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Beschlussvorlage (Flüchtlingskoordination der kath. Kirche Antrag vom 16.03.2017)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
224 kB
Datum
16.05.2017
Erstellt
03.05.17, 08:51
Aktualisiert
21.07.17, 18:02
Beschlussvorlage (Flüchtlingskoordination der kath. Kirche
Antrag vom 16.03.2017) Beschlussvorlage (Flüchtlingskoordination der kath. Kirche
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Antrag vom 16.03.2017) Beschlussvorlage (Flüchtlingskoordination der kath. Kirche
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Antrag vom 16.03.2017)

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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9-75/2017 Fachdienst 4 - Schule, Bildung und Jugend Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Schul- und Bildungsausschuss Sitzungstermin: 16.05.2017 Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Betreff: Flüchtlingskoordination der kath. Kirche Antrag vom 16.03.2017 Beschlussvorschlag: Der Schul- und Bildungsausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und schlägt dem Rat der Stadt Bedburg bzw. dem HFA die Option 5 vor. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Mit Schreiben vom 16.03.2017 beantragt die katholische Kirche, Seelsorgebereich Stadt Bedburg, eine Kostenübernahme von 14.300 € für die Fortführung der Vergütung der beiden Flüchtlingskoordinatorinnen bis zum 31.05.2018. Nach Aussage des Antragstellers haben die beiden Mitarbeiterinnen seit dem 01.06.2016 hervorragende Arbeit geleistet und zusammen mit den `Bedburger Händen´ die zahlreichen ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter motiviert und vernetzt. Nach Aussagen der Mitarbeiterinnen haben sie sich in ihrer wöchentlichen Arbeitszeit von jeweils 6,5 Stunden u.a. / vorwiegende um folgende Punkte gekümmert:  Organisation eines regelmäßigen Stammtisches  Organisation und Abrechnung von Festen (z.B. Opferfest)  Mittelbeantragungen  Bündelung der Anfragen der Ehrenamtler gegenüber der Stadt und Rückkoppelung an diese  Ansprechpartner für Ehrenamtler  Kreisweite Vernetzung und  Gewinnung von Ehrenamtlichen Die im Bereich Flüchtlingshilfe tätigen Ehrenamtler sind fast ausschließlich nicht in festen Vereinsstrukturen eingebunden, möchten dies auch ausdrücklich nicht. Man könnte es schon so formulieren, dass die Flüchtlingskoordinatorinnen eine Art Vorstandsarbeit leisten, welche für die Zusammenarbeit von Menschen in einer Gruppe für eine effektive Arbeit unerlässlich ist. Grundsätzlich sollte die Verwaltung in der Regel aber nicht diese Tätigkeiten für Vereine und/oder Organisationen übernehmen. Dies könnte künftig dazu führen, dass auch andere Vereine und/oder Organisationen sich diese Unterstützung wünschen bzw. einfordern. Die ehrenamtliche Arbeit ist ein wichtiger Bestandteil der Deutschen Gesellschaft und kann durchaus als einzigartig in der Welt bezeichnet werden. Aus Sicht der Verwaltung ist diese gerade in Bedburg auch mit der ausgeprägten Vereinslandschaft ein wertvoller Schatz und hat eine große Wertschätzung verdient. Bedeutet dies aber, dass die Stadt Bedburg überall dort einspringen soll, wo Ehrenamtliche ggf. die Vorstandsarbeit nicht mehr zu leisten bereit oder in der Lage sind? Eine solche Situation kommt in vielen Vereinen / Organisationen immer häufiger vor. Vereinsvertreter wissen, dass `immer weniger, immer mehr´ übernehmen müssen, damit es weitergeht. Eine Organisation von Eltern für die Mensa, eine Förderverein für Schulen, ein Verein