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Beschlussvorlage (BP 4.2 Abwägungsliste Frühzeitige)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
200 kB
Datum
04.07.2017
Erstellt
28.06.17, 18:02
Aktualisiert
28.06.17, 18:02

Inhalt der Datei

Anlage – Abwägungsliste – Bebauungsplan Nr. 4 / Kaster, 2. Änderung – Sonnenfeld Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1 - 19) Lfd. Stellungnahme Stellungnahme Abwägung Nr. von, vom 1. EVONIK Industries, Essen, 14.10.2016 An dem im Betreff näher gekennzeichneten Stellen verlaufen keine von uns betreuten Fernleitungen. 2. Nahverkehr Rheinland GmbH, Köln, 18.10.2016 Wir beziehen uns auf Ihr Schreiben vom 12.10.2016 zu o. g. Bebauungsplan und nehmen wie folgt Stellung: Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... Entfällt. die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Im Kapitel 4.10 wird keine Aussage zur Erschließung mit öffentlichen Verkehrsmitteln getroffen. Bitte ergänzen Sie folgende Angaben: Wo befindet sich die nächste Haltestelle des ÖPNV? Welche Linien verkehren dort in welchem Takt? Wie weit ist die Haltestelle vom geplanten Wohngebiet entfernt (maximal Entfernung sollte 300,00 m sein) und wie erfolgt die Zuwegung zu dieser Haltestelle? Ist eine neue Haltestelle in der Nähe geplant? Soll die Taktfrequenz Soll die Taktfrequenz verbessert oder der Linienweg der bestehenden Linien verändert werden? Wo befindet sich der nächste Haltepunkt des SPNV und wie ist dieser zu erreichen. Die angesprochenen Angaben bezüglich der Anbindung des Baugebietes an den ÖPNV werden innerhalb der Begründung unter Kapitel 1.2 ‚Beschreibung des Plangebietes‘ ergänzt. der Anregung zu folgen. Ferner weisen wir darauf hin, dass die RASt 06 an Sammelstraßen eine Gehwegbreite von mindestens 2,50 m empfiehlt. Innerhalb der Begründung wird im Kapitel 4.10 die Ringstraße als ‚Anliegerstraße mit Sammelstraßenfunktion‘ beschrieben. Diese Funktion ist nicht gleichzusetzen mit einer ‚Sammelstraße‘. Deswegen wird die geplante Breite von 2,00 m für einen Gehweg im Bereich der Ringstraße für ausreichend gehalten. Die detaillierte Gliederung der Verkehrsflächen erfolgt im Rahmen der Erschließungsplanung und ist nicht Gegenstand der verbindlichen Bauleitplanung. die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. medi780 H:\FD 5\Räumliche Planung und Entwicklung\BAULEITPLANUNG\_BEBAUUNGSPLÄNE BP\Gem. KASTER\KASTER\BP 04 - 2. Änd\07_Offenlage\NEU\Bed Kasterer Acker BP4 2Änd TÖB 200617.docx 3. Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Bonn, 18.10.2016 Gegen die im Betreff genannte Maßnahme (2. Änderung des BBP) hat die Bundeswehr keine Bedenken bzw. keine Einwände. Hierbei gehe ich davon aus, dass bauliche Anlagen – einschließlich untergeordneter Gebäudeteile – eine Höhe von 30 m nicht überschreiten. Sollte entgegen meiner Einschätzung diese Höhe überschritten werden, bitte ich in jedem Einzelfalle mir die Planungsunterlagen – vor Erteilung einer Baugenehmigung – zur Prüfung zuzuleiten. Entfällt. die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 4. Landesbetrieb Wald und Holz NRW, Eitorf, 18.10.2016 Gegen die o. g. Planungen bestehen von Seiten des Landesbetriebes Wald und Holz Nordrhein-Westfalen grundsätzlich keine Bedenken, da im Planungsgebiet kein Wald vorhanden ist (laut Ihrer Anlage Bedburg Kasterer Acker Begründung 300816_TöB). Nordöstlich des Planungsgebietes befindet sich jedoch Wald im Sinne des Gesetzes. Wie in Ihrer Begründung unter 4.12 erläutert, werden die Belange des Waldeigentümers durch einige nur ca. 20,00 m entfernt vom Wald geplante bauliche Einrichtungen berührt. Daher halte ich es für erforderlich, dass mit dem Waldeigentümer vorab eine Vereinbarung bezüglich der Verkehrssicherungspflicht getroffen wird. Auf diese Weise können eventuelle Auseinandersetzungen, die sich aus der waldnahen Bebauung ergeben mögen, vermieden und die Belange des Waldeigentümers angemessen berücksichtigt werden. Innerhalb der textlichen Festsetzungen wird unter den Hinweisen unter C 8. ‚Schadensersatzverzicht‘ darauf hingewiesen, dass für Baugrundstücke entlang der nordöstlichen Plangebietsgrenze, deren überbaubare Fläche in einem geringeren Abstand als 25,00 m vom nordöstlich gelegenen Waldrand entfernt liegen, eine Baulasteintragung erforderlich ist, die einen Schadensersatzverzicht des zukünftigen Grundstückseigentümers bei Schäden regelt, die vom Wald ausgehend entstehen können. Entsprechend wird dieser Hinweis in die Begründung unter 4.12 ‚Waldabstand‘ aufgenommen. die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Ergänzend möchte ich darauf hinweisen, dass es sich bei Sturmschäden um höhere Gewalt handelt und auch Schäden durch Waldbrand (sofern nicht vom Waldeigentümer selbst verschuldet) dem Waldeigentümer nicht zur Last gelegt werden können. Vielmehr dreht es sich bei der Verkehrssicherungspflicht um mögliche Schäden durch herabfallende Die in der Fassung zur frühzeitigen Beteiligung unter 4.12. der Begründung explizit genannten Schäden durch Sturm und Waldbrand werden nicht weiter aufgeführt, weil es sich hierbei um höhere Gewalt handelt, die dem Waldeigentümer nicht zur Last gelegt werden kann. die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. medi780 H:\FD 5\Räumliche Planung und Entwicklung\BAULEITPLANUNG\_BEBAUUNGSPLÄNE BP\Gem. KASTER\KASTER\BP 04 - 2. Änd\07_Offenlage\NEU\Bed Kasterer Acker BP4 2Änd TÖB 200617.docx Äste und aus anderen Gründen als Sturm umstürzende Bäume. 5. PLEdoc GmbH, Essen, 19.10.2016 Mit Bezug auf Ihr o. g. Schreiben teilen wir Ihnen mit, dass in dem von Ihnen angefragten Bereich keine von uns verwalteten Versorgungsanlagen vorhanden sind. Maßgeblich für unsere Auskunft ist der im Übersichtsplan markierte Bereich. Bitte überprüfen Sie diese Darstellung auf Vollständig- und Richtigkeit und nehmen Sie bei Unstimmigkeiten umgehend mit uns Kontakt auf. Wir beauskunften die Versorgungseinrichtungen der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber: Entfällt. - Open Grid Europe GmbH, Essen - Kokereigasnetz Ruhr GmbH, Essen - Ferngas Netzgesellschaft mbH (ehem. Ferngas Nordbayern GmbH (FGN), Nürnberg - Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft mbH (MEGAL), Essen - Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Essen - Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NETG), Dortmund - Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH (TENP), Essen - GasLINE Telekommunikationsnetzges. Deutscher Gasversorgungsunternehmen mbH & Co. KG, Straelen - Viatel GmbH, Frankfurt Diese Auskunft bezieht sich nur auf die Versorgungseinrichtungen der hier aufgelisteten Versorgungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen sonstiger Netzbetreiber sind bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften oder Regionalcentern gesondert einzuholen. Achtung: Eine Ausdehnung oder Erweiterung des medi780 H:\FD 5\Räumliche Planung und Entwicklung\BAULEITPLANUNG\_BEBAUUNGSPLÄNE BP\Gem. KASTER\KASTER\BP 04 - 2. Änd\07_Offenlage\NEU\Bed Kasterer Acker BP4 2Änd TÖB 200617.docx die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Projektbereichs bedarf immer einer erneuten Abstimmung mit uns. 6. 