Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
40 kB
Datum
16.12.2009
Erstellt
04.12.09, 21:26
Aktualisiert
04.12.09, 21:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
172/2009
zur Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
BdR Büro des Rates
Auskunft erteilt:
Frau Patruck
Telefon:
05208/991-105
Datum:
4. Dezember 2009
Änderung der Ordnung über die Zuständigkeiten in der Gemeinde Leopoldshöhe Zuständigkeitsordnung Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
10.12.2009
Rat
16.12.2009
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe hat in seiner konstituierenden Sitzung am 5. November 2009 die
Ausschüsse der Gemeinde Leopoldshöhe benannt und gebildet. Der neue Zuschnitt der Ausschüsse
bedingt eine Anpassung der Ordnung über die Zuständigkeiten in der Gemeinde Leopoldshöhe. Die sich
ergebenden Änderungen sind nachfolgend kursiv dargestellt. Auf die Darstellung der nicht geänderten
Passagen – wie beispielsweise der Aufgaben des Haupt- und Finanzausschusses – wurde aus
Übersichtsgründen verzichtet, gleichwohl bleiben diese Regelungen bestehen.
Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass die eventuelle Bildung eines Ältestenrates in der
Zuständigkeitsordnung unberücksichtigt bleiben kann, da sowohl die Zusammensetzung als auch die
Aufgaben des Ältestenrates in der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde
Leopoldshöhe zu regeln wären.
Alte Fassung
Artikel 1
Neue Fassung
Artikel 1
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
§ 1 Zuständigkeiten des Rates
§ 2 Gemeinsame
Vorschriften
für
alle
Ausschüsse
§ 3 Haupt- und Finanzausschuss
§ 4 Rechnungsprüfungsausschuss
§ 5 Hochbau- und Planungsausschuss
§ 6 Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr
§ 7 Ausschuss für Umwelt, Friedhöfe und
Abfallwirtschaft
§ 1 Zuständigkeiten des Rates
§ 2 Gemeinsame
Vorschriften
für
alle
Ausschüsse
§ 3 Haupt- und Finanzausschuss
§ 4 Rechnungsprüfungs- und Bilanzausschuss
§ 5 Hochbau- und Planungsausschuss
§ 6 Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr
§ 7 Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
§ 8 Ausschuss für Generationen, Soziales,
-2-
§ 8 Ausschuss für Jugend, Soziales und
Gleichstellung
§ 9 Ausschuss für Schule, Kultur und Sport
§ 10 Betriebsausschuss des Wasser- und des
Abwasserwerkes Leopoldshöhe
§ 11 Betriebsausschuss der Leopoldshöher
Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung
und
des
Kommunalen
Gebäudemanagements Leopoldshöhe
§ 12 Wahlausschuss
§ 13 Wahlprüfungsausschuss
§ 14 Bürgermeister
§ 15 Inkrafttreten
Gleichstellung und Sport
§ 9 Ausschuss für Bildung und Kultur
§ 10 Betriebsausschuss Ver- und Entsorgung
§ 11 Betriebsausschuss
Immobilien
und
Gebäudemanagement
§ 12 Wahlausschuss
§ 13 Wahlprüfungsausschuss
§ 14 Bürgermeister
§ 15 Inkrafttreten
Artikel 2
Artikel 2
§ 3 Haupt- und Finanzausschuss
§ 3 Haupt- und Finanzausschuss
II.
1.
II.
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
Entscheidungsbefugnisse:
Entscheidung über alle Angelegenheiten,
welche dem Rat nicht zur ausschließlichen
Entscheidung vorbehalten sind oder welche
nicht
wegen
ihrer
politischen
oder
wirtschaftlichen
Bedeutung
eine
Entscheidung des Rates erforderlich machen
und soweit diese Befugnis zur Entscheidung
nicht einem anderen Ausschuss oder dem
Bürgermeister übertragen ist.
Entscheidungen des Rates, die keinen
Aufschub dulden.
Entscheidung in Angelegenheiten, in denen
mehrere Fachausschüsse entscheidungsoder vorschlagsberechtigt sind und das für
die
Entscheidung
erforderliche
Einvernehmen nicht hergestellt werden kann.