der Kindern das Schwimmen lehrt, eine Vereinigung zum Erhalt historischen Kulturgutes, ….. (diese Aufzählung ist unendlich fortsetzbar) sind alle im öffentlichen Interesse und sind alle sehr wichtig. Soweit die Stadt Bedburg sich also hier für die Unterstützung ausspricht, muss sie sich auch in Zukunft entsprechend gegenüber anderen Interessenvertretungen verhalten. Die Aufgabe der Integration ist ein gesamtgesellschaftliches Thema und muss seitens der Stadt Bedburg intensiv vorangetrieben werden. Hierzu gehört es auch, dass alle Ehrenamtlichen (logistisch) unterstützt werden. Wie bereits ausgeführt, haben sich die Ehrenamtlichen in Bedburg aber auch ganz bewusst gegen feste Strukturen ausgesprochen. Trotzdem haben sich neben den selbständig Aktiven auch größere Gruppierungen gebildet. Eine davon sind die `Bedburger Hände´. Eine Koordination muss, so die Ansicht der Verwaltung neutral und losgelöst dieser Gruppierung tätig sein. Die Flüchtlingskoordinatorinnen sehen sich selber als Anlaufpunkt für alle Ehrenamtlichen. Das ist eine positive Einstellung, letztlich wird verwaltungsseits aber davon ausgegangen, dass dies von denen, die nicht unter dem Dach der `Bedburger Hände´ Beschlussvorlage WP9-75/2017 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 zusammengeschlossen sind, nicht (immer) so gesehen wird. Letztlich formuliert der Antragsteller auch ganz eindeutig diese Verknüpfung. Die Stadt Bedburg hat sich mit der Zusammenfassung der Integration im Fachdienst 4 nochmal, auch personell neu aufgestellt. Im Laufe des April 2017 werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, namentlich Herr Doroszenko, Frau Hundhausen und Frau Wirtz (soweit nicht bereits erfolgt) ihre Arbeit aufnehmen und nach und nach die Herausforderungen der Menschen in Bedburg aufnehmen, diesen konkret weiterhelfen und Hilfe zur Selbsthilfe an die Hand geben. Diese Hilfe kann nicht ausschließlich für Flüchtlinge erfolgen, sondern muss auf jeden Fall alle Beteiligten und die im Quartier Lebenden und die Ehrenamtlichen umfassen. Eine erste Veranstaltung, zu der alle (bekannten) Ehrenamtlichen eingeladen wurden, hat am 30.03.2017 im Schloss stattgefunden. Mit Übernahme der Aufgaben sind auch die vorhanden Finanzmittel im für das Jahr 2017 genehmigten Haushalt der Stadt Bedburg in die Budgetverantwortlichkeit des Fachdienstes 4 übergegangen. Neben den Personalkosten für die genannten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind hier 15.000 € (ursprünglich für Sprachförderung geplant – Siehe auch Vorlage [WP -71/2017] im aktuellen Ausschuss) sowie 2.000 € (ursprünglich im Bereich Soziale Stadt angemeldet) verfügbar. Eine Kostenübernahme gegenüber dem Antragsteller würde daher die finanziellen Ressourcen auf ein Minimum schmelzen, wobei die Aussage des Antragstellers einen „kleineren Betrag aus Caritas-Spenden-Mitteln“ zur Verfügung zu stellen, dies nicht wesentlich verbessern würde. Es handelt sich hierbei grundsätzlich um eine zusätzliche freiwillige Leistung, bei deren Übernahme durch die Stadt Bedburg nach Aussage des Rhein-Erft-Kreises eine andere freiwillige Leistung als Deckungsvorschlag gestrichen werden müsste. Grundsätzlich besteht an der Sinnhaftigkeit der Aufgabenwahrnehmung durch die Flüchtlingskoordinatorinnen kein Zweifel. Möchte man diese Aufgabe also weiterhin und mit zusätzlichen (also neben dem bereits eingestellten Personal bei der Stadt Bedburg) Personen fortführen, wäre zu einer besseren Steuerung und der Wahrung der Neutralität der Flüchtlingskoordinatorinnen eine