7. Landesbetrieb Straßenbau NRW, Euskirchen, 21.10.2016 Unitymedia NRW GmbH, Kassel, 27.10.2016 Gegen die o. g. Bauleitplanung bestehen seitens der Straßenbauverwaltung grundsätzlich keine Bedenken. Aus der Bauleitplanung heraus bestehen gegenüber der Straßenbauverwaltung keine rechtlichen Ansprüche auf aktiven und/oder passiven Lärmschutz durch Verkehrslärm der umliegenden Straßen, auch künftig nicht. Dabei weise ich darauf hin, dass bei Hochbauten mit Lärmreflexionen zu rechnen ist. Eventuell notwendige Maßnahmen gehen zu Lasten der Gemeinde. Auch künftig können keine Ansprüche in Bezug auf Lärmsanierung gegenüber dem Landesbetrieb geltend gemacht werden. Die notwendigen Lärmschutzmaßnahmen resultieren aus der heranrückenden Wohnbebauung. Somit bestehen gegenüber der Straßenbauverwaltung keinerlei Ansprüche auf aktiven oder passiven Lärmschutz. Dies betrifft auch den Lärmschutz auf der Nord- bzw. Ostseite der Auffahrt zwischen Kreisverkehr und L 213 und entlang der Nordseite der L 213, der bereits aufgrund des Satzungsbeschlusses des Bebauungsplanes Nr. 4 / Kaster zu realisieren war. Die notwendigen Lärmschutzmaßnahmen wurden eingehend im Rahmen eines schallimmissionstechnischen Fachbeitrages durch das Büro IBK Schallimmissionsschutz, Alsdorf, Juni 2017 begutachtet. Dabei wurden auch eventuelle Lärmreflexionen berücksichtigt. die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Im Plan ist zeichnerisch und/oder textlich auf die Verkehrssituation (Staub, Lärm, Abgase, Sprühfahnen und Spritzwasser bei Nässe) der angrenzenden oder in der Nähe liegenden Straßen hinzuweisen (§ 9 Abs. 1 Ziff. 24 BauGB). Notwendige Schutzmaßnahmen gehen allein zu Lasten der Kommunen / der Vorhabenträger und nicht zu Lasten der Straßenbauverwaltung. Die sich aus dem normalen Verkehrsgeschehen ergebenden alltäglichen Verkehrssituationen bedürfen keines besonderen Hinweises, weil sie zu keiner Einschränkung der Wohnverhältnisse führen. die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Vielen Dank für Ihre Informationen. Im Planbereich liegen keine Versorgungsleitungen der Unitymedia NRW GmbH. Wir sind grundsätzlich daran interessiert, unser glasfaserbasiertes Kabelnetz in Neubaugebieten zu erweitern und damit einen Beitrag zur Sicherung der Breitbandversorgung für Ihre Bürger zu leisten. Ihre Anfrage wurde an die zuständige Fachabteilung weiter geleitet, die sich mit Ihnen zu gegebener Zeit in Verbindung setzen wird. Bis dahin bitten wir Sie, Entfällt. die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Eine Beteiligung findet weiterhin statt. medi780 H:\FD 5\Räumliche Planung und Entwicklung\BAULEITPLANUNG\_BEBAUUNGSPLÄNE BP\Gem. KASTER\KASTER\BP 04 - 2. Änd\07_Offenlage\NEU\Bed Kasterer Acker BP4 2Änd TÖB 200617.docx uns am Bebauungsplanverfahren weiter zu beteiligen. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte geben Sie dabei immer unsere oben stehende Vorgangsnummer an. 8. Westnetz GmbH, Dortmund, 24.10.2016 Im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen keine 110-kV-Hochspannungsleitungen der Westnetz GmbH. Planungen von 110-kV-Hochspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor. Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 110-kV-Netzes und ergeht auch im Auftrag und mit Wirkung für die innogy Netze Deutschland GmbH als Eigentümerin des 110-kVNetzes. Ferner gehen wir davon aus, dass Sie bezüglich weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt haben. Entfällt. die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 9. Thyssengas GmbH, Dortmund, 21.10.2016 Mit Ihrer Nachricht vom 12.10.2016 teilen Sie uns die o. g. Maßnahme/n mit: Entfällt. die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. In den Bebauungsplan wird der Hinweis aufgenommen, dass das Plangebiet in einem ehemaligen Kampfgebiet liegt und das deswegen eine geophysikalische Untersuchung der zu überbauenden Flächen empfohlen wird. Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen, sollte eine die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Durch die o. g. Maßnahmen werden keine von Thyssengas GmbH betreuten Gasfernleitungen betroffen. Neuverlegungen in diesem Bereich sind von uns zz. nicht vorgesehen. 10. Bezirksregierung Düsseldorf, Düsseldorf 15.09.2008 Die Auswertung des o.g. Bereiches war möglich. Die beantragte Fläche liegt in einem ehemaligen Kampfgebiet. Ich empfehle eine geophysikalische Untersuchung der zu überbauenden Fläche. Sofern es nach 1945 Aufschüttungen gegeben hat, sind diese bis auf das Geländeniveau von 1945 abzu- medi780 H:\FD 5\Räumliche Planung und Entwicklung\BAULEITPLANUNG\_BEBAUUNGSPLÄNE BP\Gem. KASTER\KASTER\BP 04 - 2. Änd\07_Offenlage\NEU\Bed Kasterer Acker BP4 2Änd TÖB 200617.docx schieben. Diese bauseits durchzuführende Arbeit vorbereitender Art sollte, sofern keine anderen Gründe dagegen sprechen, zweckmäßigerweise mit Baubeginn durchgeführt werden. Zur genauen Festlegung des abzuschiebenden Bereichs und der weiteren Vorgehensweise wird um Terminabsprache für einen Ortstermin mit einem Mitarbeiter des KBD gebeten. Vorab werden zwingend Betretungserlaubnisse der betroffenen Grundstücke und eine Erklärung inkl. Pläne über vorhandene Versorgungsleitungen benötigt. Sofern keine Leitungen vorhanden sind, ist dieses schriftlich zu bestätigen. Erfolgen zusätzliche Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen etc. empfehlen wir eine Sicherheitsdetektion. Die weitere Vorgehensweise ist dem beiliegenden Merkblatt zu entnehmen. 