Abgrenzung
der
Zuständigkeiten
der
Ausschüsse, sofern sie durch diese
Zuständigkeitsordnung nicht erfasst sein
sollten.
Erlass von Geldforderungen der Gemeinde
von mehr als 2.500,00 EURO.
Kreditaufnahmen für Investitionen und zur
Liquiditätssicherung, soweit sie nicht in die
Zuständigkeit des Kämmerers im Rahmen
der jeweiligen Haushaltssatzung fallen (vgl.
Grundsatzbeschluss vom 28. Mai 1998).
Liegenschaftsangelegenheiten, soweit sie
nicht
in
die
Zuständigkeit
des
Betriebsausschusses der Leopoldshöher
Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung
und
des
Kommunalen
Gebäudemanagements Leopoldshöhe gehören.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
Entscheidungsbefugnisse:
Entscheidung über alle Angelegenheiten,
welche dem Rat nicht zur ausschließlichen
Entscheidung vorbehalten sind oder welche
nicht
wegen
ihrer
politischen
oder
wirtschaftlichen
Bedeutung
eine
Entscheidung des Rates erforderlich machen
und soweit diese Befugnis zur Entscheidung
nicht einem anderen Ausschuss oder dem
Bürgermeister übertragen ist.
Entscheidungen des Rates, die keinen
Aufschub dulden.
Entscheidung in Angelegenheiten, in denen
mehrere Fachausschüsse entscheidungsoder vorschlagsberechtigt sind und das für
die
Entscheidung
erforderliche
Einvernehmen nicht hergestellt werden kann.
Abgrenzung
der
Zuständigkeiten
der
Ausschüsse, sofern sie durch diese
Zuständigkeitsordnung nicht erfasst sein
sollten.
Erlass von Geldforderungen der Gemeinde
von mehr als 2.500,00 EURO.
Kreditaufnahmen für Investitionen und zur
Liquiditätssicherung, soweit sie nicht in die
Zuständigkeit des Kämmerers im Rahmen
der jeweiligen Haushaltssatzung fallen (vgl.
Grundsatzbeschluss vom 28. Mai 1998).
Liegenschaftsangelegenheiten, soweit sie
nicht
in
die
Zuständigkeit
des
Betriebsausschusses
Immobilien
und
Gebäudemanagement gehören.
Begründung:
Zu II. Entscheidungen
Zu Nr. 7:
Hierbei handelt es sich lediglich um eine
redaktionelle
Änderung,
da
sich
die
Bezeichnung
des
Betriebsausschusses
geändert hat.
-3-
Artikel 3
Artikel 3
§ 4 Rechnungsprüfungsausschuss
§ 4 Rechnungsprüfungsschuss
I.
1.
I.
1.
Aufgaben:
Prüfung der Jahresrechnung
und
Bilanzaus-
Aufgaben:
Aufgaben der Rechnungsprüfung nach den
einschlägigen
Vorschriften
der
Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen.
2. Finanz- und Ergebnis-Controlling im Rahmen
der Haushaltsausführung.
3. Beteiligung im Zusammenhang mit der
Budgetstrukturierung.
Begründung:
Zu I. Aufgaben
Zu Nr. 1:
Hierbei handelt es sich lediglich um eine
redaktionelle Änderung, da durch diese
Formulierung alle gesetzlichen Aufgaben des
Rechnungsprüfungsausschusses, die sich
aus der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen ergeben, erfasst werden.
Zur Aufnahme der Nr. 2 und 3:
Diese Änderung ergibt sich aus den
Diskussionen
zur
Aufwertung
des
Rechnungsprüfungsausschusses (Sitzungen
des Haupt- und Finanzausschusses am 26.
März 2009 und 27. August 2009).
Artikel 4
Artikel 4
§ 5 Hochbau- und Planungsausschuss
§ 5 Hochbau- und Planungsausschuss
I.
1.
I.
1.
2.
3.
4.
5.
Aufgaben:
Aufstellung
und
Änderung
des
Flächennutzungsplanes,
von
Bebauungsplänen
und
sonstigen
städtebaulichen Planungen.
