Daten
Kommune
                    Bedburg
                Größe
                        5,3 MB
                    Datum
                        14.11.2017
                    Erstellt
                        14.09.17, 18:01
                    Aktualisiert
                        14.09.17, 18:01
                    Stichworte
Inhalt der Datei
                Gewerbeflächenkonzept 
für den Rhein‐Erft‐Kreis
Chartgutachten
Stand März 2017
Stadt‐ und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH
Dipl.‐Ing. Dominik Geyer
Dipl.‐Ing., M. Sc. Verena Heinz
Im Auftrag der
Wirtschaftsförderung Rhein‐Erft GmbH 
Resümee der Ergebnisse der Analysephase (2012) 
 Die Gründe für die Flächenengpässe im Rhein‐Erft‐Kreis liegen u. a. in der 
ausgesetzten Bodenvorratspolitik und der mangelnden Veräußerungs‐
bereitschaft der Eigentümer. Viele Flächen können aufgrund betrieblicher 
Bindungen oder naturräumlicher Restriktionen nicht bzw. kurzfristig nicht an 
Standortnachfrager vermittelt werden. 
 Darüber hinaus setzt sich das vorhandene Flächenpotenzial an gewerblichen 
Reserven aus einer Vielzahl an Klein‐ und Kleinstflächen zusammen. 
 Engpässe bestehen daher insbesondere bei großen, zusammenhängenden, 
industriell nutzbaren Flächen – besonders problematisch ist dies in Bezug auf 
die wirtschaftlichen Kompetenzfelder des Rhein‐Erft‐Kreises.
 Innerhalb des Kreises bestehen Ungleichgewichte: Im Süden des Kreises sind 
Engpässe an großen, industriell nutzbaren Flächen besonders erkennbar.
Gewerbeflächenkonzept Rhein‐Erft‐Kreis  Chartgutachten    Seite 2
Inhaltsverzeichnis Chartgutachten
 Anlass, Ziel und Funktion des Gewerbeflächenkonzepts
 Das wirtschaftliche Profil des Rhein‐Erft‐Kreises im Überblick
 Flächenreserven und Flächenbedarfe
 Potenzialflächenanalyse/Standortsuche 
 Gesamtkonzept und Kooperationsmöglichkeiten
Gewerbeflächenkonzept Rhein‐Erft‐Kreis  Chartgutachten    Seite 3
Anlass, Ziel und Funktion des 
Gewerbeflächenkonzepts
Gewerbeflächenkonzept Rhein‐Erft‐Kreis  Chartgutachten    Seite 4
Anlass des Konzepts
Die Flächendisposition für Betriebe gestaltet sich immer 
problematischer
 aufgrund zunehmender umweltrelevanter Bindungen, 
 schwieriger Grunderwerbsmöglichkeiten
 Identifikation geeigneter Flächengrößen
Gleichzeitig ist das Ziel des Flächensparens im Landesentwicklungs‐
plan verankert und die Neudisposition von Flächen wird 
vergleichsweise restriktiv gehandhabt. 
Gewerbeflächenkonzept Rhein‐Erft‐Kreis  Chartgutachten    Seite 5
Ziel des Konzepts
Ziel des Konzepts ist die Erweiterung der „Wahlmöglichkeiten“ von 
Gewerbe‐ und Industrieflächen im Rhein‐Erft‐Kreis. 
Im Ergebnis soll eine angemessene Ausstattung und vor allem 
Flexibilität der Kommunen in der Flächendisposition für die 
gewerblich‐industrielle Entwicklung gesichert sein.
Gewerbeflächenkonzept Rhein‐Erft‐Kreis  Chartgutachten    Seite 6
Funktion des Konzepts
Beabsichtigt ist, dass alle Städte des Rhein‐Erft‐Kreises das Industrie‐ und 
Gewerbeflächenkonzept in ihren politischen Gremien beschließen und so als 
Fachgutachten in die Neuaufstellung des Regionalplans im Themenfeld der 
Wirtschaftsflächen einbringen.  
Angebot an die Kommunen: Flächen werden planerisch vorbereitet und ein 
ausreichender Planungs‐ und Entscheidungsspielraum ermöglicht. Die 
Planungshoheit und damit Umsetzung liegt bei den Kommunen.