11. Privatperson, 30.10.2016 Sicherheitsdetektion durchgeführt werden. Darüber hinaus wird u.a. darauf hingewiesen, dass beim Auffinden von Bombenblindgängern unverzüglich die nächste Polizeidienststelle oder der Kampfmittelbeseitigungsdienst zu verständigen ist. Ansonsten wird die Mitteilung zur Kenntnis genommen und im weiteren Verfahren berücksichtigt. Wie besprochen, erhalten Sie die angesprochenen Punkte unseres Gespräches noch einmal per Mail. - Geschossigkeit (S. 3 / 7) Maximal Zweigeschossig; ein weiteres Nichtvollgeschoss ist nicht zulässig. Ein Satteldach kann sich ebenfalls über die beiden Geschosse erheben und den Nachbarn die Sicht nehmen. In den Querschnitt des Satteldachgebäudes eingezeichnet wäre ein solches Nichtvollgeschoss evtl. sogar niedriger und weniger breit, da die ‚Dreiecksflächen an den Seiten und darüber‘ wegfallen würden. Um straßenseitig eine optische Dreigeschossigkeit zu verhindern, könnte man vielleicht einen Mindestabstand der aufgehenden Wand des Nichtvollgeschosses zur Grundstücksgrenze (mit beispielsweise 5 m) definieren. Innerhalb des WA 1 ist eine Dreigeschossigkeit mit einer maximalen Gebäudehöhe von 9,50 m, kombiniert mit zweigeschossigen Bauabschnitten zulässig. Innerhalb des WA 2 wird eine maximale Zweigeschossigkeit mit einer maximalen Gebäudehöhe ebenfalls von 9,50 m festgesetzt. Hier kann ein zusätzliches Staffelgeschoss, das nicht als Vollgeschoss gilt, realisiert werden. Innerhalb des WA 3 und WA 5 sind zweigeschossige Gebäude mit einer maximalen Traufhöhe von 6,00 m und einer maximalen Firsthöhe von 10,00 m zulässig. Hier kann ein zusätzliches Dachgeschoss, das nicht die Bedingungen eines Vollgeschosses erfüllt, realisiert werden. Innerhalb des WA 4 ist lediglich eine eingeschossige Bebauung mit einer Traufhöhe von 5,00 m und einer Firsthöhe von 9,50 m zulässig. Auch hier ist ein zusätzliches Dachgeschoss möglich. medi780 H:\FD 5\Räumliche Planung und Entwicklung\BAULEITPLANUNG\_BEBAUUNGSPLÄNE BP\Gem. KASTER\KASTER\BP 04 - 2. Änd\07_Offenlage\NEU\Bed Kasterer Acker BP4 2Änd TÖB 200617.docx die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. - Tiefe der Baugrenze (S. 8) Für den mir vorschwebenden Grundriss benötige ich eine Baugrenze mit einer Tiefe von 14 m. Bei den Grundstücksbreiten des derzeitigen Entwurfes fest ist es auch schwierig, die gegebene und GFZ mit zwei Geschossen und einer Bautiefe von 12,50 m auszunutzen. Zudem würden wir uns insgesamt etwas breitere Grundstücke wünschen. - Veränderung der Grundstücksnutzung Ich möchte gemeinsam mit meiner Schwester bauen. Können wir auch zwei Einfamilienhaus-Grundstücke nehmen, diese jeweils mit einer Doppelhaushälfte bebauen? - Dachform (S. 13) Statt einer bereichsweisen Festlegung der Dachform würden wir uns eine frei wählbare Dachform wünschen. (Bei Doppelhaushälften und Reihenhäusern ist dies natürlich abzustimmen). Wir möchten gerne ein Flachdach haben. Durch die bereichsweise Festlegung soll Homogenität innerhalb des Plangebietes erreicht werden. Könnte man diese Homogenität nicht stattdessen durch Festlegung der Farbigkeit der Fassade erreichen? (Man legt beispielsweise fest, dass nur Weiß, Grau und Beige-Töne gestattet sind und dass kräftige Farben wie Rot oder Königsblau nicht verwendet werden sollen.) Wenn auf einem Parkplatz Autos verschiedener Marken von Kleinwagen bis SUV stehen sie alle aber die gleiche Farbe haben, bilden sie auch ein homogenes Gesamtbild. Die überbaubaren Flächen werden im Bereich der geplanten Mehrfamilienhäuser (WA 1) auf 15,00 m, im Bereich der WA 2 - 5 auf 14,00 m ausgedehnt. Die im Plan dargestellten Parzellierungsvorschläge dienen der Orientierung und entfalten keine Rechtskraft. Zu berücksichtigen sind allerdings die Festsetzungen bezüglich der Bauweise. Die Bauweise unterscheidet zwischen offener und geschlossener Bauweise. Die offene Bauweise kann zusätzlich bezüglich der Haustypen spezifiziert werden. So sind in allen WA-Gebieten Doppelhäuser zulässig. Aufgrund der clusterartigen Anordnung der Gebäude wechselt die Ausrichtung der Baufenster in kurzen Abständen. Um ein daraus resultierendes unruhiges Ortsbild zu vermeiden, sieht der Bebauungsplan eine möglichst homogene Dachlandschaft vor. Deshalb werden innerhalb der WA 1 und 2 lediglich Flachund Pultdächer, innerhalb der WA 2 -5 lediglich Satteldächer zugelassen. Beigefügt erhalten Sie zudem noch eine Idee zur Aufteilung des Plangebietes. Bitte verstehen Sie diese als Skizze. Die Anzahl der einzelnen Hausty- medi780 H:\FD 5\Räumliche Planung und Entwicklung\BAULEITPLANUNG\_BEBAUUNGSPLÄNE BP\Gem. KASTER\KASTER\BP 04 - 2. Änd\07_Offenlage\NEU\Bed Kasterer Acker BP4 2Änd TÖB 200617.docx der Anregung zu folgen. die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. pen ist unverändert. Vielen Dank, dass Sie sich vergangene Woche Zeit für meine Fragen genommen haben. 12. Landwirtschaftskammer Kreisstelle Rhein-ErftKreis, Köln, 07.11.2016 Gegen den o. a. Bebauungsplan bestehen aus landwirtschaftlicher Sicht keine grundsätzlichen Bedenken. Wir gehen davon aus dass es nicht zu einer weiteren Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Nutzflächen für Ausgleichsmaßnahmen kommt. Entfällt. die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 13. IHK Köln, Geschäftsstelle Rhein-Erft, Bergheim, 08.11.2016 Von Seiten der Industrie- und Handelskammer zu Köln bestehen hinsichtlich der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 Kaster – Sonnenfeld – keine Bedenken oder Anregungen. Entfällt. die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 14. Erftverband, Bergheim, 08.11.2016 Gegen die o. g. Maßnahme bestehen aus wasserwirtschaftlicher Sicht seitens des Erftverbandes keine Bedenken, sofern sich die Bautätigkeiten auf den im Lageplan und ‚städtebaulichen Konzept‘ in rot eingekasteten Bereich beschränken und somit die Kasterer Mühlenerft inkl. Uferbereiche bzw. Grüngürtel nicht betroffen sind. Dieser Bereich befindet sich im Eigentum des Erftverbandes. Bei diesbezüglichen Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Scholten, Abteilung G 2 – Flussgebietsbewirtschaftung, Tel.