Stellungnahmen
zu
Bauvorhaben
im
Außenbereich (§ 35 BauGB) oder im
Zusammenhang bebauter Ortsteile (§ 34
BauGB) oder zu Befreiungen von den
Festsetzungen
von
Bebauungsplänen,
soweit verwaltungsseitig Anträge abgelehnt
werden sollen oder die Bauvorhaben von
grundsätzlicher Bedeutung sind.
gemeindliche Hochbauangelegenheiten.
Vorbereitung der vom Rat zu fassenden
Beschlüsse über den Flächennutzungsplan,
Satzungsbeschlüsse für Bebauungspläne
sowie sonstiger städtebaulicher Satzungen.
Vorbereitung der vom Rat zu fassenden
Beschlüsse zur Sicherung der Bauleitplanung.
2.
3.
4.
Aufgaben:
Aufstellung
und
Änderung
des
Flächennutzungsplanes,
von
Bebauungsplänen
und
sonstigen
städtebaulichen Planungen.
Stellungnahmen
zu
Bauvorhaben
im
Außenbereich (§ 35 BauGB) oder im
Zusammenhang bebauter Ortsteile (§ 34
BauGB) oder zu Befreiungen von den
Festsetzungen
von
Bebauungsplänen,
soweit verwaltungsseitig Anträge abgelehnt
werden sollen oder die Bauvorhaben von
grundsätzlicher Bedeutung sind.
Vorbereitung der vom Rat zu fassenden
Beschlüsse über den Flächennutzungsplan,
Satzungsbeschlüsse für Bebauungspläne
sowie sonstiger städtebaulicher Satzungen.
Vorbereitung der vom Rat zu fassenden
Beschlüsse
zur
Sicherung
der
Bauleitplanung.
-4-
II.
1.
2.
3.
4.
5.
6.
Entscheidungsbefugnisse:
Entscheidung
über
verfahrensleitende
Planungsschritte
(Beschlüsse)
in
Bauleitplanverfahren (Flächennutzungsplan,
Bebauungspläne)
sowie
sonstiger
städtebaulichen Satzungen.
Entscheidung
über
alle
sonstigen
städtebaulichen
Planungen
(z.B.
städtebauliche Rahmenpläne), soweit nicht
dem Rat vorbehalten.
Entscheidung über Auftragsvergaben für
städtebauliche Planungen.
Entscheidung über die gemeindlichen
Stellungnahmen zu:
a. Bauvorhaben im Außenbereich (§ 35
BauGB)
oder
im
Zusammenhang
bebauter Ortsteile (§ 34 BauGB) oder zu
Abweichungen und Befreiungen von den
Festsetzungen von Bebauungsplänen,
soweit
verwaltungsseitig
Anträge
abgelehnt werden sollen oder die
Bauvorhaben
von
grundsätzlicher
Bedeutung sind.
b. übergeordneten
Planungen
sowie
Planungen der Nachbarkommunen von
grundsätzlicher Bedeutung.
c. raumbedeutsamen und überörtlichen
Bauvorhaben
von
grundsätzlicher
Bedeutung.
Entscheidung
über
gemeindliche
Hochbauangelegenheiten,
insbesondere
Neubaumaßnahmen, soweit nicht dem Rat
vorbehalten.
Entscheidung über die Vergabe von
Architektenleistungen,
bei
denen
die
voraussichtliche Bausumme mehr als
200.000 € beträgt.
II.
1.
Entscheidungsbefugnisse:
Entscheidung
über
verfahrensleitende
Planungsschritte
(Beschlüsse)
in
Bauleitplanverfahren (Flächennutzungsplan,
Bebauungspläne)
sowie
sonstiger
städtebaulichen Satzungen.
2. Entscheidung
über
alle
sonstigen
städtebaulichen
Planungen
(z.B.
städtebauliche Rahmenpläne), soweit nicht
dem Rat vorbehalten.
3. Entscheidung über Auftragsvergaben für
städtebauliche Planungen.
4. Entscheidung über die gemeindlichen
Stellungnahmen zu:
a. Bauvorhaben im Außenbereich (§ 35
BauGB) oder im Zusammenhang bebauter
Ortsteile (§ 34 BauGB) oder zu
Abweichungen und Befreiungen von den
Festsetzungen von Bebauungsplänen,
soweit
verwaltungsseitig
Anträge
abgelehnt werden sollen oder die
Bauvorhaben
von
grundsätzlicher
Bedeutung sind.
b. übergeordneten
Planungen
sowie
Planungen der Nachbarkommunen von
grundsätzlicher Bedeutung.
c. raumbedeutsamen
und
überörtlichen
Bauvorhaben
von
grundsätzlicher
Bedeutung.
