Daten
Kommune
Bedburg
Größe
242 kB
Datum
09.05.2017
Erstellt
26.04.17, 18:03
Aktualisiert
30.10.17, 11:31
Stichworte
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Drucksache: WP9-65/2017
Fachdienst 2 - Finanzen
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Bedburg
Sitzungstermin:
09.05.2017
Abstimmungsergebnis:
Zur Kenntnis genommen
Betreff:
Anfrage der Fraktion der Freien Wählergemeinschaft Bedburg e.V. vom 03.04.2017
Beschlussvorschlag:
Der Rat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
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Sitzungsvorlage
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Begründung:
Die FWG-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg bat den Kämmerer im Rat zu berichten, wie sich
folgende Veränderungen auf den Haushaltsplan der Stadt Bedburg auswirken:
1. Als Kreisumlagesatz werden 40,5 Punkte festgelegt und nicht 41,3, wie in der
Haushaltssatzung 2017 der Stadt Bedburg angenommen.
Durch die Festsetzung der Kreisumlage auf 40,5 Prozentpunkte wird für das Haushaltsjahr
2017 eine Einsparung in Höhe von rd. 218.000 € erzielt. Für das Planjahr 2018 bedeutet
die Festsetzung des Kreisumlagesatzes auf 40,5 Prozentpunkte (Doppelhaushalt des
Kreises) eine Verschlechterung in Höhe von rd. 57.000 €. Dies resultiert daraus, dass bei
der Festsetzung im städtischen Haushalt für die Folgejahre nicht der tatsächliche
Prozentsatz sondern eine betragliche Steigerung von +2% angenommen wurde. Dies
bedeutete umgerechnet einen Umlagesatz von 40,3 v.H.
2. Der Rhein-Erft-Kreis erhält 11,7 Mio. € Rückzahlung aus einer aufgelösten Rückstellung
des LVR, die anteilig an die Kommunen zurücküberwiesen werden.
Die Landschaftsversammlung wird am 30.06.2017 über die Entlastung der
Mitgliedskörperschaften durch eine Sonderauskehrung in Zusammenhang mit der Klärung
der Zuständigkeiten für Integrationshilfen und Verwendung des Jahresüberschusses 2016
(Vorlage-Nr. 14/1911; s. Anlage) beschließen. Für den Rhein-Erft-Kreis bedeutet dies eine
Zahlung in Höhe von 11.739.995,84 €. Diese soll nach Zahlungseingang umgehend an die
kreisangehörigen Kommunen weitergeleitet werden. Der auf Bedburg entfallende Anteil
beträgt 500.960,91 €.
Ertragsentwicklung bei städtischen wirtschaftlichen Beteiligungen
Aufgrund der ersten Ergebnisse aus der Beteiligung am Windpark Königshovener Höhe ist davon
auszugehen, dass die im Haushaltssicherungskonzept 2017 (Seiten 324 und 325) prognostizierten
Beträge nicht unrealistisch erscheinen.
Hinsichtlich der Entwicklung der Ertragslage bei den beiden Netzgesellschaften fehlen noch die
Erfahrungswerte.
Drohverlustrückstellung
Hierzu gibt es leider keinen neuen Sachstand. Aufgrund der telefonischen Mitteilung der
Sachbearbeiterin des Finanzamtes Essen liegt der Vorgang immer noch bei der
Rechtsbehelfsstelle des Finanzamtes (seit nunmehr fast 2 Jahren). Ein Einspruchsbescheid wurde
also noch nicht erlassen, somit konnte auch noch keine Anfechtungsklage durch das
Unternehmen erhoben werden. Der Steuerschuldner könnte ggf. eine Verpflichtungsklage auf
Erlass eines Bescheides erheben. Fraglich ist, ob angesichts der hohen Verzinsung ein Interesse
besteht.
Für eventuell zurückzuzahlende Gewerbesteuer fallen pro Jahr Zinsen in Höhe von 6% an. Somit
werden weiterhin jährlich 575.000 € aufgrund des bewerteten Prozessrisikos zurückgestellt
werden müssen.
Das Prozessrisiko wurde 2015 mit 40%, also einem evtl. Rückzahlungsbetrag von 9,6 Mio. €
geschätzt. Da es sich um die Veranlagungsjahre 2004 bis 2008 handelt, sind die anfallenden
Zinsen entsprechend hoch, so dass zum Ende des Jahres 2016 die Rückstellung weitere 5,3 Mio.
€ enthält. Durch die Bildung der Rückstellung wurde lediglich das Risiko bezogen auf den
Ergebnishaushalt minimiert. Sollte es tatsächlich zu einer Rückzahlungsverpflichtung in
vorgenannter Höhe von rd. 14,9 Mio. € kommen, wäre dieser Betrag vollständig über
Liquiditätskredite zu finanzieren.
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STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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Das Ziel, weitere geplante Grundsteuererhöhungen zu vermeiden, wird seitens des Fachdienstes
2 – Finanzen – derzeit als wenig realistisch eingeschätzt. Einerseits ist zwingend das Planjahr
2022 ausgeglichen zu gestalten und andererseits müssen nach Erreichung des originären
Haushaltsausgleichs die aufgelaufenen Liquiditätskredite abgebaut werden (siehe Verfügung des
Rhein-Erft-Kreises vom 28.02.2017 Seite 5). Hierzu sind entweder Überschüsse aus der
laufenden Verwaltungstätigkeit oder Überschüsse aus Investitionstätigkeit (aus der Veräußerung
von Vermögensgegenständen) erforderlich.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
X
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Bedburg, den 07.04.2017
----------------------------------Eßer
----------------------------------Baum
----------------------------------Solbach
Fachdienstleiter Finanzen
Stadtkämmerer
Bürgermeister
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