-Nr.: 02271/88-1216. Auch weisen wir darauf hin, dass bei der Detailplanung folgende Hinweise und Anregungen zu beachten sind: Die Bautätigkeiten beschränken sich auf den markierten Geltungsbereich. Somit sind keine negativen Auswirkungen auf Uferbereiche bzw. Grüngürtel der Kasterer Mühlenerft zu erwarten die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Gemäß §§ 44 Abs. 1 LWG 2016, 55 Abs. 2 WHG ist Niederschlagswasser zu versickern, zu verrieseln oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten. Das Niederschlagswasser soll gemäß § 44 Abs. 1 LWG einem ausreichend dimensionierten zentralen Versickerungsbecken in Südosten des Plangebietes entsprechend der topographischen Verhältnisse zugeführt werden. Im Bebauungsplan wird bereits da- die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Zur Entlastung der Kanalisation durch den starken medi780 H:\FD 5\Räumliche Planung und Entwicklung\BAULEITPLANUNG\_BEBAUUNGSPLÄNE BP\Gem. KASTER\KASTER\BP 04 - 2. Änd\07_Offenlage\NEU\Bed Kasterer Acker BP4 2Änd TÖB 200617.docx Oberflächenabfluss und zur Verringerung der nachfolgenden Gewässerbelastung sollten im Plangebiet versickerungsfördernde Maßnahmen zugelassen bzw. Zisternen zur Speicherung und Nutzung festgesetzt werden. Gerade in Wohnsiedlungen bieten sich hier für die jeweiligen Haushalte eine Vielzahl von Einzelmöglichkeiten an, wie z. B. die Versickerung vor Ort und die Reduzierung von versiegelten Flächen. Aber auch die offenfugige Pflasterung der Wege- und Hofflächen, die Anlage von Einstaudächern, Gründächern, Teichen, Mulden oder Biotope haben nicht nur einen ökologischen Nutzen; wenn sie attraktiv gestaltet sind, werten sie die Gebäude und Grundstücke zusätzlich ästhetisch auf. Ebenso ist die Sammlung/Zwischenspeicherung zur Nutzung wie u. a. zur Freianlagen- bzw. Gartenbewässerung, zur Reinigung der Hofflächen etc. eine ökologisch sinnvolle und machbare Bewirtschaftung des Regenwassers. Wie Sie aus dem beiliegenden Lageplan ersehen können, befinden sich im o. g. Plangebiet aktive oder inaktive Grundwassermessstellen. Aktive Grundwassermessstellen sind notwendige Instrumente der Gewässerunterhaltung nach § 91 Wasserhaushaltsgesetz. Daher sind ihre Zugänglichkeit und ihr Bestand dauerhaft zu wahren. Des Weiteren weisen wir darauf hin, dass inaktive Grundwassermessstellen, die nicht zurückgebaut und verfüllt worden sind, die Tragfähigkeit des Baugrundes beeinflussen können. Sollte innerhalb eines 200 m Korridors der Baumaßnahme eine Grundwassermessstelle liegen, dann ist zum Zwecke der Einweisung vor Beginn der Maßnahme mit dem zuständigen Ansprechpartner, Herrn Wilhelms, Abteilung Grundwasser, Tel.-Nr.: 02271/88-1284, Mail: frank.wilhelms@erftverband.de Kontakt aufzunehmen und ein Ortstermin zu vereinbaren. Wir weisen darauf hin, dass die abgegebenen Pläne rauf hingewiesen, dass nicht belastetes Niederschlagswasser der Dachflächen in Zisternen gesammelt und dem Brauchwasserkreislauf zugeführt werden kann. Von der Festsetzung von versickerungsfördernden Maßnahmen durch offenfugige Pflasterungen u.ä. wird abgesehen, weil eine Überprüfung dieser Maßnahmen auf den Privatgrundstücken kaum durchführbar ist. Der im Geltungsbereich liegende stillgelegte Brunnen (SR 376) und der inaktive Pegel (81243) werden im Rechtsplan gekennzeichnet. Im Bebauungsplan wird darauf hingewiesen, dass im Umkreis von 5,00 m keine Baumaßnahmen zulässig sind. Die öffentliche Grünfläche, die mit 5 im Kreis gekennzeichnet wird, wurde derart platziert, dass der stillgelegte Brunnen innerhalb dieser Fläche liegt. medi780 H:\FD 5\Räumliche Planung und Entwicklung\BAULEITPLANUNG\_BEBAUUNGSPLÄNE BP\Gem. KASTER\KASTER\BP 04 - 2. Änd\07_Offenlage\NEU\Bed Kasterer Acker BP4 2Änd TÖB 200617.docx der Anregung zu folgen. den Bestand zum Zeitpunkt der Auskunftserteilung wiedergeben. Es ist darauf zu achten, dass zu Beginn der Bauphase immer aktuelle Pläne vor Ort vorliegen. Die Grundwasseroberfläche ist im Bereich der Baumaßnahme / des Bebauungsplans im oberen Grundwasserstockwerk durch den Braunkohletagebau abgesenkt. Vor Beginn der Sümpfungsmaßnahmen wurden flurnahe Grundwasserstände gemessen. Nach Beendigung der Grundwasserabsenkungen durch den Braunkohlenbergbau wird der oberste Grundwasserspiegel wieder seinen ursprünglichen flurnahen Zustand erreichen. Einen Sonderfall stellt die Erftaue zwischen Kerpen und Bedburg dar. Aufgrund der intensiven Nutzung dieses Gebietes liegt ein planungspolitischer Konsens darüber vor, die ursprünglichen Grundwasserverhältnisse nicht mehr zuzulassen. Es ist vorgesehen, dass der Erftverband zukünftig durch Grundwasserhaltungsmaßnahmen den Grundwasserwiederanstieg auf ein für die normale Bebauung (Wohnhaus mit normaler Gründungstiefe für ein Kellergeschoss) verträgliches Niveau begrenzt. Diese Maßnahmen werden frühestens gegen Ende dieses Jahrhunderts erforderlich werden, so dass zum jetzigen Zeitpunkt noch keine konkreten Planungen vorliegen. Unabhängig von den zukünftigen Grundwasserhaltungsmaßnahmen empfehlen wir, von natürlichen Grundwasserflurabständen auszugehen und geeignete Abdichtungsmaßnahmen nach den Vorschriften der DIN 18 195 ‚Bauwerksabdichtungen‘, und hier insbesondere die Blätter 4 - 6 ‚Abdichtungen gegen Bodenfeuchtigkeit‘, ‚Abdichtungen gegen nichtdrückendes Wasser‘ und ‚Abdichtungen gegen von außen drückendes Wasser‘, vorzusehen. Außerdem weisen wir darauf hin, dass bei natürlichen Grundwasserverhältnissen, aber auch bei einer In den textlichen Festsetzungen befindet sich unter C. 4. ‚Grundwasserabsenkung‘ bereits der Hinweis, dass nach Beendigung der Sümpfungsmaßnahmen mit einem Wiederanstieg des Grundwassers zu rechnen ist. Dieser Wiederanstieg ist bei den Abdichtungsmaßnahmen zu berücksichtigen. medi780 H:\FD 5\Räumliche Planung und Entwicklung\BAULEITPLANUNG\_BEBAUUNGSPLÄNE BP\Gem. KASTER\KASTER\BP 04 - 2. Änd\07_Offenlage\NEU\Bed Kasterer Acker BP4 2Änd TÖB 200617.docx die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Wasserhaltungsmaßnahme, die das Grundwasser etwa 3,00 m unter dem Gelände absenkt, eine Versickerung von Niederschlagwasser nicht mehr möglich ist. Wenn die Wasserhaltungsmaßnahmen im Bereich der Erftaue betrieben werden, ist eine zusätzliche Anreicherung des Grundwassers durch eine Niederschlagswasserversickerung nicht sinnvoll. 15. Bezirksregierung Arnsberg, Dortmund, 10.11.2016 Das von ihnen kenntlich gemachte Plangebiet liegt über den auf Braunkohle verliehenen Bergwerksfeldern ‚Union 43‘ und ‚Dr. Grämer‘. Eigentümerin des Bergwerksfeldes ‚Union 43‘ ist die RWE Power Aktiengesellschaft, Stüttgenweg 2 in Köln. Eigentümerin des Bergwerksfeldes ‚Dr. Grämer‘ ist die RV Rheinbraun Handel und Dienstleistungen GmbH, hier vertreten durch die RWE Power AG, Abt. Liegenschaften und Umsiedlung in Köln. Der Planungsbereich ist nach den hier vorliegenden Unterlagen (Differenzenpläne mit Stand: 01.10.2012 aus dem Revierbericht, Bericht 1, Auswirkungen der Grundwasserabsenkung, des Sammelbescheides – Az.: 61.42.63-2001-1-) von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen. Für die Stellungnahme wurden folgende Grundwasserleiter (nach Einteilung von Schneider & Thiele, 1965) betrachtet: Oberes Stockwerk, 9 B, 8, 7, 6D, 6B, 2 – 5, 09, 07 Kölner Scholle, 05 Kölner Scholle. Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch über einen längeren Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände im Planungs- / Vorhabensgebiet in den Nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein In die textlichen Festsetzungen wird unter C. 3. ‚Bergbau‘ der Hinweis aufgenommen, dass sich das Plangebiet über den auf Braukohle verliehenen Bergwerksfeldern ‚Union 43‘ und ‚Dr. Grämer‘ befinden. Eigentümerin bzw. Vertreterin ist die RWE Power AG, Abteilung Liegenschaften und Umsiedlungen. In den textlichen Festsetzungen befindet sich unter C. 4. ‚Grundwasserabsenkung‘ bereits der Hinweis, dass nach Beendigung der Sümpfungsmaßnahmen mit einem Wiederanstieg des Grundwassers zu rechnen ist. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass sowohl durch die Grundwasserabsenkung als auch durch den Grundwasserwiederanstieg Boden- medi780 H:\FD 5\Räumliche Planung und Entwicklung\BAULEITPLANUNG\_BEBAUUNGSPLÄNE BP\Gem. KASTER\KASTER\BP 04 - 2. Änd\07_Offenlage\NEU\Bed Kasterer Acker BP4 2Änd TÖB 200617.docx der Anregung zu folgen. die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Grundwasserwiederanstieg zu erwarten. Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung für den Braunkohletagebau als auch bei einem späteren Grundwasserwiederanstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich. Diese können bei bestimmten geologischen Situationen zu Schäden an der Tagesoberfläche führen. Die Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden. Ebenfalls teile ich Ihnen mit, dass im Bereich der Planung 4 Altbrunnen vorhanden sind (vgl. Anlage). Ich empfehle Ihnen, diesbezüglich eine Anfrage an die RWE Power AG, Stüttgenweg 2 in 50935 Köln, sowie für konkrete Grundwasserdaten an den Erftverband, Am Erftverband 6 in 50126 Bergheim, zu stellen. Im hier geführten Bergbau Alt- und Verdachtsflächen Katalog (BAV-Kat.) ist für das o.a. Plangebiet derzeit keine Fläche verzeichnet. Im unmittelbaren Randbereich des Plangebietes liegen nordöstlich rekultivierte Betriebsflächen (Kasterer See, Mühlenerft etc.) des ehemaligen Braunkohletagebaus Frimmersdorf-Süd) (Tagebau Garzweiler, vgl. Anlage). Mit Blick auf die Lage des o. a. Plangebietes (Randbereich des ehemaligen Tagebaus FrimmersdorfSüd) empfehle ich hier, sich an die RWE Power AG zu wenden. Über mögliche zukünftige, betriebsplanmäßig noch nicht zugelassene bergbauliche Tätigkeiten ist hier nichts bekannt. Diesbezüglich empfehle ich Ihnen, ebenfalls die o. g. Eigentümer der bestehenden Bergbauberechtigungen an der Planungsmaßnahme zu beteiligen, falls dieses nicht bereits erfolgt ist. bewegungen nicht ausgeschlossen sind. Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes befinden sich nach Auskunft der RWE Power AG ein stillgelegter Brunnen und ein aktiver Pegel. Beide Anlagen wurden innerhalb der Planzeichnung gekennzeichnet. Des Weiteren wird innerhalb der textlichen Festsetzungen unter C 5. ‚Pegel- und Brunnenstandorte‘ darauf verwiesen, dass die Standorte in einem Radius von 5,00 m von jeglicher Bebauung freizuhalten sind. medi780 H:\FD 5\Räumliche Planung und Entwicklung\BAULEITPLANUNG\_BEBAUUNGSPLÄNE BP\Gem. KASTER\KASTER\BP 04 - 2. Änd\07_Offenlage\NEU\Bed Kasterer Acker BP4 2Änd TÖB 200617.docx der Anregung zu folgen. 16. Geologischer Dienst NRW, Landesbetrieb, Krefeld, 09.11.2016 Folgende Stellungnahmen liegen aus geowissenschaftlicher Sicht zum Baugrund vor: Tektonik (vgl. auch Kap. 5.3 Boden- und Wasserschutz / Begründung / Stand 29.08.2016): Nach meinen Erkenntnissen befindet sich das Plangebiet im Einflussbereich des Sandberg Sprunges. Dieser liegt im Übergangsbereich zwischen den Sprungsystemen Kaster Sprung / Bedburger Sprung. Zur Klärung der genauen Lage der Störung und auch der Frage einer möglichen Beeinflussung des Plangebietes durch Sümpfungsmaßnahmen empfehle ich, mit der RWE Power AG Kontakt aufzunehmen. Gemäß Bodengutachten zur Bebaubarkeit des Baugebietes ‚Kasterer Acker‘, Dipl. Ing. J. Vogt, Bedburg, Juni 2017 ist innerhalb des Plangebietes keine wirksame Störzone bekannt. Auch von RWE Power AG wurde im Rahmen der Beteiligung auf keine Störzonen hingewiesen. Innerhalb der textlichen Festsetzungen wurde unter C. 4. ‚Grundwasseranstieg‘ bereits darauf hingewiesen, dass nach Beendigung der Sümpfungsmaßnahmen mit einem Wiederanstieg des Grundwassers zu rechnen ist. Die RWE Power AG wurde somit bereits am Verfahren beteiligt. die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes befinden sich nach Auskunft der RWE Power AG ein stillgelegter Brunnen und ein aktiver Pegel. Beide Anlagen wurden innerhalb der Planzeichnung gekennzeichnet. Des Weiteren wird innerhalb der textlichen Festsetzungen unter C 5. ‚Pegel- und Brunnenstandorte‘ darauf verwiesen, dass die Standorte in einem Radius von 5,00 m von jeglicher Bebauung freizuhalten sind. der Anregung zu folgen. Bohrungsdatenbank des Geologischen Dienstes NRW (siehe auch http://www.gd.nrw.de/gd_archive_dabo.htm): Im östlichen Bereich des Plangebietes befinden sich zwei Bohrungen: Es ist die inaktive Landesgrundwasser-Messstelle Nr. 278124318 / 20. Deren Eigentümer RBW ist sowie die Bohrung PEGEL 1243/2 RBW ABT. BOWA (Nr. 163571). Es ist in Erfahrung zu bringen, insbesondere das Trag- und Setzungsverhalten, sind objektbezogen zu untersuchen und zu bewerten. 17. RWE AG, Abt. Bergschäden, Köln, 12.10.2016 Wie gerade besprochen, für Sie vorab unser Brief an Sie zum o. g. Vorgang. Der Originalbrief dürfte nun sehr zeitnah in Ihrer Post liegen. medi780 H:\FD 5\Räumliche Planung und Entwicklung\BAULEITPLANUNG\_BEBAUUNGSPLÄNE BP\Gem. KASTER\KASTER\BP 04 - 2. Änd\07_Offenlage\NEU\Bed Kasterer Acker BP4 2Änd TÖB 200617.docx Wie Sie dem Brief entnehmen werden, liegt auf dem BP-Gelände ein 1986 stillgelegter Brunnen, mit dem Kürzel SR 376. Dieser Brunnen ist bereits gesichert, d. h. er wurde komplett mit Sand und Kies verfüllt und in 1,50 m Tiefe unter Gelände mit einem Betondeckel abgedeckt. Darüber wurden 1,50 m Mutterboden aufgefüllt. Diese Sicherung war für eine landwirtschaftliche Nutzung der Fläche optimal. Nun ist jedoch mit der Bebauung des Sonnenfeldes eine Wohnbaunutzung vorgesehen. Daher möchten wir bis Ende 2016 auf RWE-Kosten eine rein vorsorgliche Sicherung vornehmen. Dazu wird unter den Betondeckel Zement in den Sand und Kies injiziert. Folgende Frage habe ich: Ist es im Einklang mit ihren zukünftigen Nutzungszielen des Altbrunnenstandortes, wenn wir den Betondeckel abschließend wieder in 1,50 m Tiefe aufbringen? Der im Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegende ehemalige Brunnen befindet sich am Südostrand der öffentlichen