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Info GB (Anzeige eines Kurses zum Erwerb der Fachhochschulreife für Schülerinnen und Schüler in Klassen des dualen Systems der Berufsausbildung an den Berufskollegs des Kreises Euskirchen in Euskirchen und Kall)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
12 kB
Datum
11.06.2013
Erstellt
31.05.13, 12:02
Aktualisiert
31.05.13, 12:02
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Kreis Euskirchen Der Landrat X Öffentliche Sitzung Datum: Info 17/2013 17.05.2013 Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur 11.06.2013 Anzeige eines Kurses zum Erwerb der Fachhochschulreife für Schülerinnen und Schüler in Klassen des dualen Systems der Berufsausbildung an den Berufskollegs des Kreises Euskirchen in Euskirchen und Kall A. Thomas-Eßer-Berufskolleg in Euskirchen Mit Schreiben vom 12.03.2013 teilt der Leiter des Thomas-Eßer-Berufskolleg mit, dass ab dem Schuljahr 2013/14 ein Kurs zur Doppelqualifizierung der Schülerinnen und Schüler im dualen System angeboten wird. Ziel dieses Angebotskurses ist es, Schülerinnen und Schülern, die in einem Berufsausbildungsverhältnis stehen, die Gelegenheit zu bieten, neben ihrem Berufsabschluss zusätzlich die Fachhochschulreife zu erwerben. Der Erwerb der Fachhochschulreife ist an das Bestehen einer Abschlussprüfung gebunden. Die Einrichtung des Kurses erfolgt in Absprache mit der zuständigen Schulaufsichtsbehörde. Gemäß der Anlage A 3.2 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für das Berufskolleg ist dieser Kurs auf drei Jahre angelegt und wird für Schülerinnen und Schüler der Unterstufen in allen Ausbildungsklassen des dualen Systems angeboten, die bereits über den mittleren Schulabschluss (FOR) verfügen. Die zusätzlichen Unterrichtsangebote in den Fächern des Differenzierungsbereichs Englisch, Mathematik und Deutsch/Kommunikation werden samstags stattfinden. Zusätzlicher Raumbedarf entsteht nicht, da die Räume vorhanden und bisher an Samstagen nicht belegt sind. Der Kurs zur Doppelqualifizierung wird angeboten, wenn mindestens 16 Schülerinnen und Schüler ihr Interesse bekunden. Wird die Mindestschülerzahl nicht erreicht, erfolgt eine Kooperation mit dem Berufskolleg Eifel in Kall (siehe auch unter B). Eines Beschlusses des Schulträgers gemäß § 81 Abs. 2 SchulG NRW bedarf es nicht, da es sich nicht um die Errichtung eines neuen oder die Änderung eines bestehenden Bildungsganges handelt. B. Berufskolleg Eifel in Kall In einem Abstimmungsgespräch mit der Verwaltung am 17.04.2013 erklärte der Leiter des Berufskolleg Eifel, dass er ebenfalls einen Kurs zur Doppelqualifizierung am BK Eifel für das Schuljahr 2013/14 anbieten werde. -2- Für den Fall, dass die Mindestschülerzahl von 16 am BK Eifel nicht erreicht wird, erfolgt eine Kooperation mit dem Thomas-Eßer-Berufskolleg in Euskirchen. C. Stellungnahme der Verwaltung: Die beabsichtigte Differenzierung bietet Schülerinnen und Schülern des Berufskollegs die Chance, in drei Jahren neben dem Berufsabschluss ohne Zeitverlust auch die Fachhochschulreife und somit eine Doppelqualifikation zu erwerben. Den Jugendlichen eröffnet dieser Weg vielfältige Perspektiven der beruflichen Entwicklung und Höherqualifizierung. Ihnen steht damit der Weg offen für gezielte berufsbezogene Weiterbildungen oder für ein Studium an einer Fachhochschule. Die IHK NRW fordert in ihrem Positionspapier "Anforderungen der IHK an moderne und leistungsstarke Berufskollegs" vom 29.01.2013 die flächendeckende Möglichkeit des Erwerbs der Fachhochschulreife parallel zur Berufsausbildung an der Berufsschule. Ausbildungsbetriebe können damit ihre Attraktivität auf dem Bewerbermarkt steigern. Es werden zudem leistungsstarke Jugendliche angesprochen bzw. motiviert eine berufliche Ausbildung zu beginnen, die sich sonst für andere Qualifikationswege entschieden hätten. Hierdurch wird die Attraktivität der dualen Ausbildung gesteigert. Zudem wird auch eine der strategischen Zielsetzungen der kommunalen Koordinierung des "Neuen Übergangssystems Schule - Beruf", nämlich den Übergang in eine duale Ausbildung zu fördern und unnötige Warteschleifen in anderen Bildungsgängen zu verhindern, durch dieses Angebot unterstützt. gez. I. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)