Die Bezirksregierung begrüßt die Erstellung und Vereinbarung des 
Gewerbeflächenkonzeptes.
Gewerbeflächenkonzept Rhein‐Erft‐Kreis  Chartgutachten    Seite 7
Das wirtschaftliche Profil 
des Rhein‐Erft‐Kreises im Überblick
Gewerbeflächenkonzept Rhein‐Erft‐Kreis  Chartgutachten    Seite 8
Standortgunst des Rhein‐Erft‐Kreises 
Seine Lage inmitten des Verflech‐
tungsbereichs der Metropolregion 
Vlaamse Ruit (Belgien), Randstad 
(Niederlande) Aachen‐Lüttich‐
Maastricht und Rhein‐Ruhr und die 
damit verbundene optimale 
Erreichbarkeit für Abnehmer und 
Zulieferer belegt eine überdurch‐
schnittliche Standortgunst. 
Überregional bedeutsame 
Haupttransportkorridore
Gewerbeflächenkonzept Rhein‐Erft‐Kreis  Chartgutachten    Seite 9
Wirtschaftsstruktur
 Die Wirtschaft im Rhein‐Erft‐Kreis ist auch heute noch durch den 
Abbau der Braunkohle geprägt, jedoch ist durch weitere starke 
Branchen eine heterogene Wirtschaftsstruktur entstanden.
 Branchenschwerpunkte und Kompetenzfelder finden sich in der 
Chemiewirtschaft, Logistik, Braunkohle, in den erneuerbaren 
Energien und einem breiten Querschnitt kleiner und mittlerer 
Betriebe unterschiedlicher Wirtschaftsfelder.                                                                   
Gewerbeflächenkonzept Rhein‐Erft‐Kreis  Chartgutachten    Seite 10
Standortprofil
In der Regel wird von drei Standortprofilen ausgegangen
Im Rhein‐Erft‐Kreis sind in erster Linie die Standortprofile B und C relevant.
Gewerbeflächenkonzept Rhein‐Erft‐Kreis  Chartgutachten    Seite 11
Gewerbeflächenkonzept Rhein‐Erft‐Kreis  Chartgutachten    Seite 12
Gewerbeflächenkonzept Rhein‐Erft‐Kreis  Chartgutachten    Seite 13
Flächenprofilierung
 Wichtig ist, für die relevanten Kategorien ausreichend Flächen vorzuhalten. 
Nur dann kann eine geordnete städtebauliche Entwicklung gewährleistet 
sein.
 Die Erfahrung zeigt, dass bei Fehlen von Flächen in einer der Kategorien 
Betriebe jeweils gebietsfremd „einbrechen“. Dies hat Folgen und führt in 
der Regel zu einer ungeordneten städtebaulichen Situation.
 Zum Beispiel: Immissionskonfliktfreie Flächen sind i. d. R. zu wertvoll für 
nicht emittierende Betriebe.
 Oder durch Mindernutzungen kann die Adresse eines 
technologieorientierten Standorts empfindlich gestört werden. 
Gewerbeflächenkonzept Rhein‐Erft‐Kreis  Chartgutachten    Seite 14
Flächenprofilierung
 Dies bedeutet: Es müssen gleichermaßen kleine und mittelgroße Flächen 
für nicht wesentlich störende Handwerks‐ und sonstige Gewerbebetriebe 
sowie große zusammenhängende und im Hinblick auf Immissionskonflikte 
unempfindliche Flächen vorgehalten werden.
 Eine ausgeglichene Bilanzierung zwischen Bedarf und Reserve, die sich 
ausschließlich aus der Aufsummierung von Klein‐ und Kleinstflächen ergibt, 
wird den tatsächlichen Erfordernissen einer zu großen Teilen industriell 
geprägten Region nicht gerecht. 
