weiteres erläuterndes Gespräch zu führen, um gegebenenfalls vorliegende Missverständnisse und die Intention zum Konzept nochmals zu erläutern. Hierzu wurde für den 06.11.2017 eingeladen. Über das Ergebnis des Gespräches kann alsdann in der Sitzung berichtet werden. Verwaltungsseitig sei ergänzend darauf hingewiesen, dass es sich bei der in der Stadt Bedburg herausgelösten Fläche zunächst lediglich um einen Suchraum handelt. Die mögliche Entwicklung der Fläche kann und muss mit dem nötigen Maß an Sensibilität bei der weiteren Entwicklung im Zuge der    Regionalplanänderung, der Flächennutzungsplanänderung und dem Bebauungsplanverfahren erfolgen. Dies betrifft insbesondere immissionsschutzrechtliche Belange im Hinblick auf die Lage des Gebietes, die Berücksichtigung bereits ausgewiesener Flächen im Stadtgebiet und die topographischen Lage. Beschlussvorlage WP9-60/2017 Seite 3 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 4 Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel und der Nachhaltigkeit: Die Generierung von gewerblichen Bauflächen, sei es die Eigenentwicklung oder auch die Entwicklung von Flächen in interkommunaler Kooperation ist ein bedeutsames Element für die Entwicklung Bedburgs. Langfristig geht hiermit die Schaffung neuer Arbeitsplätze mit einer gewünschten Arbeitsplatzbindung einher. So kann dem demografischen Wandel Rechnung getragen und die langfristige positive Entwicklung gefördert werden. Finanzielle Auswirkungen: Nein x Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: Bedburg, den 25.10.2017 ----------------------------------Udo Schmitz ----------------------------------Torsten Stamm ----------------------------------Sascha Solbach Stellv. Fachdienstleiter Fachdienstleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-60/2017 Seite 4