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Beschlussvorlage (Änderung der Ordnung über die Zuständigkeiten in der Gemeinde Leopoldshöhe - Zuständigkeitsordnung -)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
40 kB
Datum
16.12.2009
Erstellt
04.12.09, 21:26
Aktualisiert
04.12.09, 21:26

Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 172/2009 zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: BdR Büro des Rates Auskunft erteilt: Frau Patruck Telefon: 05208/991-105 Datum: 4. Dezember 2009 Änderung der Ordnung über die Zuständigkeiten in der Gemeinde Leopoldshöhe Zuständigkeitsordnung Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 10.12.2009 Rat 16.12.2009 Bemerkungen Sachdarstellung: Der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe hat in seiner konstituierenden Sitzung am 5. November 2009 die Ausschüsse der Gemeinde Leopoldshöhe benannt und gebildet. Der neue Zuschnitt der Ausschüsse bedingt eine Anpassung der Ordnung über die Zuständigkeiten in der Gemeinde Leopoldshöhe. Die sich ergebenden Änderungen sind nachfolgend kursiv dargestellt. Auf die Darstellung der nicht geänderten Passagen – wie beispielsweise der Aufgaben des Haupt- und Finanzausschusses – wurde aus Übersichtsgründen verzichtet, gleichwohl bleiben diese Regelungen bestehen. Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass die eventuelle Bildung eines Ältestenrates in der Zuständigkeitsordnung unberücksichtigt bleiben kann, da sowohl die Zusammensetzung als auch die Aufgaben des Ältestenrates in der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Leopoldshöhe zu regeln wären. Alte Fassung Artikel 1 Neue Fassung Artikel 1 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis § 1 Zuständigkeiten des Rates § 2 Gemeinsame Vorschriften für alle Ausschüsse § 3 Haupt- und Finanzausschuss § 4 Rechnungsprüfungsausschuss § 5 Hochbau- und Planungsausschuss § 6 Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr § 7 Ausschuss für Umwelt, Friedhöfe und Abfallwirtschaft § 1 Zuständigkeiten des Rates § 2 Gemeinsame Vorschriften für alle Ausschüsse § 3 Haupt- und Finanzausschuss § 4 Rechnungsprüfungs- und Bilanzausschuss § 5 Hochbau- und Planungsausschuss § 6 Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr § 7 Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz § 8 Ausschuss für Generationen, Soziales, -2- § 8 Ausschuss für Jugend, Soziales und Gleichstellung § 9 Ausschuss für Schule, Kultur und Sport § 10 Betriebsausschuss des Wasser- und des Abwasserwerkes Leopoldshöhe § 11 Betriebsausschuss der Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung und des Kommunalen Gebäudemanagements Leopoldshöhe § 12 Wahlausschuss § 13 Wahlprüfungsausschuss § 14 Bürgermeister § 15 Inkrafttreten Gleichstellung und Sport § 9 Ausschuss für Bildung und Kultur § 10 Betriebsausschuss Ver- und Entsorgung § 11 Betriebsausschuss Immobilien und Gebäudemanagement § 12 Wahlausschuss § 13 Wahlprüfungsausschuss § 14 Bürgermeister § 15 Inkrafttreten Artikel 2 Artikel 2 § 3 Haupt- und Finanzausschuss § 3 Haupt- und Finanzausschuss II. 1. II. 