Daten
Kommune
Wesseling
Größe
110 kB
Datum
16.07.2013
Erstellt
21.06.13, 06:14
Aktualisiert
27.06.13, 06:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
137/2013
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Zentrales Management
- 61 -
- 30 -
- 80 -
Vorlage für
Hauptausschuss
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Investorenauswahlverfahren "Alte Rheinschule" Urfeld
hier: a) Freigabe der Vergabeunterlagen
b) Bildung einer Bewertungskommission
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
- 61 -
- 30 -
- 80 -
03.06.2013
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 137/2013
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Düffel
03.06.2013
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Hauptausschuss
Rat
Betreff:
Investorenauswahlverfahren "Alte Rheinschule" Urfeld
hier: a) Freigabe der Vergabeunterlagen
b) Bildung einer Bewertungskommission
Beschlussentwurf:
1.
Die Beratung und Beschlussfassung über die Vergabeunterlagen - Freigabe - erfolgt in nichtöffentlicher
Sitzung.
2.
Die Bewertungskommission besteht aus folgenden Personen:
Dem Vorsitzenden des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz,
dem Vorsitzenden des Ausschusses für Familie, Soziales, Gesundheit und Senioren,
dem Ersten Beigeordneten Gunnar Ohrndorf,
dem Beigeordneten Erwin Esser.
Die Kommission hat die Aufgabe, die von den Bietern/Investoren fristgerecht eingereichten letztverbindlichen und zulässigen Angebote anhand der für dieses Verfahren beschlossenen „Bewertungsmatrix
Zuschlagskriterien“ sachgerecht zu bewerten und abschließend dem Rat einen einvernehmlichen
Vergabevorschlag zu unterbreiten. Die Koordination der Arbeit der Kommission erfolgt durch Herrn
Ohrndorf.
Die Kommission ist berechtigt, für ihre Tätigkeit Herrn Rechtsanwalt Dr. Hans-Peter Kulartz, Herrn Dipl.Ing. Ulrich Schneider oder eine andere Fachkraft der Beratungsfirma Assmann Beraten+Bauen GmbH
sowie weitere Personen als beratende Fachkräfte hinzuzuziehen.
Sachdarstellung:
1. Problem
In der Sitzung des Rates am 14. Mai 2013 wurde in der Angelegenheit auf Grund der Vorlage 117/2013 beraten. Abschließend wurden einstimmig der Text für die Bekanntmachung des Vorhabens im Amtsblatt der
Europäischen Union sowie die von der Verwaltung vorgeschlagenen Eignungskriterien für den Teilnahmewettbewerb beschlossen und freigegeben.
Die Bekanntmachung ist im Amtsblatt der EU am 21. Mai 2013 veröffentlicht worden; seitdem können Interessenten ihr Interesse bekunden. Seit dem 22. Mai erfolgt auf der Homepage der Stadt Wesseling ein Hinweis (Link) auf die Veröffentlichung im Amtsblatt der EU. In einer folgenden Ausgabe des Werbekuriers erfolgte auf der Seite „Neues aus dem Rathaus“ ebenfalls ein Hinweis auf die Veröffentlichung.
Jetzt müssen die Vergabeunterlagen, die voraussichtlich ab dem 4. Juli 2013 an diejenigen Teilnahmebewerber, die auf Grund der Wertung ihres Teilnahmeantrages für das weitere Verfahren zugelassen/ausgewählt wurden, freigegeben werden.
Weiterhin ist es jetzt angebracht, die Bewertungskommission, die die in der folgenden Zeit eingehenden
Angebote der Bieter auswerten und abschließend einen Vergabevorschlag unterbreiten soll, zu bilden.
2. Lösung
a)
Vergabeunterlagen
s. Ausführungen in der nichtöffentlichen Vorlage 137/2013, 1. Ergänzung, und deren Anlagen.
b)
Bewertungskommission
Die Kommission hat die Aufgabe, die von den Investoren fristgerecht eingereichten letztverbindlichen und
zulässigen Angebote zu bewerten und abschließend dem Rat einen einvernehmlichen Vergabevorschlag zu
unterbreiten. Die Kommission sollte wie folgt zusammengesetzt sein:
Vorsitzender des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz,
Vorsitzender des Ausschusses für Familie, Soziales, Gesundheit und Senioren,
Erster Beigeordneter Gunnar Ohrndorf,
Beigeordneter Erwin Esser.
Für die Arbeit der Kommission ist jedoch die Hinzuziehung weiterer Fachkräfte notwendig. Daher sollten
durch sie beratend hinzugezogen werden können Herr Rechtsanwalt Dr. Kulartz und Herr Dipl.-Ing. Ulrich
Schneider oder eine andere Fachkraft der Beratungsfirma Assmann Beraten+Planen GmbH sowie ggf. noch
andere Fachkräfte (z. B. Hochschuldozenten, Architekten).
3. Alternativen
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4. Finanzielle Auswirkungen
Keine.