Daten
Kommune
Bedburg
Größe
224 kB
Datum
16.05.2017
Erstellt
03.05.17, 08:51
Aktualisiert
21.07.17, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9-75/2017
Fachdienst 4 - Schule, Bildung und
Jugend
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Schul- und Bildungsausschuss
Sitzungstermin:
16.05.2017
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Betreff:
Flüchtlingskoordination der kath. Kirche
Antrag vom 16.03.2017
Beschlussvorschlag:
Der Schul- und Bildungsausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und schlägt
dem Rat der Stadt Bedburg bzw. dem HFA die Option 5 vor.
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Begründung:
Mit Schreiben vom 16.03.2017 beantragt die katholische Kirche, Seelsorgebereich Stadt Bedburg,
eine Kostenübernahme von 14.300 € für die Fortführung der Vergütung der beiden
Flüchtlingskoordinatorinnen bis zum 31.05.2018. Nach Aussage des Antragstellers haben die
beiden Mitarbeiterinnen seit dem 01.06.2016 hervorragende Arbeit geleistet und zusammen mit
den `Bedburger Händen´ die zahlreichen ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter motiviert
und vernetzt.
Nach Aussagen der Mitarbeiterinnen haben sie sich in ihrer wöchentlichen Arbeitszeit von jeweils
6,5 Stunden u.a. / vorwiegende um folgende Punkte gekümmert:
Organisation eines regelmäßigen Stammtisches
Organisation und Abrechnung von Festen (z.B. Opferfest)
Mittelbeantragungen
Bündelung der Anfragen der Ehrenamtler gegenüber der Stadt und Rückkoppelung an diese
Ansprechpartner für Ehrenamtler
Kreisweite Vernetzung und
Gewinnung von Ehrenamtlichen
Die im Bereich Flüchtlingshilfe tätigen Ehrenamtler sind fast ausschließlich nicht in festen
Vereinsstrukturen eingebunden, möchten dies auch ausdrücklich nicht. Man könnte es schon so
formulieren, dass die Flüchtlingskoordinatorinnen eine Art Vorstandsarbeit leisten, welche für die
Zusammenarbeit von Menschen in einer Gruppe für eine effektive Arbeit unerlässlich ist.
Grundsätzlich sollte die Verwaltung in der Regel aber nicht diese Tätigkeiten für Vereine und/oder
Organisationen übernehmen. Dies könnte künftig dazu führen, dass auch andere Vereine
und/oder Organisationen sich diese Unterstützung wünschen bzw. einfordern.
Die ehrenamtliche Arbeit ist ein wichtiger Bestandteil der Deutschen Gesellschaft und kann
durchaus als einzigartig in der Welt bezeichnet werden. Aus Sicht der Verwaltung ist diese gerade
in Bedburg auch mit der ausgeprägten Vereinslandschaft ein wertvoller Schatz und hat eine große
Wertschätzung verdient.
Bedeutet dies aber, dass die Stadt Bedburg überall dort einspringen soll, wo Ehrenamtliche ggf.
die Vorstandsarbeit nicht mehr zu leisten bereit oder in der Lage sind? Eine solche Situation
kommt in vielen Vereinen / Organisationen immer häufiger vor. Vereinsvertreter wissen, dass
`immer weniger, immer mehr´ übernehmen müssen, damit es weitergeht.
Eine Organisation von Eltern für die Mensa, eine Förderverein für Schulen, ein Verein der Kindern
das Schwimmen lehrt, eine Vereinigung zum Erhalt historischen Kulturgutes, ….. (diese
Aufzählung ist unendlich fortsetzbar) sind alle im öffentlichen Interesse und sind alle sehr wichtig.
Soweit die Stadt Bedburg sich also hier für die Unterstützung ausspricht, muss sie sich auch in
Zukunft entsprechend gegenüber anderen Interessenvertretungen verhalten.
Die Aufgabe der Integration ist ein gesamtgesellschaftliches Thema und muss seitens der Stadt
Bedburg intensiv vorangetrieben werden. Hierzu gehört es auch, dass alle Ehrenamtlichen
(logistisch) unterstützt werden. Wie bereits ausgeführt, haben sich die Ehrenamtlichen in Bedburg
aber auch ganz bewusst gegen feste Strukturen ausgesprochen. Trotzdem haben sich neben den
selbständig Aktiven auch größere Gruppierungen gebildet. Eine davon sind die `Bedburger
Hände´. Eine Koordination muss, so die Ansicht der Verwaltung neutral und losgelöst dieser
Gruppierung tätig sein. Die Flüchtlingskoordinatorinnen sehen sich selber als Anlaufpunkt für alle
Ehrenamtlichen. Das ist eine positive Einstellung, letztlich wird verwaltungsseits aber davon
ausgegangen, dass dies von denen, die nicht unter dem Dach der `Bedburger Hände´
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zusammengeschlossen sind, nicht (immer) so gesehen wird. Letztlich formuliert der Antragsteller
auch ganz eindeutig diese Verknüpfung.
Die Stadt Bedburg hat sich mit der Zusammenfassung der Integration im Fachdienst 4 nochmal,
auch personell neu aufgestellt. Im Laufe des April 2017 werden die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter, namentlich Herr Doroszenko, Frau Hundhausen und Frau Wirtz (soweit nicht bereits
erfolgt) ihre Arbeit aufnehmen und nach und nach die Herausforderungen der Menschen in
Bedburg aufnehmen, diesen konkret weiterhelfen und Hilfe zur Selbsthilfe an die Hand geben.
Diese Hilfe kann nicht ausschließlich für Flüchtlinge erfolgen, sondern muss auf jeden Fall alle
Beteiligten und die im Quartier Lebenden und die Ehrenamtlichen umfassen. Eine erste
Veranstaltung, zu der alle (bekannten) Ehrenamtlichen eingeladen wurden, hat am 30.03.2017 im
Schloss stattgefunden.