Grünfläche mit der Kennzeichnung 5 im Kreis. Somit wird durch die Sicherung des Brunnens kein Baugrundstück beeinträchtigt. Eine Schließung des Brunnens mit einem Betondeckel in 1,50 m Tiefe ist insofern unproblematisch. die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Wir haben Ihre Anfrage erhalten und nach Durchsicht der uns vorliegenden Unterlagen folgendes mitzuteilen: Wie Ihnen aufgrund des Kaufvertrages für einen großen Teil der von der o. g. Bebauungsplanänderung betroffenen Fläche mit der Urkundenrollen-Nr. 0265 für 2008 vom 18.03.2008 vor dem Notar Dr. Stephan Bleisteiner (Bedburg) bekannt ist, befinden sich auf der Vorhabensfläche aufgrund der räumlichen Nähe zu einem ehemaligen Tagebau ein stillgelegter Brunnen (SR 376) und ein inaktiver Pegel (81243) der RWE Power AG. Die Lage des inaktiven Pegels Nr. 81243 ist im beigefügten Lageplan (Anlage) dargestellt und hat die Gauß-Krüger-Koordinaten: R 2539738,30 und H 5652337,70. Die Lage des ehemaligen Brunnens SR 376 führt die Gauß-Krüger-Koordinaten R 2539738,30 und H 5652337,70. Im Bebauungsplan sind die Standorte des ehemali- Sowohl Brunnen als auch der inaktive Pegel werden entsprechend im Rechtsplan gekennzeichnet. Im Bebauungsplan wird darauf hingewiesen, dass im Umkreis von 5,00 m keine Baumaßnahmen zulässig sind. Der Erwerber des Grundstücks mit dem inaktiven Pegel wird darauf aufmerksam gemacht, dass eventuell zusätzliche bauliche Sicherungsmaßnahmen erforderlich sind, die zu Lasten der RWE gehen. medi780 H:\FD 5\Räumliche Planung und Entwicklung\BAULEITPLANUNG\_BEBAUUNGSPLÄNE BP\Gem. KASTER\KASTER\BP 04 - 2. Änd\07_Offenlage\NEU\Bed Kasterer Acker BP4 2Änd TÖB 200617.docx der Anregung zu folgen. gen Brunnens und des inaktiven Pegels aufzunehmen und in einem Radius von 5,00 m bei der Verplanung von jeglicher Bebauung freizuhalten. Die Standorte des ehemaligen Brunnens und des inaktiven Pegels sind durch Dienstbarkeiten, die auch ein Betretungs, Wege- bzw. Baurecht für Arbeiten am Pegel beinhalten, grundbuchlich gesichert. Vor Beginn der Bebauung der Bauflächen in der Nähe des ehemaligen Brunnens und des inaktiven Pegels werden wir zusätzlich prüfen, ob für den Brunnen, den Pegel oder die geplanten Neubauten gegebenenfalls zusätzliche bauliche Sicherungsmaßnahmen erforderlich sind. Der Käufer bzw. der Bauherr wird daher seine gesamten Planungsunterlagen (Lageplan zum Bauantrag, die Baubeschreibung, eine Bauzeichnung im Maßstab 1 : 1000 oder 1 : 50, die statische Berechnung mit Fundamentplan sowie die Bodenuntersuchung für das Vorhaben) so rechtzeitig von Baubeginn der RWE Power AG (Abt. Bergschäden) einreichen, dass bei Bedarf ein Konzept für die zusätzlichen Maßnahmen ausgearbeitet werden kann. Für diesen Fall erklärt sich der Käufer bzw. der Bauherr bereit, den ordnungsgemäßen Einbau der zusätzlichen Sicherungen am Neubauvorhaben bzw. am Pegel vornehmen zu lassen. Die durch die verlangten Sicherungsmaßnahmen entstandenen Mehrkosten gehen zu Lasten der RWE Power AG, sofern der bauleitende Architekt den ordnungsgemäßen Einbau der Sicherungsmaßnahmen dokumentiert und der Abteilung Bergschäden mitgeteilt hat. Der/die bauleitende Architekt des/der Käufer/s wird hierdurch von seinen/ihren Verpflichtungen gegenüber dem/den Bauherrn/Bauherren nicht entbunden. Weiterhin sollte sich der Käufer verpflichten, bei einem Weiterverkauf des Grundstückes bzw. von Teilflächen hieraus diese Hinweise in den Kaufvertrag aufzunehmen mit der Auflage zur Weitergabe an den jeweils nächsten Grundeigentümer. medi780 H:\FD 5\Räumliche Planung und Entwicklung\BAULEITPLANUNG\_BEBAUUNGSPLÄNE BP\Gem. KASTER\KASTER\BP 04 - 2. Änd\07_Offenlage\NEU\Bed Kasterer Acker BP4 2Änd TÖB 200617.docx Wir weisen darauf hin, dass die Bodenkarte des Landes Nordrhein-Westfalen, Blatt L 4904, in einem Teil des Plangebietes, wie in der Anlage ‚blau‘ dargestellt, Böden ausweist, die humoses Bodenmaterial enthalten. Humose Böden sind empfindlich gegen Bodendruck und im Allgemeinen kaum tragfähig. Erfahrungsgemäß wechseln die Bodenschichten auf kurzer Distanz in ihrer Verbreitung und Mächtigkeit, so dass selbst bei einer gleichmäßigen Belastung diese Böden mit unterschiedlichen Setzungen reagieren können. Dieser Teil des Plangebietes ist daher wegen der Baugrundverhältnisse gemäß § 9 Abs. 5 Nr. 1 BauGB durch eine Umgrenzung entsprechend der Nr. 15.11 der Anlage zur Planzeichenverordnung als Fläche zu kennzeichnen, bei deren Bebauung ggf. besondere bauliche Maßnahmen, insbesondere im Gründungsbereich, erforderlich sind. Hier sind die Bauvorschriften der DIN 1054 ‚Baugrund – Sicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau‘ und der DIN 18 196 ‚Erd- und Grundbau; Bodenklassifikation für bautechnische Zwecke‘ sowie die Bestimmungen der Bauordnung des Landes NRW zu beachten. Abschließend weisen wir vorsorglich darauf hin, dass die im Plangebiet liegenden Flurstücke Gemarkung Kaster, Flur 2, Flurstücke 1016 und 1020 im Grundbuch in Abt. II zu unseren Gunter mit einem Bergschadensverzicht belastet sind. 18. Rhein-Erft-Kreis, Der Landrat, Bergheim, 14.11.2016 Das humose Bodenmaterial befindet sich gemäß Bodenkarte des Landes NRW im Bereich des Versickerungsbeckens. Da hier keine Bebauung beabsichtigt ist, die einer Gründung bedarf, wird auf eine Kennzeichnung verzichtet. Aus Sicht der vom Rhein-Erft-Kreis zu vertretenden Belange wird folgende Stellungnahme abgegeben: Naturschutz und Landschaftspflege Ansprechpartnerin Frau Fitzek, Tel.: 02271/834213 Aus Sicht des Naturschutzes und der Landschafts- medi780 H:\FD 5\Räumliche Planung und Entwicklung\BAULEITPLANUNG\_BEBAUUNGSPLÄNE BP\Gem. KASTER\KASTER\BP 04 - 2. Änd\07_Offenlage\NEU\Bed Kasterer Acker BP4 2Änd TÖB 200617.docx der Anregung nicht zu folgen. pflege bestehen zur o. g. Bauleitplanung grundsätzlich keine Bedenken. In der vorgelegten Begründung zum Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 4, 2. Änderung Bedburg Kaster Baugebiet Sonnenfeld (Stand: 29.08.2016) wird unter Punkt 5 Umweltbelange, Seite 13 ff. darauf hingewiesen, dass hinsichtlich der Ausgleichsbilanzierung um die in den Geltungsbereich einbezogenen Grundstücke nordwestlich des Wirtschaftsweges zu ergänzen ist. Des Weiteren ist zu prüfen, ob in der seinerzeitigen Bilanz die Zunahme der Versiegelung durch die verdichtete Bebauung und durch die Vergrößerung der Verkehrsflächen zu berücksichtigen ist. Ebenso ist, wie in der Begründung unter Punkt 5.2 Artenschutz beschrieben, die im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 4 / Kaster vorgenommene