Daten
Kommune
Bedburg
Größe
209 kB
Datum
02.05.2017
Erstellt
18.04.17, 18:03
Aktualisiert
11.09.17, 18:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9-55/2017
Fachdienst 5 - Stadtplanung,
Bauordnung, Wirtschaftsförderung
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Stadtentwicklungsausschuss
Sitzungstermin:
02.05.2017
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Betreff:
Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Bedburg
hier: Aktualisierung der Bedburger Sortimentsliste
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, auf Grundlage
einer Bestandserhebung der Verkaufsflächen im Stadtgebiet Bedburg die Bedburger
Sortimentsliste zu aktualisieren und zu beschließen, um somit den veränderten rechtlichen
Rahmenbedingungen Rechnung zu tragen.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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Begründung:
Das am 12.07.2011 vom Rat der Stadt Bedburg beschlossene kommunale
Einzelhandelskonzept (siehe WP8-129/2011) soll aktualisiert werden, um weiterhin als
städtebauliches Entwicklungskonzept und in der Bauleitplanung zu berücksichtigender
Abwägungsbelang gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB gewertet werden zu können.
Hierzu bedarf es einerseits einer regelmäßigen Bestandserhebung der Verkaufsflächen
und Sortimente sämtlicher Einzelhandelsbetriebe, mindestens jedoch derer in
ausgewiesenen zentralen Versorgungsbereichen.
Andererseits müssen die Konzepte an rechtliche Rahmenbedingungen angepasst
werden, wie z.B. an den neuen Landesentwicklungsplan (LEP NRW). Dieser stuft Lampen
und Leuchten neuerdings als nicht-zentrenrelevantes Sortiment ein, entgegen der
Bedburger Sortimentsliste (Lampen und Leuchten als zentrenrelevantes Sortiment, siehe
S. 95 im Einzelhandelskonzept). Entsprechend sollten die kommunalen Sortimentslisten
angepasst werden.
Grundsätzlich
dient
die
„Bedburger
Liste“
der
Differenzierung
von
nahversorgungsrelevanten, zentrenrelevanten und nichtzentrenrelevanten Sortimenten.
Zentrenrelevante Sortimente zeichnen sich dadurch aus, dass sie einen geringen
Flächenanspruch haben, eine hohe Besucherfrequenz erzeugen und benötigen, häufig im
Zusammenhang mit anderen Nutzungen und Aktivitäten im Zentrum nachgefragt werden
und im Haupt- oder in den Nebenzentren am Stärksten vertreten sind. Es handelt sich
meistens um ein sog. „Handtaschensortiment“. Das bedeutet, dass sie leicht ohne PKW
transportiert werden können. Weiterhin sind sie häufig für einen attraktiven Branchenmix
notwendig und benötigen - sofern sie auf kleinteiliger Fläche angeboten werden - einen
Frequenzbringer sowie weitere Einzelhandels- und Dienstleistungsbetriebe im
Standortumfeld, um das notwendige wirtschaftliche Absatzpotenzial zu erreichen.
Nahversorgungsrelevante Sortimente sind Waren des täglichen Bedarfs, die
wohnungsnah angeboten werden sollten. Sie sind aufgrund ihrer Eigenschaften nahezu
immer auch als zentrenrelevant einzustufen. Jedoch kommt diesen Sortimenten im
Hinblick auf die Gewährleistung einer adäquaten wohnungsnahen Grundversorgung im
Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge eine besondere Bedeutung zu.
Nicht-zentrenrelevante Sortimente stellen im Gegensatz zu nahversorgungs- und
zentrenrelevanten Sortimenten auch an Standorten außerhalb der Zentren keine
wesentliche Gefährdung für die zentralen Versorgungsbereiche dar. Zentrenatypische
Sortimente prägen i. d. R. nicht die zentralen Standorte, weisen eine niedrige
Flächenproduktivität auf und verursachen nur in geringem Umfang Kopplungskäufe.
Aufgrund ihrer Größe und Beschaffenheit und dem hiermit zu begründenden großen
Platzbedarf sowie der Notwendigkeit des Transportes mit Pkw oder Kleintransporter und
der hierdurch hervorgerufenen Verkehrsfrequenz werden sie aus planerischer Sicht meist
außerhalb der Zentren angeboten und sind unter Umständen an dezentralen Standorten
sogar erwünscht.
Mit beigefügtem Schreiben vom 28.03.2017 wurden die Einzelhandelsbetriebe in Bedburg
durch das Büro Dr. Jansen aus Köln auf die Überprüfung der Sortimente und
Verkaufsflächengrößen hingewiesen. Die Erhebung ist zwischenzeitlich erfolgt und eine
Auswertung wird derzeit durchgeführt, lag jedoch zum Zustellungstermin noch nicht vor.
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Ergänzende Unterlagen - einschließlich eines Entwurfes der überarbeiteten Bedburger
Liste - werden daher entsprechend nachgereicht. Die derzeitige Bedburger Liste nach
dem Stand 2011 ist beigefügt.
Das Büro Dr. Jansen aus Köln wird in der Sitzung zur Thematik vortragen.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel sowie
im Zusammenhang mit einer nachhaltigen Entwicklung:
Die Möglichkeit der planungsrechtlichen und räumlichen Steuerung des Einzelhandels wurde durch den Gesetzgeber
stetig ausgeweitet und wird von Kommunen u.a. durch Aufstellung von Einzelhandelskonzepten angewandt. Dies bildet
die Grundlage für eine positive Entwicklung der Zentren und Nebenzentren im Stadtgebiet und sorgt für eine
ausgewogene Versorgungsstruktur, was der heutigen Generation, aber natürlich auch zukünftigen Generationen zu
Gute kommt.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja Für die Aktualisierung des Einzelhandelskonzepts wird ein Planungsbüro
beauftragt.
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
----------------------------------Dirk Meyer
----------------------------------Udo Schmitz
----------------------------------Sibille Brabender-Lipej
Sachbearbeiter
Stellv. Fachdienstleiter
Allg. Vertreterin des
Bürgermeisters
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