Begründung
Zu I. Aufgaben
Zu dem Wegfall der Nr. 3:
Zum
01.01.2008
wurde
die
eigenbetriebsähnliche
Einrichtung
Kommunales
Gebäudemanagement
Leopoldshöhe (KGL) gegründet.
Investive
Baumaßnahmen
werden
nun
–
unter
gleichzeitiger Darstellung im Kernhaushalt im Wirtschaftplan des KGL abgewickelt. Damit
Planung und Finanzierung eines Projektes
zukünftig von einem Gremium betreut werden,
müssen diese Maßnahmen organisatorisch
ebenfalls im zuständigen Betriebsausschuss –
dem Betriebsausschuss Immobilien und
Gebäudemanagement - beraten werden.
Zu II. Entscheidungen
Zu dem Wegfall der Nr. 5 und 6:
Siehe Begründung zu dem Wegfall der Nr. 3.
-5-
Artikel 5
Artikel 5
§ 7 Ausschuss für Umwelt, Friedhöfe und § 7 Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
Abfallwirtschaft
II.
1.
Entscheidungsbefugnisse:
II.
Durchführung von Maßnahmen im Rahmen 1.
der Haushaltsmittel bei den Unterabschnitten
112 und 360.
Entscheidungsbefugnisse:
Durchführung von Maßnahmen im Rahmen
des Produktbereiches 014 „Umweltschutz“
Begründung:
Diese Änderung ergibt sich aus der
Einführung des NKF-Haushaltes in der
Gemeinde Leopoldshöhe zum 01.01.2008. Die
Unterabschnitte 112 und 360 finden sich nun
in dem o. g. Produktbereich wieder.
Artikel 6
Artikel 6
§ 8 Ausschuss für Jugend, Soziales und § 8 Ausschuss für Generationen, Soziales,
Gleichstellung und Sport
Gleichstellung
I.
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
Aufgaben:
Allgemeine
Jugendpflege
und
Zusammenarbeit
mit
dem
Gemeindejugendring.
Angelegenheiten des Hauses der Jugend
und des Jugendtreffs Asemissen.
Grundsätze für die Betreuung der Aus- und
Übersiedler sowie der Asylbewerber.
Seniorenbetreuung.
Aufstellung von Richtlinien und Grundsätzen
für die Förderung von Einrichtungen und
Maßnahmen der Kinder-, Familien- und
Sozialpflege.
Kindergartenangelegenheiten.
Förderung der Wohlfahrtspflege.
Beratung gleichstellungsrelevanter Fragen.
Begleitung bei der Erstellung und Umsetzung
des Frauenförderplanes für die Gemeinde
Leopoldshöhe.
I.
Aufgaben:
1. Grundsätze
für
die
Betreuung
der
Asylbewerber.
2. Beratung grundsätzlicher Angelegenheiten
der Seniorenbetreuung.
3. Aufstellung von Richtlinien und Grundsätzen
für die Förderung von Einrichtungen und
Maßnahmen der Sozialpflege.
4. Förderung der Wohlfahrtspflege.
5. Beratung gleichstellungsrelevanter Fragen.
6. Begleitung bei der Erstellung und Umsetzung
des Frauenförderplanes für die Gemeinde
Leopoldshöhe.
7. Allgemeine Sportpflege und Zusammenarbeit
mit dem Gemeindesportverband.
8. Förderung des Sports und Werbung für den
Sport.
9. Richtlinien
für
die
Bewilligung
von
Zuschüssen an Sportvereine.
10. Mitwirkung bei Neubau und Umbau von
Sportstätten.
11. Vorbereitung von Satzungen und Ordnungen
für die Benutzung der gemeindlichen
Sportstätten.
II. Entscheidungsbefugnisse:
II. Entscheidungsbefugnisse:
1. Bewilligung von einmaligen Zuschüssen im 1. Gewährung von einmaligen Zuschüssen an
Sportvereine außerhalb der allgemeinen
Rahmen der Haushaltsmittel.
