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Beschlussvorlage (Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Bedburg hier: Aktualisierung der Bedburger Sortimentsliste)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
209 kB
Datum
02.05.2017
Erstellt
18.04.17, 18:03
Aktualisiert
11.09.17, 18:04
Beschlussvorlage (Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Bedburg
hier: Aktualisierung der Bedburger Sortimentsliste) Beschlussvorlage (Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Bedburg
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hier: Aktualisierung der Bedburger Sortimentsliste)

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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9-55/2017 Fachdienst 5 - Stadtplanung, Bauordnung, Wirtschaftsförderung Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Stadtentwicklungsausschuss Sitzungstermin: 02.05.2017 Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Betreff: Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Bedburg hier: Aktualisierung der Bedburger Sortimentsliste Beschlussvorschlag: Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, auf Grundlage einer Bestandserhebung der Verkaufsflächen im Stadtgebiet Bedburg die Bedburger Sortimentsliste zu aktualisieren und zu beschließen, um somit den veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen Rechnung zu tragen. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Das am 12.07.2011 vom Rat der Stadt Bedburg beschlossene kommunale Einzelhandelskonzept (siehe WP8-129/2011) soll aktualisiert werden, um weiterhin als städtebauliches Entwicklungskonzept und in der Bauleitplanung zu berücksichtigender Abwägungsbelang gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB gewertet werden zu können. Hierzu bedarf es einerseits einer regelmäßigen Bestandserhebung der Verkaufsflächen und Sortimente sämtlicher Einzelhandelsbetriebe, mindestens jedoch derer in ausgewiesenen zentralen Versorgungsbereichen. Andererseits müssen die Konzepte an rechtliche Rahmenbedingungen angepasst werden, wie z.B. an den neuen Landesentwicklungsplan (LEP NRW). Dieser stuft Lampen und Leuchten neuerdings als nicht-zentrenrelevantes Sortiment ein, entgegen der Bedburger Sortimentsliste (Lampen und Leuchten als zentrenrelevantes Sortiment, siehe S. 95 im Einzelhandelskonzept). Entsprechend sollten die kommunalen Sortimentslisten angepasst werden. Grundsätzlich dient die „Bedburger Liste“ der Differenzierung von nahversorgungsrelevanten, zentrenrelevanten und nichtzentrenrelevanten Sortimenten. Zentrenrelevante Sortimente zeichnen sich dadurch aus, dass sie einen geringen Flächenanspruch haben, eine hohe Besucherfrequenz erzeugen und benötigen, häufig im Zusammenhang mit anderen Nutzungen und Aktivitäten im Zentrum nachgefragt werden und im Haupt- oder in den Nebenzentren am Stärksten vertreten sind. Es handelt sich meistens um ein sog. „Handtaschensortiment“. Das bedeutet, dass sie leicht ohne PKW transportiert werden können. Weiterhin sind sie häufig für einen attraktiven Branchenmix notwendig und benötigen - sofern sie auf kleinteiliger Fläche angeboten werden - einen Frequenzbringer sowie weitere Einzelhandels- und Dienstleistungsbetriebe im Standortumfeld, um das notwendige wirtschaftliche Absatzpotenzial zu erreichen. Nahversorgungsrelevante Sortimente sind Waren des täglichen Bedarfs, die wohnungsnah angeboten werden sollten. Sie sind aufgrund ihrer Eigenschaften nahezu immer auch als zentrenrelevant einzustufen. Jedoch kommt diesen Sortimenten im Hinblick auf die Gewährleistung einer adäquaten wohnungsnahen Grundversorgung im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge eine besondere Bedeutung zu. Nicht-zentrenrelevante Sortimente stellen im Gegensatz zu nahversorgungs- und zentrenrelevanten Sortimenten auch an Standorten außerhalb der Zentren keine wesentliche Gefährdung für die zentralen Versorgungsbereiche dar. Zentrenatypische Sortimente prägen i. d. R. nicht die zentralen Standorte, weisen eine niedrige Flächenproduktivität auf und verursachen nur in geringem Umfang Kopplungskäufe. Aufgrund ihrer Größe und Beschaffenheit und dem hiermit zu begründenden großen Platzbedarf sowie der Notwendigkeit des Transportes mit Pkw oder Kleintransporter und der hierdurch hervorgerufenen Verkehrsfrequenz werden sie aus planerischer Sicht meist außerhalb der Zentren angeboten und sind unter Umständen an dezentralen Standorten sogar erwünscht. Mit beigefügtem Schreiben vom 28.03.2017 wurden die Einzelhandelsbetriebe in Bedburg durch das Büro Dr. Jansen aus Köln auf die Überprüfung der Sortimente und Verkaufsflächengrößen hingewiesen. Die Erhebung ist zwischenzeitlich erfolgt und eine Auswertung wird derzeit durchgeführt, lag jedoch zum Zustellungstermin noch nicht vor. Beschlussvorlage WP9-55/2017 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Ergänzende Unterlagen - einschließlich eines Entwurfes der überarbeiteten Bedburger Liste - werden daher entsprechend nachgereicht. Die derzeitige Bedburger Liste nach dem Stand 2011 ist beigefügt. Das Büro Dr. Jansen aus Köln wird in der Sitzung zur Thematik vortragen. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel sowie im Zusammenhang mit einer nachhaltigen Entwicklung: Die Möglichkeit der planungsrechtlichen und räumlichen Steuerung des Einzelhandels wurde durch den Gesetzgeber stetig ausgeweitet und wird von Kommunen u.a. durch Aufstellung von Einzelhandelskonzepten angewandt. Dies bildet die Grundlage für eine positive Entwicklung der Zentren und Nebenzentren im Stadtgebiet und sorgt für eine ausgewogene Versorgungsstruktur, was der heutigen Generation, aber natürlich auch zukünftigen Generationen zu Gute kommt. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja  Für die Aktualisierung des Einzelhandelskonzepts wird ein Planungsbüro beauftragt. Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: ----------------------------------Dirk Meyer ----------------------------------Udo Schmitz ----------------------------------Sibille Brabender-Lipej Sachbearbeiter Stellv. Fachdienstleiter Allg. Vertreterin des Bürgermeisters Beschlussvorlage WP9-55/2017 Seite 3