Artenschutzvorprüfung zu überarbeiten, die aufgrund der Zeitspanne von mehr als 8 Jahren als veraltet anzusehen ist. Im Rahmen der Überprüfung sind die zusätzlich in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes einbezogenen Grundstücke nordwestlich des Wirtschaftsweges ebenfalls zu untersuchen. Ich behalte mir vor, erst nach Vorlage der v. g. Untersuchungsergebnisse endgültig Stellung zu nehmen. Zusätzlicher Hinweis zum Artenschutz Aus naturschutzrechtlicher Sicht wird darauf hingewiesen, dass die artenschutzrechtlichen Verbote nach § 39 (5) Bundesnaturschutzgesetz zu beachten sind: Die Rodung von Gehölzen muss außerhalb der Vogelbrutzeit vorgenommen werden (also in der Zeit vom 01.10. – 28./29.02). Im Rahmen einer Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung wurde geprüft, ob durch die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Eingriff gegenüber der Bilanzierung zum Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 4 zugenommen hat. Eine Zunahme ergibt sich insbesondere durch die Einbeziehung der Grundstücke nordwestlich des Wirtschaftsweges, die seinerzeit nicht Inhalt des Bebauungsplanes Nr. 4 waren. Aufgrund des beschleunigten Verfahrens gemäß § 13a BauGB ergibt sich aus der Bilanzierung kein Ausgleichsbedarf. die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Die Artenschutzvorprüfung Stufe 1 wurden aktualisiert. Im Rahmen dieser Vorprüfung wurden die zusätzlich in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes einbezogenen Grundstücke nordwestlich des Wirtschaftsweges ebenfalls untersucht. Gemäß dieser Vorprüfung haben sich keine Anhaltspunkte für das Vorkommen gesetzlich geschützter Arten ergeben. die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Innerhalb der textlichen Festsetzungen wird unter C. 9. ‚Artenschutz‘ der Hinweis aufgenommen, dass die Rodung von Bäumen und Gehölzen außerhalb der Vogelbrutzeiten durchzuführen ist. medi780 H:\FD 5\Räumliche Planung und Entwicklung\BAULEITPLANUNG\_BEBAUUNGSPLÄNE BP\Gem. KASTER\KASTER\BP 04 - 2. Änd\07_Offenlage\NEU\Bed Kasterer Acker BP4 2Änd TÖB 200617.docx der Anregung zu folgen. Wasserwirtschaft Ansprechpartnerin: 02271/834729 - Frau Schröder, Tel. Wird nachgereicht Untere Immissionsschutzbehörde Ansprechpartnerin: Frau Klinkhammer, 02271/833454 Tel.: Mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 sollen Wohnnutzungen an das bestehende Freizeitbad mit Parkplatz heranrücken. Zum Lärmschutz sind u. a. passive Lärmschutzmaßnahmen in Form von lüftungstechnischen Einrichtungen bei geschlossenen Fenstern in Schlafräumen geplant. Passive Lärmschutzmaßnahmen als Mittel der Konfliktlösung zwischen Gewerbe und Wohnen sieht die TA Lärm nicht vor. Nach Ziffer 6.1 sind für die Beurteilung der Zumutbarkeit der Lärmbeeinträchtigung außerhalb der betroffenen Gebäude gelegene Immissionsorte maßgeblich. Sie können durch passive Lärmschutzmaßnahmen nicht beeinflusst werden. Aus der Maßgeblichkeit der AußenImmissionsrichtwerte nach Nr. 6.1 und der Definition des maßgeblichen Immissionsortes in A.1.3 des Anhangs der TA Lärm – bei bebauten Flächen 0,50 m außerhalb von der Mitte des geöffneten Fensters des vom Geräusch am stärksten betroffenen schutzbedürftigen Raumes – ergibt sich, dass dieses Regelungswerk, den Lärmkonflikt zwischen Gewerbe und schutzwürdiger Wohnnutzung bereits an deren Außenwand und damit unabhängig von der Möglichkeit und Notwendigkeit von Schutzmaßnahmen gelöst wissen will. Damit sichert die TA Lärm von vornhe- Die Lärmsituation im Bereich des Bebauungsplanes wurde eingehend gutachterlich geprüft. Gemäß Gutachten wurde eine 5,00 m hohe Lärmschutzwall / -wandkombination Richtung Freizeitbad festgesetzt. In gekennzeichneten Bereichen unmittelbar nordwestlich dieser Maßnahme sind ab einer im Bebauungsplan vorgegebenen Höhe nur Nebenräume und sonstige nicht dem ständigen Aufenthalt von Menschen dienende Räume zulässig. Alternativ sind Fenster von Aufenthaltsräumen Richtung Süden als nicht zu öffnende Fenster auszuführen oder öffenbare Fenster nur Richtung Norden vorzusehen. Eine weitere Möglichkeit besteht u.a. darin, durch verglaste Vorbauten ohne eigene Aufenthaltsfunktionen wie z.B. Loggien, Wintergärten etc. gesunde Wohnverhältnisse in angrenzenden Aufenthaltsräumen sicherzustellen. medi780 H:\FD 5\Räumliche Planung und Entwicklung\BAULEITPLANUNG\_BEBAUUNGSPLÄNE BP\Gem. KASTER\KASTER\BP 04 - 2. Änd\07_Offenlage\NEU\Bed Kasterer Acker BP4 2Änd TÖB 200617.docx die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. rein für Wohnnutzungen einen Mindestwohnkomfort, der darin besteht, Fenster trotz der vorhandenen Lärmquellen öffnen zu können und eine natürliche Belüftung sowie einen erweiterten Sichtkontakt nach außen zu ermöglichen, ohne dass die Kommunikationssituation im Innern oder das Ruhebedürfnis und der Schlaf nachhaltig gestört werden können. - Sh. Urteil vom 29.11.2012, Az.: BVerwG 4 C 8.11 – Daher empfehle ich zur Sicherstellung von gesunden Wohnverhältnissen eine zweite Fassade wie z. B. Prallscheiben, verglaste Balkone und Loggien vor dem betroffenen Wohnfenster oder das Lärmschutzmodell HafenCity-Fenster gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB im Bebauungsplan festzusetzen. Die Wirksamkeit der jeweiligen Lärmschutzmaßnahme muss jedoch im Vorfeld gutachterlich ermittelt werden. Amt für öffentlichen Personennahverkehr Ansprechpartner: Herr Schirmer, Tel.: 02271/834850 Hinsichtlich der verkehrlichen Erschließung rege ich an, eine Mobilstation einzurichten. Für die konkrete Örtlichkeit würde sich beispielsweise die Ausweisung von Carsharing-Plätzen anbieten. Aber auch die möglichst prominente Platzierung von qualitativ hochwertigen Fahrradabstellmöglichkeiten sowie eine Möglichkeit zur Aufladung von E-Mobilen bzw. E-Zweirädern bieten sich hier möglicherweise an. Zu diesem Themenkomplex verweise ich auf das Handbuch Mobilstationen Nordrhein-Westfalen, herausgegeben vom Zukunftsnetzt Mobilität NRW. Amt für Straßenbau und Verkehr Ansprechpartnerin: Frau van 02271/834686 Cleef, Die Einrichtung einer Mobilstation ist nicht Inhalt eines Bebauungsplanverfahrens. Eine entsprechende Einrichtung kann jedoch aufgrund der geplanten Einwohnerdichte sinnvoll sein und wäre im Bereich der nördlich vorgesehenen Senkrechtparkplätze denkbar. die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Tel.: Dem o. g. Bebauungsplan kann ich aus der Sicht als medi780 H:\FD 5\Räumliche Planung und Entwicklung\BAULEITPLANUNG\_BEBAUUNGSPLÄNE BP\Gem. KASTER\KASTER\BP 04 - 2. Änd\07_Offenlage\NEU\Bed