Gewerbeflächenkonzept Rhein‐Erft‐Kreis  Chartgutachten    Seite 15
Flächenreserven und Flächenbedarfe
Gewerbeflächenkonzept Rhein‐Erft‐Kreis  Chartgutachten    Seite 16
Bedarfsberechnung gemäß Landesentwicklungsplan 
Erläuterungen zum Ziel 6.1‐1 in Bezug auf die Frage, was Bedarfsgerechtigkeit im 
Rahmen der Siedlungsentwicklung bedeutet:
Demnach soll der Bedarf an neuen Wirtschaftsflächen auf der Grundlage einer 
Trendfortschreibung der Daten des Siedlungsflächen‐Monitorings ermittelt 
werden. Dazu wird für jeweils eine Region (mindestens einen Kreis) die 
durchschnittliche jährliche Inanspruchnahme der letzten, mindestens zwei 
Monitoringperioden mit der Zahl der Jahre des Planungszeitraums multipliziert. 
Die so ermittelten Bedarfe können um einen Planungs‐ bzw. Flexibilitätszuschlag 
von bis 20 % erhöht werden. Des Weiteren werden Vorgaben über die 
Anrechnung von planerisch verfügbaren Brachflächen und betriebsgebundenen 
Erweiterungsflächen gemacht.
Gewerbeflächenkonzept Rhein‐Erft‐Kreis  Chartgutachten    Seite 17
Bedarfsberechnung gemäß Landesentwicklungsplan 
Ausreichend Daten (Basis sind sechs Jahre Bilanzierung aus dem 
Siedlungsflächen‐Monitoring) für die durch die Landesplanung vorgesehene 
Berechnung liegen noch nicht vor. Insoweit werden zunächst die aktuell 
verfügbaren Daten von 2012 bis 2016 analog zur Monitoring‐Methode 
fortgeschrieben.
Gewerbeflächenkonzept Rhein‐Erft‐Kreis  Chartgutachten    Seite 18
Bestandserhebung und Belegung der GE‐und GI‐Reserven
(Annäherung an die Monitoring‐Bedarfsberechnung)
Gewerbeflächenkonzept Rhein‐Erft‐Kreis  Chartgutachten    Seite 19
Berechnungsmethode Flächenbedarfe
Nachdem diese Daten im Sinne des Siedlungsflächen‐Monitorings noch nicht 
ausreichend belegt sind, wird weiterhin eine Bedarfsberechnung nach GIFPRO 
vorgelegt.
Im GIFPRO‐Modell (Gewerbe‐ und Industrieflächenprognose) wird der zukünftige 
Gewerbeflächenbedarf über drei verschiedene Variablen (mit jeweiligen 
festgelegten bzw. empirisch ermittelten Quoten) der Gewerbeflächennachfrage 
abgeschätzt:
 Flächenbedarf durch Neuansiedlungen, 
 Flächenbedarf durch Betriebsverlagerungen und
 die in diesem Kontext zu erwartende Reaktivierung frei werdender Flächen
Wesentliches Element der Berechnungen sind die Gewerbeflächen 
nachfragenden Beschäftigten, differenziert nach Wirtschaftsbereichen.
Gewerbeflächenkonzept Rhein‐Erft‐Kreis  Chartgutachten    Seite 20
Berechnungsmethode Flächenbedarfe
Weiterhin werden die Ergebnisse von Prof. Vallée vom Institut für Stadtbauwesen 
und Stadtverkehr hinzugezogen. Seine Berechnungen beziehen sich auf eine 15 
jährige Periode. Diese Ergebnisse wurden auf den relevanten Zeitraum von 19 
Jahren hochgerechnet. Auch wurde ein Planungszuschlag von 20 % aufaddiert. 