Sportförderrichtlinien.
Begründung
-6-
Zu I. Aufgaben
Zum Wegfall der Nr. 1 und 2:
Diese Angelegenheiten gehören in den
Aufgabenbereich des Familienzentrums Leos
und sind somit zukünftig im Ausschuss für
Bildung und Kultur zu beraten.
Zu Nr. 1 (neu):
In
Leopoldshöhe
sind
Asylbewerber zu betreuen.
lediglich
noch
Zu Nr. 3 (neu):
Die Kinder- und Familienpflege gehört in den
Bereich des Familienzentrums Leos und ist
somit zukünftig im Ausschuss für Bildung und
Kultur zu beraten.
Zum Wegfall der Nr. 6:
Kindergartenangelegenheiten gehören zum
Bereich Bildung und sind somit zukünftig im
Ausschuss für Bildung und Kultur zu beraten.
Zur Aufnahme der Nr. 7 bis 11:
Die Behandlung von Sportangelegenheiten
gehört in die Zuständigkeit des Ausschusses
für Generationen, Soziales, Gleichstellung und
Sport.
Zu II. Entscheidungsbefugnisse
Zu Nr. 1:
Mittel, die bereits im Haushalt stehen,
bedürfen keiner Bewilligung. Diese Passage
wurde deshalb umformuliert.
Artikel 7
Artikel 7
§ 9 Ausschuss für Schule, Kultur und Sport
§ 9 Ausschuss für Bildung und Kultur
I.
1.
2.
I. Aufgaben:
1. Beratung der Schulentwicklungsplanung und
von Schülerangelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung.
2. Beratung über kulturelle Angelegenheiten und
über das Veranstaltungsprogramm.
3. Förderung
der
Heimatund
Brauchtumspflege.
4. Beratung und Empfehlung an den Rat
hinsichtlich der Eintragung von Objekten in
die Denkmalliste.
5. Beratung von Fragen in Zusammenhang mit
einer kommunalen Partnerschaft.
6. Angelegenheiten der Volkshochschule und
der Gemeindebüchereien von grundsätzlicher
Bedeutung. .
7. Allgemeine
Jugendpflege
und
Zusammenarbeit
mit
dem
Gemeindejugendring.
8. Angelegenheiten des Leos und des GreAse.
9. Angelegenheiten der Familienzentren.
10. Aufstellung von Richtlinien und Grundsätzen
Aufgaben:
Beratung der Schulentwicklungsplanung.
Einteilung
des
Gemeindegebietes
in
Schulbezirke.
3. Schülerangelegenheiten, wie Einsatz von
Sonderbussen, Mitwirkung bei der Sicherung
der Schulwege.
4. Förderung besonderer Schulveranstaltungen.
5. Wichtige sonstige Schulangelegenheiten.
6. Beratung über kulturelle Angelegenheiten
und Festlegung von Veranstaltungen.
7. Förderung
der
Heimatund
Brauchtumspflege.
8. Beratung und Empfehlung an den Rat
hinsichtlich der Eintragung von Objekten in
die
Denkmalliste.
9. Beratung von Fragen in Zusammenhang mit
einer kommunalen Partnerschaft.
10. Angelegenheiten der Volkshochschule und
der Gemeindebüchereien.
11. Allgemeine Sportpflege und Zusammenarbeit
mit dem Gemeindesportverband.
-7-
12. Förderung des Sports und Werbung für den
Sport.
13. Richtlinien
für
die
Bewilligung
von
Zuschüssen an Sportvereine.
14. Mitwirkung bei Neubau und Umbau von
Sportstätten.
15. Vorbereitung von Satzungen und Ordnungen
für die Benutzung der gemeindlichen
Sportstätten.
II.
1.
2.
3.
4.
5.
Entscheidungsbefugnisse:
Gewährung
von
Zuschüssen
für
denkmalpflegerische Maßnahmen gemäß
den Richtlinien.
Gewährung von einmaligen Zuschüssen an
Vereine der Kulturpflege.
Gewährung von einmaligen Zuschüssen an
Sportvereine gemäß Sportförderrichtlinien.
