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Beschlusstext (Rahmenvereinbarung zwischen den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe im Rhein-Erft-Kreis und dem Schulamt für den Rhein-Erft-Kreis und der Bezirksregierung Köln zu § 42 Schulgesetz NRW i.V. mit § 8a SGB VIII)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
19 kB
Datum
17.11.2010
Erstellt
29.11.10, 06:22
Aktualisiert
07.11.11, 08:30
Beschlusstext (Rahmenvereinbarung zwischen den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe im Rhein-Erft-Kreis und dem Schulamt für den Rhein-Erft-Kreis und der Bezirksregierung Köln zu § 42 Schulgesetz NRW i.V. mit § 8a SGB VIII)

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Beschluss der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 17.11.2010 11 Rahmenvereinbarung zwischen den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe im Rhein-Erft-Kreis und dem Schulamt für den Rhein-Erft-Kreis und der Bezirksregierung Köln zu § 42 Schulgesetz NRW i.V. mit § 8a SGB VIII (539/2010) Die Verwaltung des Jugendamtes wird beauftragt, beiliegende Rahmenvereinbarung zwischen den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe im Rhein-Erft-Kreis und dem Schulamt für den Rhein-Erft-Kreis und der Bezirksregierung Köln zu § 42 Schulgesetz NRW i.V. mit § 8a SGB VIII abzuschließen. Einstimmig, 0 Enthaltung(en)