Kasterer Acker BP4 2Änd TÖB 200617.docx der Anregung zu folgen. Straßenbaulastträger der K 36 (Albert-SchweitzerStraße) zzt. nicht zustimmen. Den Erläuterungen ist zu entnehmen, dass Tiefgaragen zur Regelung der Parksituation angelegt werden sollen. Anhand des beigefügten Planes ist die Lage der Tiefgaragenzufahrten nicht erkennbar. Dies sollte im Plan dargestellt werden. Es ist damit zu rechnen, dass keine ausreichenden Besucherparkplätze vorhanden sind und die K 36 für widerrechtliches Parken genutzt wird. Dies muss durch entsprechende bauliche Maßnahmen wirkungsvoll unterbunden werden. Zwischen Radweg K 36 und dem Baugebiet ist eine unüberwindliche Einfriedung vorzunehmen, um querende Verkehre aus dem bzw. in das Baugebiet auf die/von der K 36 unterbinden. In der Bebauungsplanfassung für den Offenlagebeschluss wurden mögliche Tiefgaragenzufahrten für den Bereich des WA 1 ergänzt. Die Zufahrten liegen vorrangig im Bereich der nordwestlichen Erschließungsstraße. die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Das städtebauliche Konzept sieht insgesamt ca. 120 Besucherparkplätze vor. Damit stehen für ca. 300 Wohneinheiten 0,4 Besucherparkplätze für jede Wohneinheit zur Verfügung. Diese Parkplätze sind vorrangig entlang der Ringstraße in Form von Senkrechtparkplätzen vorgesehen. Aufgrund dieser hohen Anzahl an Besucherparkplätzen ist nicht davon auszugehen, dass zusätzlich widerrechtliches Parken praktiziert wird. die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Die öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung ‚Parkanlage‘ unmittelbar parallel zur AlbertSchweitzer-Straße erfüllt die Funktion eines Abstandsgrüns und verringert die Lärmbeeinträchtigung der östlich angrenzenden Bebauung des WA 1. Die Fläche liegt angerartig zwischen der AlbertSchweitzer-Straße und dem WA 1. Entlang der Straße sind zweireihige Heckenpflanzungen in nahezu geschlossener Form vorzunehmen. Damit können querende Fuß- und Radverkehre eingeschränkt werden. Das dargestellte Sichtdreieck ist von Anpflanzungen freizuhalten. Weiterhin ist aus der Planung erkennbar, dass eine Bepflanzung entlang der K 36 vorgenommen werden soll. Aufgrund der zu erwartenden Wurzelschäden an meinem Radweg sind Hochstämme – 2,50 m vom Radwegrand entfernt anzupflanzen. Auf der vorgenannten Grünfläche sind insgesamt 12 Bäume in einem gleichmäßigen Abstand mit mindestens 6,00 m Distanz zwischen Stammmitte und Verkehrsfläche der Albert-Schweitzer-Straße zu pflanzen. Durch diese Distanz werden Wurzelschäden an dem angrenzenden Radweg ausgeschlossen. Es wird begrüßt, dass eine zweite Anbindung über Mit der Erschließungsstraße auf Höhe des heutigen medi780 H:\FD 5\Räumliche Planung und Entwicklung\BAULEITPLANUNG\_BEBAUUNGSPLÄNE BP\Gem. KASTER\KASTER\BP 04 - 2. Änd\07_Offenlage\NEU\Bed Kasterer Acker BP4 2Änd TÖB 200617.docx der Anregung zu folgen. der Anregung zu folgen. den Zollweg erfolgen soll. Aufgrund der vorhandenen Zaunanlage (Albert-Schweitzer-Straße 29) ist keine ausreichende Sicht aus dem Zollweg in Richtung Kaster gegeben. Die Sichtdreiecke sind im Bebauungsplan aufzunehmen. Ich bitte um Zusendung eines Planes zu der geplanten Ausführung der Straßenanbindung. Des Weiteren erfolgt die Erschließung des v. g. Grundstückes diagonal zum Einmündungsbereich Zollweg. Bei einem Ausbau des Zollweges als zweite Baugebietszufahrt kann diese Grundstückszufahrt nicht mehr in der aktuellen Lage verbleiben und müsste entsprechend angepasst werden. Ich rege an, das Grundstück mit in den aktuellen Bebauungsplan aufzunehmen. Das gesamte Baugebiet ist lärmtechnisch vorbelastet. Hierzu sind bereits entsprechende Anmerkungen in den Erläuterungen des Bebauungsplanes enthalten. Ich weise an dieser Stelle darauf hin, dass evtl. anfallende aktive oder passive Lärmschutzmaßnahmen von den Bauträgern/Bauherren zu tragen sind. Dem Kreis dürfen keine Kosten entstehen. Wirtschaftsweges soll der Ziel- und Quellverkehr auf zwei Anbindungen verteilt werden. Im Bereich der Grünfläche wird im Bebauungsplan ein freizuhaltendes Sichtdreieck gekennzeichnet. Im Rahmen der Erschließungsplanung wird die detaillierte Anbindung der Einmündungssituation dargestellt und abgestimmt. die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Die gemäß der festgesetzten Lärmpegelbereiche notwendigen Schallschutzmaßnahmen resultieren aus der heranrückenden Wohnbebauung und werden somit durch das Bebauungsplanverfahren verursacht. Somit entstehen dem Kreis als Straßenbaulastträger der K 36 keine Kosten. Ansonsten werden seitens des Rhein-Erft-Kreis keine Bedenken oder Anregungen vorgebracht. 19. Rhein-Erft-Kreis, Amt für Umweltschutz, Bergheim, 17.11.2016 (nachgereicht in Ergänzung zur Stellungnahme vom 14.11.2016) Anbei meine Stellungnahme zum BP 4. Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gern unter u. g. Kontaktdaten zur Verfügung. Das Niederschlagswasser soll in einem zentralen Sickerbecken gesammelt und versickert werden. Grundsätzlich ist nur die Einleitung von unbelastetem Niederschlagswasser in den Untergrund erlaubt. Hierzu zählt ebenfalls, dass keine unbeschichteten Zinkdächer verwendet werden, um die Belastung im Grundwasser zu minimieren. Die geplante Entwässerung ist im Vorfeld mit meiner Das Niederschlagswasser soll einem zentralen Sickerbecken im Südosten des Plangebietes zugeführt werden. Die Entwässerung wird im weiteren Verlauf mit der Unteren Wasserbehörde abgestimmt. Für das geplante Becken wird eine Genehmigung als Abwasserbehandlungsanlage bei der Unteren Wasserbehörde gestellt. Innerhalb des Bebauungsplanes wird unter A. 8. medi780 H:\FD 5\Räumliche Planung und Entwicklung\BAULEITPLANUNG\_BEBAUUNGSPLÄNE BP\Gem. KASTER\KASTER\BP 04 - 2. Änd\07_Offenlage\NEU\Bed Kasterer Acker BP4 2Änd TÖB 200617.docx die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Unteren Wasserbehörde abzustimmen. Hierfür ist das hydrogeologische Gutachten vorzulegen. Für das geplante Becken ist eine Genehmigung als Abwasserbehandlungsanlage sowie eine Erlaubnis zur Einleitung von gereinigtem Niederschlagswasser in den Untergrund der Unteren Wasserbehörde erforderlich. Die Anträge hierfür sind rechtzeitig vor Baubeginn bei meiner UWB zu stellen. ‚Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft‘ festgesetzt, dass die Verwendung von unbeschichteten Metalldacheindeckungen unzulässig ist. medi780 H:\FD 5\Räumliche Planung und Entwicklung\BAULEITPLANUNG\_BEBAUUNGSPLÄNE BP\Gem. KASTER\KASTER\BP 04 - 2. Änd\07_Offenlage\NEU\Bed Kasterer Acker BP4 2Änd TÖB 200617.docx