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. Entscheidungsbefugnisse: Entscheidung über alle Angelegenheiten, welche dem Rat nicht zur ausschließlichen Entscheidung vorbehalten sind oder welche nicht wegen ihrer politischen oder wirtschaftlichen Bedeutung eine Entscheidung des Rates erforderlich machen und soweit diese Befugnis zur Entscheidung nicht einem anderen Ausschuss oder dem Bürgermeister übertragen ist. Entscheidungen des Rates, die keinen Aufschub dulden. Entscheidung in Angelegenheiten, in denen mehrere Fachausschüsse entscheidungsoder vorschlagsberechtigt sind und das für die Entscheidung erforderliche Einvernehmen nicht hergestellt werden kann. Abgrenzung der Zuständigkeiten der Ausschüsse, sofern sie durch diese Zuständigkeitsordnung nicht erfasst sein sollten. Erlass von Geldforderungen der Gemeinde von mehr als 2.500,00 EURO. Kreditaufnahmen für Investitionen und zur Liquiditätssicherung, soweit sie nicht in die Zuständigkeit des Kämmerers im Rahmen der jeweiligen Haushaltssatzung fallen (vgl. Grundsatzbeschluss vom 28. Mai 1998). Liegenschaftsangelegenheiten, soweit sie nicht in die Zuständigkeit des Betriebsausschusses der Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung und des Kommunalen Gebäudemanagements Leopoldshöhe gehören. 2. 3. 4. 5. 6. 7. Entscheidungsbefugnisse: Entscheidung über alle Angelegenheiten, welche dem Rat nicht zur ausschließlichen Entscheidung vorbehalten sind oder welche nicht wegen ihrer politischen oder wirtschaftlichen Bedeutung eine Entscheidung des Rates erforderlich machen und soweit diese Befugnis zur Entscheidung nicht einem anderen Ausschuss oder dem Bürgermeister übertragen ist. Entscheidungen des Rates, die keinen Aufschub dulden. Entscheidung in Angelegenheiten, in denen mehrere Fachausschüsse entscheidungsoder vorschlagsberechtigt sind und das für die Entscheidung erforderliche Einvernehmen nicht hergestellt werden kann. Abgrenzung der Zuständigkeiten der Ausschüsse, sofern sie durch diese Zuständigkeitsordnung nicht erfasst sein sollten. Erlass von Geldforderungen der Gemeinde von mehr als 2.500,00 EURO. Kreditaufnahmen für Investitionen und zur Liquiditätssicherung, soweit sie nicht in die Zuständigkeit des Kämmerers im Rahmen der jeweiligen Haushaltssatzung fallen (vgl. Grundsatzbeschluss vom 28. Mai 1998). Liegenschaftsangelegenheiten, soweit sie nicht in die Zuständigkeit des Betriebsausschusses Immobilien und Gebäudemanagement gehören. Begründung: Zu II. Entscheidungen Zu Nr. 7: Hierbei handelt es sich lediglich um eine redaktionelle Änderung, da sich die Bezeichnung des Betriebsausschusses geändert hat. -3- Artikel 3 Artikel 3 § 4 Rechnungsprüfungsausschuss § 4 Rechnungsprüfungsschuss I. 1. I. 1. Aufgaben: Prüfung der Jahresrechnung und Bilanzaus- Aufgaben: Aufgaben der Rechnungsprüfung nach den einschlägigen Vorschriften der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen. 2. Finanz- und Ergebnis-Controlling im Rahmen der Haushaltsausführung. 3. Beteiligung im Zusammenhang mit der Budgetstrukturierung. Begründung: Zu I. Aufgaben Zu Nr. 1: Hierbei handelt es sich lediglich um eine redaktionelle Änderung, da durch diese Formulierung alle gesetzlichen Aufgaben des Rechnungsprüfungsausschusses, die sich aus der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ergeben, erfasst werden. Zur Aufnahme der Nr. 2 und 3: Diese Änderung ergibt sich aus den Diskussionen zur Aufwertung des Rechnungsprüfungsausschusses (Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 26. März 2009 und 27. August 2009). Artikel 4 Artikel 4 § 5 Hochbau- und Planungsausschuss § 5 Hochbau- und Planungsausschuss I. 1. I. 1. 