Gewerbeflächenkonzept Rhein‐Erft‐Kreis  Chartgutachten    Seite 21
Bedarfsberechnung gem. GIFPRO (2012), nach Prof. Vallée,
und nach GIFPRO (2016) für den Rhein‐Erft‐Kreis
Ergebnis GIFPRO 2012 
(einschl. 20%)
Regionalplanerischer Bedarf
Berechnung  nach Prof. Vallée 
2016 (19 Jahre einschl. 20%)
19 Jahre
Ergebnis  GIFPRO 2016
(einschl. 20%)
Regionalplanerischer Bedarf
19 Jahre
Bedburg
8 ha
6 ha
9 ha
Bergheim
46 ha
39 ha
52 ha
Brühl 
40 ha
34 ha
45 ha
Elsdorf
10 ha
9 ha
12 ha
Erftstadt
22 ha
18 ha
25 ha
Frechen
43 ha
30 ha
48 ha
Hürth
54 ha
44 ha
61 ha
Kerpen
Pulheim
43 ha
36 ha
34 ha
32 ha
48 ha
40 ha
Wesseling
51 ha
51 ha
57 ha
352 ha
296 ha
398 ha
Gewerbeflächenkonzept Rhein‐Erft‐Kreis  Chartgutachten    Seite 22
Regionaler Bedarf
In die Berechnungsvarianten fließen zwei  regionalplanerisch relevante 
Sachverhalte bis dato nicht ein, die es aber zwingend zu berücksichtigen gilt:
1. Die überregional bedeutsamen Standortfaktoren: Der Rhein‐Erft‐Kreis liegt 
inmitten einer äußerst prosperierenden Region direkt an den relevanten 
Transportkorridoren zwischen Randstad, Vlaamse Ruit, Aachen‐Lüttich‐
Maastricht und Rhein‐Ruhr.
2. In den benachbarten Metropolen ist für Industrienutzungen das verfügbare 
Flächenangebot zunehmend begrenzt
Gewerbeflächenkonzept Rhein‐Erft‐Kreis  Chartgutachten    Seite 23
Regionaler Bedarf aufgrund überregional 
bedeutsamer Standortfaktoren
Auf europäischer Ebene liegt der Rhein‐Erft‐Kreis im wirtschaftlichen 
Verflechtungsbereich zwischen den Regionen Rhein‐Ruhr, Aachen‐Lüttich‐
Maastricht, Vlaamse Ruit (Belgien) sowie der niederländischen Randstad. Diese 
Verdichtungsräume bilden den Kernraum der „Euro‐Rhein‐Region“. Hier bestehen 
die stärksten messbaren Güter‐, Passagier‐ und Informationsströme 
Zentraleuropas. Die Bevölkerungsdichte beträgt das 3,6‐fache des EU‐
Durchschnitts. Der Flughafen Köln/Bonn sowie der Flughafen Düsseldorf sind 
über Bundesautobahnen direkt erreichbar. Auch sind mit den Bundesautobahnen 
A 4 und A 61 herausragende Erreichbarkeiten zwischen den Metropolräumen 
gegeben. Es ist mehr als evident, dass diese Lagefaktoren und infrastrukturellen 
Rahmenbedingungen sich auf die Nachfrage nach Gewerbe‐ und Industrieflächen 
niederschlagen. In allen Maßgaben zur Flächendisposition wird dringend 
empfohlen, diese Rahmenbedingungen zu berücksichtigen und sich wirtschaftlich 
zunutze zu machen. 
Gewerbeflächenkonzept Rhein‐Erft‐Kreis  Chartgutachten    Seite 24
Regionaler Bedarf
In die Berechnungsvarianten fließen zwei  regionalplanerisch relevante 
Sachverhalte bis dato nicht ein, die es aber zwingend zu berücksichtigen gilt:
1. Die überregional bedeutsamen Standortfaktoren: Der Rhein‐Erft‐Kreis liegt 
inmitten in einer äußerst prosperierenden Region direkt an den relevanten 
Transportkorridoren zwischen Randstad, Vlaamse Ruit, Aachen‐Lüttich‐
Maastricht und Rhein‐Ruhr.
2. In den benachbarten Metropolen ist für Industrienutzungen das verfügbare 
Flächenangebot zunehmend begrenzt
Gewerbeflächenkonzept Rhein‐Erft‐Kreis  Chartgutachten    Seite 25
Regionaler Bedarf aufgrund der 
Flächennachfrage benachbarter Metropolen
Die Stadt Köln gerät aufgrund ihrer dichten Besiedelung und der für 
Industriestandards räumlich beengten Verhältnisse zunehmend an ihre Grenzen. 