Festlegung der Ortsteile im Zusammenhang
mit dem Wettbewerb „Unser Dorf soll
schöner werden“.
Erstellung von Belegungsplänen für die
gemeindlichen Sportanlagen.
für die Förderung von Einrichtungen und
Maßnahmen der Kinder- und Familienpflege.
II. Entscheidungsbefugnisse:
1. Gewährung
von
Zuschüssen
für
denkmalpflegerische Maßnahmen gemäß den
Richtlinien.
2. Gewährung von einmaligen Zuschüssen an
Vereine der Kulturpflege.
3. Festlegung der Ortsteile im Zusammenhang
mit dem Wettbewerb „Unser Dorf soll schöner
werden“.
Begründung
Zu I. Aufgaben
Zum Wegfall der Nr. 2:
Nach den Vorgaben des Schulgesetzes NRW
sind
die
Schulbezirke
und
Schuleinzugsbereiche ab dem 01.08.2008
abgeschafft worden.
Zum Wegfall der Nr. 3 und 4:
Diese Aufgaben finden sich nun
Aufgabenbereich der neuen Nr. 1 wieder.
Zum Wegfall der Nr. 11 bis 15:
Siehe Begründung zu Artikel 6.
Zur Aufnahme der Nr. 7 bis 10:
Siehe Begründung zu Artikel 6.
Zu II. Entscheidungsbefugnisse
Zum Wegfall der Nr. 3 und 5:
Siehe Begründung zu Artikel 6.
im
-8-
Artikel 8
§ 10 Betriebsausschuss des WasserAbwasserwerkes Leopoldshöhe
Artikel 8
und § 10 Betriebsausschuss Ver- und Entsorgung
Hier ändert sich lediglich die Bezeichnung des
Ausschusses.
Artikel 9
Artikel 9
§ 11 Betriebsausschuss der Leopoldshöher § 11 Betriebsausschuss
Immobilien
Gebäudemanagement
Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung
und
des
Kommunalen
Gebäudemanagements Leopoldshöhe
I.
1.
2.
II.
1.
2.
3.
Aufgaben:
I.
Beratung der vom Rat zu entscheidenden 1.
Angelegenheiten
der
Leopoldshöher
Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung.
Beratung der vom Rat zu entscheidenden 2.
Angelegenheiten
des
Kommunalen
Gebäudemanagements Leopoldshöhe.
3.
Entscheidungsbefugnisse:
Im Rahmen der Betriebssatzung für
Leopoldshöher
ImmobilienLiegenschaftsverwaltung.
Im Rahmen der Betriebssatzung für das
Kommunale Gebäudemanagement
Leopoldshöhe.
Entscheidung über die Vergabe
Architekturleistungen,
bei
denen
voraussichtliche Bausumme mehr
200.000 € beträgt.
und
Aufgaben:
Beratung der vom Rat zu entscheidenden
Angelegenheiten
der
Leopoldshöher
Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung.
Beratung der vom Rat zu entscheidenden
Angelegenheiten
des
Kommunalen
Gebäudemanagements Leopoldshöhe.
gemeindliche Hochbauangelegenheiten.
II. Entscheidungsbefugnisse:
die 1. Im Rahmen der Betriebssatzung für die
und
Leopoldshöher
Immobilienund
Liegenschaftsverwaltung.
2. Im Rahmen der Betriebssatzung für das
Kommunale
Gebäudemanagement
Leopoldshöhe.
von 3. Entscheidung über die Vergabe von
die
Architekturleistungen,
bei
denen
die
als
voraussichtliche Bausumme mehr als 200.000
€ beträgt.
4. Entscheidung
über
gemeindliche
Hochbauangelegenheiten,
insbesondere
Neubaumaßnahmen, soweit nicht dem Rat
vorbehalten.
Begründung
Zu I. Aufgaben
Zur Aufnahme der Nr. 3:
Siehe Begründung zu Artikel 4.
Zu II. Entscheidungsbefugnisse
Zur Aufnahme der Nr. 4:
Siehe Begründung zu Artikel 4.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die Ordnung über die Zuständigkeiten in der Gemeinde
Leopoldshöhe –Zuständigkeitsordnung- in der o. a. neuen Fassung zu ändern.
Schemmel