2. 3. 4. 5. Aufgaben: Aufstellung und Änderung des Flächennutzungsplanes, von Bebauungsplänen und sonstigen städtebaulichen Planungen. Stellungnahmen zu Bauvorhaben im Außenbereich (§ 35 BauGB) oder im Zusammenhang bebauter Ortsteile (§ 34 BauGB) oder zu Befreiungen von den Festsetzungen von Bebauungsplänen, soweit verwaltungsseitig Anträge abgelehnt werden sollen oder die Bauvorhaben von grundsätzlicher Bedeutung sind. gemeindliche Hochbauangelegenheiten. Vorbereitung der vom Rat zu fassenden Beschlüsse über den Flächennutzungsplan, Satzungsbeschlüsse für Bebauungspläne sowie sonstiger städtebaulicher Satzungen. Vorbereitung der vom Rat zu fassenden Beschlüsse zur Sicherung der Bauleitplanung. 2. 3. 4. Aufgaben: Aufstellung und Änderung des Flächennutzungsplanes, von Bebauungsplänen und sonstigen städtebaulichen Planungen. Stellungnahmen zu Bauvorhaben im Außenbereich (§ 35 BauGB) oder im Zusammenhang bebauter Ortsteile (§ 34 BauGB) oder zu Befreiungen von den Festsetzungen von Bebauungsplänen, soweit verwaltungsseitig Anträge abgelehnt werden sollen oder die Bauvorhaben von grundsätzlicher Bedeutung sind. Vorbereitung der vom Rat zu fassenden Beschlüsse über den Flächennutzungsplan, Satzungsbeschlüsse für Bebauungspläne sowie sonstiger städtebaulicher Satzungen. Vorbereitung der vom Rat zu fassenden Beschlüsse zur Sicherung der Bauleitplanung. -4- II. 1. 2. 3. 4. 5. 6. Entscheidungsbefugnisse: Entscheidung über verfahrensleitende Planungsschritte (Beschlüsse) in Bauleitplanverfahren (Flächennutzungsplan, Bebauungspläne) sowie sonstiger städtebaulichen Satzungen. Entscheidung über alle sonstigen städtebaulichen Planungen (z.B. städtebauliche Rahmenpläne), soweit nicht dem Rat vorbehalten. Entscheidung über Auftragsvergaben für städtebauliche Planungen. Entscheidung über die gemeindlichen Stellungnahmen zu: a. Bauvorhaben im Außenbereich (§ 35 BauGB) oder im Zusammenhang bebauter Ortsteile (§ 34 BauGB) oder zu Abweichungen und Befreiungen von den Festsetzungen von Bebauungsplänen, soweit verwaltungsseitig Anträge abgelehnt werden sollen oder die Bauvorhaben von grundsätzlicher Bedeutung sind. b. übergeordneten Planungen sowie Planungen der Nachbarkommunen von grundsätzlicher Bedeutung. c. raumbedeutsamen und überörtlichen Bauvorhaben von grundsätzlicher Bedeutung. Entscheidung über gemeindliche Hochbauangelegenheiten, insbesondere Neubaumaßnahmen, soweit nicht dem Rat vorbehalten. Entscheidung über die Vergabe von Architektenleistungen, bei denen die voraussichtliche Bausumme mehr als 200.000 € beträgt. II. 1. Entscheidungsbefugnisse: Entscheidung über verfahrensleitende Planungsschritte (Beschlüsse) in Bauleitplanverfahren (Flächennutzungsplan, Bebauungspläne) sowie sonstiger städtebaulichen Satzungen. 2. Entscheidung über alle sonstigen städtebaulichen Planungen (z.B. städtebauliche Rahmenpläne), soweit nicht dem Rat vorbehalten. 3. Entscheidung über Auftragsvergaben für städtebauliche Planungen. 