Es ist davon auszugehen und auch bereits erkennbar, dass gerade Bedarfe nach 
größeren und zusammenhängenden Flächen in der Stadt Köln nicht mehr bedient 
werden können. Ein großer Teil der industriell nutzbaren Flächen in Köln ist 
betrieblich reserviert, die Flächen liegen in Privateigentum oder sind durch 
Kaufoptionen gebunden. Weiterhin sind die einzelnen für Industrie geeigneten 
Reserveflächen relativ klein, eine große zusammenhängende Industriefläche gibt 
es derzeit nur noch im Kölner Norden. 
Gewerbeflächenkonzept Rhein‐Erft‐Kreis  Chartgutachten    Seite 26
Regionaler Bedarf aufgrund der 
Flächennachfrage benachbarter Metropolen
Entsprechendes gilt in Richtung der Stadt Düsseldorf: Verflechtungsbeziehungen 
zum Rhein‐Kreis‐Neuss, der vorwiegend die regionalen Bedarfe im Großraum 
Düsseldorf abdeckt, sind auch für den Rhein‐Erft‐Kreis erkennbar. 
Insoweit ist die isolierte Betrachtung des Rhein‐Erft‐Kreises nur bedingt 
zielführend. Es ist zwingend erforderlich, den Kreis in seiner regionalen 
Bedeutung insbesondere gemeinsam mit der Stadt Köln aber auch im Hinblick auf 
seine funktionsräumliche Arbeitsteilung in Richtung Düsseldorf zu betrachten. 
Regional und überregional bedeutsame Zusatzbedarfe gilt es anzuerkennen und 
partnerschaftlich zu koordinieren. 
Gewerbeflächenkonzept Rhein‐Erft‐Kreis  Chartgutachten    Seite 27
Regionaler Bedarf 
Mit diesen regionalen Rahmenbedingungen erklärt sich auch die hohe Diskrepanz 
zwischen einem möglichen Bedarf von 979 ha auf Basis der Flächenbelegungen in 
der jüngeren Vergangenheit und der Bedarfsberechnung nach GIFPRO von 398 ha. 
Die GIFPRO‐Berechnung stellt im Wesentlichen den endogenen Bedarf dar, 
während die Fortschreibung der Belegungen in der Vergangenheit zusätzlich den 
exogenen Bedarf aufgrund der herausragenden Standortbedingungen sowie 
aufgrund der regionalen Beziehungen zu Köln und teilweise in Richtung Düsseldorf 
darstellt. 
Gewerbeflächenkonzept Rhein‐Erft‐Kreis  Chartgutachten    Seite 28
Bedarfe und Flächenreserven
Das bedeutet, dass einer Bedarfslage zwischen ca. 400 ha und ca. 980 ha ein 
Reservebestand von knapp 500 ha gegenübersteht. 
Wenn allerdings bedacht wird,  das viele dieser Flächenreserven 
 nicht ausreichend groß sind (z.B. für industrielle Nutzung bzw. Logistik), 
 umweltrelevanten oder technischen Restriktionen unterliegen und 
 auch nur bedingt verfügbar sind (Eigentum) 
wird deutlich, dass neue Flächen in die Perspektive genommen werden müssen. 
Gewerbeflächenkonzept Rhein‐Erft‐Kreis  Chartgutachten    Seite 29
Trichter der Flächenentwicklung
Gewerbeflächenkonzept Rhein‐Erft‐Kreis  Chartgutachten    Seite 30
Bedarfe und Flächenreserven
Im Rahmen einer im Sommer 2013 durch die IHK beauftragten Studie* wurde die 
Frage untersucht, „welcher Anteil der Fläche, die durch die Regionalplanung als 
sogenannte Gewerbe‐ und Industrieansiedlungsbereiche (GIB) ausgewiesen wird, 
tatsächlich im Laufe der Planungsverfahren zu real durch Betriebe nutzbare GE‐
und GI‐Fläche (Gewerbe und Gewerbeindustrie) wird.“ Ergebnis ist eine extrem 
hohe Varianz zwischen 16,5 % in Siegen (d. h. 16,5 % der regionalplanerisch 
dargestellten Fläche konnte in tatsächliche Betriebsfläche „übersetzt“ werden) 
und 91 % in Freudenberg. Allein diese Bandbreite zeigt, dass das generalisierende 
Gegenüberstellen einer in der Regionalplanung dargestellten Flächenzahl zu 
einem errechneten Bedarf an den Realitäten vorbei geht. Es bedarf eines genauen 
Blicks auf die tatsächliche Situation vor Ort und eines ausreichenden „Spielraums“ 
für die Kommunen, um aufkommenden Flächenrestriktionen ausweichen zu 
können.