Mit Übernahme der Aufgaben sind auch die vorhanden Finanzmittel im für das Jahr 2017
genehmigten Haushalt der Stadt Bedburg in die Budgetverantwortlichkeit des Fachdienstes 4
übergegangen. Neben den Personalkosten für die genannten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind
hier 15.000 € (ursprünglich für Sprachförderung geplant – Siehe auch Vorlage [WP -71/2017] im
aktuellen Ausschuss) sowie 2.000 € (ursprünglich im Bereich Soziale Stadt angemeldet)
verfügbar.
Eine Kostenübernahme gegenüber dem Antragsteller würde daher die finanziellen Ressourcen auf
ein Minimum schmelzen, wobei die Aussage des Antragstellers einen „kleineren Betrag aus
Caritas-Spenden-Mitteln“ zur Verfügung zu stellen, dies nicht wesentlich verbessern würde.
Es handelt sich hierbei grundsätzlich um eine zusätzliche freiwillige Leistung, bei deren
Übernahme durch die Stadt Bedburg nach Aussage des Rhein-Erft-Kreises eine andere freiwillige
Leistung als Deckungsvorschlag gestrichen werden müsste.
Grundsätzlich besteht an der Sinnhaftigkeit der Aufgabenwahrnehmung durch die
Flüchtlingskoordinatorinnen kein Zweifel. Möchte man diese Aufgabe also weiterhin und mit
zusätzlichen (also neben dem bereits eingestellten Personal bei der Stadt Bedburg) Personen
fortführen, wäre zu einer besseren Steuerung und der Wahrung der Neutralität der
Flüchtlingskoordinatorinnen eine Beschäftigung bei der Stadt Bedburg angeraten. Auch müssten
die Stellen hierzu ggf. ausgeschrieben werden.
Die Finanzierung eines Trägers mit einer nahezu 100% Förderung wird verwaltungsseits nicht
befürwortet. Grundsätzlich besteht (künftig) verwaltungsseits der Grundsatz in der Integration,
dass Projekte nur unterstützt werden, wenn dort ein angemessener Eigenanteil erbracht wird. Die
Vorteile dürften hierzu auf der Hand liegen. Ein ganz entscheidender Faktor ist hierbei
insbesondere, dass Träger es in der Vergangenheit „versäumt“ haben, die vielfältigen
Finanzierungsmöglichkeiten auf Landes-, Bundes- und/oder EU-Ebene abzurufen, da es
„einfacher“ war, das Geld gleich bei der Stadt abzufragen.
Dies ist im Rahmen eines Treffens mit Akteuren einer geplanten / laufenden Maßnahme sogar
unverblümt zugegeben worden – man schreckt den Verwaltungsaufwand bei der
Mittelbeschaffung. Hier hätte auch die kath. Kirche zur Fortführung des Projektes aktiv werden
können.
Formal hätte der Antrag auch unter dem Gesichtspunkt `Allgemeine Zuschüsse an
Vereine/Organisationen zur Wohlfahrtspflege´ beraten werden können. Aber auch dort ist es
gängige Praxis, nur einen Zuschuss und keine (nahezu) Vollfinanzierung zu gewähren
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Die Verwaltung wird – obgleich aktuell die personellen Ressourcen wichtiger im Bereich des
Aufbaus / der Neuorganisation benötigt werden – versuchen, eine exemplarische Übersicht von
Fördertöpfen / Fördermöglichkeiten bis zur Sitzung nachzureichen.
Da der Schul- und Bildungsausschuss zumindest formal im Rahmen der `Zuständigkeitsregelung
für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Bedburg vom 02.09.2014´ für Integration nicht
beschlussfähig ist, müsste eine abschließende Entscheidung im Rat der Stadt Bedburg,
hilfsweise, da es insbesondere um Haushaltsmittel geht, im HFA der Stadt Bedburg beschlossen
werden.
Aufgrund der vorgetragen Erläuterungen ergeben sich folgende Optionen, welche der Schul- und
Bildungsausschuss ggf. dem Rat der Stadt Bedburg / bzw. dem HFA vorschlägt:
1. Die Stadt Bedburg fördert die kath. Kirche, Seelsorgebereich Stadt Bedburg, mit jährlich
14.300 € (oder einmalig). Hierzu werden Mittel (in Frage kommen für Sprachförderung
angemeldete 15.000 €) im FD 4 verwendet und die ursprüngliche Mittelverwendung wird
aufgegeben.
2. Die Stadt Bedburg stellt die bisherigen Flüchtlingskoordinatorinnen mit jährlichen Kosten in
Höhe von 14.300 € ein. Hierzu werden Mittel (in Frage kommen für Sprachförderung
angemeldete 15.000 €) im FD 4 verwendet und die ursprüngliche Mittelverwendung wird
aufgegeben.
3. Der Schul- und Bildungsausschuss spricht sich für Alternative 1 oder 2 aus und macht einen
anderen Deckungsvorschlag.
4. Die Stadt Bedburg verweist Vereine und Organisation auch im Rahmen einer
Gleichbehandlung auf die grundsätzliche Eigenverantwortung und lehnt den Antrag ab. Dies
bedeutet aber selbstverständlich, dass es weiterhin (künftig besserer) Unterstützung für die
Ehrenamtler im Bereich der Flüchtlingshilfe geben wird.
5. Der Schul- und Bildungsausschuss spricht sich für Alternative 4 aus und wird diesen, wie auch
andere Träger, intensiv bei der Beantragung von Drittmitteln unterstützen.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
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----------------------------------Brunken
----------------------------------Solbach
Fachdienstleiter
Bürgermeister
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