4. Entscheidung über die gemeindlichen Stellungnahmen zu: a. Bauvorhaben im Außenbereich (§ 35 BauGB) oder im Zusammenhang bebauter Ortsteile (§ 34 BauGB) oder zu Abweichungen und Befreiungen von den Festsetzungen von Bebauungsplänen, soweit verwaltungsseitig Anträge abgelehnt werden sollen oder die Bauvorhaben von grundsätzlicher Bedeutung sind. b. übergeordneten Planungen sowie Planungen der Nachbarkommunen von grundsätzlicher Bedeutung. c. raumbedeutsamen und überörtlichen Bauvorhaben von grundsätzlicher Bedeutung. Begründung Zu I. Aufgaben Zu dem Wegfall der Nr. 3: Zum 01.01.2008 wurde die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Kommunales Gebäudemanagement Leopoldshöhe (KGL) gegründet. Investive Baumaßnahmen werden nun – unter gleichzeitiger Darstellung im Kernhaushalt im Wirtschaftplan des KGL abgewickelt. Damit Planung und Finanzierung eines Projektes zukünftig von einem Gremium betreut werden, müssen diese Maßnahmen organisatorisch ebenfalls im zuständigen Betriebsausschuss – dem Betriebsausschuss Immobilien und Gebäudemanagement - beraten werden. Zu II. Entscheidungen Zu dem Wegfall der Nr. 5 und 6: Siehe Begründung zu dem Wegfall der Nr. 3. -5- Artikel 5 Artikel 5 § 7 Ausschuss für Umwelt, Friedhöfe und § 7 Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz Abfallwirtschaft II. 1. Entscheidungsbefugnisse: II. Durchführung von Maßnahmen im Rahmen 1. der Haushaltsmittel bei den Unterabschnitten 112 und 360. Entscheidungsbefugnisse: Durchführung von Maßnahmen im Rahmen des Produktbereiches 014 „Umweltschutz“ Begründung: Diese Änderung ergibt sich aus der Einführung des NKF-Haushaltes in der Gemeinde Leopoldshöhe zum 01.01.2008. Die Unterabschnitte 112 und 360 finden sich nun in dem o. g. Produktbereich wieder. Artikel 6 Artikel 6 § 8 Ausschuss für Jugend, Soziales und § 8 Ausschuss für Generationen, Soziales, Gleichstellung und Sport Gleichstellung I. 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. Aufgaben: Allgemeine Jugendpflege und Zusammenarbeit mit dem Gemeindejugendring. Angelegenheiten des Hauses der Jugend und des Jugendtreffs Asemissen. Grundsätze für die Betreuung der Aus- und Übersiedler sowie der Asylbewerber. Seniorenbetreuung. Aufstellung von Richtlinien und Grundsätzen für die Förderung von Einrichtungen und Maßnahmen der Kinder-, Familien- und Sozialpflege. Kindergartenangelegenheiten. Förderung der Wohlfahrtspflege. Beratung gleichstellungsrelevanter Fragen. Begleitung bei der Erstellung und Umsetzung des Frauenförderplanes für die Gemeinde Leopoldshöhe. I. Aufgaben: 1. Grundsätze für die Betreuung der Asylbewerber. 2. Beratung grundsätzlicher Angelegenheiten der Seniorenbetreuung. 3. Aufstellung von Richtlinien und Grundsätzen für die Förderung von Einrichtungen und Maßnahmen der Sozialpflege. 4. Förderung der Wohlfahrtspflege. 5. Beratung gleichstellungsrelevanter Fragen. 6. Begleitung bei der Erstellung und Umsetzung des Frauenförderplanes für die Gemeinde Leopoldshöhe. 7. Allgemeine Sportpflege und Zusammenarbeit mit dem Gemeindesportverband. 8. Förderung des Sports und Werbung für den Sport. 9. Richtlinien für die Bewilligung von Zuschüssen an Sportvereine. 10. Mitwirkung bei Neubau und Umbau von Sportstätten. 