*Prof. Gerd Hennings, Christoph Krafczyk, Sebastian Siebert: „Vom Brutto zum Netto – Unterschiede zwischen 
regionalplanerisch gesicherter und tatsächlich gewerblich nutzbarer Fläche am Beispiel ausgewählter Standorte in der 
Region Siegen‐Wittgenstein und Olpe“, Industrie‐ und Handelskammer Siegen (Hrsg.), Dortmund im Juli 2013
Gewerbeflächenkonzept Rhein‐Erft‐Kreis  Chartgutachten    Seite 31
Bedarfe und Flächenreserven
 Neben dieser Bilanz insgesamt ist auch erkennbar, dass es im Hinblick auf die 
Flächenreserven Ungleichgewichte in der Flächenverteilung im Kreis gibt
 Dabei ist die ortsnahe Flächendisposition elementar für die Sicherung der 
bestehenden Betriebe
 Auslagerungen von Betriebsteilen oder Verlagerung von Betriebsstandorten 
bewegen sich regelmäßig in einem Radius von 20 km
 Dies ergibt sich zunächst aus der Mitarbeiterbindung. Die ausgebildeten 
Fachkräfte sind das wichtigste Potenzial der Betriebe. Bei weit entfernten 
Betriebsverlagerungen gelingt es meist nicht, die Belegschaft zu halten
 Weiterhin ist es eine Frage der Betriebsorganisation: bei zu großer 
Entfernung von ausgelagerten Betriebsteilen müssen Organisationseinheiten 
vollständig sein, bei räumlicher Nähe können Spitzen gegenseitig abgefangen 
werden
Gewerbeflächenkonzept Rhein‐Erft‐Kreis  Chartgutachten    Seite 32
Bedarfe und Flächenreserven
 Weiterhin ist in aller Deutlichkeit darauf zu verweisen, dass mit den Bindungen 
des Tagebaus und seinen z.T. einschränkenden Wirkungen in der gewerblichen 
Flächenentwicklung zwar wichtige wirtschaftliche Prosperitäts‐Faktoren 
gegeben waren und zum Teil noch sind, aber mit dem Weiterwandern und 
Auslaufen des Tagebaus ist gerade im Norden des Rhein‐Erft‐Kreises dringend 
ein Strukturwandel einzuleiten. 
 Die Standortvoraussetzungen hierfür sind gegeben, gleichwohl gilt es, auch die 
Flächendisposition an den vorhandenen Möglichkeiten im Sinne eines 
künftigen wirtschaftlichen Wandels auszurichten.  
Gewerbeflächenkonzept Rhein‐Erft‐Kreis  Chartgutachten    Seite 33
Potenzialflächenanalyse/
Standortsuche
Gewerbeflächenkonzept Rhein‐Erft‐Kreis  Chartgutachten    Seite 34
Identifikation potenzieller Gewerbe‐ und Industrie‐
flächenareale  („Suchräume“)
Im Rahmen der Kommunalgespräche wurden Suchräume 
identifiziert, die als zusätzliche Flächen ggf. Eingang in den 
Regionalplan finden können.
„Suchraum“ meint nicht, dass diese Flächen eins zu eins in Gewerbe‐
und Industriegebiete umgesetzt werden können und sollen, 
vielmehr sind darunter Auswahlbereiche zur Erschließung 
geeigneter Flächen zu verstehen. 
Um eine regionalplanerische Relevanz zu begründen, sollten die 
Flächen den Schwellenwert von 10 ha nicht unterschreiten. 
Gewerbeflächenkonzept Rhein‐Erft‐Kreis  Chartgutachten    Seite 35
Identifikation potenzieller Gewerbe‐ und Industrie‐
flächenareale  („Suchräume“)
Die gemeldeten Suchräume wurden hinsichtlich umweltrelevanter 
Restriktionen geprüft und bei kategorischer Nichteignung  (z. B. 