Beschäftigung bei der Stadt Bedburg angeraten. Auch müssten die Stellen hierzu ggf. ausgeschrieben werden. Die Finanzierung eines Trägers mit einer nahezu 100% Förderung wird verwaltungsseits nicht befürwortet. Grundsätzlich besteht (künftig) verwaltungsseits der Grundsatz in der Integration, dass Projekte nur unterstützt werden, wenn dort ein angemessener Eigenanteil erbracht wird. Die Vorteile dürften hierzu auf der Hand liegen. Ein ganz entscheidender Faktor ist hierbei insbesondere, dass Träger es in der Vergangenheit „versäumt“ haben, die vielfältigen Finanzierungsmöglichkeiten auf Landes-, Bundes- und/oder EU-Ebene abzurufen, da es „einfacher“ war, das Geld gleich bei der Stadt abzufragen. Dies ist im Rahmen eines Treffens mit Akteuren einer geplanten / laufenden Maßnahme sogar unverblümt zugegeben worden – man schreckt den Verwaltungsaufwand bei der Mittelbeschaffung. Hier hätte auch die kath. Kirche zur Fortführung des Projektes aktiv werden können. Formal hätte der Antrag auch unter dem Gesichtspunkt `Allgemeine Zuschüsse an Vereine/Organisationen zur Wohlfahrtspflege´ beraten werden können. Aber auch dort ist es gängige Praxis, nur einen Zuschuss und keine (nahezu) Vollfinanzierung zu gewähren Beschlussvorlage WP9-75/2017 Seite 3 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 4 Die Verwaltung wird – obgleich aktuell die personellen Ressourcen wichtiger im Bereich des Aufbaus / der Neuorganisation benötigt werden – versuchen, eine exemplarische Übersicht von Fördertöpfen / Fördermöglichkeiten bis zur Sitzung nachzureichen. Da der Schul- und Bildungsausschuss zumindest formal im Rahmen der `Zuständigkeitsregelung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Bedburg vom 02.09.2014´ für Integration nicht beschlussfähig ist, müsste eine abschließende Entscheidung im Rat der Stadt Bedburg, hilfsweise, da es insbesondere um Haushaltsmittel geht, im HFA der Stadt Bedburg beschlossen werden. Aufgrund der vorgetragen Erläuterungen ergeben sich folgende Optionen, welche der Schul- und Bildungsausschuss ggf. dem Rat der Stadt Bedburg / bzw. dem HFA vorschlägt: 1. Die Stadt Bedburg fördert die kath. Kirche, Seelsorgebereich Stadt Bedburg, mit jährlich 14.300 € (oder einmalig). Hierzu werden Mittel (in Frage kommen für Sprachförderung angemeldete 15.000 €) im FD 4 verwendet und die ursprüngliche Mittelverwendung wird aufgegeben. 2. Die Stadt Bedburg stellt die bisherigen Flüchtlingskoordinatorinnen mit jährlichen Kosten in Höhe von 14.300 € ein. Hierzu werden Mittel (in Frage kommen für Sprachförderung angemeldete 15.000 €) im FD 4 verwendet und die ursprüngliche Mittelverwendung wird aufgegeben. 3. Der Schul- und Bildungsausschuss spricht sich für Alternative 1 oder 2 aus und macht einen anderen Deckungsvorschlag. 4. Die Stadt Bedburg verweist Vereine und Organisation auch im Rahmen einer Gleichbehandlung auf die grundsätzliche Eigenverantwortung und lehnt den Antrag ab. Dies bedeutet aber selbstverständlich, dass es weiterhin (künftig besserer) Unterstützung für die Ehrenamtler im Bereich der Flüchtlingshilfe geben wird. 5. Der Schul- und Bildungsausschuss spricht sich für Alternative 4 aus und wird diesen, wie auch andere Träger, intensiv bei der Beantragung von Drittmitteln unterstützen. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: Beschlussvorlage WP9-75/2017 ----------------------------------Brunken ----------------------------------Solbach Fachdienstleiter Bürgermeister Seite 4 STADT BEDBURG Beschlussvorlage WP9-75/2017 Sitzungsvorlage Seite: 5 Seite 5