11. Vorbereitung von Satzungen und Ordnungen für die Benutzung der gemeindlichen Sportstätten. II. Entscheidungsbefugnisse: II. Entscheidungsbefugnisse: 1. Bewilligung von einmaligen Zuschüssen im 1. Gewährung von einmaligen Zuschüssen an Sportvereine außerhalb der allgemeinen Rahmen der Haushaltsmittel. Sportförderrichtlinien. Begründung -6- Zu I. Aufgaben Zum Wegfall der Nr. 1 und 2: Diese Angelegenheiten gehören in den Aufgabenbereich des Familienzentrums Leos und sind somit zukünftig im Ausschuss für Bildung und Kultur zu beraten. Zu Nr. 1 (neu): In Leopoldshöhe sind Asylbewerber zu betreuen. lediglich noch Zu Nr. 3 (neu): Die Kinder- und Familienpflege gehört in den Bereich des Familienzentrums Leos und ist somit zukünftig im Ausschuss für Bildung und Kultur zu beraten. Zum Wegfall der Nr. 6: Kindergartenangelegenheiten gehören zum Bereich Bildung und sind somit zukünftig im Ausschuss für Bildung und Kultur zu beraten. Zur Aufnahme der Nr. 7 bis 11: Die Behandlung von Sportangelegenheiten gehört in die Zuständigkeit des Ausschusses für Generationen, Soziales, Gleichstellung und Sport. Zu II. Entscheidungsbefugnisse Zu Nr. 1: Mittel, die bereits im Haushalt stehen, bedürfen keiner Bewilligung. Diese Passage wurde deshalb umformuliert. Artikel 7 Artikel 7 § 9 Ausschuss für Schule, Kultur und Sport § 9 Ausschuss für Bildung und Kultur I. 1. 2. I. Aufgaben: 1. Beratung der Schulentwicklungsplanung und von Schülerangelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung. 2. Beratung über kulturelle Angelegenheiten und über das Veranstaltungsprogramm. 3. Förderung der Heimatund Brauchtumspflege. 4. Beratung und Empfehlung an den Rat hinsichtlich der Eintragung von Objekten in die Denkmalliste. 5. Beratung von Fragen in Zusammenhang mit einer kommunalen Partnerschaft. 6. Angelegenheiten der Volkshochschule und der Gemeindebüchereien von grundsätzlicher Bedeutung. . 7. Allgemeine Jugendpflege und Zusammenarbeit mit dem Gemeindejugendring. 8. Angelegenheiten des Leos und des GreAse. 9. Angelegenheiten der Familienzentren. 10. Aufstellung von Richtlinien und Grundsätzen Aufgaben: Beratung der Schulentwicklungsplanung. Einteilung des Gemeindegebietes in Schulbezirke. 3. Schülerangelegenheiten, wie Einsatz von Sonderbussen, Mitwirkung bei der Sicherung der Schulwege. 4. Förderung besonderer Schulveranstaltungen. 5. Wichtige sonstige Schulangelegenheiten. 6. Beratung über kulturelle Angelegenheiten und Festlegung von Veranstaltungen. 7. Förderung der Heimatund Brauchtumspflege. 8. Beratung und Empfehlung an den Rat hinsichtlich der Eintragung von Objekten in die Denkmalliste. 9. Beratung von Fragen in Zusammenhang mit einer kommunalen Partnerschaft. 10. Angelegenheiten der Volkshochschule und der Gemeindebüchereien. 11. Allgemeine Sportpflege und Zusammenarbeit mit dem Gemeindesportverband. -7- 12. Förderung des Sports und Werbung für den Sport. 13. Richtlinien für die Bewilligung von Zuschüssen an Sportvereine. 14. Mitwirkung bei Neubau und Umbau von Sportstätten. 15. Vorbereitung von Satzungen und Ordnungen für die Benutzung der gemeindlichen Sportstätten. II. 1. 2. 3. 4. 