Naturschutzgebiet) zugeschnitten. 
Die wichtigsten Umweltinformationen  sowie Lagekriterien wurden 
in Flächensteckbriefen dokumentiert. 
Gewerbeflächenkonzept Rhein‐Erft‐Kreis  Chartgutachten    Seite 36
Beispiel Flächensteckbrief
Gewerbeflächenkonzept Rhein‐Erft‐Kreis  Chartgutachten    Seite 37
Bestandsflächen und Suchräume
Gewerbeflächenkonzept Rhein‐Erft‐Kreis  Chartgutachten    Seite 38
Suchräume
Nr.
Stadt
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
Bedburg
15
Suchraumbezeichnung
Größe
„AS Bedburg“
„Hinter Rath“
Bergheim „Martinswerk“
„Westliche Erweiterung Zieverich“
„Südwestliche Erweiterung Zieverich“
„Westlich Terra Nova“
Brühl 
„Brühl Nord“
Elsdorf
„Ehemalige LEP‐VI‐Fläche“
„Gewerbefläche Desdorf“
„Osterweiterung Gewerbegebiet K43“
Erftstadt „Erweiterung May‐Werke“
„Erweiterung Friesheim“
„Erweiterung Wirtschaftspark“
Frechen „Erweiterung Wachtberg“
„Nördlich Grefrath“
71,45 ha
51,19 ha
32,52 ha
28,05 ha
27,47 ha
95,73 ha
11,04 ha
74,84 ha
20,75 ha
36,56 ha
9,43 ha
51,51 ha
k. A.
30,41 ha
21,54 ha
Gewerbeflächenkonzept Rhein‐Erft‐Kreis  Chartgutachten    Seite 39
Suchräume
Nr.
Stadt
Suchraumbezeichnung
Größe
16
Hürth
„Abgrabung Bischof“
22,14 ha
„Barbarahof“
„Sindorf Ost“
„Türnich“
„Erweiterung Brauweiler Nord“
54,59 ha
61,83 ha
54,80 ha
75,60 ha
17
18
19
20
Kerpen
Pulheim
21
22
23
„Erweiterung Brauweiler Süd“
Wesseling „AS Wesseling“
„L192“
32,27 ha
10,70 ha
39,27 ha
24
Elsdorf/
Kerpen
98,41 ha
„Sindorf West“
Gewerbeflächenkonzept Rhein‐Erft‐Kreis  Chartgutachten    Seite 40
Gesamtkonzept und 
Kooperationsmöglichkeiten
Gewerbeflächenkonzept Rhein‐Erft‐Kreis  Chartgutachten    Seite 41
Konzeptioneller Ansatz
Konzeptionell ist vorgesehen, für den Rhein Erft‐Kreis drei Ebenen 
der Bedarfslage abzudecken: überregional, regional und lokal 
bedeutsame Flächen sollen in einem ausgewogenen Verhältnis 
angeboten werden und sich in die Bedarfslage der Makroregion 
einbinden.
Gewerbeflächenkonzept Rhein‐Erft‐Kreis  Chartgutachten    Seite 42
Interkommunale Kooperation
Kooperationen ergeben sich insbesondere dann, wenn …
 … eine Kommune zwar neue Flächen identifizieren konnte, aber den Bedarf 
nicht nachweisen kann und eine andere Kommune einen Bedarf nachweist, 
den sie auf eigenem Stadtgebiet aber nicht bedienen kann
 … eine Kommune zwar neue Flächen identifiziert hat, aber keine anderen 
Flächen zum regionalplanerischen Tausch zur Verfügung stehen, eine andere 
Kommune Flächen eintauschen kann, aber im eigenen Stadtgebiet keine 
adäquaten Flächen identifizieren kann
 … Kommunen von sich aus in die gemeinsame Entwicklung gehen, z. B. zur 
Bündelung von Ressourcen, Teilung der Planungs‐ und Erschließungskosten
 … von der Regionalplanung die interkommunale Entwicklung für bestimmte 
Flächen als Bedingung formuliert ist
Gewerbeflächenkonzept Rhein‐Erft‐Kreis  Chartgutachten    Seite 43
Interkommunale Kooperation
Es ist davon auszugehen, dass in Anbetracht der regional‐ und 
landesplanerischen Vorgaben Kooperationsformen „nachgewiesen“ 
werden sollen, um neue Flächen im Regionalplan zu verankern.
