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Beschlussvorlage (Anfrage der Fraktion der Freien Wählergemeinschaft Bedburg e.V. vom 03.04.2017)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
242 kB
Datum
09.05.2017
Erstellt
26.04.17, 18:03
Aktualisiert
30.10.17, 11:31
Beschlussvorlage (Anfrage der Fraktion der Freien Wählergemeinschaft Bedburg e.V. vom 03.04.2017) Beschlussvorlage (Anfrage der Fraktion der Freien Wählergemeinschaft Bedburg e.V. vom 03.04.2017) Beschlussvorlage (Anfrage der Fraktion der Freien Wählergemeinschaft Bedburg e.V. vom 03.04.2017)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9-65/2017 Fachdienst 2 - Finanzen Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Rat der Stadt Bedburg Sitzungstermin: 09.05.2017 Abstimmungsergebnis: Zur Kenntnis genommen Betreff: Anfrage der Fraktion der Freien Wählergemeinschaft Bedburg e.V. vom 03.04.2017 Beschlussvorschlag: Der Rat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Die FWG-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg bat den Kämmerer im Rat zu berichten, wie sich folgende Veränderungen auf den Haushaltsplan der Stadt Bedburg auswirken: 1. Als Kreisumlagesatz werden 40,5 Punkte festgelegt und nicht 41,3, wie in der Haushaltssatzung 2017 der Stadt Bedburg angenommen. Durch die Festsetzung der Kreisumlage auf 40,5 Prozentpunkte wird für das Haushaltsjahr 2017 eine Einsparung in Höhe von rd. 218.000 € erzielt. Für das Planjahr 2018 bedeutet die Festsetzung des Kreisumlagesatzes auf 40,5 Prozentpunkte (Doppelhaushalt des Kreises) eine Verschlechterung in Höhe von rd. 57.000 €. Dies resultiert daraus, dass bei der Festsetzung im städtischen Haushalt für die Folgejahre nicht der tatsächliche Prozentsatz sondern eine betragliche Steigerung von +2% angenommen wurde. Dies bedeutete umgerechnet einen Umlagesatz von 40,3 v.H. 2. Der Rhein-Erft-Kreis erhält 11,7 Mio. € Rückzahlung aus einer aufgelösten Rückstellung des LVR, die anteilig an die Kommunen zurücküberwiesen werden. Die Landschaftsversammlung wird am 30.06.2017 über die Entlastung der Mitgliedskörperschaften durch eine Sonderauskehrung in Zusammenhang mit der Klärung der Zuständigkeiten für Integrationshilfen und Verwendung des Jahresüberschusses 2016 (Vorlage-Nr. 14/1911; s. Anlage) beschließen. Für den Rhein-Erft-Kreis bedeutet dies eine Zahlung in Höhe von 11.739.995,84 €. Diese soll nach Zahlungseingang umgehend an die kreisangehörigen Kommunen weitergeleitet werden. Der auf Bedburg entfallende Anteil beträgt 500.960,91 €. Ertragsentwicklung bei städtischen wirtschaftlichen Beteiligungen Aufgrund der ersten Ergebnisse aus der Beteiligung am Windpark Königshovener Höhe ist davon auszugehen, dass die im Haushaltssicherungskonzept 2017 (Seiten 324 und 325) prognostizierten Beträge nicht unrealistisch erscheinen. Hinsichtlich der Entwicklung der Ertragslage bei den beiden Netzgesellschaften fehlen noch die Erfahrungswerte. Drohverlustrückstellung Hierzu gibt es leider keinen neuen Sachstand. Aufgrund der telefonischen Mitteilung der Sachbearbeiterin des Finanzamtes Essen liegt der Vorgang immer noch bei der Rechtsbehelfsstelle des Finanzamtes (seit nunmehr fast 2 Jahren). Ein Einspruchsbescheid wurde also noch nicht erlassen, somit konnte auch noch keine Anfechtungsklage durch das Unternehmen erhoben werden. Der Steuerschuldner könnte ggf. eine Verpflichtungsklage auf Erlass eines Bescheides erheben. Fraglich ist, ob angesichts der hohen Verzinsung ein Interesse besteht. Für eventuell zurückzuzahlende Gewerbesteuer fallen pro Jahr Zinsen in Höhe von 6% an. Somit werden weiterhin jährlich 575.000 € aufgrund des bewerteten Prozessrisikos zurückgestellt werden müssen. Das Prozessrisiko wurde 2015 mit 40%, also einem evtl. Rückzahlungsbetrag von 9,6 Mio. € geschätzt. Da es sich um die Veranlagungsjahre 2004 bis 2008 handelt, sind die anfallenden Zinsen entsprechend hoch, so dass zum Ende des Jahres 2016 die Rückstellung weitere 5,3 Mio. € enthält. Durch die Bildung der Rückstellung wurde lediglich das Risiko bezogen auf den Ergebnishaushalt minimiert. Sollte es tatsächlich zu einer Rückzahlungsverpflichtung in vorgenannter Höhe von rd. 14,9 Mio. € kommen, wäre dieser Betrag vollständig über Liquiditätskredite zu finanzieren. Beschlussvorlage WP9-65/2017 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Das Ziel, weitere geplante Grundsteuererhöhungen zu vermeiden, wird seitens des Fachdienstes 2 – Finanzen – derzeit als wenig realistisch eingeschätzt. Einerseits ist zwingend das Planjahr 2022 ausgeglichen zu gestalten und andererseits müssen nach Erreichung des originären Haushaltsausgleichs die aufgelaufenen Liquiditätskredite abgebaut werden (siehe Verfügung des Rhein-Erft-Kreises vom 28.02.2017 Seite 5). Hierzu sind entweder Überschüsse aus der laufenden Verwaltungstätigkeit oder Überschüsse aus Investitionstätigkeit (aus der Veräußerung von Vermögensgegenständen) erforderlich. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja X Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: Bedburg, den 07.04.2017 ----------------------------------Eßer ----------------------------------Baum ----------------------------------Solbach Fachdienstleiter Finanzen Stadtkämmerer Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-65/2017 Seite 3