5. Entscheidungsbefugnisse: Gewährung von Zuschüssen für denkmalpflegerische Maßnahmen gemäß den Richtlinien. Gewährung von einmaligen Zuschüssen an Vereine der Kulturpflege. Gewährung von einmaligen Zuschüssen an Sportvereine gemäß Sportförderrichtlinien. Festlegung der Ortsteile im Zusammenhang mit dem Wettbewerb „Unser Dorf soll schöner werden“. Erstellung von Belegungsplänen für die gemeindlichen Sportanlagen. für die Förderung von Einrichtungen und Maßnahmen der Kinder- und Familienpflege. II. Entscheidungsbefugnisse: 1. Gewährung von Zuschüssen für denkmalpflegerische Maßnahmen gemäß den Richtlinien. 2. Gewährung von einmaligen Zuschüssen an Vereine der Kulturpflege. 3. Festlegung der Ortsteile im Zusammenhang mit dem Wettbewerb „Unser Dorf soll schöner werden“. Begründung Zu I. Aufgaben Zum Wegfall der Nr. 2: Nach den Vorgaben des Schulgesetzes NRW sind die Schulbezirke und Schuleinzugsbereiche ab dem 01.08.2008 abgeschafft worden. Zum Wegfall der Nr. 3 und 4: Diese Aufgaben finden sich nun Aufgabenbereich der neuen Nr. 1 wieder. Zum Wegfall der Nr. 11 bis 15: Siehe Begründung zu Artikel 6. Zur Aufnahme der Nr. 7 bis 10: Siehe Begründung zu Artikel 6. Zu II. Entscheidungsbefugnisse Zum Wegfall der Nr. 3 und 5: Siehe Begründung zu Artikel 6. im -8- Artikel 8 § 10 Betriebsausschuss des WasserAbwasserwerkes Leopoldshöhe Artikel 8 und § 10 Betriebsausschuss Ver- und Entsorgung Hier ändert sich lediglich die Bezeichnung des Ausschusses. Artikel 9 Artikel 9 § 11 Betriebsausschuss der Leopoldshöher § 11 Betriebsausschuss Immobilien Gebäudemanagement Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung und des Kommunalen Gebäudemanagements Leopoldshöhe I. 1. 2. II. 1. 2. 3. Aufgaben: I. Beratung der vom Rat zu entscheidenden 1. Angelegenheiten der Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung. Beratung der vom Rat zu entscheidenden 2. Angelegenheiten des Kommunalen Gebäudemanagements Leopoldshöhe. 3. Entscheidungsbefugnisse: Im Rahmen der Betriebssatzung für Leopoldshöher ImmobilienLiegenschaftsverwaltung. Im Rahmen der Betriebssatzung für das Kommunale Gebäudemanagement Leopoldshöhe. Entscheidung über die Vergabe Architekturleistungen, bei denen voraussichtliche Bausumme mehr 200.000 € beträgt. und Aufgaben: Beratung der vom Rat zu entscheidenden Angelegenheiten der Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung. Beratung der vom Rat zu entscheidenden Angelegenheiten des Kommunalen Gebäudemanagements Leopoldshöhe. gemeindliche Hochbauangelegenheiten. II. Entscheidungsbefugnisse: die 1. Im Rahmen der Betriebssatzung für die und Leopoldshöher Immobilienund Liegenschaftsverwaltung. 2. Im Rahmen der Betriebssatzung für das Kommunale Gebäudemanagement Leopoldshöhe. von 3. Entscheidung über die Vergabe von die Architekturleistungen, bei denen die als voraussichtliche Bausumme mehr als 200.000 € beträgt. 4. Entscheidung über gemeindliche Hochbauangelegenheiten, insbesondere Neubaumaßnahmen, soweit nicht dem Rat vorbehalten. Begründung Zu I. Aufgaben Zur Aufnahme der Nr. 3: Siehe Begründung zu Artikel 4. Zu II. Entscheidungsbefugnisse Zur Aufnahme der Nr. 4: Siehe Begründung zu Artikel 4. Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die Ordnung über die Zuständigkeiten in der Gemeinde Leopoldshöhe –Zuständigkeitsordnung- in der o. a. neuen Fassung zu ändern. Schemmel