Zentrale Frage ist, wie unter den genannten Vorzeichen die Kooperation 
zur marktorientierten Flächendisposition aussehen kann.
Gewerbeflächenkonzept Rhein‐Erft‐Kreis  Chartgutachten    Seite 44
Gesamtkonzept – Überregionale Bedarfsdeckung 
Für das Gesamtkonzept ist vorgesehen, dass es im Norden und Süden des 
Kreises interkommunal zu entwickelnde Standorte zur Deckung der 
überregionale Bedarfslage gibt:
1. Ehemalige LEP‐VI‐Fläche sowie Bedburger Flächen direkt an der A 61  ‐
Kooperation von Bedburg, Bergheim und Elsdorf 
2. Fläche „Barbarahof“  ‐ Kooperation von Brühl, Hürth und Wesseling
Gewerbeflächenkonzept Rhein‐Erft‐Kreis  Chartgutachten    Seite 45
Gesamtkonzept – Regionale Bedarfsdeckung
Weitere interkommunale Kooperationen werden für die Elsdorfer/Kerpener 
Flächen Sindorf West sowie ggf. Türnich mit der Stadt Frechen gesehen. 
Frechen und Pulheim, im ersten Ring um Köln gelegen, werden allein aufgrund 
räumlicher Restriktionen und bereits erkennbarer verkehrlicher 
Überlastungserscheinungen nur noch bedingt eine regionale Bedarfsdeckung 
interkommunal leisten können. Insoweit steht hier auf Grundlage der 
Suchräume die kommunale Eigenentwicklung im Vordergrund. 
Gewerbeflächenkonzept Rhein‐Erft‐Kreis  Chartgutachten    Seite 46
Regional und überregional bedeutsame
Flächen
Regional bedeutsame Flächen
Gewerbeflächenkonzept Rhein‐Erft‐Kreis  Chartgutachten    Seite 47
Nordkreis – Empfehlung
regionaler und kommunaler Bedarf
(kommunale Eigenentwicklung)
überregionaler Bedarf 
interkommunale Entwicklung
Bedburg/Bergheim/Elsdorf ggf. Köln
Gewerbeflächenkonzept Rhein‐Erft‐Kreis  Chartgutachten    Seite 48
Südkreis – Empfehlung
überregionaler Bedarf 
interkommunale Entwicklung
Brühl/Hürth/Wesseling ggf. Köln
regionaler und kommunaler Bedarf
(kommunale Eigenentwicklung)
Gewerbeflächenkonzept Rhein‐Erft‐Kreis  Chartgutachten    Seite 49
Tauschflächenpotenzial
Die abschließende Entscheidung 
über das Einbringen der 
Tauschmasse und die 
herauszulösende Fläche wird auf 
Seite der Kommunen liegen. 
Tauschmasse im Rhein‐Erft‐Kreis:  
250,00
200,00
Fläche in Hektar
Im Rahmen der Kommunal‐
gespräche wurden weiterhin 
Flächen identifiziert, die ggf. aus der 
planerischen Perspektive 
herausgenommen werden können. 
150,00
100,00
233,40
50,00
0,00
Tauschflächen
Gewerbeflächenkonzept Rhein‐Erft‐Kreis  Chartgutachten    Seite 50
Ziel ist es, die zur Diskussion stehenden Flächen in die 
regionalplanerische Diskussion zu bringen, denn aus Sicht 
der Kommunen, der Wirtschaftsförderung des Rhein‐Erft‐
Kreises sowie aus fachgutachterlicher Sicht wird die 
Region nur dann die hohe Bedarfslage bedienen sowie 
den Strukturwandel gestalten können, wenn ausreichend 
Flächenspielräume vorhanden sind. 
Gewerbeflächenkonzept Rhein‐Erft‐Kreis  Chartgutachten    Seite 51
Impressum
Stadt‐ und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH 
Neumarkt 49
50667 Köln
Telefon 0221/94072‐0
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